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Ein kleiner Ausschnitt aus der Differenzbereinigung im Nationalrat, der die Stimmung vorzüglich wieder gibt.
Das Machtzentrum der Wirtschaft
Bortoluzzi Toni (SVP, ZH):
Mit dem Wortlaut des Ständerates findet in die Eingliederungsbemühungen der Invalidenversicherung ein neues Element Eingang. Wenn Frau Goll nun auch sagt, es handle sich nicht um einen Lohnbeitrag, so ist die Sache eben doch außerordentlich problematisch. Wenn der Arbeitgeber Hand bietet zur Weiterbeschäftigung eines Betroffenen, bekommt er Geld – Geld von der staatlichen Versicherung, weil er jemanden anstellt. Der Bundesrat legt dann zwar die Bedingungen fest, aber letztlich muss er diese Bedingungen aufgrund der Formulierung, dass er dem Arbeitgeber Beiträge auszurichten hat, festlegen. Die Beiträge sind nicht etwa auszurichten, weil damit Folgerisiken verbunden sind; das haben wir in Artikel 18 geregelt und auch so vorgesehen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Dort besteht ja auch keine Differenz mehr. Hier aber geht es um einen Beitrag der Versicherung, weil der Arbeitgeber die Beschäftigung weiterführt; es geht also um eine Subvention aufgrund der Anstellung. Das ist eine «Gutmenschen-Entschädigung» oder wie auch immer Sie das nennen wollen, die einer Lohnsubvention gleichkommt. Das ist das neue Element; diesen Schritt sollte man unbedingt vermeiden.
Die Höhe des Lohnes – das ist allenfalls Teil einer Weiterbeschäftigung – muss der Leistungsfähigkeit angepasst sein und sollte nicht mit wettbewerbsverzerrenden Beiträgen verwässert werden. Wenn die Leistungsfähigkeit durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung bleibend eingeschränkt ist, dann soll die IV – dafür ist sie da – diese Beeinträchtigung mit einer Rente, mit einem Taggeld oder wie auch immer kompensieren. Wenn diese Beeinträchtigung mit Maßnahmen vermieden werden kann, dann kann die Invalidenversicherung diese Maßnahmen im Betrieb finanzieren. Das ist die Aufgabe der Invalidenversicherung. Die Invalidenversicherung ist aber nicht dazu da, Lohnbeiträge zu leisten – auch nicht mit einer einschränkenden Kann-Formulierung, wie es vorgesehen ist. Wir glauben, dass man darauf unbedingt verzichten sollte.
Der Grundfehler des ständerätlichen Beschlusses liegt darin, dass man für eine Anstellung Beiträge von der staatlichen Versicherung erhält; das ist das Problem. Indirekt oder sogar direkt kann man in diesem Zusammenhang auch von einer Lohnsubvention sprechen. Aus welchen Gründen auch immer, wo auch immer – in welcher Versicherung – so etwas erfolgt: Das ist unseres Erachtens verfehlte Sozialpolitik, das darf in einer Sozialversicherung keinesfalls Einzug halten. Ich bitte Sie darum, der Mehrheit zu folgen.
Schenker Silvia (SP, BS):
Herr Bortoluzzi, Sie wissen sicher auch, dass viele Behinderte nicht eingegliedert werden können, weil es an Arbeitsplätzen mangelt. Ich möchte Sie bitten, mir ein oder zwei Vorschläge zu machen, wie Sie die Arbeitgebenden dazu bringen möchten, Menschen mit einer Behinderung oder mit einer Erwerbseinschränkung anzustellen bzw. an ihrem Arbeitsplatz zu behalten. Alle unsere Vorschläge haben Sie abgelehnt, auch diesen lehnen Sie ab. Machen Sie doch bitte eigene Vorschläge!
Bortoluzzi Toni (V, ZH):
Frau Schenker, wir haben nicht alle Anträge abgelehnt. Sie haben unterdessen wahrscheinlich mitbekommen, dass wir Artikel 7b, den der Ständerat eingefügt hat, nicht opponiert haben. Er ist aus unserer Sicht auch nicht ganz unproblematisch. Dort wird nämlich die Mitwirkung der Arbeitgeber explizit erwähnt, und die Arbeitgeber arbeiten aktiv mit der IV-Stelle zusammen. Sie wirken bei der Herbeiführung einer angemessenen Lösung im Rahmen des Zumutbaren mit. Zumutbar ist eben auch ein leistungsbezogener Lohn. Das ist Teil einer Anstellung, die für den Arbeitgeber zumutbar ist, und ich glaube, dass gerade in den letzten Wochen und Monaten die veränderte Situation in der IV gezeigt hat, dass die Arbeitgeber durchaus gewillt sind, diese geänderte Sozialpolitik der Eingliederung, wie sie in dieser Revision sichtbar wird, verstärkt mitzutragen.
