Bald mehr Lawinentote als Verkehrstote mit «Alkohol im Spiel». Dennoch nehmen die Schikanen der Administrativbehörden exzessiv zu.
Last modified 02.07.2018 18:37
«Alles deutet darauf hin, daß verdeckte Interessen im Spiel sind, welche demokratische Abläufe aushebeln sollen. […] Die aufgezeigte Entmündigung des Stimmbürgers ist eine Aushöhlung der direkten Demokratie und ein Angriff auf die Souveränität des Volkes.» – (Quelle: Prof. Dr. Albert A. Stahel, Politikwissenschaftler)
Nationales Trockenlegungsprogramm 2013-2016
Wir fallen schon wieder drauf rein!
Unsere Warnung vom Okt. 2013 …
(… sind integrierende Bestandteile dieses Artikels)
Schattenjustiz überdrehter Administrativbehörden
Bald 0.1 Promille-Limit auf den Straßen?
Alkoholkontrolle auch außerhalb des Straßenverkehrs
Wer trinkt, fährt nicht! Ist nicht mehr gültig!
Analog Passivtabakrauch (PTR) – Wissenschaft(!) fordert die WHO auch beim Alkohol «there is no level of alcohol consumption for which cancer risk is null»
Analog PTR – Wissenschaft(!) fordert Gesundheitspornos auf Weinflaschen
Zucker in Mineralwasser wird drastisch reduziert!
Mariann Skar, Eurocare Secretary General, commented: «The lack of knowledge of the risks associated with alcohol consumption is alarming. We all need to raise awareness that alcohol contributes to the development of cancers. It is our right as consumers to know about the side effects that alcohol can cause to our health. Health warning labels on alcoholic beverages would be a first step to raise awareness at a population level.»
Mariann Skar ist das spirituose Pendant zur aktuellen EPHA-Tabakkontroll-Tante der EU, Monika Kosinska.
Das Vorgehen: Die bisherigen, Jahrzehnte lang evidenzbasierten und unwidersprochenen Studien sollen attackiert und durch die übliche Tabakwissenschaft ersetzt werden um einen künstlichen Konsens zu schaffen, den es braucht, um einen weiteren Paradigmawechel über die Medien auch in Sachen Alkohol herbeizuführen, so wie beim Passivtabakrauch (PTR) bereits geschehen. Der Wille der Medien, Wahrheiten zu unterdrücken und Unwahrheiten mantramäßig zu verbreiten, ist, wie uns das Märchen vom Passivtabakrauch lehrte, eine zentrale Voraussetzung zum Gelingen der beschlossenen Gehirnwäsche.
Summary: Current alcohol consumption guidelines are inadequate for the prevention of cancer and new international guidelines are needed, states a new analysis. Quelle
Parallel dazu finden nie enden wollende Grenzwertsenkungen in Konsum und Strafrecht sämtlicher unerwünschter natürlicher und synthetischer Substanzen statt, verbunden mit teuren Schikanen für die Bürger, einhergehend mit vereinfachter Kriminalisierung derselben, basierend auf Zensur von Fakten und Förderung einseitig manipulierender, interessengesteuerter, pseudo-medizinischer Auftragswissenschaft im Dienst der WHO als Alibi für die Gesetzgeber, krankes Gutmenschentum vertretend, über steigende Hürden stetig zunehmender Schikanen bis weit in die Privatsphäre, nicht nur in der zurzeit stattfindenden Privatisierung des öffentlichen Raums, als Wegbereiter für Richter, Adminstrativbehörden und FFE (Def.) zu einem wirren, sektiererischen Ziel einer normopathischen Gesellschaft von WHO-Übermenschen und verhaltensnormierten, moralinsauren Überwachungssoldaten.
ABZOCKE ALKOHOLKONTROLLE
Wer hätte je gedacht, wohin uns dieser harmlos anmutende SVG-Artikel hinführen würde?
02.3352 – Interpellation NR Gysin Hans Rudolf
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Analog PTR – Wissenschaft(!) fordert Abschaffung der Gesundheit-Grenzwerte bei Alkohol (siehe zuunterst ***1)
Die WHO-Alkoholkontrolle, die sich tunlichst nicht exponieren und bevorzugt im Versteckten agieren will, weshalb darüber auch nicht kommuniziert wird, hat seit 2004 bereits den dritten Vierjahres-Gang eingelegt, häppchenweise happig und von der Bevölkerung unbemerkt. Es scheint, man will möglichst viele in das, von der WHO initiierte Nationale Ausnüchterungsprogramm stecken, statt vor den Gefahren einer solchen und insbesondere ihren administrativen Folgen zu warnen, was echte Präventionspolitik wäre. Doch darum geht es bekanntlich weder beim Passivrauchen, noch bei der Alkoholkontrolle. Die Schädlichkeit des Passivrauchens wurde erfunden, um die Raucher über die Tabakkontrolle verfolgen zu können, die dauernden Grenzwertsenkungen und staatlichen Eingriffe in die Eigentums- und Gewerbefreiheit hingegen zur lebenslangen Zwangsabbitte an den Alkohol (und Tabak). Bereits liest man dieselbe Sorte von Tabakstudien, die verlangen, dem Alkohol seien keine Grenzwerte mehr zuzuordnen, analog dem PTR (Passivtabakrauch). Wir wissen zwar nicht, seit wann es Aufgabe der Wissenschaft geworden ist, der Politik und Gesellschaft ungefragt Empfehlungen abzugeben oder gar Forderungen zu stellen, doch wer in diesem gefährlichen Affentheater nicht höllisch aufpaßt, läuft Gefahr, unvorbereitet in den Hammer zu laufen, bei dem was da noch kommen soll. Da die Alkoholkontrolle via sicura Verkehrsteilnehmer, nebst einer fachspezifischen Gehirnwäsche in Form von Gruppendruck-Therapien, auch halbjährliche psychologische Zwangsgutachten beinhalten, findet hier regelrechter Gesinnungsterror statt. Wer nicht seine Überzeugung glaubwürdig darlegen kann, daß er bereits ab 0.2 Promille eine Gefahr für die andren Verkehrsteilnehmer darstellt, wird solange bearbeitet, bis er es tut oder nicht mehr weiß, ob er Männchen oder Weibchen ist. Erst dann erhält er vielleicht, nach Absolvierung aller Schikanen, den Führerschein zurück – oder auch nicht. Das liegt ganz im Ermessen oder Sympathiefaktor des Umerziehers.
Wir verlinken Ihnen hier einen Beitrag des Beobachter online vom 31.03.2010, also bereits etwa acht SVG-Revisionen zurückliegend, den zu lesen wir Ihnen dringend ans Herz legen möchten, damit Sie auch wissen, welchen neu vom Staat erschaffenen Gefahren Sie sich auf der Straße tatsächlich aussetzen. Nachfolgend auch der Link zu den neuen Schikanen, die ab dem 1. Januar 2014 in Kraft getreten sind.
