Passivtrinkerschutz 2014: Der Sittenwächter-Krieg gegen Automobilisten

Aufgrund mangelnden Speicherplatzes mußte dieser Beitrag gesplittet werden. Teil 1 finden sie hier.

TEIL 2 und Ende

Was ist Fahruntüchtigkeit? – Seit 2004 bestimmt die WHO!

Das Gesetz schreibt vernünftigerweise vor, daß niemand fahruntauglich ein Motorvehikel führen darf, wobei das Bundesgericht 1964 sinnvollerweise dafür die 0.8 Promille-Grenze festlegte, die bis zum UN-Beitritt der Schweiz 40 Jahre lang klare Verhältnisse schuf. Die Tat ist ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt (Schaffung einer möglichen Gefahr). Bestraft wird also die gefährliche Handlung an sich (Präventivgesetz), auf eine konkrete Gefährdung kommt es gar nicht an. Wer an den Sport denkt, fragt sich zu Recht, weshalb Sportaktivitäten rechtlich nicht genauso behandelt werden.

Automobil-Club der Schweiz zur Vernehmlassung zu Via Sicura 2009 (BR Moritz Leuenberger SP)

Durch die Einführung des Handlungsprogramms «Via-sicura»- wird die Verkehrs-Sicherheit zu einer allgemeinen Bundesaufgabe und steht in Konkurrenz zu anderen Bundesaufgaben.
Im vergangenen Vierteljahrhundert, die vorgebliche Sicherheit auf Schweizer Straßen betreffend, seien erhebliche Erfolge erzielt werden. Waren im Jahr 1971 als Höchststand noch 1’773 im Straßenverkehr getötete Personen zu verzeichnen gewesen, reduzierte sich diese Zahl auf noch 384 im Jahr 2007. Im selben Zeitraum hat sich der Grad der Motorisierung mehr als verdoppelt, die Verkehrsleistung (in Personenkilometer) verzweifacht und die ständige Wohnbevölkerung um gut 1,4 Millionen Personen zugenommen, wie die folgende Grafik, die auf BfS-Angaben beruht, eindrücklich belegt. Es ist eine Tatsache, daß die Schweiz puncto Verkehrssicherheit von einem sehr hohen Niveau aus startet und sich daher nicht einfach einem von der Europäischen Union (EU) vorgegebenen durchschnittlichen Reduktionsziel unterwerfen kann und muß.

Sie tut es trotzdem! – Steuern runter, Bussen rauf!

Via Sicura - Keine Verhältnismässigkeit


180 Unfalltote beim Sport

Fast eine HALBE MILLION Unfälle in der Freizeit wurden 2009 gemeldet.

SPORT: Jährlich verletzen sich rund 300.000 Personen beim Sport. Im Schnitt verunfallen 170.000 NBU-versicherte Menschen bei Sportaktivitäten, 26% beim Fußballspielen, 28% bei Wintersport (wovon 20% beim Ski- und Snowboarden) und sogar 4% oder 6.800 Personen beim Joggen! Quelle suva.ch – Eine Statistik über die Schwere der Sportverletzungen fehlt leider. Fündig wurden wir bei 03.08.2010 20Min: Pro Jahr sterben 179 Menschen beim Sport – Am meisten (82) beim Berg- und Wintersport. Neun von zehn Bergsportverletzten sind Bergwanderer. Beim Wintersport gab es 93.090, bei Ballspielen 91.860 Verletzte, wie aus der bfu-Statistik der Nichtbetriebsunfälle 2010 hervorgeht. Auf 100 Schneesportverletzte kommen seit 2004 jährlich 14 bis 16 Kopfverletzte. Knapp 43.000 Verletzte gibt es jährlich bei Rad- und Rollsport, 27.000 bei Turnen und Leichtathletik, 15.000 beim Wassersport, und knapp 10.000 beim Bergsport. Der Rest verletzte sich beim Flugsport und anderen Sportarten.

3.000 Tote sterben an ärztlichen Kunstfehlern

Laut BAG, so berichtet die Patientenstelle Zürich 2005, sollen in Schweizer Spitälern jährlich rund 3.000 Menschen an sogenannten «Kunstfehlern» sterben. Obwohl einer ungefragt im Notfall operiert wird, sind die Chirurgen von jeglicher Haftpflicht befreit. Ohne Notfall muss einer die Haftpflicht des Arztes erst mit seiner Unterschrift wegbedingen, bevor er operiert wird, und sei es nur wegen eines Grauen Stars, was nicht gerade förderlich für das Vertrauen in den bevorstehenden chirurgischen Eingriff ist, ein Vertrauen, welches eminent dazu beitragen würde, dass Operationen auch gelingen.

2.500 Tote sterben im Spital an Falschmedikation

Allein wegen falschen, legalen Drogen-Kombinationen, Überdosierungen, sich potenzierende Wechselwirkungen und/oder Verwechslungen von Patienten, oder sonstwie von falsch, oder nicht richtig bedachter Verabreichung von Medikamenten durch die Ärzte sterben weitere 2.500 Menschen pro Jahr. Wenn aber einer eigenverantwortlich und kostensparend einen Joint (nicht PTR*) gegen seine Schmerzen raucht, wird dieser mit F 100 gebüßt.  Oder er benötigt, ärztlich verschrieben, aufgrund widriger Umstände, wie bspw. extensiv paradoxe Reaktionen auf die hoch-toxischen Smarties der inzwischen umsatzstärksten Drogenbarone (vor 10 Jahren war es noch die Erdöl-Industrie). Eine nicht unerhebliche Zahl kann nur eine bestimmte, Jahrzehnte lang konstante Dosis an Alkohol, ein oft weitaus weniger gefährliches und oft effektiveres Medikament als die der industriellen Giftmischer, das früher mangels Alternativen als einziges, nebst Laudanum, Opium, Kokain (Coca Cola) oder Tabak zur Verfügung stand,  und oft als einziges wirkte, heute bussenbewehrt benützen müssen. Und wozu? Weil diese natürlichen Heilmittel in Konkurrenz zur Pharmamafia stehen.

2.000 Tote sterben an mangelnder Hygiene

Als letzte der drei gefährlichsten Todesursachen in Spitälern kommen nun wirklich vermeidbare, 2.000 Tote jährlich in Schweizer Spitälern hinzu, die aufgrund mangelnder Spitalhygiene den Löffel bis zur Wiedergeburt deponieren müssen, obwohl wir doch schon als Kind bei Mutti gelernt hatten, daß man sich vor der Mahlzeit die Hände wäscht.

