PTR

Ideologische Gehirnwäsche

Raucherecke

EU-Gesetze gelten auch für das einst souveräne Nicht-EU-Land Schweiz

Audio-File der «Weltwoche»:

Prof. Dr. Beda M. Stadler

zum Passivrauch

Vom gleichen Autor:
Die wissenschaftlichen Wunder der Herzinfarkt-Rückgänge

Der Hype um den Hoax

Zweck des Berichts des Bundesrates

Gemäß dem Bericht des Bundesrates (http://www.prevention.ch/rcf06d.pdf) vom 10. März geht es darum, «verbindliche Richtlinien zum Schutz vor dem Passivrauchen zu erlassen». Insbesondere «hält es der Bundesrat für notwendig, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sowie den Schutz der Bevölkerung in geschlossenen öffentlichen Räumen zu verstärken. Er erachtet eine Regelung des Privatbereichs (Wohnräume, individuelle Verkehrsmittel) als unangemessen.»

Zielsetzung: Rauchverbot im Gastgewerbe

Wenn also der Bund eine Regelung des Privatbereichs als unangemessen erachtet, was bleibt dann noch übrig?

  • Es steht den Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden) als Eigentümer bereits heute frei, das Rauchen in ihren eigenen Räumlichkeiten zu reglementieren.
  • Das bestehende Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitnehmer bereits, die Arbeitsräume rauchfrei zu halten.
  • Auch ohne Gesetz gibt es in der Schweiz keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr, in denen das Rauchen erlaubt ist.

Es ist also offensichtlich, daß es bei den vorgesehen Richtlinien vor allem um die Einführung eines Rauchverbots im Gastgewerbe geht, also um Eingriffe in unternehmerische Angelegenheiten. Wie nachfolgend ausgeführt wird, sind die Argumente für solche Eingriffe alles andere als überzeugend.

Die Argumente des Bundesrates

Einleitung

Nachfolgend werden die Argumente des Bundesrates im Hinblick auf ihren möglichen Einfluss auf die Gesundheit der Nichtraucher untersucht. Besonderes Gewicht wird dabei auf das vom Bundesrat anvisierte generelle Rauchverbot in den privaten «öffentlichen» Räumen der Gastwirtschaft gelegt.

Bewußt irreführende Information

In Ermangelung schlagkräftiger Argumente für ein Rauchverbot zitiert der Bericht ausgesuchte Studien, die entweder nicht relevant sind oder durch andere Studien widerlegt oder zumindest in Frage gestellt werden. Man hofft offensichtlich, eine Atmosphäre der Angst zu erzeugen, um die Bevölkerung zu beeinflussen. Der Bericht des Bundesrates unterscheidet (bewusst) auch nicht zwischen Personal des Gastgewerbes und Gästen. Durch undifferenzierte Formulierungen wird immer wieder suggeriert, dass die Exposition für Personal und Gäste gleichermaßen hoch und gefährlich sei. Der Bundesrat versucht damit offensichtlich, die nichtrauchenden Restaurantbesucher für sein Anliegen zu gewinnen, obwohl das in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetz steht.

Studien

Verschiedene Studien belegen, dass Passivrauchen nicht gesundheitsschädlich ist, weder am Arbeitsplatz und noch viel weniger für Restaurantbesucher:

  • Wu-Williams, et al., conducted in northeastern China. This large case-control study reports a statistically significant negative risk associated with ETS exposure.
  • The results do not support a causal relation between environmental tobacco smoke and tobacco related mortality, although they do not rule out a small effect., Enstrom, Kabat
  • …there was no elevated lung cancer risk associated with passive smoke exposure in the workplace. Brownson 1992
  • …an odds ratio of 0.91…indicating no evidence of an adverse effect of environmental tobacco smoke in the workplace – Janerich 1990
  • …the association with exposure to passive smoking at work was small and not statistically significant. – Kalandidi
  • No association observed between the risk of lung cancer and smoking of husband or passive smoke exposure at work. – Shimuzu, 1988
  • no statistically signficant increase in risk associated with exposure to environmental tobacco smoke at work or during social activities. – Stockwell, 1992
  • There was no association between exposure to ETS at the workplace and risk of lung cancer. – Zaridze, 1998
  • Ever exposure to ETS from other sources was not associated with lung cancer risk – WHO/IARC
  • When all relevant studies are included in the meta-analysis and results are appropriately combined, current or ever exposure to ETS, as approximated by spousal smoking, is associated with roughly a 5% increased risk of death from CHD in never smokers. … An objective assessment of the available epidemiologic evidence indicates that the association of ETS with CHD death in U.S. never smokers is very weak. Previous assessments appear to have overestimated the strength of the association.- James E. Enstrom, Geoffrey C. Kabat

Ein Rauchverbot in Restaurants kann nicht verhindern, was gar nicht existiert.