Ab dem 1. Juli 2014 wird, wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr fährt (zuvor waren es 2.4 Promille), automatisch und zwingend seine Fahreignung durch einen staatlichen Verkehrsmediziner des IRM, mit fast unbezahlbaren Kosten, abklären lassen müssen, und kommt bereits bei Erst-Taten zur Anwendung. Das sind exakt 33.33 Prozent minus! Ihrem Arzt vertraut man nicht mehr und ist ein Schlag ins Gesicht sämtlicher Ärzte, die nicht im Staatsdienst stehen. Weiter wird den Versicherungsgesellschaften ein Zwangsregreß, dem diese natürlich noch so gerne nachkommen, auferlegt. Aufgeführt sind Schäden, die in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand (Merke! angetrunken ist nicht fahrunfähig) oder durch ein Raserdelikt verursacht werden. Auf sie alle müssen die obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen zwingend Rückgriff nehmen, die den Unfall verursacht haben. Man könnte auch sagen, daß die Versicherungen, als stärkste Lobby in Bern, hochoffiziell ihren Schadenkatalog weiter zusammenstreichen dürfen, resp. daß der Staat ihnen verbietet, eine umfassende Versicherungslösung anzubieten. Dies ist, nebst weiterer ungebührlicher Bevormundung des Bürgers, eines der größeren Geschenke der letzten Jahre an die Versicherungen, insbesondere, da es sich um eine Zwangsversicherung der privatrechtlichen Art handelt. Wie bei den Tabakfirmen und der Gastronomie greift der Staat auch hier auf unerhörte Weise in die Handels- und Gewerbefreiheit, diesmal bei Versicherungen, ein. Wieso auch nicht, wenn es beim Präzedenzfall Tabak geklappt hat und man «Rechtsstaatlichkeit» einfach tabakwissenschaftlich umdefinieren kann.
Ab 1. Januar 2015 kommen weitere überwachungs- und alkoholrelevante Gesetze im Rahmen des Nationalen Trockenlegungsprogramm aus der Küche der WHO hinzu, alles im Namen einer derart unrealistischen Sicherheit, gegen die man, im neuen Jahrtausend der Gutmenschen (Def.), schwer argumentieren kann, die aber bei realistischer Betrachtung nie erreichbar sein und eine Illusion bleiben wird; also einzig als ziemlich verlogener Vorwand zur Umsetzung der WHO-Forderungen in ihrer Bekämpfung sogenannter «nicht ansteckender Pandemien» seinen Zweck erfüllen sollen. Es sind dies die Qualitätssicherung (Einführung von Automatismen, die den Einzelfall nicht mehr berücksichtigen) bei den Fahreignungsabklärungen, die Aktualisierung (Schraube wird weiter angezogen) der medizinischen Mindestanforderungen (inkl. differenzierte Beschränkung des Führerausweises von Senioren ab Alter 70 wie bspw. Rayonbeschränkung oder auch nur eine ganz bestimmte erlaubte Strecke), die obligatorische Nachschulung von fehlbaren Fahrzeuglenkenden (in der BRD ‹Idiotenkurs› genannt), die laut BAG-Werbespot den Zweck haben sollen, «bei den Kursteilnehmern und Kursteilnehmerinnen eine Einstellungs- und Verhaltensänderung zu erreichen» (sprich Gehirnwäsche) und – ganz perfid, der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten (Black-Boxes), die Ihrem Anwalt im einstigen Rechtsstaat ab dem 1. Juli jedwelche Möglichkeit nehmen, Sie vor Gericht auch nur ansatzweise adäquat zu vertreten. Die Strafverteidigung wird per Gesetz weitestgehend von Straßenverkehr ausgeklammert, um die Gerichte, aufgrund des seit Jahren stattfindenden Verbotswahns, zu entlasten, da diese sonst vollends überfordert und die Verbote nicht durchsetzbar wären. Aber auch, um hier ein, letztendlich vollautomatisiertes System der unerhörten Melkorgien auf unseren Straßen zu installieren und, nach Schweizer Uhrmacher-Perfektion, so zu verfeinern, um Effizienzsteigerungen und Beschleunigung der Umsatzgeschwindigkeit für einen maximalen Ertrag herbeizuführen.
Der Staat sollte sich was schämen, Erwachsene wie Kleinkinder mittels Umerziehungsmaßsnahmen und arroganter Bevormundung ihrer Rechte einer selbstgewählten, freien und selbstverantwortlichen Lebensführung zu berauben und für diese Anmaßung auch noch dick abzukassieren. Das Fachwort auf Neudeutsch dazu nennt sich Racketeering (de.Def.). Bei den Juden und Roma im Dritten Reich war es nicht anders. Heute sind die 0.3% Juden in der Schweiz wie eine aussterbende Tierart geschützt. In diesem krankhaften Rausch nehmen Verfolgungen, egal welcher Minderheiten, solange weiter zu, bis es keine mehr gibt und Multikulti sich nur noch auf die Hautfarbe, Religion oder gebrochenes Schweizerdeutsch reduziert. Wir haben in der Schweiz sogar einen der schärfsten Rassismus-Artikel in der Anwendung, wobei völlig verkannt wird, was Rassismus wirklich ist. Erst die Hatz gegen Raucher, Übergewichtige, Alkoholkonsumenten und Sportaverse – und jetzt sogar eine noch nie dagewesene Hexenjagd auf Pädophile, die angeblich zu 85 Prozent auch noch homosexuell sein sollen, die in Tat und Wahrheit aber in den allermeisten Fällen, aufgrund von Übergriffen, genau in jenen Familien so geworden sind, die sie jetzt gar über Volksinitiativen verfassungsmäßig verfolgen und auch hier die Rechtsstaatlichkeit mit Füssen treten wollen. Trotz, oder gerade wegen der rot-grünen Feminista/Genderista, die als erwachsene Pädophile Pädagogen bereits mit Kindern ab vier Jahren im Kindergarten «Dökterli-Spiele» abhalten wollen, mit Unterstützung des WHO/BAG, vorgeblich zur Aids-Prävention. Es wird nicht zur Kenntnis genommen, daß Männer und Frauen, beide in etwa gleich hoher Zahl, sexuelle Übergriffe an Kinderseelen auf geschlechtsspezifisch verschiedenartig subtile Weise verüben und Frauen ihre oft unbewußten Übergriffe, ebenfalls ursächlich aufgrund ihres Elternhauses, schlicht besser kaschieren können, aufgrund eines nicht wahrgenommenen Frauenbonus in Sachen Pädophilie als Relikt aus einer Zeit, als Ärzte noch sämtlichen Frauen Orgasmus-Unfähigkeit attestierten, was zur Stigmatisierung des Männerkollektivs zum latenten Triebtäter führte und heute von Feministinnen zur Ablenkung eigener pädophiler Neigungen in Politik und Gesellschaft gezielt weiter bewirtschaftet wird; aber auch aufgrund der rein biologisch besser zu verbergenden sexuellen Erregung ihrer Geschlechtsorgane. Wenn Mütter bspw. noch ihre sieben bis 10-jährigen Kinder baden, so ist das nur einer der vielen Hinweise dazu. So werden psychische Vergewaltigungen der pädophilen Art fast ausschließlich von Frauen und Müttern begangen, die nicht einmal einen Straftatbestand befürchten müssen, weil er für Frauen schlicht nicht existiert. Allein die Mütter haben es in der Hand, ob Pädophilie in unserer Gesellschaft stattfindet oder ob dieser Teufelskreis therapeutisch durchbrochen wird. In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle sollten unseres Erachtens die Familien bestraft werden, in denen diese Kinder aufwuchsen, denn Pädophilie ist nicht angeboren, sondern aus demselben Trauma entstanden, das ihnen zugefügt wurde, auch wenn einige Fachleute das Gegenteil vertreten. Die Täter sind die Opfer ihres familiären Umfeldes während der Aufzucht. Das sollte sich jede mal in Ruhe durchdenken, bevor sie nach dem Henker ruft.