70.000 erkranken jährlich in Spitälern an Infektionen

70.000 Patienten erkranken «nur» deshalb in Schweizer Spitälern an Infektionen, die auf mangelnde Hygiene von Ärzten und Krankenschwestern zurückzuführen sind. 2.500 der infizierten Patienten sterben jedes Jahr einzig daran, und nicht an ihrer Krankheit. Nur gerade sieben Kantone kennen einen Hygienedienst, der die Spitäler vor Ort kontrolliert.

Ein Total von 7.500 vermeidbaren Toten jährlich in Spitälern

Das sind 7.500 Tote pro Jahr und kann als Fakt nicht mehr als abstrakte Gefahr bezeichnet werden! Das Risiko, durch Fehlbehandlungen in einem Spital den Tod zu finden ist also um 1.500 Prozent höher als im Straßenverkehr. Vergleicht man gar das Risiko nur zu den Todesfällen auf der Straße, wo zwar «Alkohol im Spiel» war, dieser Umstand aber nicht unbedingt auch Unfallursache ist (abstraktes Risiko), so kommen Sie auf  ein gesteigertes faktisches Risiko im Krankenhaus von 9.000 Prozent! Dennoch bleiben die Risiken für den tatsächlichen medizinischen Todesverursacher diametral entgegengesetzt zu den Verwaltungsmaßnahmen bei einem Automobilisten mit gelegentlich mal 0.5+ Promille während eines unfallfreien Lebens im Straßenverkehr. Genetisch entsprechend über Generationen Prädestinierte oder sogenannte Plateau-Trinker können ein Leben lang problemlos mit 0.5 bis 1.3 Promille autofahren (Orthographie: das ist ein nicht substantiviertes Verb, und wird deshalb klein geschrieben), ohne jemals eine echte Gefahr für andre darzustellen. Oft ist das Gegenteil statistisch der Fall. Doch dann kam die WHO und warf mit Tabakstudien alles Wissen der Praktischen Medizin über den Haufen. Zuvor deklarierte bspw. die Ärztevereinigung in Frankreich 4.2 Liter Wein pro Woche als völlig unbedenklich. Das war zu Zeiten vorherrschender Vernunft und Lebensfreude, Unter Auslassung eines montäglichen Wochentages also eine ganze Flasche Wein,  medizinisch Jahrzehnte lang von der Ärzteschaft empfohlen. Entsprechend gesünder sind die Franzosen auch – bis die WHO auf uns alle gehetzt wurde.

Europaweit  sterben 500.000 pro Jahr an Falsch-Medikation

500.000 Mio. Tote durch fehlerhafte Medikation Quelle – click on pic

1.500 Tote bei Haus- und Freizeitunfällen

davon 600.400 Verletzte

600.400 Personen verletzten sich laut der Statistik der Nichtbetriebsunfälle 2010 der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) im Schnitt der Jahre 2004 bis 2008 pro Jahr im Haushalt und in der Freizeit. Sportunfälle sind hier nicht eingerechnet. 410.740 Verletzungen wurden bei Aktivitäten im Haus registriert. Knapp 107.000 Verletzte gab es im Ausgang sowie bei Volksfesten, Versammlungen oder in Vergnügungsparks, knapp 83.000 bei Nebenbeschäftigungen wie Garten- Unterhalts- und Bastelarbeiten.

Etwas mehr als die Hälfte der Verletzten (rund 312.000) waren gestolpert oder von Leitern, Stühlen oder auf Treppen gestürzt. 105.000 hatten sich an Scherben oder Blech geschnitten.

Wo bleibt hier der Jungendschutz? Knapp die Hälfte der im Haus verunfallten waren unter 17 Jahre alt. Bei den Unfällen bei Nebenbeschäftigungen war die Altersgruppe der 26- bis 45-Jährigen am stärksten betroffen.

1.482 Personen wurden 2007 bei Haus- und Freizeitaktivitäten getötet. (sda)

Beim Wintersport waren im Schnitt 38, beim Wassersport 25, beim Flugsport 14 und bei den anderen Sportarten 20 Menschenleben pro Jahr zu beklagen. 42 Prozent der Wintersport-Opfer starben in Lawinen, 29 Prozent beim Sturz aus der Höhe. Nur drei Prozent starben bei Kollisionen.

1 Gastro-Passivrauchtoter in 2 Jahren = 50 Tote in 100 Jahren

An, oder mit Passivtabakrauch ???

26 Tote bei Lawinenunglück

56 Tote im Straßenverkehr mit «Alkohol im Spiel»

89 Verkehrstote sind auf Narkolepsie zurück zu führen.

Die unverhältnismäßig teuersten administrativen Maßnahmen unter der Flagge «Prävention» betreffen jedoch Alkohol am Steuer, auch wenn dieser meist gar nicht Unfallursache ist. Hauptgrund dafür ist die lächerliche Grenzwertsenkung auf 0.5 Promille, die nicht die letzte gewesen sein dürfte. Schon länger liebäugelt man im UZH und BAG mit 0.3 oder gar 0.1 Promille als nächster Grenzwert und begründet dies mit den üblichen Tabakstudien. Daß es im Straßenverkehr seitdem längst nicht mehr um Unfallverhütung geht, sondern, nebst Geldgier und einem krankhaften Drang zur Gängelung, um die strikte Umsetzung der WHO-Direktiven zur Alkoholkontrolle, wie  folgende Zahlen in Relation zu den obenstehenden Todesfälle beweisen. In den fragwürdigen Disziplinen «Perfektionismus und Zwängerei» ist die Schweiz ungeschlagener Weltmeister, obwohl man dies eigentlich eher den Germanen zuschreiben würde.

56 Tote im Straßenverkehr mit «Alkohol im Spiel».
0.5 unspezifizierbare Passivrauchtote in CH-Gastronomie (Konrad Jamrozik), umgerechnet sind das 50 Tote in der Gastronomie in 100 Jahren !!! – «Gahts eigentli no?»