Freiheit der Wahl

Passivraucherinnen und -raucher haben jedoch, ohne öffentliche Schutzmaßnahmen, keine Freiheit der Wahl. Es gibt rauchfreie Restaurants, und es steht jeder Person frei, sich das Restaurant auszusuchen, das ihr zusagt. Aber es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Verfügbarkeit eines Restaurants, so wie es auch keinen Anspruch auf vegetarische, chinesische oder alkoholfreie Restaurants gibt. Es gibt kein Recht darauf, den Konsum eines legalen Produkt in privaten Räumen zu verbieten, auch wenn sie öffentlich zugänglich sind.

Man singt das hohe Lied der Wahlfreiheit, aber dem Konsumenten eines legalen Produkts und seinem Gastgeber (Gastwirt) will man diese Freiheit entziehen. Gäste eines Lokals fallen nicht unter das Arbeitsgesetz, ihre Gesundheit kann demnach nicht über ein Arbeitsgesetz «geschützt» werden. Wenn es der Bundesrat trotzdem versucht, macht er sich der Irreführung schuldig. Es gibt keine einzige Studie, die den Nachweis erbringt, dass die gelegentliche Exposition von Passivrauch gesundheitliche Schäden verursacht.

Nichtraucher haben die freie Wahl der Gastbetriebe, die sie besuchen wollen.

Krebserregende Substanz

1992 bestätigte ein Bericht der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde diese Schlussfolgerungen und präzisierte, Passivrauch sei offiziell als krebserregende Substanz der Klasse A zu klassieren.

Es ist erstaunlich, dass man nicht zur Kenntnis nehmen will, dass diese EPA-Studie von einem US District Gericht auf Grund bewusst unwissenschaftlicher Manipulationen der Daten als null und nichtig erklärt wurde. Die (erwünschten) «Studienergebnisse» waren bereits lange vor Abschluss der Studie veröffentlicht worden.

Mit dem Verweis auf diese getürkte EPA-Studie zeigt der Bundesrat, wie wenig Wert er auf objektive Information legt und wie sehr es ihm darum geht, dem unbedarften Bürger Sand in die Augen zu streuen.

Am 19. Juni 2003 stufte das Centre International de Recherche sur le Cancer (CIRC) Passivrauchen definitiv als krebserregend für den Menschen ein.

Die Entscheidung wurde in einer «demokratischen» Abstimmung im kleinen Gremium getroffen. Die Bedenken einiger Wissenschaftler wurden dabei überstimmt. Es handelt sich also nicht um eine «wissenschaftlich» gesicherte Einstufung. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass Passivrauch je nach Tabak stark unterschiedliche Stoffe enthält.

Auch Diesel- und Industrieabgase sind krebserregend. Fast alle unsere Nahrungsmittel enthalten krebserregende Substanzen, Alkohol ist ein Karzinogen der Klasse A, ebenso das Arsen in unserem Trinkwasser und die Sonnenstrahlung.

Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

Geburtsgewicht

Raucht die Mutter, so wird das Wachstum des ungeborenen Kindes verlangsamt und das Risiko, dass es mit einem ungenügenden Geburtsgewicht zur Welt kommt, steigt um 150%. Ist eine nichtrauchende Mutter dem Passivrauchen ausgesetzt, so nimmt dieses Risiko um 20% zu.

Richtig müsste es heissen «verringertes Geburtsgewicht». Es handelt sich um einen Unterschied von wenigen Gramm. Das sagt über die Gesundheit der Kinder nichts aus. Entweder hat der Bund seine Hausaufgaben nicht gemacht oder er ist falsch beraten worden.

“…[Dr. Allen Wilcox] said, ‘the babies of smoking mothers had a higher survival rate.’ As he explained this paradoxical finding, although smoking interferes with weight gain, it does not shorten pregnancy. Thus, among smoking women the smaller babies are more likely to be born full-term, but the smaller babies born to nonsmoking mothers are more likely to be born prematurely. So, he deduced, it is their prematurity, not their low birthweight, that explains the higher infant mortality rate among babies of low birth weight who are born to nonsmokers,” (“High Infant Mortality in U.S. Is Linked to Premature Births,” Jane E. Brody, New York Times, Mar 1, l995).

Einen ähnlichen Effekt hat man im Zusammenhang mit Kaffeekonsum gefunden:

«A significant reduction in birth weight was found to be associated with an average caffeine intake of more than or equal to 71 mg per day, after adjustment for gestational age, infant sex, parity, and maternal height and weight, but only in infants born to nonsmoking mothers.»
Vlajinac HD, Petrovic RR, Marinkovic JM, Sipetic SB, and Adanja BJ, “Effect of Caffeine Intake During Pregnancy on Birth Weight,” American Journal of Epidemiology, l997; 145:335-8.

