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- Die FDP Bayern spricht sich natürlich für den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern aus, aber abgewogen und angemessen. Die Anliegen von Rauchern und Nichtraucher und von Gaststätten müssen angemessen ausgeglichen werden.
- Die FDP hat diese bayerische Regelung zum Nichtraucherschutz abgelehnt. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für verfassungskonform erklärt hat, will die FDP die Wahlfreiheit für Einraumkneipen und die Erlaubnis für Mehrraumkneipen, ein Raucherzimmer einzurichten. Auch das ist Verfassungskonform möglich.
- Die FDP ist der Auffassung, dass zum Bierzelt/Festzelt, fescher Musik, bayerischen Bier auch das Rauchen gehört. Die für 2008 getroffene Ausnahme vom Nichtraucherschutz in Bayern sollte Regel werden.
- Die FDP sieht in den Raucherclubs, Zigarrenlounges und Rauchervereinen derzeit mit dem bayerischen Nichtraucherschutzgesetz eine Möglichkeit besonders für kleine Kneipen, wirtschaftlich zu überleben. Gut ist diese Regelung nicht, die «Rauchpolizei» droht, die Verwaltungsbürokratie ebenso.
Deshalb will die FDP insgesamt eine wie oben beschriebene andere Reglung.
Ich hoffe, Ihnen klar unsere Position aufgezeigt zu haben. Die FDP steht
für Freiheit und Verantwortung und gegen diese überladende staatliche
Bevormundung.
FDP
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB
Bundesjustizministerin a.D.
Stellvertretende Vorsitzende der FDP Bundestagsfraktion,
FDP-Landesvorsitzende Bayern
Ich gratuliere der FPD zum Wahlerfolg in Bayern von 8 % und freue mich, dass seit 1966 die CSU unter die 50 Prozent auf 43 Prozent gefallen ist. Die Linke ist nicht im Landtag, da sie die 5 Prozent-Hürde nicht schaffte.