STRASSENVERKEHR: Das Bundesamt für Statistik (kurz BfS) spricht von insgesamt 349 Toten bei Unfällen im Jahr 2009 in der Schweiz. Selbigen Jahres waren es laut Bundesamt für Statistik 2.000 Unfälle mit «Alkohol im Spiel» von 0.5+ Promille, welche insgesamt 56 Menschenleben forderten, 638 Personen schwere Verletzungen zufügten und rund 1.830 Leichtverletzte. Seit dem Jahr 2006 ist die Zahl der Unfall Opfer mit Alkoholeinfluß, was oft gar nicht die Unfallursache ist, relativ gleich geblieben. Quelle: conviva-plus.ch – «Schwerverletzt» bedeutet, daß jemand nach einem Unfall während mindestens 24 Stunden keine normale Hausarbeit verrichten kann. – Höchst erstaunlich! Der Autor fiel fast vom Hocker, als er dies las.

ZH Tram hauptverantwortlich für Verkehrsopfer


Da fragt man sich schon, wieso man derart aggressiv auf die Autofahrer losgeht und eine, inzwischen nicht mehr zu akzeptierende Abzocke betreibt, die man getrost als Wegelagerei mit schikanösem Spaßfaktor für die Abzocker bezeichnen kann. Die einzig sinnvolle Antwort ist die Schafherdenmentalität und zwanghafte Obrigkleitsgläubigkeit, behämmerte Akzeptanz durch den Gewohnheitseffekt sowie die Abtretung der Rechtshoheit des Gesundheitswesens an eine UNO, deren Mitglieder zu Dreivierteln aus Diktaturen bestehen (nein, die Schweiz gilt noch nicht als solche, versucht aber zwanghaft, dies zu korrigieren), und über die sektiererische WHO als NGO-Holding-Gesellschaft sämtlicher Pharmakonzerne jedem an die private Wäsche will.

Bussenabzocke2Nach 2004 war alles anders. Seit diesem gravierenden Souveränitätsverlust ist die Schweiz gezwungen, im Takt der vorgegebenen WHO-Vierjahres-Aktionsplänen (erinnert irgendwie an die Planwirtschaft und Gehirnwäsche der alten UdSSR), für alle von ihr unerwünschten Substanzen Grenzwertsenkungen in 30%-Schritten zu veranstalten, damit der Richter höhere Strafen verhängen kann, was eine verbesserte Einmischung der Administrativbehörden ermöglicht. Das hat für die kleinen und großen Führer in Politik und Staatsfinanzen den Vorteil, immer mehr Menschen zu kriminalisieren und spült den Kantonen massive Geldmengen aus Bussen in die Staatskasse. Zuvor war es verboten, Bussen Zweck zu entfremden. Heute sind sie, was früher verboten war, regulärer Budgetposten in sämtlichen Staatsrechnungen. Seit dem Zweiten Weltkrieg bis Mitte der 1980er Jahre betrugen Parkgebühren, wo vorhanden, schweizweit einheitlich zwischen 20 und 50 Rappen, höchst selten mal einen Franken am Paradeplatz in Zürich. Zwischen 1990 und 2008, schreibt die Weltwoche, stiegen die Einnahmen aus Bussen um 1.600 Prozent. Und der «Blick» berichtet (aktualisiert 03.1.2012) über raubritterische Machenschaften, die die Stadt Zürich keck 79,5 Millionen Franken an Busseneinnahmen budgetieren lässt, drei Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Die holt sie vor allem mit der umstrittenen 3-km/h-Toleranz, statt der üblichen 5-km/h beim Laser-Radar herein. Wohnen Sie in der Stadt Zürich? Dann haben Sie hoffentlich 231.85 Franken zur Seite gelegt. Denn so viel muss jeder Stadtzürcher umgerechnet pro Kopf bezahlen – um das Soll zu erfüllen. Wie der pro Kopf Bussenbetrag unter Abzug der Zürcher Nicht-Autofahrer aussieht, entzieht sich unserer Kenntnis, da wir uns keine teuren Abos für Statistiken und weitere Informationsquellen leisten können.

Wohin unsere Gesellschaft in diesen ausbeuterischen Zeiten driftet, sei an diesem Beispiel erläutert.  Es werden in der idyllischen Schweiz US-Methoden evaluiert und zum Teil bereits angewandt, die in keinem Verhältnis mehr zur Realität der, erst 1998 revidierten, schweizerischen Verfassung stehen und nur der Umsatzbeschleunigung und aktuellen Modeerscheinungen dienen. Es war 1998 die erste Total-Revision, doch bereits sind Kräfte am Werk, die diese bereits wieder umschreiben wollen, ohne zu erkennen, dass solches Gebaren mit dauernden Gesetzesänderungen keinem mehr die daraus notwendige Sicherheit für die Zukunft, insbesondere auch finanzieller, rechtlicher und altersvorsorglicher Art gewährleisten kann, besonders bei den erst heute ins Erwachsenenleben eintretenden Jungen nicht.

Unbemerkt vom Rest der Bevölkerung profitiert hier zusätzlich eine Art Schattenregierung der Umerziehungsanstalten, großkotzig angegliedert an einst renommierte Institutionen und Kirchen, administrativer Schreibtischtäter fern jeglichen Realitätsbezuges, – bekanntestes Beispiel ähnlichen Tuns von heute ist das, dem Deutschen Krebsforschungsinstitut als Wurmfortsatz unter falscher Flagge angehängte Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle (nicht Passivrauchkontrolle!) zwecks manipulativer und unrechtmäßiger Renommee-Steigerung zur Verschleierung tabakrelevanter Junk Science und getürkter Umfragen – die sich ihre Kontroll- und Gehirnwäschearbeit fürstlich bezahlen lassen und die Kosten, zum heutigen Zeitpunkt, in einem uns bekannten Fall sogar die richterliche Busse um 2000 Prozent übersteigt, wobei der finale Prozentsatz dieses Opfers noch gar nicht abzusehen ist. Einmal drin in dieser Umerziehungsmühle, denen früher nur Kinder und Jugendliche veradministriert wurden, worin man auch vor Gesinnungsterror und -kontrolle nicht zurückschreckt und Meinungsfreiheit als Grundrecht nicht mehr gelten läßt, kommt einer nie wieder raus, solange er nicht glaubhaft pokergesichtig das erst zu erlernende Credo an die Gesinnungsprüfer vermitteln kann, er sei bereits bei 0.2 Promille Blutalkohol fahruntüchtig. Es genügt, in jeder Verfügung seitens der Verkehrssicherheitszentren die Auflage mit einzupacken, daß nach Erfüllung sämtlicher Auflagen eine Wiedererteilung des Führerscheins von einem weiteren Gutachten abhängig sei… – ein Perpetuum mobile mit staatlicher Goldesel-Garantie!