Das niedrigere Geburtsgewicht wurde in den ersten 6 Monaten ausgeglichen:

“The deficits of weight at birth in children born to mothers who smoked during pregnancy are overcome by 6 months of age. These deficits are probably not permanent when smoking habit during pregnancy is not associated with other unfavourable variables (such as lower socioeconomic class).”
Conter V, Cortinovis I, Rogari P, Riva L, “Weight growth in infants born to mothers who smoked during pregnancy,” British Medical Journal, Mar 25 l995; 310(6982):768-771.

Was hat das Arbeitsgesetz mit rauchenden Müttern zu tun? Ein Rauchverbot in Restaurants hat auf das Geburtsgewicht keinen Einfluss.

Mehrere hundert Todesfälle

…aufgrund von Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass bei uns mehrere hundert Personen jährlich wegen Passivrauchen ihr Leben verlieren.

Gemäss Gutzwiller (Zürich), dem das BAG folgt, seien es 300, gemäß Rielle (Genf) sind es 1000, dreimal mehr.

Auf der Website von FACTS http://www.facts.ch/dyn/magazin/schweiz/628191.html:
Vor einem Jahr stützte sich das BAG in seiner «Basisinformation zum Schutz vor Passivrauchen» auf Schätzungen aus den USA, wonach in Amerika jährlich etwa 50’000 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens sterben – auf die Schweiz umgerechnet ergibt das 1300 Tote. Ein Jahr später bezieht man sich in der überarbeiteten «Basisinformation» auf Schätzungen aus Deutschland, wonach dort jährlich exakt 3301 Personen am Passivrauchen sterben – auf die Schweiz umgerechnet sind das 300 Tote, also vier Mal weniger. Von diesen bizarren Divergenzen unberührt schreibt das BAG in beiden Ausgaben der Publikation für die Schweiz die Zahl von «mehreren hundert» Todesfällen infolge Passivrauchens fest.

Ein Rauchverbot in Restaurants hat auf die Sterbestatistiken keinen Einfluß.

Plötzlicher Kindstod

Raucht der Vater zu Hause und ist die Mutter Nichtraucherin, so nimmt beim Säugling das Risiko für den plötzlichen Kindstod um 140 % zu. Die Ursachen des plötzlichen Kindstodes sind bisher unbekannt, der Zusammenhang mit Passivrauchen wird von namhaften Wissenschaftlern in Frage gestellt.

Ein Rauchverbot in Restaurants verhindert keinen einzigen dieser Fälle. Säuglinge fallen nicht unter das Arbeitsgesetz.

Rauchender Partner

Mit einem rauchenden Partner steigt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, um 24 %. Ist man zu Hause, in einem öffentlich zugänglichen Raum oder am Arbeitsplatz dem Passivrauchen ausgesetzt, so steigt das Risiko für einen Herzinfarkt um 25 % und für einen Hirnschlag um 80 %.

Es handelt sich um eine eklatante Irreführung. Hier werden Exposition durch rauchenden Partner, am Arbeitsplatz und «in einem öffentlichen Raum» (was immer das ist) undifferenziert in einem Satz erwähnt. Diese Aussage suggeriert, ganz im Stil der Fehlinformationen, die man so gerne der Tabakindustrie zuweist, dass die Exposition in «öffentlich zugänglichen Räumen» vergleichbar ist mit der Exposition durch einen rauchenden Partner.

Passivrauch ohne Berücksichtigung der Intensität und der Dauer der Exposition als Gefährdung darzustellen ist genauso falsch, wie es das für Autoabgase wäre. Offensichtlich wurde der Bundesrat falsch beraten.

Es besteht kein Zusammenhang zwischen einem Rauchverbot in Restaurants und den privaten Lebensumständen.

Kosten

Einige Studien aus dem Ausland beziffern die wirtschaftlichen Kosten, die durch Passivrauchen generiert werden. Diese betragen 10 % der Kosten des aktiven Rauchens, d.h. für die Schweiz rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Die Kosten setzen sich zusammen aus Gesundheitskosten und Einkommensverlusten bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern, die dem Passivrauchen ausgesetzt sind.

Es handelt sich hier um reine Zahlenspiele, die mit der Realität nichts gemeinsam haben. Die 10% sind, genau wie es der Autor sagt, eine Schätzung basierend auf Schätzungen über die Gesundheitskosten für Raucher (ebenfalls eine Schätzung, basierend auf epidemiologischen Schätzungen).

Eine Studie aus der Schweiz kommt zum Schluss, dass die Gesundheitskosten für Raucher geringer sind als für Nichtraucher. Damit werden die 10% für Passivrauchen plötzlich zum Gewinn. Siehe auch: Pascal Machiavelli Couchepin

Thus the results imply that smoking does not increase medical care expenditure and, therefore, reducing smoking is unlikely to decrease it. – Leu RE, Schaub T,

Ein Rauchverbot in Restaurants hat auf die Kosten des aktiven Rauchens keinen Einfluss.