Weiter kommen teure obligatorische Alkohol-Wegfahrsperren, obwohl sie sich in Frankreich zur Prävention nicht bewährt haben (infos sur l’éthylotest antidémarrage) und man sich fragen darf, ob demnächst bald auch ein Defibrillator obligatorisch mitzuführen sein wird. Diese Schikane betrifft jeden, der das zweite Mal in seinem Leben eine Trunkenheitsfahrt absolvierte, was, seit der Grenzwertsenkung auf 0.5 Promille, relativ schnell einmal während eines ganzen Lebens passieren kann. Einhergehend mit dieser Verfügung gilt eine lebenslange 0.0 Promille-Auflage, die, je nachdem, was einer gegessen hast, kaum einzuhalten sein wird. Kein Mensch hat 0.0 Promille Alkohol im Blut! Die Aktien dieser Firmen, die solche Sperren produzieren, sollten unbedingt ins Portefeuille gelegt werden, sie versprechen in diesem Sicherheits- und Verfolgungswahn eine enorme mittel- bis längerfristige Rendite. Die Kosten für den Einbau, die periodische Wartung und Justierung sind von dem betroffenen Fahrzeugführer zu übernehmen (Einbau und Gerät kosten rund 3.000 Franken). Weiter die Einführung der beweissichernden Atem-Alkoholprobe, die nicht à tout prix die Blutkontrolle ersetzen soll, obwohl das Endziel in diese Richtung geht. BAG: «Mit Via sicura werden die Blutproben nicht abgeschafft. So können kontrollierte Personen jederzeit eine Blutprobe anstelle einer Atemprobe verlangen.» Somit wird der Straftatbestand der «Vereitelung einer Blutprobe» plötzlich zur Makulatur, ist aber dennoch nicht abgeschafft! Die Einführung der, neu als beweissichere Atemprobe bedingt den Einsatz beweissichernder Alkoholmeßgeräte. Der Hauptteil der dadurch verursachten Kosten wird von den betroffenen Fahrzeuglenkenden via Bussen und Gebühren getragen, schreibt der Schweizer WHO-Ableger, das BAG. Mit all diesen und den noch kommenden teuren Zusatz-Anschaffungen verkommt der Autofahrer irgendwann in naher Zukunft zum Cyborg (Def.) eines raubritterischen Staates, der im Delirium seiner Sittenwächter- und Überwachungsgelüste schon längst die ihm gesetzten Grenzen gesprengt hat und den offenbar niemand mehr zu stoppen imstande ist.
Internationaler automatischer Datentransfer bald auch im Straßenverkehr
Mit sich unaufhaltsam weiter akkumulierenden, zentralistischen Überwachungs- und Maßregelungsmaßnahmen wird der Bürger sehr schnell Teil einer wehrlosen Schafherde, die gemolken und geschoren werden kann, wann immer Bundesbern es opportun findet. Die Technokraten-Kaste bläht sich, mitsamt ihrem Ego, unaufhaltsam weiter auf. Wenn nicht bald einer die passende Nadel im Heuhaufen findet, wird der Bürger sehr schnell nur noch mit Debit (Cash Card) oder Kreditkarte (gute Zahlungsbonität vorausgesetzt) etwas zu Essen kaufen können und irgendwann wird Bargeld als offizielles Zahlungsmittel abgeschafft. Deutschland und Österreich haben die automatische Vignettenkontrolle bereits eingeführt und beide Länder haben mit der Schweiz ein Abkommen zur Vignettensünder-Verfolgung unterzeichnet. Somit ist diese Überwachung auch in der Schweiz beschlossene Sache. Daß eine Vignette, die zwingend auf der Frontseite kleben muß, eine gefährliche Sichtbehinderung darstellt, scheint deshalb niemanden zu stören, weil das Sicherheitsargument nur dann gilt, wenn der Staat kassieren kann. In Zukunft darf die Vignette auch nicht mehr auf dem oberen Tönungsstreifen, der dem Automobilist als Sonnenblendschutz dient, angebracht werden, da die heutige Technik diese dort nicht ablesen kann. Einer später automatischen, kilometerabhängigen Direktabbuchung der Maut-Gebühren, die dem Bürger weiteren Zwangskonsum von elektronischen Gadgets aufbürden, steht somit nichts mehr im Wege. Politisch verkauft wird diese überwachungsstaatliche Maßnahme dem Schweizer Volk mit wesentlich niedrigeren Aufwandskosten, wobei Hinweise über die unzulässige Überwachung kaum kommuniziert oder von den eingebundenen Medien heruntergespielt werden und die Standortüberwachung der Bürger nur von wenigen als Schritt zur totalen Überwachung erkannt wird. Das Volk wird in die Falle tappen und JA stimmen, sollte überhaupt jemand das Referendum ergreifen, was wir bezweifeln. Dafür werden die Spin Doctors im Bundeshaus schon sorgen.
Einfacher und umfassender geht es mit den implantierten RFID-Chips, die bisher nur Anwendung im Vieh-Transport fanden, und bereits heute vereinzelt bei Jugendlichen, aufgrund durchgeführter Testläufe, anzutreffen und deshalb beliebt sind, weil sie bspw., ohne Anzustehen, einfach cool am Eingang der Disco und Kasse durchlaufen können, ohne die Hände aus den Taschen zu nehmen oder das Gehirn einzuschalten. Der Eintritt wird ihnen automatisch per (Satelliten?)funk vom Konto abgebucht, mitsamt Daten bezüglich ihres politisch korrekten Verhaltens (Verhaltensbonität). Ohne Bargeld wäre niemand mehr imstande, irgend etwas vom Staat als verboten Dekretiertes, wie etwa einen Joint, Alkohol oder Tabak zu kaufen. Hiermit wäre dann der automatisierte Datentransfer auch mittels Abbuchung von Steuern, Gebühren und Bussen perfekt und wenn einer nicht spurt, wird ihm einfach sein Chip oder seine Karte gesperrt und er kann verhungern. Gekoppelt mit den bereits zuhauf installierten Überwachungskameras in Zürich, Luzern oder St. Gallen könnte sogar Fluchen oder sonstige noch kommende Präventions- und Jugendschutzgesetze mit Bussen belegt und so schnell wie ein blitzender Blechpolizist abgebucht werden
Wir stehen also kurz vor der totalen Überwachung und Auflösung des Datenschutzes sowie vor einer allumfassenden Prohibition, die, diesmal mit Hilfe der Computerisierung, auch völlig unpersönlich durchgesetzt werden kann. Es sei denn, das Volk ist fähig, die gefährlichen Folgen ihrer irrealen Sicherheitsbedürfnisse zu antizipieren und die Freiheit als höheres Gut anzuerkennen. Unsere diesbezüglichen Erwartungen sind jedoch äußerst pessimistisch. Genau so, wie die Freiheit dort aufhört, wo sie die eines andren tangiert, sollten Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen dort enden, wo sie die Freiheit der Bürger demontiert. Zu diesem Zweck steht in der Verfassung, die dem Volkswillen entspricht, daß gesetzliche Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Dieser Volkswille wird tagtäglich im Parlament und in der Regierung mißachtet, als existierte er nicht.
«Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.» Zitat Horst Seehofer, CSU, 2010
Großangriff der Rechtsmedizin auf Verkehrtsteilnehmer
Exakt wie eine Schweizer Bahnhofsuhr wurde die 2013 in Angriff genommene administrative Großmobilmachung abgeschlossen, um am 1. Januar 2014 loslegen zu können. Die Medien hüllten sich 2013 in lautes Schweigen. Händereibend erwarten die Verantwortlichen laut Pressemeldungen einen regelrechten Ansturm auf ihre Nacherziehungsanstalten. Damit diese auch kommen, wurde ihnen als Druckmittel vorsorglich der Führerschein abgenommen. Offenbar haben die Administrativbehörden der Schweizer Verkehrssicherheitszentren (VSZ) letzten Jahres außerordentliche Vorarbeit geleistet, wurden doch an die 40.000 Anmeldeformulare verschickt. In den letzten zwei Jahren wurden in beachtlichen Tempo schweizweit neue Zentren des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) geschaffen. Jeder alkoholrelevante VSZ-befohlene Besuch bei einem IRM ist mit einer Vorschußzahlung von zur Zeit 1.200 Franken dotiert, der höhere Endbetrag wird mitsamt den Maklergebebühren der Administrativbehörden später in Rechnung gestellt, was die getätigten Investitionen in teure Haaranalysegeräte, verkehrspsychologische Gesinnungsterroristen und verkehrsmedizinische Personalaufstockung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit locker schon im ersten Jahr amortisieren sollte.
Steuergeld gehört den Bürgern, nicht der Regierung!
Die Frage lautet allerdings, wie weit die staatliche Gewalt gehen darf beim Steuerneintreiben einerseits und -ausgeben andererseits. Und welche Rolle die Bürger dabei spielen. Unglücklicherweise stellt die deutsche Sprache hier eine Assoziation zwischen moralischer und monetärer Schuld her, die den Bürger von vornherein auf eine tiefere Stufe stellt.
Bürger haben eine «Steuerschuld», was nicht weit entfernt ist von «schuldig». Wer nicht zahlt, ist ein «Sünder». Manche wollen die «Reuigen», die gerade jetzt im Januar mit einer neuen Welle von Selbstanzeigen aus der Schweiz zurückkehren, gar an einen «Pranger» stellen. Ja – es mag sich um Straftäter handeln. Interessant ist jedoch, wie viel Haß und Schadenfreude jener Sorte von Straftätern entgegenschlagen, im Vergleich etwa zu gefährlichen Gewaltverbrechern. WELT.DE
Sinnentleerte Abzocke der unverschämten Art
In Deutschland, als ‹BRD GmbH› noch immer unter Verwaltung der Siegermächte, kommt ein Kind zurzeit mit 25.000 Euro Schulden auf die Welt und ist ab diesem Datum lebenslänglich zahlendes Eigentum des Staates mit offiziellem Personalausweis, nicht etwa Identitätskarte. Wenige Jahrzehnte nach dem Malochen für die Elite, wird sein Erspartes für die Betreuung im Altersheim, so es denn die Steuern nicht bereits weggefressen haben, ebenfalls wieder dem Geldkreislauf dieser Elite zugeführt. Nackt geboren, nackt gestorben; Asche zu Asche, Staub zu Staub. Was im Privatrecht irgendwann verjährt, ist beim Staat ein Leben in lebenslanger Knechtschaft und je größer diese bereits monströsen Gebilde noch wachsen, umso diktatorischer werden sie. Eine Zwangsläufigkeit, die jedermann erkennt, und die man bereits heute schmerzlich spüren kann.
Wer noch heute den Mut aufbringt, gegen jeden Gedanken der Vernunft, Kinder in diese mehr als überbevölkerte, kontroll- und gängelwütige Welt zu setzen, die in Wirklichkeit bereits ab dem Reproduktionsakt Eigentum des Staates und der Wirtschaft sind, dem kann mit Bestimmtheit keine herausragende Intelligenz bescheinigt werden. Bereits für die Geburtsurkunde, als Eintritt und Willkommensgeschenk in unsere Gesellschaft, muss es 30 Franken hinblättern. Immerhin seit 2011 schweizweit einheitlich. Noch vor dem 24. Lebensmonat wird der Arzt eine Rechnung für die vier Impfungen gegen acht bis neun Erkrankungen im Mulitipack schicken und sobald es zur Schule geht und die Mutter eine Quotenfrau ist, fallen in Luzern jährliche Hortgebühren von 5.254 Franken an (nachmittags nach der Schule und zweimal pro Woche über Mittag). Hinzu kommen Heimatschein, Wohnsitzbescheinigungen, Paßgebühren, ab 14 Töffli-Prüfung (Mofa mit 30 km/h Limite) und tausende weiterer Zwangsabgaben für ‹Dienstleitungen›, die ein Staat über die Steuereinnahmen eigentlich kostenlos erbringen sollte, hat er doch diese Kosten in seinem Kontrollwahn selbst verschuldet. Wir zahlen Zehntausende von Franken Gebühren für alles nur erdenklich Mögliche und Unmögliche – und es wird immer noch mehr.
- Bußentarif der Schweiz ab 1. Januar 2014 (nur Straßenverkehr)
- Bußgeldkatalog Deutschland (nur Straßenverkehr)
- Strafenkatalog Österreich ((nur Straßenverkehr)
Jedes dieser Start-Up Unternehmen (Def.), und nicht andres ist die Geburt eines Menschen, nährt, stärkt und vermehrt in unseren Breitengraden die bürokratischen Kontrollorgane der herrschenden Klasse als fette Made im Speck und der Tag wird kommen, an dem alle, außer den wirklich Herrschenden, im Staatsdienst tätig sein werden, vermutlich als überwachte Überwacher politisch korrekten Verhaltens und Neusprech-Polizisten, so wie es Orwell in seinem fiktiven Roman beschrieben hat. Eine todernste, spaßfreie und paramilitärisch gedrillte und indoktrinierte Einheits-Gesellschaft, in der Denunziation und absolute Obrigkeitsgläubigkeit das höchste der Gefühle eines sinnentleerten Lebens darstellen, wird heute geschaffen durch weitere, herbei manipulierte ‹Paradigmenwechsel› der daran Interessierten und von diesen als völlig normal betrachtet. Etabliert, finanziert und aufrecht erhalten wird dieses Geschäfts- und Gesellschaftsmodell einerseits durch das kontinuierliche Schüren weiterer Ängste und Sicherheitsbestrebungen, geboren aus Studien, die große Ähnlichkeit mit der Yellow Press aufweisen und stets im richtigen Moment einer Abstimmung zur Hand sind, auch wenn diese mit den tatsächlich noch bestehenden, absolut natürlichen Rest-Gefahren schon seit geraumer Zeit überhaupt nichts mehr zu tun haben und die Illusion der Unsterblichkeit aufkommen lassen, andrerseits natürlich durch die jährlich steigenden Schutzgeldzahlungen des Bürgers an den Staat. Belgien hat zurzeit die Nase mit 55% tax wedge (Def.) vorn, knapp vor Deutschland.