Damals Kinder. In Zukunft auch für staatsbevormundungsrenitente Erwachsene?

Noch dürfen Sie wählen zwischen jahrelanger Nacherziehung ODER einem weiteren (sollten Sie Raucher sein), lebenslänglich partiellen Freiheitsentzug! Da kann einen die offizielle Version über Sinn und Zweck, ob deren Offenheit einerseits und Irreführung andrerseits in einer angeblich liberalen Schweiz, nur noch erschaudern.

«Administrativmaßnahmen stellen rechtlich keine Strafe dar. Es handelt sich um erzieherische Maßnahmen, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen sollen. Als Administrativmaßnahmen werden alle Anordnungen (Blankoscheck! Anm. Red.) der zuständigen Administrativbehörde des Wohnsitzkantons bezeichnet, die gegenüber Fahrzeuglenkern, welche schuldhaft gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, ausgesprochen werden. Diese sollen der Erziehung von fehlbaren Motorfahrzeugführern beitragen.» – Tönt fast wie die Verfassung Nord-Koreas.

Eine noch nie dagewesene Gesinnungs- und Lifestyle-Schnüffelei ungeahnten Ausmaßes hebelt still und leise die schweizerische Gewaltentrennung aus, das zwingendste Merkmal einer Demokratie. In der Schweiz ist der Führerausweisentzug im Gegensatz zu gewissen anderen Ländern (z.B. Deutschland, Frankreich, Italien) keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine reine Verwaltungsmaßnahme. Nur deshalb sind solche Auswüchse überhaupt möglich. Uns ist ein Fall bekannt, in dem selbst rachsüchtige, vom Staat bezahlte Ärzte nicht mehr vor Denunziation und/oder Verleumdung zurückschrecken, wo Datenschutz sich nur als Beruhigungspille zum Fichen-Skandal, der heute sein ««25 Jahr-Jubiläum feiert», entpuppt, um unsympathisches oder gesinnungsrenitentes Gutachter-Material im Auftrag der Administrativbehörden, der wahren Strafbehörde dieses Landes, böswillig und fälschlich anzuschwärzen, nur weil sie sich einer krankhaften WHO-Ideologie verpflichtet fühlen. Gelegentlich verschwinden bei den VSZ auch mal für Sie wichtige Unterlagen, so daß Sie gleich nochmals das ganze Prozedere von vorne beginnen können, ohne zu wissen, welche Schikanen die nächste Parlamentsverordnung bringen wird. Spätestens hier sollte einem Angst und Bange werden, denn Sie sind dieser neuen Staatsgewalt unausweichlich ausgeliefert. In den USA werden bereits Homosexuelle umerzogen, was vermutlich nicht im Sinne der Feministen sein dürfte, bald aber auch bei uns Usus werden könnte.

Schweizer Verkehrsdiktatoren

Doppelte Bestrafung für dasselbe Delikt

Der Fall: Klara B. wird in Deutschland auf der Autobahn geblitzt. Sie ist 41 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs, weshalb sie von den deutschen Behörden zu einer Busse verurteilt und mit einem einmonati­gen Fahrverbot für ganz Deutschland belegt wird. Da Klara B. gar nicht vorgesehen hat, in nächster Zeit wieder nach Deutschland zu fahren, nimmt sie dieses Fahrverbot gelassen zur Kenntnis. Die Annahme: «Das Verkehrsdelikt habe ich im Ausland begangen und Busse und Ausweisentzug habe ich auch dort bekommen. Das interessiert doch die Schweiz nicht», denkt sich Klara B. Die Beurteilung: Seit Herbst 2008 müssen Schweizer Automobilisten das Billett abgeben, wenn gegen sie im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde und die zugrunde liegende Widerhandlung nach Schweizer Recht als mittelschwer oder schwer gilt. In der Schweiz gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ab 31 Kilometern pro Stunde bereits als mittelschwerer, eine solche von 35 Kilometern pro Stunde und mehr sogar als schwerer Fall. Klara B. muss mit einem Ausweisentzug von mindestens drei Monaten rechnen. (Quelle Beobachter, siehe Link dazu oben)

Anopheles-Mücke

Man kann den vonstatten gehenden Wahnsinn mit der noch immer bestehenden echten Pandemie der Malaria (Hallo WHO – schon vergessen?) in tropischen Ländern vergleichen, wobei die richterliche Strafe als der Stich der Anophelesmücke und die Erkrankung als die, zusätzlich Jahre bis Jahrzehnte lange Verfolgung und Gängelung durch die allmächtigen Administrativbehörden betrachtet werden kann. Es gilt zwar der imperative Grundsatz, daß keiner für ein und dasselbe Vergehen zweimal bestraft werden darf, doch dieser ist inzwischen längst Makulatur. Zuerst wird, zwar erst selten, gleich geschossen oder geprügelt, aber übereifrig geblitzt und erst hernach kontrolliert, ob die Busse auch rechtens war, kommt öfters vor, als Sie denken. Der darauf folgende Leerlauf geht dann auf Kosten aller. Es sind die neuen Sheriffs des einstigen Wilden Westens, überangepaßte Ex-Raucher auf Entzug von Marlboro, und die wieder auferstandene, feldweib(l)erische Blockwart-Mentalität aus den 1940ern, die beruflich ihr defizitäres Ego täglich aufpolieren (schlußfolgernd aus Werken von L. Szondi). Sie sind die Opfer einer rassenhygienisch verseuchten Weltgesundheitsorganisation, die von Übermenschen mit ewigem Leben träumen, mit eigener Verfassung, als wäre sie bereits die Weltregierung, sie sind die Lieferanten des Umerziehungsmaterials an die Administrativbehörden und die Schutzgeldeintreiber der Staatskassen.