Betriebskosten, Einkommensverluste

Ein Rauchverbot am Arbeitsplatz oder für öffentliche Lokale hat eine positive Wirkung auf die Kosten: Die Betriebskosten sinken (Reinigung, Schäden, Versicherungskosten usw.), desgleichen die Kosten infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen. … Zudem haben einige Studien gezeigt, dass ein Rauchverbot keine negativen Folgen bezüglich der Kundenfrequenz in öffentlich zugänglichen Lokalen nach sich zieht.

Dies ist wohl das unsinnigste aller Argumente. Wenn Passivrauchen wirklich eine Bedrohung für die Volksgesundheit wäre, müssten alle wirtschaftlichen Argumente in den Hintergrund treten.

Ist es Aufgabe des Bundes, unternehmerische Entscheide zu fällen? Es gibt Studien, die zeigen, dass Rauchverbote sehr wohl negative wirtschaftliche Folgen haben können. Warum sonst akzeptieren amerikanische Anti-Tabak-Organisationen Ausnahmen für Bars, Bowlings und Casinos? Warum wird gefordert, dass alle Restaurants rauchfrei werden sollen? Wohl aus Angst vor der Konkurrenz …

Zigarettenkonsum

… die Anzahl der Raucherinnen und Raucher, und die durchschnittliche Anzahl konsumierter Zigaretten pro Raucherin bzw. Raucher nimmt ab

Geht es also gar nicht um das Passivrauchen, sondern um die indirekte Einführung eines generellen Rauchverbots? Zuerst in Verkehrsmitteln, dann in Restaurants, vor den Restaurants, in den Strassen, im Auto, in der ganzen Stadt… Calabasas und Belmont (USA) lassen grüssen.

Der Bundesrat ist falsch informiert: Er möge die Zahlenquellen offenlegen. Neueste Zahlen aus Irland zeigen, dass seit der Einführung des Rauchverbots das Rauchen gegenüber den Vorjahren leicht zugenommen hat.

Ein Rauchverbot in Restaurants ist nicht geeignet, den Tabakkonsum einzudämmen.

Umfrage des BAG

86 % der Nichtraucherinnen und Nichtraucher zwischen 14 und 65 Jahren rauchen passiv in öffentlichen Räumlichkeiten, und eine Mehrheit fühlt sich dadurch erheblich belästigt.

…rauchen passiv in öffentlichen Räumlichkeiten, die sie aktiv aufsuchen, da sie niemand dazu zwingt, ein verrauchtes Restaurant zu besuchen. «Passivrauchen» wird als Sammelbegriff verwendet, um die Gegenwart von Rauchern zu umschreiben. Aber genau wie bei allen anderen Schadstoffen kann über die Schädlichkeit nichts ausgesagt werden, wenn weder Dosis noch Dauer der Exposition bekannt sind.

Wer an viel befahrenen Strassen wohnt, fühlt sich durch Abgase und Lärm erheblich belästigt und hat nicht die Freiheit der Wahl. Werden deshalb generelle Fahrverbote in Betracht gezogen?

Es ist bekannt, dass in solchen Umfragen die Antwort oft bereits durch die Fragestellung suggeriert wird. Die vom BAG betriebene Propaganda erzeugt ein Klima der Angst vor Passivrauchen, was ebenfalls solche Umfragen beeinflußt.

Fumoirs

Gemäss Felix Gutzwiller sind Fumoirs separate Räume oder sogar im Freien aufgestellte Unterstände, in denen Servierpersonal (und Reinigungspersonal?) nicht zugelassen ist. Das gilt selbst dann, wenn das Servierpersonal auch raucht!

In Canada dürfen diese Unterstände nicht mehr als zwei Wände haben. In Irland und Schottland dürfen diese Räume ebenfalls nicht vollständig umschlossen sein, oft werden Gasheizungsstrahler im Freien aufgestellt (Kyoto lässt grüssen!), um Raucher aufzuwärmen.

Weshalb sollen Raucher überhaupt noch ein Lokal besuchen, wenn sie ihren Kaffee oder ihr Bier dann im Freien konsumieren müssen?

Welche Gaststätte hat bisher unbenutzte Räumlichkeiten, die als Fumoirs dienen könnten? Wo bleibt der Realitätssinn des Bundesrates?

Mögliche Wirkung

Gemäß BAG sterben in der Schweiz jährlich einige hundert Menschen am Passivrauch. Da sich das BAG in seinen Publikationen selbst widerspricht, nehmen wir 500 als Näherungswert.
Gemäss dem Verband Schweizerischer Arbeitsämter, arbeiten in der Schweiz 240’000 Personen im Gastgewerbe, das sind 5% der Arbeitnehmenden.

