Zynisch oder naiv?
Der Staat soll Recht fördern, Unrecht bestrafen. Er soll das Beste für seine Bürger suchen und für diese gute Leistungen erbringen. Sein unmittelbares Instrument zur Umsetzung dieser hohen Ziele ist seine Verwaltung. (Ruedi Waser FDP, Landrat NW)
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Legale medizinische Folterkammer
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Viele Gesetze dienen nur den Korrupten im Staate – nicht den Bürgern
.Kerker und Folterkammer in Demokratien des 21. Jahrhunderts
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Staat und Pharmamafia in gegenseitigem Abhängigkeitsverhältnis
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In der sogenannt freien Schweiz kennen wir den sogenannten «Fürsorgerischen Freiheitsentzug» (FFE). Der Staat darf jederzeit gegen den Willen des Bürgers, wie einst in der ehemaligen Sowjet-Union oder im Nazi-Regime, diesen auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie (Mittelalter: Kerker und Folterkammer) stecken und ihn mit gefährlichen, oft tödlichen Drogen vollpumpen lassen, bis er nicht mehr weiß, ob er Männchen oder Weibchen ist. Dazu benötigen der Staat und seine dunklen Drahtzieher einzig einen Kantons- oder sonstwie von ihm abhängigen Arzt, der den FFE-Wisch gegen gute Bezahlung unterschreibt. In einigen Kantonen wird die berüchtigte Vormundschaftsbehörde beigezogen, um eine Rechtsstaatlichkeit vorzutäuschen. Auf diese Weise hat der Staat jederzeit ein Instrument zur Hand, um aufmüpfige, mißliebige, zu penetrant auf ihre verfassungskonformen Rechte pochende, zu neugierige Staatsbürger oder einfach unerwünschte, unbequeme Außenseiter aus der Gesellschaft auszuschließen und mundtot zu machen, indem sie sie in der Anonymität einer legalen medizinischen Folterkammer versenken damit legale Drogenbarone ihr Leben auf sadistische Weise zerstören können. Die Verantwortlichen sprechen von Fürsorge, die Betroffenen von Freiheitsberaubung und Folter.
Es ist nutzlos, die Argumente von Befürwortern und Gegnern der Zwangspsychiatrie unter einen Hut bringen zu wollen: Die Gegensätze sind unüberbrückbar. Die Befürworter sind daran interessiert, daß alle Menschen funktionieren, sich ins Räderwerk der heutigen Industrie- und Konsumgesellschaft naht- und mutlos fügen. Diejenigen, welche dies aus irgendwelchen Gründen nicht schaffen, die gegen die herrschende Ordnung rebellieren, ein schlechtes Beispiel für die Funktionierenden abgeben oder ganz einfach ihr eigenes Leben führen wollen, werden, wenn sie nicht über eine gehörige Dosis Widerstandskraft und Durchhaltewillen verfügen, ohne langes Federlesen in die Anstalt spediert.
Bis 1981 waren die Einschließungen absolut menschenrechtswidrig. Damals haben die Zuständigen, um den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu erwecken, die Bestimmungen über den »fürsorgerischen« Freiheitsentzug ins Zivilgesetzbuch (Art. 397a ff. ZGB) aufgenommen. Es hat allerdings keinen Zweck, auf dieses Gesetz zu bauen. Schon der erste, im ZGB die Zwangseinweisung absegnende Grund, die ›Geisteskrankheit‹, stellt der Zwangspsychiatrie einen absoluten Freibrief aus: Praktisch aus jedem Verhalten und jeder Äußerung kann eine Geisteskrankheit konstruiert werden. Wer sich gar erdreistet, das Gegenteil zu behaupten, nämlich nicht geisteskrank zu sein, dem wird Uneinsichtigkeit attestiert. Die Uneinsichtigkeit wiederum wird als ein wesentliches Merkmal für die diagnostizierte Geisteskrankheit bewertet: eine teuflische Falle!