Fahrverbot für die persönliche Freiheit

Wer in eine Kontrolle gerät und sauber ist, kann sich nicht sicher sein, ob sein Fahrausweis nicht doch eingezogen wird. Findet die Polizei Betäubungsmittel im Wagen oder ein paar Flaschen Whisky im Kofferraum, wird seitens der Vertreter der Staatsmacht abgeklärt, ob der Lenker allenfalls ein Suchtproblem haben könnte. Es wird also geschnüffelt im Privatleben des Fahrers mit dem Argument und der Legitimation, daß er einer Verkehrsunfälle verursachenden Risikogruppe angehören könnte. Ist das Resultat dieser Abklärung positiv, wird dem Lenker mit Suchthintergrund der Fahrausweis für zwölf Monate rund entzogen. Nochmals: Bei der Kontrolle war der Lenker absolut im Rahmen des Erlaubten. Er hat auch keinen Unfall verursacht oder wäre nahe dran gewesen. Und nur weil er vielleicht eher einen bauen könnte als ein 24-Stunden übermüdeter Saubermann, wird ihm nicht nur das Recht auf motorisierte Mobilität entzogen. Er wird auch für seine Lebensgestaltung bestraft. Wer dann auf dem Lande oder in den Bergen mit Wohneigentum wohnt, ist dadurch mehrfach benachteiligt, als ein Stadtbewohner, der nicht auf ein Auto angewiesen ist. Doch auch das kümmert niemanden der IRM-Kindermädchen und Gehirnwäscher. Da es nicht Teil unserer Gerichtsbarkeit ist, sondern eine Abstrafungsbehörde außerhalb der Jurisdiktion, die nach eigenen Angaben nur eine Erziehungsfunktion inne habe, obwohl die Kosten für das Affentheater eine gerichtliche Busse um das 30-fache übersteigt. Steuern runter, Bussen und Umerziehungskosten rauf. So spiegelt und spielt uns der Staat vor, dass die gelegentlich anstehenden Korrekturen bei den Steuerabgaben aufgrund sogenanntem Ausgleich der kalten Steuerprogression gesenkt würden, während dessen sie locker auf den Straßen bereits vorgängig den Fehlbetrag doppelt und dreifach bereits einkassierten und weiterhin, jahraus, jahrein, wieder hereinholen. Nun, ein aufrechter Erwachsener lässt sich nicht umerziehen. Lesen Sie bitte unbedingt den BaZ-Beitrag zu Ende!

Jährlich werden 95.000 Neulenker, die heute von Tuten und Blasen in Sachen sicheres Autofahren keine Ahnung mehr haben, auf die Verkehrsteilnehmer losgelassen, während im gleichen Zeitraum 80.000 Lenkern die Fahrerlaubnis entzogen wird, da die WHO-Erziehungs- und Entzugskomponente in diesem demütigenden Spiel den Vorrang hat. Vergleichen Sie es mal ernsthabt mit dem tödlichen Passivtabakrauch, der ein Massensterben der Gastronomie fahrlässig in Kauf nimmt. Das Straßenverkehrsgesetz wird halbjährlich durch Parlamentsverordnungen geändert, da die Parlamentarierinnen es irgendwie zustande brachten, das normale Gesetzgebungsverfahren zu unterlaufen. Wer alse seinen Führerschein seit zehn Jahren besitzt, hat bereits 20 STV-Revisionen durchlaufen und weiß kaum noch, in welche strafrechtliche Gefahr er sich möglicherweise begibt. Es liegt im Naturell der Nationalräte, sich mit möglichst viel Aktivismus im Gespräch und in den Boulevard-Zeitungen zu halten, um nicht in Vergessenheit bei den Bürgern, die diese Opportunisten gewählt hatten, und bangen einzig um ihren Verwaltungsrats-Pöstchen.  Man schaue sich nur mal um auf den Straßen. Gestern beobachtete der Autor zwei Damen in einem kleinen Auto, irrtümlich in eine Einbahnstraße gefahren, wie sie versuchten,  das Auto zum Umkehren zu bringen. Sie benötigten ein Hin und Zurück von fast einer Viertelstunde. Er entschied sich nach fünf Minuten, lieber seinem Lachanfall nachzugeben, als wütend zu werden.

Comments zum Thema Vorbeugungs-Überwachung

Ab 1. Januar 2014 erstmals auch Bootsführer der WHO-Alkoholkontrolle unterstellt

Ebenfalls ab 1. Januar 2014 gilt erstmals in der Schweiz ein Alkohollimit von 0.5 Promille für Bootsführer mit der unglaublichen Begründung, die Polizei sei zu wenig geschult zu erkennen, wann einer fahruntauglich ist, und wann nicht. War die Polizei früher tatsächlich intelligenter? Anzunehmen, denn sie selbst lieferte diese Steilvorlage zur Zementierung ihres vorherrschenden Bildes in der Bevölkerung des wenig Hirn-viel-Muskel-Schlägers [1] und die Bevölkerung wird im Kampf um teure Haarspaltereien im Promille-Krieg unter Generalverdacht gestellt als einen Haufen zügelloser Säufer, die abzuzocken diese geradezu herausforderten, obwohl Unfälle auf Seen äußerst selten sind und der Alkholkonsum in der Schweiz seit vielen Jahrzehnten immer weiter zurückgeht, was zum Ausverkauf Schweizer Traditions-Brauereien in den 1990ern an ausländische Mega-Konglomerate führte. Es darf offenbar kaum noch etwas klar und und ehrlich begründet werden, seit wir Spin Doctors im Bundeshaus haben, die uns manipulieren. Zu diesem Thema empfehlen wir das Buch von Judith Barben*. Ehrlich wäre bspw.: «Liebe Schweizer! Wir müssen wieder einmal eine weitere Promillegrenze oder -Senkung einführen, um unseren Pflichten aus dem UNO-Beitritt nachzukommen und um die WHO-Alkoholkontrolle zufrieden zu stellen, sonst würden wir international mit der Zeit ans Ende der Rangliste rutschen, so wie zurzeit das offenbar demokratischere Deutschland bei der Tabakkontrolle auf dem vorletzten Platz, und negativ in die Schlagzeilen geraten». Das freut natürlich die Temperenzler und alle Sittenwächter-Mentalitäten, erfüllt Gutmenschen mit Helfer-Stolz und Schweizer Tea-Party-Ableger in den Kirchenparteien, die Schweiz vermeintlich noch sicherer gemacht und dem Herrn wieder ein paar Seelen mehr vor teuflischem Genuß gerettet zu haben.