Daraus lässt sich ableiten, dass von diesen 500 «Opfern des Passivrauchs» 20 im Gastgewerbe tätig sind oder waren. Davon abzuziehen sind:

  • Hotel-, Küchen-, Reinigungspersonal
  • Personal in rauchfreien Restaurants, Gartenrestaurants und gut belüfteten Lokalen
  • selbst rauchendes Personal
  • Personal, das zu Hause passiv mitraucht
  • andere Todesursachen (z.B. Alter)

Wie viele Opfer verbleiben da noch, die man dem Passivrauchen zuschreiben könnte, wenn es denn überhaupt erwiesen wäre, dass Passivrauchen tödlich ist, und vorausgesetzt, dass diese Personen während Jahrzehnten intensiv exponiert sind? Ausser vielleicht in wenigen rauchigen Bars oder Discos sind diese Voraussetzungen gar nicht erfüllt.

Verbleiben also noch 2, 5 oder 10 «Opfer»? Mögliche Todesursachen: Lungenkrebs, Herzinfarkt, Hirnschlag, Asthma, plötzlicher Kindstod… oder Altersschwäche.

Inzwischen gibt es diesbezüglich eine interessante Studie von Konrad Jamrozik, Professor für evidenzbasierte Gesundheitsversorgung an der Universität Queensland, Australien, und Autor mehrerer Anti-Tabak-Studien, die auch vom BAG gerne zitiert werden, der im Auftrag der European Respiratory Society eine Abschätzung, der dem Passivrauch zurechenbaren Todesfälle in Europa vorgenommen hat und kam zum Schluss, dass in der Schweizer Gastronomie NULL Todesopfer infolge von Passivrauch zu verzeichnen sind. Mehr dazu finden Sie auf Sackstark!

Hat der Bundesrat keine wichtigeren Aufgaben?


Dieser Beitrag wurde von Bernd Palmer recherchiert, am 10. August 2006 veröffentlicht und von Sackstark leicht abgeändert und ergänzt. Weitere Beiträge in dieser Sache finden Sie auf passiv-rauchen.de

Die parlamentarische Initiative von Felix Gutzwiller basiert auf einem Rechtsgutachten, welches die Stiftung einer militanten Anti-Raucher-Sekte, der pro aere (vormals SAN) selbst in Auftrag gegeben hat. In diesem Gutachten wird dargelegt, daß der Bund weder für das Gesundheitswesen noch für das Gast- und Unterhaltungsgewerbewesen zuständig ist.

Einzig wegen Geruchspräferenzen wurde ein bisher makelloses Gesetz geändert und die in der Verfassung geforderte Verhältnismäßigkeit sträflich verletzt. Auf welchen Drogen surfen denn Politiker heutzutage?

Arbeitsgesetz_1964

Den Trick mit dem Lebensmittel- und Arbeitsgesetz können Sie HIER nachlesen.

Da dem Bund die Kompetenz für ein derartiges Gesetz abgeht, erübrigt sich auch eine Diskussion über die Verhältnismäßigkeit. Immerhin sei festgehalten, daß der Entwurf auch unverhältnismäßig ist, weil er einerseits nicht geeignet ist, alle nichtrauchenden Arbeitnehmer vor Passivrauch zu schützen (z. B. solche in Familienbetrieben), weil er andererseits auch Nichtarbeitnehmer sowie rauchende Arbeitnehmer, welche sich gar nicht am Passivrauch stören, betrifft und weil er obendrein nicht die mildeste mögliche Maßnahme darstellt. Ferner wird auch mit Kanonen auf Spatzen geschossen, weil die Gesundheitskosten, welche durch den Passivrauch entstehen, nur einen Bruchteil der Gesundheitskosten anderer Gefährdungen betragen. Mehr dazu HIER

Der Schweizerische Gastgewerbevervand (SGV) schreibt in seiner Vernehmlassung: Unverhältnismäßiger Eingriff in die persönliche Freiheit: Die vorgeschlagene Bestimmung wäre ein weiterer (trauriger) Höhepunkt eines unverhältnismässigen Eingriffs in die persönliche Freiheit und würde zu absurden Konsequenzen führen. So dürfte z.B. der Inhaber einer Einmann-AG oder der Patron in seinem Einzelbüro im eigenen Betrieb nach dem gediegenen Mittagsmahl keine Zigarre mehr rauchen, da seine Sekretärin, wenn auch nur während ganz kurzer Zeit, dem Passivrauch ausgesetzt werden könnte, oder den Handwerkern würden in einem Raucherhaushalt Reparaturarbeiten praktisch verunmöglicht, da sie ja in ihrer Gesundheit ernsthaft gefährdet werden könnten.

