Vor sieben Jahren
Die Pyramiden und das Matterhorn
Anwalt argumentiert:
Passivrauch rechtfertigt Freiheitsberaubung
In der Zürcher Gemeinde Effretikon hat ein Ägypter seine vor drei Jahren angeheiratete Schweizer Frau sowie deren Freundin auf dem Balkon ausgesperrt. Der Staatsanwalt klagt auf Freiheitsberaubung, die Verteidigung hingegen hält dies tatsächlich für eine legale Maßnahme eines Anti-Rauchers gegen Passivtabakrauch (PTR).
Der heute 30-jährige Koch reiste vor fast genau drei Jahren aus Ägypten in die Schweiz ein. In einem rekordverdächtigen Schnellverfahren heiratete der Einwanderer nur 13 Tage nach seiner Ankunft eine heute 49-jährige Schweizerin. Wie üblich bei fanatischen Anti-Rauchern dauerte das Glück nicht lange, denn das einstige Liebespaar lebt schon seit längerer Zeit getrennt. Vor einer Woche nun mußte sich der Mann vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
Der Angeklagte war vom erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Pfäffikon wenig erfreut. Es wurden ihm dort wegen Freiheitsberaubung eine Geldstrafe von 14 Tagessätzen zu 70 Franken, also insgesamt 980 Franken sowie eine Busse von weiteren 200 Franken aufgebrummt; und dies angesichts seiner Einsichtslosigkeit richtigerweise ohne Bewährung. Das Gericht folgte damit voll und ganz dem Staatsanwalt, gemäß welchem der Angeschuldigte seine Ehefrau und ihre Freundin am Abend des 24. August 2006 nach einem Streit auf den Balkon ausgesperrt hatte. Als die Geschädigte ihn aufforderte, die Türe zu öffnen und mehrfach mit den Fäusten gegen die Scheibe schlug, zeigte er ihr nur seinen gestreckten Mittelfinger. Erst als die Freundin seiner Frau zu ihrem Handy griff, um die Polizei anzurufen, öffnete der Angeschuldigte hurtig die verriegelte Türe und ließ die beiden Frauen wieder hinein.
Der ausrastende Anti-Raucher beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Er gab wohl zu, daß man sich an jenem Abend gestritten habe. Auch, daß er als überzeugter Anti-Raucher sich über das Rauchen der beiden Frauen geärgert habe. Aufgrund eines aufkommenden Windes, der den Rauch in die Wohnung blies, hätte er sich entschlossen die Türe zuzuschieben. Das sei alles gewesen. Der Verteidiger forderte aufgrund dieser Aussage einen vollen Freispruch und argumentierte, daß sich die beiden Frauen freiwillig auf den Balkon begeben hätten. Zudem sei die Dauer der Ausschließung von rund zehn Minuten viel zu kurz für eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung. Der Ehemann habe bloß verhindern wollen, daß Rauch in die Wohnung komme. Im Falle eines unwahrscheinlichen Schuldspruchs sei höchstens eine symbolische, bedingte Strafe von fünf Tagessätzen zu 30 Franken angebracht, referierte der Verteidiger und schloß mit diesen Worten sein Plädoyer. Das Urteil des Obergerichts steht noch aus. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich zugestellt.
Solche Straftaten werden die Gerichte in Zukunft mehr und mehr zu beurteilen haben, wenn die Kapnomanie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) weiter geschürt statt unverzüglich gestoppt wird. Es werden mehr Richter eingestellt werden müssen und die Kosten für diesen Leerlauf werden überproportional steigen.
Was gesät wird, wird geerntet. In diesem Falle die seit Jahren gezielten, die Bevölkerung verängstigenden Falschaussagen (Straftatbestand: Schreckung der Bevölkerung) aus dem BAG und dem gezielten Aggressionsaufbau zwischen Rauchern und den, von den Behörden und subventionierten Unterorganisationen zuvor geschaffenen und immer militanter werdenden Antirauchern. Einerseits hat man Angst vor dem angeblichen «Terrorismus» und rechtfertigt so einen überbordenden Überwachungsstaat, andererseits produziert und züchtet man mit den Methoden eines Thomas Zeltners selber solche.
Der erste tote Raucher in der Schweiz durch einen fanatischen Antiraucher wird nicht lange auf sich warten lassen. Ob dann der hinzugezogene Anwalt mit denselben Worten seine Verteidigung aufbaut? («Der Ehemann habe bloß verhindern wollen, daß Rauch in die Wohnung komme»). Mit Bestimmtheit aber wird im Totenschein stehen, Tod durch Rauchen. Das Opfer wird zum Täter gemacht, was an sich nichts Neues ist.
Die Dämpfe, die beim Kochen entstehen, sind um einiges kanzerogener als die vom BAG absichtlich und fälschlicherweise in Umlauf gebrachten Zahlen über Passivtabakrauch. Werden wir deshalb bald auch wieder, unter noch schädlicherem Holz- und Kohlefeuer, draußen kochen müssen? Eventuell gar auf dem Balkon? Müßten deshalb die Fassaden jährlich neu gestrichen werden und müßten wir bald Maler aus Drittweltländern importieren? Muß der Beruf des Kaminfegers nun gefördert oder abgeschafft werden? Weiß die Linke, was die Rechte tut?
Eine Stunde in einem Straßen-Café läßt den Menschen soviel Feinstaub einatmen, wofür ein PTR-Raucher ein volles Jahr in einer unbelüfteten Kneipe benötigt. Sollte deshalb nicht besser das Reiten und Lenken einer Calèche wieder als Pflichtfach in den Grundschulen eingeführt werden? Wird eine neue Kategorie Führerausweis geschaffen, der einen befähigt, Kutschen zu lenken? Wohl kaum, denn Ihre Gesundheit ist das Letzte, was das BAG, und mit ihr sämtliche militanten Antiraucher-Organisationen kümmert. Jeder Patient trägt weitaus effektiver über die Krankenkassenprämien zur Steigerung des BIP bei, als es irgendeine Kneipe je könnte.
Wann wird die Bremse gezogen?
Uns von einem uns unbekannten Autor zugesandt und durch uns ergänzt
Mehr zu rechtlichen Fragen in bezug auf das Rauchen auf dem Balkon nach schweizerischem Recht von RA lic. iur. Ruedi Schoch, SWV-Rechtsdienst in Zürich. Bitte Link anklicken. (Webseite wurde entfernt)