Forensische Umerzieher im Institut für Rechtsmedizin IRM der UZH gehen, gestützt und ermutigt durch einen Bundesgerichtsentscheid, bereits gegen Autofahrer vor, die das zweite Mal in ihrem Leben eine Fahrt im angetrunken Zustand (FiaZ) absolvierten und somit mit oder ohne Führerschein zu zwei Jahren, bei dritten Mal zu drei Jahren, usw, zu einer Totalalkoholabstinenz (TAA) verdonnert werden – mit oder ohne Führerausweis. Weiter kann jeder unbescholtene Bürger, so es denn mittlerweile überhaupt noch solche geben sollte, im Besitz eines Führerscheins urplötzlich aufgefordert werden, sich einer Haaranalyse zu unterziehen, die seinen Alkoholkonsum in der Freizeit abklärt. Ein Anruf Ihres Intimfeindes genügt, und schon steckt eine entsprechende Notiz in Ihrem Dossier. Noch ein, zwei Hinweise mehr, und Sie werden aufgeboten, sich zu einer Haaranalyse anzumelden und 1200 Franken abzudrücken. 2008 war das noch anders. Ausschlaggebend für die heutige Kontrollversessenheit der Administrativbehörden war ein plötzlicher 180 Gradschwenker in der Rechtssprechung des Bundesgerichts 2007. Wird ein periodischer Konsum sechs Monate rückwirkend von mehr als 60g reinem Alkohol pro Tag ermittelt, technisch sind das 30 Piktogramm (1 Billionstel Gramm) Ethylglucuronid (EtG) pro Milligramm Blutalkohol pro Tag seit der Grenzwert-Herabsetzung, so verlieren Sie die Fahrberechtigung auf schweizerischem und Liechtensteinischem Hoheitsgebiet, auch wenn Sie während dieser Zeit nie am Steuer saßen.

Es herrscht Krieg – und keiner merkt es

All dies geschieht ausschließlich nur zu Ihrem Besten, sollten Sie tatsächlich noch an Märchen glauben, und dient Ihrer irrealen Sicherheitsbedürfnisbefriedigung aufgrund ungenügender Propaganda-Resistenz, wofür Sie grundsätzlich nichts können, da man Ihnen diese «Kunst» in der Schule absichtlich nie vermittelt hatte, respektive diese, allen Kinder innewohnende Fähigkeit, Ihnen dort gründlich ausgetrieben hat, damit die Schweiz den wahnwitzigen supranationalen Forderungen der Tabak- und Alkoholkontrolle, die die weltweite Ausrottung und anschließende Eradikation dieser Substanzen zum Ziel hat, weil Patente auf diesen Naturprodukten nicht zu haben sind, man aber dennoch gerne teure Ersatzprodukte in Pillen- oder Zäpfchenform kassen- und kostenpflichtig überteuert an Sie, als Teil eines riesengroßen, brachliegenden Marktpotentials, patentgeschützt verkaufen will. Sie haben einfach das Pech, in die Zeit der Opfer eines rabiat wütenden Wirtschaftskrieges geboren worden zu sein, der sich in der Endphase der, in den 1990ern begonnen Fusionitis im Rennen zum allumfassenden, weltweiten Monopolisten befindet, geraten zu sein. Seien Sie tapfer und denken Sie an die Schützengräben der unterbrochenen Maginot-Linie bei Belgien, in dessen Schlamm und Schrapnell unsere Vorväter gegen den Faschismus zu kämpfen hatten. Heute können Sie gegen diesen bequem aus dem geheizten Wohnzimmer oder Ihrer Schreibstube heraus Ihr Vaterland verteidigen, ohne in nassen Kleidern zu frieren oder durch Kopfschuß von Ihrem Leib getrennt zu werden. Die Schweiz, seit einem Jahrzehnt zum simplen Erfüllungsgehilfen einer höchst aggressiven WHO degradiert, ist, wenig erstaunlich, aufgrund Moritz Leuenbergers Unterschrift zu Bundesratszeiten, dem Wohlwollen fremder Machthaber aus Übersee ausgeliefert und muß deshalb sein Volk nun von den angepriesenen Vorteilen der Askese und Glaubenslehre puritanischer und fremder Vögte zwangsüberzeugen, die es leichtsinnig und höchst fahrlässig in ihr Land gelassen hat, daß die schweizweite Trockenlegung der passivtabakrauchfreien (PTR-frei) Bevölkerung das höchste der Gefühle und die dringendsten aller politischen Probleme darstelle. Erstaunt es einen, daß ein calvinistischer Pfarrerssohn dies als Volksvertreter verbrochen hat? Bisher ist ihr das ganz gut gelungen oder aber, die Bevölkerung befindet sich in einem nicht enden wollenden Dämmerschlaf, ausgelöst durch psychotrope Rauchstopphilfen wie Champix, Zyban oder andrer Antidepressiva.

Unblutige Annexion (Def.) der Schweiz

Die Schweiz wählt bevorzugt gerne den teuersten Weg (siehe FABI), um vor der Welt mir ihrem Reichtum, der rapide schwindet, unauffällig aufällig zu protzen. Die Tourismus- und Luxusgüterindustrie werden es ihr danken, sollten sich aber prophylaktisch dennoch Gedanken darüber machen, weshalb sie ohne asiatische Touristen aus diktatorisch regierten Ländern bankrott gingen, denn die Zeit wird kommen, in der die Schweiz diese in ihrem Perfektionswahn der Überwachung und Regulierung überholen wird. Es ist zwar für eine, sich nach außen offen präsentierende Vorzeige-Demokratie, die sich noch vor wenigen Jahren den Ländern des Arabischen Frühlings als Nachhilfelehrer in echter Demokratie aufzudrängen versuchte, beschämend zu wissen, als selbst nicht mehr souveränes Land den Einflüsterern der wahren Machthaber aus den weltweit stationierten Kollaborationszentren der WHO auf ewig geknechtet und gekettet zu sein. Einst zu früheren Zeiten an die Sieger zu leistende Reparationszahlungen nennen sich heute ‹vertraglich und länderspezifisch festgelegte Mitgliederbeiträge› um politisch korrekt die Bevölkerung weiter mit Neusprech und Spinnmeisterei im Glauben zu lassen, es hätte das Sagen. Auch setzt die Besatzungsmacht über ihre Kollaborationszentren ortsansässige Einheimische in die jeweilige Landesregierung, um den Schein zu wahren, es hätte gar keine Übernahme des Landes stattgefunden. Nur wenige kritische Landsleute durchschauen das Spiel, werden aber sofort von den Marionetten der Siegermächte im Bundeshaus massenmedial diffamiert, beruflich ruiniert und zu guter Letzt dem Volk zur Häme und zum Fraß vorgeworfen, seitdem der Pranger, aus humanitären und hygienischen Gründen, weniger körperlich gesundheitsschädliche Formen aus Papier und Druckerschwärze angenommen hat. Es müssen zwar keine direkten Reparationszahlungen mehr geleistet, sondern von den angloamerikanischen Siegermächten geforderte innenpolitische Veränderungen umgesetzt werden, wie beispielsweise die zurzeit stattfindende, kostenintensive Totalrevision des Tabakgesetzes, einzig um die, von unseren Vorfahren gesetzte Maximalsteuer auf Tabak in Antizipation kommender staatlicher Geldgier und zum Schutz des Volkes davor, zu entfernen, um sich scheindemokratisch weitere Steuererhöhungen auf den Tabakkonsum für die fremden Fötzel (Vögte) zu erschleichen und vordergründig dieses Vorgehen auch pseudodemokratisch vor aller Welt zu legitimieren. The sky’s the limit. Die aktuell stattfindende staatliche Abzocke mit einer Steuerlast von über 62 Prozent auf Tabak müßte eigentlich für unsere Regierung beschämend genug sein, doch offenbar sinkt die Schamgrenze mit zunehmendem Einfluß der Siegermächte aus dem Dunstkreis der irreführend benannten Gesundheitsindustrie.