Das Frauenstimmrecht in der Schweiz (Stimm- und Wahlrecht) wurde durch eine eidgenössische Abstimmung am 7. Februar 1971 eingeführt. Es folgten, um den Geldkreislauf, nach der 1970er Stagflation (Def.) aufgrund gesättigter Märkte zu beschleunigen, teure Leerläufe von matriarchalischen Phantasten wie etwa der Atom-Ausstieg, der in Wirklichkeit ein Tsunami-Ausstieg ist, Quotenfrauen, Genderismus-Theorien, 45-prozentige Monopolsteuer-Erhöhung auf Alkohol 1973, Generell 50 innerorts Basel 1978, Gurten und Helm-Obligatorium 1981, Alkoholverkaufsverbot an unfallarmen Autobahn-Raststätten 1983, einseitige Wettbewerbsbehinderung im legalen Drogenkrieg 2006, anlaßfreie Atemalkoholkontrolle 2005 (Generalverdacht!), Sprachverhunzung 1998, Totalalkoholabstinenz für Neulenker und LKW-Fahrer ab 1. Januar 2014, SVG-schikanöse Abzocke ab 70, Tempo-Schikanen seit 1984 oder überfallartiges Geldeintreiben der Billag 2014 und dergleichen mehr, um nur einige wenige zu nennen, begleitet vom Abbau eines Service public (Abfall, Post, SBB, Telekommunikation), das diesen Namen kaum noch verdient, und stetig steigende Mehrbelastungen der privaten Haushalte, als Folge ausufernder Gesetze und sinnloser Überregulierung, über Gebühren und Bussen, um diesen Leerlauf auch zu finanzieren. Der offenbar unbegrenzt ausbaubare staatliche Zwangskonsum unerwünschter Dienstleistungen zu Wucherpreisen tut dann sein übriges, um auch den letzten Mittelständler gekonnt auszuquetschen bis es ihn nicht mehr gibt. Der Weg in den egalitär-diktatorischen Kommunismus, wie man ihn in Skandinavien bereits erkennen kann, ist da nicht mehr weit.
Ohne die propagandistischen Medien liefe gar nichts
«Spin (Def.) wird von manchen als bloße Beschönigung für Lügen abgetan. Es ist aber weit mehr. Spin ist heimtückischer als Lügen, denn Spin bedeutet Gleichgültigkeit gegenüber der Wahrheit. Es bedeutet, die Realität so darzustellen, wie es den eignen Zwecken dient. Ob diese fiktive Realität mit der tatsächlichen Realität, die wir alle kennen und teilen, übereinstimmt, – diese Frage stellen sich die Spin Doctors gar nicht.» – Michael Kinsley, bekannter Publizist und ehemaliger Herausgeber des Wall Street Journals in ‹The Great Spin Machine›. Time, 17.12.2000.
All das geschieht augenscheinlich mit gesetzlich akzeptierten und spinnmeisterlich orchestrierten ‹demokratischen› Spielregeln und bei Bedarf auch mal deren verfassungswidrige Umgehung (UNO-Beitritts-Abstimmung, Abzockerinitiative, Kampfjetlärm [Sämi Schmid], Laufentaler Kantonswechsel, Steuerreform [Leuthard]) oder Volkssouveränität statt Behördenpropaganda), genau so wie die, aus dem Nichts erschaffe Geldmenge durch die Banken über die Kreditvergabe, indem unausweichlich wiederkehrend zu Neujahr der Legislaturmüll des vorangegangenen Jahres dem Bürger als Neujahrsgeschenk ungefragt vor die Füße geknallt wird, zwei Monate vor den Steuerformularen, deren Fragenkatalog inzwischen einem Polizeiverhör gleicht und einen ob der Kreativität der Steuer-Kommissionäre erbleichen läßt, zumindest jene, die noch nicht vollends resigniert haben und abgestumpft sind. Jeder sollte sich mal die Frage stellen, natürlich frei nach individueller Leidensfähigkeit, ab wann ihm eigentlich seine Autonomie, seine Freiheit, sein Rückgrat und seine Selbstbestimmung abhanden gekommen ist. Zivilcouragierte demonstrieren ihre Freiheits- und Vaterlandsliebe damit, das fiese Spiel einfach zu ignorieren und auf das Auto innerhalb der engen Schweizer Grenzen zu verzichten oder, wie 180.000 andre auch, einfach keine Krankenkassenprämien mehr zu bezahlen. Doch bis dahin werden weiterhin jedes Jahr neue Quellen von Steuersubstrat mit haarsträubender Begründung erfunden, welche die Kassen der Elite immer lauter klingeln lassen, und der Bussenkatalog wird weiter anwachsen, die Obolus, einst sinnigerweise ein Sechstel oder 16.5% einer griechischen Drachme, weiter steigen, als sei soeben der Weihnachtsmann mit Tempo 300 durch den Kamin gerast.
Aber es muß nicht der Weihnachtsmann sein, es reichen auch bußgeldbesessene Schweizer Beamte mit Vision Zero (null Durchblick). Ebenfalls ab 1. Januar 2014 gibt es eine neue Busse zum Einführungspreis von 40 Franken, nebst der Zwangskonsumation zum Umrüsten des Fahrzeugs, will man nicht dauernd noch teurer die Birnen wechseln müssen. Das Licht, einst gedacht zum Einschalten in der Dämmerung und der Nacht, muß nun mit Drehen des Zündschlüssels zu egal welcher Tageszeit brennen, auch wenn es im Sonnenschein flimmernden Asphalt von niemandem wahrgenommen wird. Vorgeblich soll es der Verkehrssicherheit dienen, was aber in Österreich, einem EU-Mitglied, dessen Kommission diesen Umsatzbeschleuniger für Autowerkstätten und Glühlampenverbots-Profitierer dekretiert hatte, nach sehr kurzer Zeit wieder abgeschafft wurde. Ein Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr konnte dort nicht festgestellt werden. Dennoch wirbt das Staatsmegaphon SRF mit genau dieser Begründung, und niemand muckt auf. Noch in den 1960ern und 1970ern hätte sich das kein Schweizer gefallen lassen. Die früheren Witze über die heute viel bodenständigeren Österreicher sind längst nicht mehr gerechtfertigt und paßten besser auf die Schweizer. Insbesondere in Anbetracht dessen, daß die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sich aber als solches der Öffentlichkeit präsentiert, zumindest wenn es um weitere Abzocke im Straßenverkehr geht. Stets weist 10vor10 oder die Schweizer Tagesschau darauf hin, die EU hätte dies und jenes beschlossen, um jedwelchen Blödsinn auch in der Schweiz zu rechtfertigen. Das war beim hirnrissigen Glühbirnenverbot genau so wie beim massenhaften Horten von Tamiflu, dessen medikamentöse Wirkung eher homöopathisch ist, abgesehen von seinen gravierenden Nebenwirkungen durch giftige Adjuvans (Def.). More here by Dr Deborah Cohen.