Verletzung der verfassungsmäßigen Grundsätze: Der Vorschlag der SGK-Sub-Kommission muß als „nicht geeignet“ und „unverhältnismäßig“ bezeichnet werden (mehr als 90 Prozent der Gäste in einem gastgewerblichen Betrieb unterstehen nicht dem Arbeitsgesetz). Er verletzt somit verfassungsmäßige Grundsätze. Mehr dazu HIER

Der Kanton Basel-Stadt möchte kritisch anmerken, daß eine Änderung der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz gereicht hätte, um den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu verankern. Art. 6 Abs. 1 ArG verpflichtet den Arbeitgeber bereits heute, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Maßnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Auf der Basis dieser generell-abstrakten Grundnorm hätte es nur einer Änderung von Art. 19 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz bedurft. Mehr dazu HIER

GastroSuisse: Verletzung der verfassungsmäßigen Grundsätze: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang: Gemäß Art. 5/2 BV muss staatliches Handeln verhältnismäßig sein. Er gilt im ganzen Bereich des öffentlichen Rechts sowohl für die Rechtssetzung als auch für die Rechtsanwendung. Im Rahmen der Gesetzgebung fordert er, dass die Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung des im öffentlichen Interesse liegenden Ziels geeignet und notwendig sind. (Quelle: Allgemeines Verwaltungsrecht, Ulrich Häfelin / Georg Müller, 4. Auflage, S. 121 – 122).

Neben der Eignung stellt die Erforderlichkeit der Maßnahme ein weiteres Element des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dar. Dieses Gebot wird auch als «Übermaßverbot» bezeichnet. Sind jedoch staatliche Schutzaufträge oder – pflichten (z. B. Schutz vor Passivrauchen) zu erfüllen, so muss das «Übermaßverbot» durch ein «Untermaßverbot» ergänzt werden. Deshalb sind auch Maßnahmen, die zu wenig zur Erreichung des Schutzzieles beitragen, dem Zweck nicht angemessen und damit unverhältnismäßig. Man könnte auch sagen, sie seien nicht geeignet, das Ziel zu erreichen. (Quelle: Allgemeines Verwaltungsrecht, Ulrich Häfelin / Georg Müller, 4. Auflage, S. 123). Diese Feststellung trifft eindeutig auf die von der Sub-Kommission vorgeschlagene Regelung zu, unterstehen doch ca. 90 Prozent der Gäste eines Restaurationsbetriebes im Zeitpunkt des Restaurantbesuches nicht dem ArG und können daher nicht «gezwungen» werden, auf das Rauchen in einem gastgewerblichen Betrieb zu verzichten (siehe spätere Ausführungen in unserer Stellungnahme).

Der Vorschlag der SGK-Sub-Kommission ist daher als «nicht geeignet» und «unverhältnismäßig» zu bezeichnen und verletzt somit verfassungsmäßige Grundsätze. Diese Beurteilung wird bestätigt durch das unserer Stellungnahme beiliegende Gutachten von Dr. Andreas Güngerich, Fürsprecher, i.S. Verfassungsmäßigkeit der von der Subkommission Passivrauchen in Erfüllung der Parlamentarischen Initiative (Pa.Iv.) Gutzwiller vorgeschlagenen Änderung des Arbeitsgesetzes für den Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen.

Als extrem problematisch muss die Lage im Gastgewerbe bezeichnet werden. Ein «Rauchverbot» über das ArG hat keine Auswirkungen auf die Gäste – diese werden davon nicht erfasst. Auch ein Anruf bei der Polizei mit der Bitte um Unterstützung bringt keine Abhilfe – die Polizei hat keine Kompetenz, einzugreifen. Die Lage für den Restaurateur wird zusätzlich noch durch die Tatsache erschwert, dass verschiedene Kantone in ihren Gastgewerbegesetzen eine sog. «Bewirtungspflicht» vorschreiben, der Restaurateur also noch weniger Möglichkeiten hat, sich gegen rauchende Gäste zu wehren. Trotzdem besteht für den Restaurateur das Risiko, dass er von Mitarbeitenden wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht eingeklagt wird und für die Kosten der Behandlung erkrankter Mitarbeitenden aufkommen muss, wenn z. B. die SUVA aufgrund der Unterlassung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden für den Arbeitnehmenden ihre Leistungen verweigert. Eine solche Gesetzgebung muss als extrem «unfair» und «unsozial» für die Arbeitgebenden bezeichnet werden.

Das wiederholt zitierte Beispiel der SBB, die ohne größere, erkennbare Probleme ein Rauchverbot in allen Zügen eingeführt haben, lässt keine Rückschlüsse auf die Auswirkungen im Gastgewerbe zu: Die SBB verfügen eindeutig über eine Monopolstellung, die mißbraucht wird. Jede Person, die mit der Eisenbahn reisen muss oder will, muss sich diesem Diktat unterwerfen. Kein Gast «muss» jedoch in einem Restaurationsbetrieb einkehren!