Fakt ist: Tabakraucher sparen den Krankenkassen Milliarden an Medikamentenkosten, gerade weil sie rauchen und ihr Medikament, den Tabak, auch noch vollumfänglich selbst bezahlen. Es zeugt von Schlimmerem als nur politischer Dummheit, gerade diese Menschen mit unverschämt hohen Steuern und sauteuer gängelnden Administrativ-Maßnahmen, daran hindern zu wollen, es sei denn, die linken Kräfte wollen mit einer unbezahlbaren Krankenkassenprämie die Einheitskasse erzwingen, die das Volk bereits dreimal abgelehnt hat.

Anfragen beim Beobachter-Beratungszentrum zeigen, daß die Behörden (Administrativbehörden der Verkehrssicherheitszentren, Anm. Red.) oft voreilig ein Suchtproblem annehmen und eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Dies, obwohl das Bundesgericht entschieden hat, daß ein einzelner gefundener Joint dafür kaum ausreichen dürfte – vielmehr müsse feststehen, daß der Lenker regelmäßig erhebliche Mengen Alkohol und/oder Drogen konsumiert. Ist das nicht der Fall, sollte er die Anordnung des Straßenverkehrsamts unbedingt anfechten. Quelle: Beobachter (Hervorhebung durch uns)

Inzwischen ist die Lage ernst: Immer öfter ersetzen rigide Gesetze der Sittenwächter die ärztliche Diagnose. Wer in Abständen von zehn Jahren dreimal beim FiaZ erwischt wurde, wird automatisch von Gesetzes wegen als Alkoholiker «diagnostiziert» und es es werden ihm jahrelange TAA, Psychokurse, Haar- und Blutproben, halbjährliche Fahrten mit psychologischen und medizinische Gutachtern als Mitfahrer und derlei viele weitere Schikanen auferlegt. Gegenteilige ärztliche Gutachten und Atteste werden schlichtweg ignoriert. Das läppert sich in Franken ganz schön zusammen und kann schnell einmal mal die Summe eines Mittelklasse-Neuwagens annehmen. Die wahnwitzigen Forderungen der FABI-Initiative lassen vermuten, daß die Regierung kostengünstig auf diesem Weg dem Verkehrsinfarkt auf den Straßen begegnen will, nachdem die Verkehrsteilnehmer jahrzehntelang mit Zweidritteln ihrer bezahlten Straßenzölle die Bundesbahnen subventionierten.

Sinnlos teure Präventions-Subventionen

Präventionsschaden im Strassenverkehr

Lieber Roberto, dein Optimismus in allen Ehren, aber keine Staatskanzlei ist daran interessiert, das Bussen-Einkommen zu senken. Das Gegenteil ist der Fall!

Und weiter fragt die «Kritische Wissenschaft», unter dem Titel: Abschreckender Glaube: Sind Gläubige die Musterschüler der WHO?

Um etwas zu korrelieren, muß man es operationalisieren und messen. Bei Religionszugehörigkeit ist beides einfach, man fragt, ob und wenn ja zu welcher Religionsgemeinschaft die Befragten gehören. Religiosität ist schon etwas schwieriger. Hier haben Gmel et al. auf eine Selbsteinschätzung der Befragten zurückgegriffen, die von “Ich glaube an Gott und praktiziere meine Religion” (Gläubiger) über “Ich glaube an Gott, praktiziere meine Religion aber nicht” (Spiritueller) bis zu “Ich glaube nicht an Gott” (Atheist) reicht. Es fehlen noch der Gebrauch von Genußmitteln wie Alkohol, Tabak oder Cannabis. Hier fragen die Forscher um Gmel nach dem Umfang des Konsums und operationalisieren alle diejenigen, die angeben mehr als 21 Einheiten Alkohol pro Woche (3 pro Tag) zu trinken, täglich zu rauchen und mehr als einmal in der Woche Cannabis zu konsumieren, als Risikogruppen (für was auch immer). Bleibt noch die elterliche Kontrolle, die über eine Skala gemessen wird, die z.B. nach strikten Regeln, die durch Eltern gesetzt werden, fragt.

Schlußwort zum Sittenwächterstaat

Skrupellose Ärzte, Giftmischer- und Pillendreher-Konzerne als treibende Kraft in einem mittlerweile mehr als abartigen Gesundheitswesen, inzwischen weltweit zur drittgrößten Industrie avanciert, sehen all diese, vom Raucher und Alkoholkonsumenten selbst eingesparten Milliarden an Umsatz und Gewinn entgehen. Sie müssen sich vorkommen wie Hunde, denen man ein saftiges Steak durch den Mund zieht, ohne zubeißen zu dürfen. Das läßt machtversessene Globaljongleure des Geldes jegliche Scham vergessen. So ist auch die Überreaktion auf das, inzwischen fernab der Realität, hingegen werbepsychologisch geschickt, trotz offensichtlicher Lügen, geschaffene Bedürfnis nach rauchfreien Kneipen zu erklären. Wissenschaftlich hingegen nicht zu erklären ist der damit verbundene Fanatismus, der, an 1933 erinnernd, in der Forderung zum totalem Absolutismus (Def.) nach ausnahmslos rauchfreien Kneipen, auch dann, wenn man selbst nicht, oder sogar nie einkehrt und im Ausschluß eines Drittels, der, in derselben Kultur lebenden Mitmenschen aus dem öffentlichen Leben sowie den von ihnen mitfinanzierten Infrastrukturen gipfelt. Dieser Fanatismus kann nur mit dem gestörten Verhalten radikaler Religionsangehöriger verglichen werden; und viele sind es auch. Zieht man dann auch noch die täglichen Negativbotschaften an die Raucher in Form tödlicher Nocebos in Betracht, so könnte man annehmen, daß diese absichtlich gesundheitlich geschädigt werden sollen, womit sich der Gedanke an die aufkommende Rassen- und Euthanasie-Lehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufdrängt.