Je mehr und je kleinlicher und vor allem je unsinniger die Gesetze, desto weniger werden sie eingehalten. Unsere Autobahnen wurden von den Erbauern vertraglich so konstruiert, daß auch der ungeübtesten Fahrerin ein gefahrloses Fahren mit 130 km/h möglich ist. Heute, bei einer 120 km/h Limite auf Autobahnen, halten nur noch 18 Prozent der Männer und 25 Prozent der Frauen, laut Demoscope-Umfrage, Tempolimiten strikte ein. Offenbar ist das Volk schlauer, als dessen Regierung. Oder es geht auch hier absichtlich um die Schaffung möglichst hoher Bussen-Einkommen für die Staatskassen. In Deutschland gibt es, wie Wikipedia zu entnehmen ist, übrigens für das Delikt ‹Trunkenheit im Verkehr› keine gesetzlichen Promillegrenzen.
Früher, als die Regierung noch mit Verstand und Zurückhaltung, mit gebührendem Respekt vor dem Privatleben die Geschicke des Landes führte, zu einer Zeit, als verunsicherte Frauen noch keine Chance im Parlament hatten, die Schweiz in einen präventiv-sicherheitswahnsinnigen Staat zu führen, als in Schulen noch Sinnvolleres als Präventionsübungen gelehrt wurde, ließ der Bundesrat verlauten:
Der Bundesrat will auf den Straßen keine Tempolimits einführen, sondern setzt auf Geschwindigkeitsempfehlungen («Antenne» vom 7.4.1965).
Einer, der in 40 Jahren mit Fahrberechtigung, nach 1964, dreimal mit über 0.8 oder nach 2005 mit über 0.5 Promille von der Polizei angehalten und folglich in den Bits und Bytes staatlicher Datensammlungen verewigt wurde, egal ob nun mit Fahrrad oder Ferrari, egal, ob mit 14 oder 64, und zu diesem Zeitpunkt im Zentralregister des Straßenverkehrs aufgeführt ist, blättert beim dritten Mal, so alles in allem, mindestens 30.000 Franken für die Wiedererlangung seiner Fahrberechtigung hin. Je nachdem, was einem der Führerschein bedeutet, und aus welchen Gründen, bleibt einem immerhin noch die Entscheidungsfreiheit, diese unverschämte Staatsofferte anzunehmen oder abzulehnen. Es ist jedoch, aufgrund der Gesinnung der Tabak- und Alkoholkontrolleure in den Diensten der WHO vorauszusehen, daß an irgend einem 1. Januar der nächsten Jahre auch diese Wahlfreiheit nicht mehr gegeben sein wird. Dümmliche Gesetze kleinlicher Paragraphenreiter ersetzen den gesunden Menschenverstand durch einen Menschen degradierenden Staats-Automatismus, um diesen in der Gesamtbevölkerung auszurotten. So definiert denn auch die Uni Luzern eine Parlamentsverordnung korrekt als «generell-abstrakter Erlaß des Parlaments, das nicht das Verfahren der formellen Gesetzgebung durchläuft.» Und wenn das Parlament schon halbjährlich via Parlamentsverordnungen die Spielregeln im Straßenverkehr ändert, sollte es sich nicht wundern, daß kaum noch einer weiß, was er da auf den Straßen überhaupt tut und in welche Gefahr er sich begibt. Doch machen wir uns nichts vor, das ist so gewollt.
Wie halbjährliche SVG-Parlaments-Verordnungen kommuniziert werden
Teile der Verordnung Art. 25, Abs. 3 etc. und Art. 16, Abs. 1 etc. von zuvor verordneten Änderungen aus dem Straßenverkehrsgesetz SVG werden nach kurzer Zeit bereits wieder geändert und treten ab 1. Januar, resp. 1. Oktober 2016 in Kraft.
Wissen Sie eigentlich noch, was Sie da auf Schweizer Straßen tun und wie schnell Sie gebüßt oder gar kriminalisiert werden können?
Haben Sie diese SVG-Änderungen per 1. Januar 2016 und die vielen andren seit Ihrem Führerscheinerwerb in all ihren Konsequenzen auch richtig verstanden?
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Was ist Fahruntüchtigkeit? – Seit 2004 bestimmt die WHO!
Das Gesetz schreibt vernünftigerweise vor, daß niemand fahruntauglich ein Motorvehikel führen darf, wobei das Bundesgericht 1964 sinnvollerweise dafür die 0.8 Promille-Grenze festlegte, die bis zum UN-Beitritt der Schweiz 40 Jahre lang klare Verhältnisse schuf. Die Tat ist ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt (Schaffung einer möglichen Gefahr). Bestraft wird also die gefährliche Handlung an sich (Präventivgesetz), auf eine konkrete Gefährdung kommt es gar nicht an. Wer an den Sport denkt, fragt sich zu Recht, weshalb Sportaktivitäten rechtlich nicht genauso behandelt werden.
Automobil-Club der Schweiz in ihrer Vernehmlassung zu Via Sicura 2009
Durch die Einführung des Handlungsprogramms «Via-sicura»- wird die Verkehrssicherheit zu einer allgemeinen Bundesaufgabe und steht in Konkurrenz zu anderen Bundesaufgaben.
Im vergangenen Vierteljahrhundert betreffend die Sicherheit auf Schweizer Straßen erhebliche Erfolge erzielt werden. Waren im Jahr 1971 als Höchststand noch 1’773 im Straßenverkehr getötete Personen zu verzeichnen gewesen, reduzierte sich diese Zahl auf noch 384 im Jahr 2007. Im selben Zeitraum haben sich der Grad der Motorisierung mehr als verdoppelt, die Verkehrsleistung (in Personenkilometer) verzweifacht und die ständige Wohnbevölkerung um gut 1,4 Millionen Personen zugenommen, was die folgende Grafik, die auf BFS-Angaben beruht, eindrücklich belegt. Es ist eine Tatsache, daß die Schweiz punkto Verkehrssicherheit von einem sehr hohen Niveau aus startet und sich daher nicht einfach einem von der Europäischen Union (EU) vorgegebenen durchschnittlichen Reduktionsziel unterwerfen kann und muß.
Kleine Unfallstatistik
Fast eine halbe Million Unfälle in der Freizeit wurden 2009 gemeldet.