Mehr dazu HIER

HotellerieSuisse: Haltung von hotelleriesuisse zum Rauchverbot in Hotels und Restaurants hotelleriesuisse vertritt eine grundsätzlich liberale Haltung und will das Rauchverbot im Kompetenzbereich der einzelnen Unternehmer belassen. Es  tangiert die unternehmerische Freiheit des Hoteliers bzw. die persönliche Freiheit der Gäste zu stark, wenn der Staat vorschreibt, daß in Hotels und Restaurants nicht mehr geraucht werden darf. Mehr dazu HIER

Schweizerischer Arbeitgeberverband: Die zur Diskussion gestellte Ergänzung zu Artikel 6 des Arbeitsgesetzes «Die Arbeitsplätze sind rauchfrei. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vor dem Passivrauchen zu schützen» lehnt der Arbeitgeberverband ab. Weshalb? Das vorgeschlagene Vorgehen ist verfassungsrechtlich fragwürdig. Mangels direkter konstitutioneller Kompetenzen des Bundes, die Rauchfreiheit in öffentlich zugänglichen Räumen zu regeln, soll der Weg über das Arbeitsgesetz beschritten werden. Dem Arbeitgeber soll demnach der Vollzug und die Überwachung der Rauchfreiheit von öffentlich zugänglichen Räumen übertragen werden. Das lehnt der Arbeitgeberverband entschieden ab. Mehr dazu HIER

Weitere Informationen zum Thema finden Sie HIER


Dieser Beitrag wurde von Bernd Palmer recherchiert, am 10. August 2006 veröffentlicht und von Sackstark! leicht abgeändert und ergänzt. Weitere Beiträge in dieser Sache finden Sie auf passiv-rauchen.de

Wir möchten mit nachfolgender Tabelle einmal auf die Verhältnismäßigkeit flächendeckender Rauchverbote hinweisen und die Frage nach dem gesunden Menschenverstand in den Raum stellen: «Ist hier nicht etwas oberfaul?»

Relatives Risiko Tabelle

<h1 style=»text-align: center;»><strong>Der Hype um den Hoax</strong></h1>
<p style=»text-align: center;»><strong>Ich glaub›, ich bin im falschen Film</strong></p>

DER WIRKLICHE ZWECK EINES RAUCHVERBOTS

«ENDGAME» NIKOTIN SOLL NUR NOCH VIA PHARMAFIA IN APOTHEKEN ERHÄLTLICH SEIN.

7 thoughts on “PTR

  1. Die Freiheit des Rauchens besteht nur, solange man die Freiheit des Nichtrauchens nicht einschränkt. Zu argumentieren, der Nichraucher hat doch die Freiheit woandershin zu gehen, greift hier nicht, da es immer dazu führt, das der nicht rauchen wollende gehen muss. Was fehlt ist die Betrachtung des Kräftegleichgewichts. Dem Raucher schränkt das Nichtrauchen von nicht rauchen wollenden Personen nicht ein. Umgekehrt ist bereits eine rauchende Person im Umfeld für viele Menschen ein unerträglicher Zustand. Die Geschichte hat gezeigt, das Bereiche in denen nicht geraucht wurde immer weniger wurden und so der Bewegungsradius der Nichtraucher immer kleiner. Gaststätten und Kneipen waren alle aus Wettbewerbsgründen gezwungen Rauchen zu gestatten. Das war nicht immer so. Vor hundert Jahren gab es spezielle Raucherzimmmer. Rauchen auf der Strasse und vor Damen galt als unfein. Die gesetzlichen Einschränkung für Raucher stellt die Freiheit der nicht rauchenden Bevölkerung wieder her. Konsequenterweise müsste man sogar dafür plädieren, das Rauchen im Freien in öffentlichen Bereichen zu untersagen.

  2. «Vor hundert Jahren gab es spezielle Raucherzimmmer.»

    Sofern sie denn wie damals vorhanden sind und auch wie damals bedient werden, ist dagegen nichts einzuwenden.
    Der Wirt trägt das Unternehmer-Risiko und muß selbst entscheiden dürfen. Wenn die Nachfrage wirklich so groß ist, wie sie sagen, gäbe es längst auch ohne Rauchverbot zahlreiche Nichtraucher-Gastro-Betriebe.

    «Gaststätten und Kneipen waren alle aus Wettbewerbsgründen gezwungen Rauchen zu gestatten.»

    Der Staat hat niemals Gaststätten gezwungen, das Rauchen zuzulassen. Wenn dies aus Wettbewerbsgründen in einer freien Marktwirtschaft geschah, dann nur deshalb, weil Nichtraucher keinen Umsatz generieren. Gemäß Auskunft der sogenannten Kneipenbesitzer sind die Raucher zu 80% für ihr Einkommen verantwortlich, die Nichtraucher nur zu 20%. die Raucher bezahlen also den Lebensunterhalt der Kneipiers. Würden also Nichtraucher nicht so geizig sein, würden sie länger als bis 21:00 Uhr in der Kneipe verweilen, wenn Sie bei Regen, Schnee und Sturm Obdach, Nahrung oder von Durst geplagt Getränke suchen in einer Gaststätte, dann regelte sich das marktwirtschaftlich ganz von selbst.