Der Versuch der Lebensrettung verkehrt sich in ihr Gegenteil und wird zum Henker dessen, was Leben ausmacht und Lebensgestaltung: die Möglichkeit der Freiheit. In einem Land, in dem einer, der nicht trinkt und Schweizerfähnchen im Vorgarten wehen hat, jemanden überfahren kann und anschliessend glimpflicher davonkommt als einer, der das nicht tut, aber ein Suchtproblem haben könnte und eine Einstellung, die nicht mit den Vorstellungen der Strassenverkehrsverordnung kompatibel ist, ist mehr als die Verhältnismäßigkeit auf der Strecke geblieben. Totalschaden erleidet gerade diese sensible Balance zwischen persönlicher Freiheit und jener eines in einer Staatsform organisierten Kollektivs. (Quelle BaZ, Link dazu siehe weiter oben)

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*Spin Doctors im Bundeshaus, Judith Barben sagt, «Das Bundeshaus ist die größte PR-Agentur der Schweiz». Daß dieses Buch dennoch erschienen ist, grenzt an ein Wunder:

Spin Doctors im Bundeshaus - Judith BarbenProlog:

«Die Autorin dieses Buches war in Verhandlung mit einem Schweizer Verlag über die Publikation ihres Manuskripts. Der Programmleiter bekundete reges Interesse und stellte eine baldige Publikation in Aussicht. Dann legte er das Buch einem ehemaligen hohen Funktionär des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vor. Dieser antwortete, das Buch weise «zu Recht auf bestehende Mißstände hin». Da es spannend geschrieben ist, werde es «viele Leser/-innen […] finden» und habe «das Potential zu einem bemerkenswerten Erfolg». Doch die «deutliche und phasenweise so massive» Kritik am Bund sei heikel für den Verlag. Daraufhin zog dieser sein Angebot zurück …

Interesant auch der Kommentar des Prof. Dr. Albert A. Stahel, Politikwissenschaftler:

«In packender Sprache beschreibt die Autorin, wie bei entscheidenden Vorhaben aus Bundesbern Manipulatoren im Hintergrund die Fäden ziehen. Alles deutet darauf hin, daß verdeckte Interessen im Spiel sind, welche demokratische Abläufe aushebeln. Das Buch stellt die angewandten Manipulationsmechanismen im Detail dar und schlägt wirksame Gegenmaßnahmen vor. Die aufgezeigte Entmündigung des Stimmbürgers ist eine Aushöhlung der direkten Demokratie und ein Angriff auf die Souveränität des Volkes. Eine fesselnde Lektüre, die man nicht so leicht wieder aus der Hand legt.

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SPIN-SCIENCE: Scientific» risks are everywhere – when convenient.

***1 Alcohol consumption guidelines ‘inadequate for cancer prevention’: «No level of alcohol consumption without risk»

Current alcohol consumption guidelines are inadequate for the prevention of cancer and new international guidelines are needed, according to an analysis by French researchers published in the Canadian Medical Association Journal.

‹LONG-TERM› WE ALL SHALL BE DEAD

The analysis in the Canadian journal follows on from research on alcohol and cancer in Europe, and a position statement on the subject published by the Cancer Council of Australia, which also advised that there is no safe threshold of alcohol consumption for avoiding cancer (See The Globe Issue 2 2011).

The Canadian analysis argues that guidelines on ‘safe’ or ‘sensible’ drinking in some countries are not currently based on evidence for long-term harm. Most guidelines, it claims, are based on studies that assessed the shortterm effects of alcohol, such as social and psychological issues and hospital admissions, and were not designed to prevent chronic diseases. As well, in some countries, «alcohol producers were either part of working groups defining sensible drinking or instrumental in dissemination of the guidelines.»

The analysis continues:

«There is increasing evidence that links alcohol consumption to cancer.» The WHO International Agency of Research on Cancer has stated, based on evidence, that alcohol is carcinogenic in both animals and humans. Several evaluations of this agency as well as the joint 2007 report of the World Cancer Research Fund and the American Institute for Cancer Research warned of the link between alcohol and cancers in the mouth, throat, esophagus, liver, colorectum and breast. Based on the evidence, «there is no level of alcohol consumption for which cancer risk is null».

Paradigmawechsel: Wie beim PTR nun auch bei Alkohol via spin-science gefordert (Sackstark hat dieses Vorgehen bereits 2008 prophezeit!)

«On the whole, alcohol is considered an avoidable risk factor for cancer incidence and, more generally, for the global burden of disease,» stated Dr. Paule Latino-Martel, French National Institute for Agricultural Research (INRA), with coauthors from the French Institute for Prevention and Health Education (INPES) and the French National Cancer Institute (INCa). «Although drinking guidelines used in the context of a brief intervention have proven effective» to help people who have problems, due to their drinking habits, to reduce their alcohol consumption, they are inadequate to prevent all types of risks including cancer risk. Therefore, «their application to the general population should be revisited,» write the authors. Canadian guidelines for “lowrisk” consumption, set in 1997 at 9 drinks per week for women and 14 per week for men, may be modified when Canada releases its first national guidelines later in 2011.

«Although guidelines are currently practical for health professionals and health authorities, the time has come to reconsider them using a scientific basis independent of any cultural and economic considerations and to discuss the eventuality of abandoning them,» conclude the authors. «Considering our current knowledge of the relationship between alcohol consumption and cancer risk, national health authorities should be aware of the possible legal consequences of promoting drinking guidelines that allow consumers to believe that drinking at low or moderate levels is without risk.»

The full analysis can be downloaded from: http://www.cmaj.ca/site/embargo/cmaj110363.pdf via this link

EU Alcohol-Strategy

Hopefully, Ron Paul is right.

Ron-Paul-Rejecting-the-Nanny-State - HOPE

4999 Wörter

Carolus Magnus

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2 thoughts on “Passivtrinkerschutz 2014: Der Sittenwächter-Krieg gegen Automobilisten

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