SPORT: Jährlich verletzen sich rund 300.000 Personen beim Sport. Im Schnitt verunfallen 170.000 NBU-versicherte Menschen bei Sportaktivitäten, 26% beim Fußballspielen, 28% bei Wintersport (wovon 20% beim Ski- und Snowboarden) und sogar 4% oder 6.800 Personen beim Joggen! Quelle suva.ch – Eine Statistik über die Schwere der Sportverletzungen fehlt leider. Fündig wurden wir bei 03.08.2010 20Min: Pro Jahr sterben 179 Menschen beim Sport – Am meisten (82) beim Berg- und Wintersport. Neun von zehn Bergsportverletzten sind Bergwanderer. Beim Wintersport gab es 93.090, bei Ballspielen 91.860 Verletzte, wie aus der bfu-Statistik der Nichtbetriebsunfälle 2010 hervorgeht. Auf 100 Schneesportverletzte kommen seit 2004 jährlich 14 bis 16 Kopf verletzte. Knapp 43.000 Verletzte gibt es jährlich bei Rad- und Rollsport, 27.000 bei Turnen und Leichtathletik, 15.000 beim Wassersport, und knapp 10.000 beim Bergsport. Der Rest verletzte sich beim Flugsport und anderen Sportarten.
oder
Laut BAG, so berichtet die Patientenstelle Zürich 2005, sollen in Schweizer Spitälern rund 3.000 Menschen an sogenannten «Kunstfehlern» sterben.
oder
2.000 Tote aufgrund mangelnder Spitalhygiene
70.000 Patienten erkranken im Schweizer Spitälern an Infektionen, die auf mangelnde Hygiene von Ärzten und Krankenschwestern zurückzuführen sind. 2.000 der infizierten Patienten sterben jedes Jahr daran, und nicht an ihrer Krankheit. Nur gerade sieben Kantone kennen einen Hygienedienst, der die Spitäler vor Ort kontrolliert.
oder
Europaweit sterben 500.000 pro Jahr alleine an fehlerhafter Medikation durch Ärzte
1.500 Tote bei Haus- und Freizeitunfällen
600 400 Personen verletzten sich laut der Statistik der Nichtbetriebsunfälle 2010 der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) im Schnitt der Jahre 2004 bis 2008 pro Jahr im Haus und in der Freizeit. Sportunfälle sind hier nicht eingerechnet. 410 740 Verletzungen wurden bei Aktivitäten im Haus registriert. Knapp 107 000 Verletzte gab es im Ausgang sowie bei Volksfesten, Versammlungen oder in Vergnügungsparks, knapp 83 000 bei Nebenbeschäftigungen wie Garten- Unterhalts- und Bastelarbeiten.
Etwas mehr als die Hälfte der Verletzten (rund 312 000) waren gestolpert oder von Leitern, Stühlen oder auf Treppen gestürzt. 105 000 hatten sich an Scherben oder Blech geschnitten.
Knapp die Hälfte der im Haus verunfallten waren unter 17 Jahre alt. Bei den Unfällen bei Nebenbeschäftigungen war die Altersgruppe der 26- bis 45-Jährigen am stärksten betroffen.
1482 Personen wurden 2007 bei Haus- und Freizeitaktivitäten getötet. Bei 82 Prozent war die Todesursache ein Sturz. 87 Prozent der Getöteten waren über 65 Jahre alt. (sda)
Beim Wintersport waren im Schnitt 38, beim Wassersport 25, beim Flugsport 14 und bei den anderen Sportarten 20 Menschenleben pro Jahr zu beklagen. 42 Prozent der Wintersport-Opfer starben in Lawinen, 29 Prozent beim Sturz aus der Höhe. Nur drei Prozent starben bei Kollisionen.
29 Prozent aller Sport-Todesopfer in der Schweiz hatten ihren Wohnort im Ausland. Beim Berg-, beim Winter und beim Flugsport waren über ein Drittel der Todesopfer Ausländer. In allen Sportarten wurden mehr Männer als Frauen getötet.
oder
26 Tote bei Lawinenunglückoder
56 Tote im Straßenverkehr mit «Alkohol im Spiel». (2017 – noch 37)
0.5 unspezifizierbare Passivrauchtote in CH-Gastronomie (Konrad Jamrozik)
STRASSENVERKEHR: Das Bundesamt für Statistik (kurz BfS) spricht von insgesamt 349 Toten bei Unfällen im Jahr 2009 in der Schweiz. Selbigen Jahres waren es laut Bundesamt für Statistik 2.000 Unfälle mit «Alkohol im Spiel» von 0.5+ Promille, welche insgesamt 56 (2017 – 37) Menschenleben forderten, 638 Personen schwere Verletzungen zufügten und rund 1.830 Leichtverletzte. Seit dem Jahr 2006 ist die Zahl der Unfall Opfer mit Alkoholeinfluss, was nicht automatisch die Unfallursache bedeuten muss, relativ gleich geblieben. Quelle: conviva-plus.ch – «Schwerverletzt» bedeutet übrigens, daß jemand nach einem Unfall während mindestens 24 Stunden keine normale Hausarbeit verrichten kann.
Da fragt man sich schon, wieso man derart aggressiv auf die Autofahrer losgeht und eine, inzwischen nicht mehr zu akzeptierende Abzocke betreibt, die man getrost als Wegelagerei mit schikanösem Spaßfaktor für die Abzocker bezeichnen kann. Die einzig sinnvolle Antwort ist die Schafherdenmentalität und zwanghafte Obrigkleitsgläubigkeit, behämmerte Akzeptanz durch den Gewohnheitseffekt sowie die Abtretung der Rechtshoheit des Gesundheitswesens an die sektiererische WHO mit ihren affilierten Pharmakonzernen.
Nach 2004 war alles anders. Seit diesem gravierenden Souveränitätsverlust ist die Schweiz gezwungen, im Takt der vorgegebenen WHO-Vierjahres-Aktionsplänen (erinnert irgendwie an die Planwirtschaft und Gehirnwäsche der alten UdSSR), für alle von ihr unerwünschten Substanzen Grenzwertsenkungen in 30%-Schritten zu veranstalten, damit der Richter höhere Strafen verhängen kann, was eine verbesserte Einmischung der Administrativbehörden ermöglicht. Das hat für die kleinen und großen Führer in Politik und Staatsfinanzen den Vorteil, immer mehr Menschen zu kriminalisieren und spült den Kantonen massive Geldmengen aus Bussen in die Staatskasse. Zuvor war es verboten, Bussen zweckzuentfremden – heute sind sie regulärer Budgetposten in sämtlichen Staatsrechnungen. Seit dem Zweiten Weltkrieg bis Mitte der 1980er Jahre betrugen Parkgebühren, wo vorhanden, schweizweit einheitlich zwischen 20 und 50 Rappen, höchst selten mal einen Franken. Zwischen 1990 und 2008, schreibt die Weltwoche, stiegen die Einnahmen aus Bussen um 1.600 Prozent. Und der «Blick» berichtet (aktualisiert 03.1.2012) über raubritterische Machenschaften, die die Stadt Zürich keck 79,5 Millionen Franken an Busseneinnahmen budgetieren lässt, drei Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Die holt sie vor allem mit der umstrittenen 3-km/h-Toleranz beim Laser-Radar herein. Wohnen Sie in der Stadt Zürich? Dann haben Sie hoffentlich 231.85 Franken zur Seite gelegt. Denn so viel muss jeder Stadtzürcher umgerechnet pro Kopf bezahlen – um das Soll zu erfüllen.