Toni Bortoluzzi konnte also keine Vorschläge bringen. Hat wohl auch niemand erwartet, oder? Er sagt bloß, dass er zu Art. 7b nicht opponiert habe. Wie nett von ihm. In der Politik muss man genau hinhören, WAS NICHT gesagt wird, ebenso als auch genau zuhören, WAS gefragt wird. Offen und ehrlich wäre gewesen zu sagen: «Sorry, darauf habe auch ich keine Antwort»
Lieber Toni, hier dein Hörgerät
Übrigens ist Art. 7b die Auflistung sämtlicher Sanktionen, die die IV erhalten soll und ich kann mir lebhaft vorstellen, dass du nicht dagegen opponierst. Ich nehme an, du meintest wohl Art. 7c worin steht: «Der Arbeitgeber arbeitet aktiv mit der IV-Stelle zusammen. Er wirkt bei der Herbeiführung einer angemessenen Lösung im Rahmen des Zumutbaren mit.» Weiter nehme ich an, dass bereits dieser kleine und zahnlose, rechtlich nicht wirksame Satz den Rahmen deiner Zumutbarkeit sprengt.
Huguenin Marianne (-, VD):
Nous allons soutenir la minorité qui propose de se rallier à la décision du Conseil des Etats, mais permettez-moi quelques remarques.
A l’heure où les pays qui nous entourent ont, tous, des mesures contraignantes envers les employeurs, une simple mesure incitative, sous une forme potestative, est refusée chez nous par la majorité. Drôle de pays, un pays où il y a un tabou, celui d’exiger quelque chose des employeurs. Alors qu’une pression importante est exercée sur l’assuré malade, que les refus de rentes augmentent – 49 pour cent de demandes de rentes refusées en 2005 -, alors que les demandes de rentes AI sont en baisse – 18 pour cent de baisse pour le premier semestre 2006 par rapport à 2005 -, que cette pression se fait avant même l’entrée en vigueur de la 5e révision de l’AI – dont l’objectif est d’accroître encore ladite pression -, ce pays refuse toute pression sur les employeurs pour les inciter fermement et monétairement à garder leurs employés handicapés. Les seules mesures qui ont été prises, très symboliquement et tellement timidement, sont des mesures d’aide aux entreprises, introduites par le Conseil national à l’article 18, contestées aussi, et par le Conseil des Etats à cet article 14 alinéa 5, qui introduit donc cette simple possibilité de contribution à l’employeur.
Ces deux articles – on ne peut plus modérés – sont contestés par une droite qui refuse même que l’Etat se mêle de cela, qui finalement considäre le monde de l’économie comme totalement à part, ne devant être soumis à aucune ingérence. Elle est menée peut-être par la peur que si on accepte une incitation, il faudra peut-être accepter, une fois aussi dans le futur, une pénalisation. Nous allons donc soutenir la proposition de la minorité, mais en relevant l’incapacité absolue de ce Parlement, de ce pays, à se doter de vraies mesures incitatives, donc aussi contraignantes, pénalisantes, pour forcer les employeurs à embaucher ou garder des handicapés.
Cela existe pourtant dans tous les pays qui nous entourent: la France, l’Italie, l’Allemagne, l’Espagne, l’Autriche. Tous ces pays connaissent des quotas relatifs à l’obligation d’engager des handicapés, quotas assortis d’une contribution financiäre obligatoire d’une certaine ampleur s’ils ne sont pas respectés, par exemple pour la France, en faveur d’un Fonds de développement pour l’insertion professionnelle des handicapés.
Tant qu’il n’y aura pas de contrainte pour les employeurs, tant que la pression ne s’exercera que sur l’assuré, sur le malade, sur le handicapé, sans responsabilité concomitante de l’employeur et de la société, cette 5e révision n’atteindra pas son soi-disant but proclamé, la réinsertion, mais ne sera que prétexte à économies sur le dos des malades.
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Und so weiter und so fort. Die rechte Mehrheit im Parlament, insbesondere die Wirtschaftsvertreter, blockieren wo es nur geht, wenn es darum geht, auch nur das Minimalste beizutragen. Die Wirtschaft wehrt sich mit Händen und Füssen gegen eine kleine Verbindlichkeit wohingegen die Invaliden in die Knute genommen werden. Wie sagt Frau Huguenin: «2005 wurden bereits 49% der Rentenanträge abgelehnt und im ersten Halbjahr 2006 waren es bereits schon 18% gegenüber den Zahlen von 2005» (also 18% von den 51% verbliebenen Rentensprüche im 2005).
Wenn das so weitergeht, saniert sich die IV von selbst und eine 5. IV-Revision mit ihren einseitig zulasten der Kranken vorgesehenen Gesetzen zum Sozialabbau ist völlig überflüssig!
Carolus Magnus