Isolierzelle, Fixierungen, Zwangsinjektionen, Elektroschocks mittels Aufgeboten von bis zu einem Dutzend ›Pflegern‹ und ›Pflegerinnen‹ und vieles andere mehr sichern die Anstaltsordnung ab. Um die Entlassung zu erreichen, werden die Betroffenen genötigt, gute Miene zum bösen Spiel zu machen, sich zu verstellen, den ›Kranken‹ zu mimen, zu kooperieren. Es bräuchte in erster Linie Durchsetzungsfähigkeit, um ohne solche Kuscherei aus der Anstalt wieder herauszukommen. Einen starken Willen fördert das hiesige Erziehungssystem überhaupt nicht. Gepredigt wird zwar zu allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten die Freiheit. Indessen beherrscht der Zwang zur Anpassung den Alltag von der Wiege bis zur Bahre. In der Anstalt werden die Aufmüpfigen mit der eingesetzten Chemie wirkungsvoll kaltgestellt und meist als lebende Zombies wieder entlassen.
Dieses FFE-Gesetz gehört sofort wieder abgeschafft, denn es ist inhuman, öffnet Mißbrauch Tür und Tor und ist ein Staatsaffront gegen die eigene Bevölkerung. Was im nachfolgenden Video beschrieben wird, kann auch Ihnen jederzeit passieren! Seien Sie also auf der Hut.
Polizei-Überfall: «Sie sind krank, kommen Sie mit!»
Wenn das Video nicht rund läuft, einfach einige Minuten abwarten und den Regler wieder an den Anfang stellen.
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Wenn der Staat Sie trotzdem erwischt: Was können Sie tun, sofern Sie dazu noch in der Lage sind und die Gesetze auch korrekt angewandt werden?
Lesen Sie hier.
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Lesen Sie morgen mehr über die Pharmamafia:
Arztneimittelversuche an Kindern – gegen den Willen der Eltern
Update: NZZ 10.04. und 18.04.2013
Endlich eine Verbotsidee, die ich voll unterstützen kann.
Für mich war es schon immer stossend, dass der Staat jemand ohne Verdacht auf ein Verbrechen, ohne Gerichtsurteil einsperren kann.
Es soll ja nur zu unserem Besten sein (wird hier und bei anderen Theamen behauptet).
«Fürsorge gegen den Willen des «Befürsorgten» ist eine der perfidesten Formen der Gewalt.»
Frank Th. Petermann in der NZZ vom 26.06.09
FFE oder besser gesagt Zwangspsychiatrisierung gehört verboten. Es ist kaum zu glauben, dass der Schweizer Staat bezw. das Regime, das diesen Staat unterwandern konnte, die Macht dazu hat, arbeitsame, ehrliche und korrekte Menschen von einem Tag auf den anderen in den systematischen Ruin zu manövrieren.
Diese dreckigen Machenschaften habe ich alle am eingenen Leibe erfahren müssen. Angefangen hat es, als der Neuhauser Gemeindepräsident Wahrenberger auf meine Kosten – noch schnell vor seiner Pensionierung – sein Haus sanieren wollte, indem er mich anklagte, an fünf Abenden im August 2004 sein Haus gesteinigt und schwer beschädigt zu haben. Ein Jahr zuvor stellte er mir das Ulitmatum: Entweder fristlose Entlassung oder ein Jahr in die Psychiatrie. Ehe ich den Betrug mit seinem Haus aufdecken konnte, wurde ich dann – doch – fristlos entlassen. Seither habe ich diverse Betrügereien seitens der Neuhauser Mächtigen über mich ergehen lassen müssen. Unter anderem wurde ich seit 8 Jahren mit totalem Beziehungsboykott zu meinen drei Kindern bestraft und in diesem Zusammenhang um 100 000 Franken enteignet.
Da man meiner nicht habhaft werden konnte, kam es zu einem Verhaftungsversuch, dem ich mich mit Losreissen und lautstarkem, helvetischem Protest vor etwa 250 verdutzen Eltern und Kindern erfolgreich entziehen konnte. So erfolgreich, dass dieser Vorfall niemals irgendwo in den Akten erscheinen durfte. Das Duo Telli/Kienzle – alias Schneidewind könnte ein Buch darüber schreiben. Als ich meine Kinder besuchte, wurde der Überfall besser koordiniert. Erst tauchten zwei «Gesetzeshüter» auf. Einer wollte meinen Ruchsack durchwühlen und der andere befahl, mich schleunigst von der öffentlichen Parkbank zu entfernen, während ich eigentlich lieber die Schaffhauser-Filz-Zeitung zu Ende gelesen hätte. «Herr Rutz, stehen Sie gefälligst auf, wenn ich mit Ihnen rede!» Wie bitte? Ich habe Sie nicht gerufen. Ausserdem stehen Sie mir vor der Sonne!» Dann trottet er verdrossen davon, greift zum Funkgerät und bittet um 4 starke Männer. 10 Minuten später fahren dise an und umringen mich – immer noch zeitunglesend. Dann wirble ich auch schon durch die Luft und werde, wieder auf dem Boden in Handschellen gequetscht, sodass blutunterlaufene Stellen entstehen. Anschliessend werde ich auf dem Rücken gefesselt ins Polizeiauto gezwängt. Dann ist weit und breit keiner mehr zu sehen. Alle sind offenbar zu meiner Ex und meinen Kindern gegangen und schäkern.