    «Rauchen auf der Strasse und vor Damen galt als unfein.»

    Sehr treffend bemerkt, daran können auch wir uns noch erinnern und galt bis in die 1970er Jahre. Das Rauchverbotsgesetz von 2010 sieht nun aber in der Gastronomie vor, daß genau ebendiese auf die Straße, um nicht zu sagen auf den «Strich» gehen müssen, um sich eine Verdauungszigarette gönnen zu dürfen.

    «Den Raucher schränkt das Nichtrauchen von nicht rauchen wollenden Personen nicht ein.»

    Wie kommen sie denn darauf? Raucher, die draußen bei Regen, Schnee, Nebel und Bise bei Minustemperaturen per Kindermädchengesetz sich eine Lungenentzündung riskieren müssen, alimentiert nur die Gesundheitsindustrie und hat mit Gesundheit soviel wie gar nichts zu tun.

    «Was fehlt ist die Betrachtung des Kräftegleichgewichts.»

    Dann müssen Sie sich jetzt besonders stark fühlen, denn das Kräftegleichgewicht ist verschwunden und nur noch auf Nichtrauchers Seite. Es gibt exakt 21% Nie-Raucher, der Rest sind Nichtraucher, also präzise gesagt, Ex-Raucher. Beide zusammen ergeben etwa Zweidrittel sogenannter Nichtraucher. Alle in einem Topf. Echte Nichtraucher, also Nie-Raucher, sind mitnichten in der Mehrheit, insbesondere, wenn man die Studien kennt, wonach nach fünf Jahren von 10 Ex-Rauchern nur noch einer übrigbleibt der noch immer Ex-Raucher ist. Als Nichtraucher wird eine Person bezeichnet, die per Definition ein Jahr lang oder länger nicht mehr geraucht hat.
    Vielleicht verstehen Sie jetzt die Diskrepanzen der Studien, die je nach dahinter steckenden Interessen einmal so und ein so ausfallen. Publiziert werden dann aber nur diejenigen, die zugunsten militanter Ex-Raucher im Mikrobereich ausfallen. Ein relatives Risiko von 1.16 ist eine rein statistische Zahl, ausgewertet von Antworten ausgesuchter Personen, deren Einstellung zu einem Rauchverbot im Idealfall gar nicht erst zuvor eruiert wurde. Es ist derart niedrig, daß Vollmilch trinken bereits ein doppelt Risiko für Lungenkrebs in Studien aufweist. Müßte man nicht logischerweise Vollmilch, immerhin mit doppelt so hoher Lungenkrebsgefahr laut Studie, in der Gastronomie ebenfalls verbieten? Beides sind Naturprodukte!

    «Die Freiheit des Rauchens besteht nur, solange man die Freiheit des Nichtrauchens nicht einschränkt»

    Das ist eine sehr verquere Logik, denn umgekehrt wird genauso ein Schuh draus. Aber man könnte weiterhin in friedlicher Koexistenz leben und leben lassen, oder, sollte der Karren soweit im Dreck stecken, daß dies nicht mehr möglich ist, sie zumindest unter Beachtung des Minderheitenschutzes mit einem Kontingent-System von 30% Raucher-Gastronomie wenigstens demokratisch fair verteilen. Alles andre ist faschistoide Zwängerei.

    «Konsequenterweise müsste man sogar dafür plädieren, das Rauchen im Freien in öffentlichen Bereichen zu untersagen.»

    Solches gibt es bereits in Zürich. Wenn Sie eine Flagge aus dem Fenster hängen lassen wollen, sagen wir von AC-Milano, die weder das Schweizer Wappen, noch das Zürcher Signet enthalten, verletzen Sie nach Gesetz den Zürcher Luftraum, und müssen erst ein Baugesuch einreichen.

    Toll, wie die Schweiz in 69’000 Seiten von der Exekutive reguliert wird, nicht?
    Soweit ist es also bereits, wegen einer nicht erwiesenen, dafür aber emotional hochgepeitschten angeblichen Gefahr, die auch in weiteren hundert Jahren nie bewiesen werden kann.

    Es ist wie beim wochenendlichen Fußball-Krawall. Man streitet sich um ein Stück Leder wie bissige Pitbull-Terrier. «Panem et circenses» war schon Caesars bewährte Methode, das Volk zu spalten und von der Erkenntnis der tatsächlichen Probleme fernzuhalten.

    Man hält doch tatsächlich das Volk für zu blöd. Und ihr laßt euch das auch noch gefallen, indem ihr das Spiel mitspielt.

    Schweizer, laßt die Hoffnung fahren.

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