Angesichts des mörderischen Schemerzes recke ich meinen linken Fuss in Richtung Lenkrad und drücke notfallmässig ein paar Minuten auf die Hupe, bis einer schreiend die Türe öffnet und mein Bein gehässig und roh hinter den Sitz zurückdreht. Ein anderer bohrt mir seinen Ellbogen in die Halsschlagader und ab die Post resp. ins Gefängnis. Mein neuwertiges Rennrad wird trotz meinem Protest unverschlossen in die Büsche gekippt. Es folgen ein paar Verhöre, etwa 30 Finger- und Handabdrücke, mehrere Verbrecherfotos usw. Auch diesmal werde ich eineihhalb Tage nach der Tat wieder freigelassen. Ich bin gezwungen, trotz Verbot dorthin zurückzugehen, wo die gescheiten Polizisten mein Velo zurückgelassen haben. Ich hatte Glück, dass es nicht gestohlen wurde. Auch von dieser Attacke hörte ich nur auf Umwegen!
Beim zweiten Angriff werde ich während der Arbeit vom Gerüst herunter geholt und nach hause gefahren. Dort wird in meiner Anwesenheit für drei Stunden von vier Polizisten das ganze Haus umgekehrt, der PC, Zeitungsausschnitte und diverse Akten beschlagnahmt. Diesmal Isolationshaft für 5 Tage. Infolge Ferienabwesenheit von Untersuchungsrichter Zürcher begegne ich anstatt einem korrupten Juristen Untersuchungricher Nido, der korrekt seines Amtes waltete.
Zugriff Nr.3 wird happiger. Aber trotz anscheindender Gemeingefährlichkeit, keine Hausdurchsuchung nichts.Ich darf mich sogar noch von den groben Arbeitsschuhen und Kleidern befreien und das Nötigste mitnehmen. Was dann folgt, findet sich auf meiner Webseite.
Zu FFE und Zwangspsychiatrisierung habe ich gerade heute neue Akten bekommen. Dort wurde ich offenbar als sehr gefährlich eingestuft: Absprache mit diversen für besondere Fälle spezialisierten Psychiatern und anscheinend auch noch der SIKA-Gruppe, wobei aus den Akten hervorgeht: «Bereitstellung eines Helis»… kaum zu glauben. … auch meine Kinder wurden vom KJPD gewissermassen zwangspsychiatrisiert. Habe auch erst heute eine Rechnung für meine Tochter gefunden – Kosten Fr. 7585.30. Und nun halten Sie sich fest: Ich habe drei Kinder, die diese Tortur über sich ergehen lassen mussten. Der «Spass dieser kranken Menschen» hat uns Steuerzahler als weit über 20 000 Franken gekostet. Darum muss das organiserte Verbrechen mit FFE mit allen Mitteln wieder zum Verschwinden gebracht werden!!!
siehe auch http://rutzkinder.blogspot.com
Josef Rutz
Von 1942 bis 1981 hiess diese Praxis Administrativversorgung. Tausende Jugendlicher wurden unter dem damaligen Artikel 283-284a ZGB, ohne jegliche juristische Prozedur, in Strafanstalten und Strafkolonien auf unbestimmte Zeit eingewiesen. Die Psychiatrie half wacker mit. Patienten wurden betäubt und so bewusstlos ins Frauengefängnis nach Hindelbank gebracht.
Ende Sommer will Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf eine “Moralische Wiedergutmachung” einleiten!
Anscheinend kann es die Schweiz nicht lassen!
Details finden Sie auf der Website http://www.administrativ-versorgte.ch
Gina Rubelli, haben Sie recht herzlichen Dank für die wertvolle Ergänzung zur Zeit davor. Auch ich kam in diese Mühle 1968 – 1970, jedoch später mit enormer innerer Arbeit (Alice Miller – Das Drama des begabten Kindes), verbunden mit viel Schmerz und Wut aus dieser Scheiße einigermaßen wieder raus.