Unbemerkt vom Rest der Bevölkerung profitiert hier zusätzlich eine Art Schattenregierung der Umerziehungsanstalten, großkotzig angegliedert an einst renommierte Institutionen und Kirchen, administrativer Schreibtischtäter fern jeglichen Realitätsbezuges, – bekanntestes Beispiel ähnlichen Tuns von heute ist das, dem Deutschen Krebsforschungsinstitut als Wurmfortsatz unter falscher Flagge angehängte Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle (nicht Passivrauchkontrolle!) zwecks manipulativer und unrechtmäßiger Renommee-Steigerung zur Verschleierung tabakrelevanter Junk Science und getürkter Umfragen – die sich ihre Kontroll- und Gehirnwäschearbeit fürstlich bezahlen lassen und die Kosten, zum heutigen Zeitpunkt, in einem uns bekannten Fall sogar die richterliche Busse um 2000 Prozent übersteigt, wobei der finale Prozentsatz dieses Opfers noch gar nicht abzusehen ist. Einmal drin in dieser Umerziehungsmühle, denen früher nur Kinder und Jugendliche veradministriert wurden, worin man auch vor Gesinnungsterror und -kontrolle nicht zurückschreckt und Meinungsfreiheit als Grundrecht nicht mehr gelten läßt, kommt einer nie wieder raus, solange er nicht glaubhaft pokergesichtig das erst zu erlernende Credo an die Gesinnungsprüfer vermitteln kann, er sei bereits bei 0.2 Promille Blutalkohol fahruntüchtig. Es genügt, in jeder Verfügung seitens der Verkehrssicherheitszentren die Auflage mit einzupacken, daß nach Erfüllung sämtlicher Auflagen eine Wiedererteilung des Führerscheins von einem weiteren Gutachten abhängig sei… – ein Perpetuum mobile mit staatlicher Goldesel-Garantie!
Damals Kinder. In Zukunft auch für staatsbevormundungsrenitente Erwachsene?
Noch dürfen Sie wählen zwischen jahrelanger Nacherziehung ODER einem weiteren (sollten Sie Raucher sein), lebenslänglich partiellen Freiheitsentzug! Da kann einen die offizielle Version über Sinn und Zweck der peniblen Schikanen im Straßenverkehr, sowohl ob deren Offenheit, als auch ob deren Irreführung in einer nach außen propagierten, liberalen Schweiz nur noch erschüttern, wenn die Erkenntnis sich einem offenbart, daß in Tat und Wahrheit keiner je in seinem Leben den Kindergarten verlassen hat.
«Administrativmaßnahmen stellen rechtlich keine Strafe dar. Es handelt sich um erzieherische Maßnahmen, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen sollen. Als Administrativmaßnahmen werden alle Anordnungen (Blankoscheck! Anm. Red.) der zuständigen Administrativbehörde des Wohnsitzkantons bezeichnet, die gegenüber Fahrzeuglenkern, welche schuldhaft gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, ausgesprochen werden. Diese sollen der Erziehung von fehlbaren Motorfahrzeugführern beitragen.» –
Das tönt fast wie die Verfassung Nord-Koreas. Die Kosten der zusätzlich auferlegten Administrativmaßnahmen, dessen Höhe für den einzelnen fehlbaren Verkehrsteilnehmer oft um mehr als das Zehnfache der auferlegten Strafe des Richters inkl. Schreibgebühren beträgt, stellen rein rechtlich keine Strafe dar, dafür faktisch umso mehr. Beim Richter verjähren Straftaten für gewöhnlich nach zehn Jahren, bei der Bürgeradministration jedoch nie. Eine Verletzung des Vortrittsrechts oder Blutalkoholgehalts mit 16 auf einem Mofa aus dem Vorkriegsjahr 1935 wird Ihnen auch noch mit achtzig Jahren angerechnet. Möglich macht das nicht etwa das Zentralstrafregister, sondern das von der Jurisdiktion völlig abgenabelte zentrale Sündenregister des Straßenverkehrs in St. Gallen. Die zentralistische Krake ist heute derart mächtig und gefürchtet, wie einst die Großinquisitoren der Spanische Katholiken im 16. Jahrhundert. Die Verwaltung als langer Arm des eidgenössischen Bundesvogts reicht ungefragt bis in den hinterletzten Kanton und umgeht somit ungehindert Volks- und Parlamentswille. Dieser Mißstand ist schon lange bekannt, doch solange der Ständerat dieses Machtinstrument der Gängelung auch den Gemeinden gegenüber nicht abgeben will, unterstützt er diese Leibgarde des Bundesrats und das Parlament hat keine Chance, dieses habsburgerische Raubrittertum zu stoppen.
Eine noch nie dagewesene Gesinnungs- und Lifestyle-Schnüffelei ungeahnten Ausmaßes hebelt still und leise die schweizerische Gewaltentrennung aus, das zwingendste Merkmal einer Demokratie. In der Schweiz ist der Führerausweisentzug im Gegensatz zu gewissen anderen Ländern (z.B. Deutschland, Frankreich, Italien) keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine reine Verwaltungsmaßnahme. Nur deshalb sind solche Auswüchse überhaupt möglich. Uns ist ein Fall bekannt, in dem selbst rachsüchtige, vom Staat bezahlte Ärzte nicht mehr vor Denunziation und/oder Verleumdung zurückschrecken, wo Datenschutz sich nur als Beruhigungspille zum Fichen-Skandal, der heute sein 25 Jahr-Jubiläum feiert, entpuppt, um unsympathisches oder gesinnungsrenitentes Gutachter-Material im Auftrag der Administrativbehörden, der wahren Strafbehörde dieses Landes, böswillig und fälschlich anzuschwärzen, nur weil sie sich einer krankhaften WHO-Ideologie verpflichtet fühlen. Gelegentlich verschwinden bei den VSZ auch mal für Sie wichtige Unterlagen, so daß Sie gleich nochmals das ganze Prozedere von vorne beginnen können, ohne zu wissen, welche Schikanen die nächste Parlamentsverordnung bringen wird. Spätestens hier sollte einem Angst und Bange werden, denn Sie sind dieser neuen Staatsgewalt unausweichlich ausgeliefert. In den USA werden bereits Homosexuelle umerzogen, was vermutlich nicht im Sinne der Feministen sein dürfte, bald aber auch bei uns Usus werden könnte.
Schweizer Verkehrsdiktatoren
Doppelte Bestrafung für dasselbe Delikt
Der Fall: Klara B. wird in Deutschland auf der Autobahn geblitzt. Sie ist 41 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs, weshalb sie von den deutschen Behörden zu einer Busse verurteilt und mit einem einmonatigen Fahrverbot für ganz Deutschland belegt wird. Da Klara B. gar nicht vorgesehen hat, in nächster Zeit wieder nach Deutschland zu fahren, nimmt sie dieses Fahrverbot gelassen zur Kenntnis. Die Annahme: «Das Verkehrsdelikt habe ich im Ausland begangen und Busse und Ausweisentzug habe ich auch dort bekommen. Das interessiert doch die Schweiz nicht», denkt sich Klara B. Die Beurteilung: Seit Herbst 2008 müssen Schweizer Automobilisten das Billett abgeben, wenn gegen sie im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde und die zugrunde liegende Widerhandlung nach Schweizer Recht als mittelschwer oder schwer gilt. In der Schweiz gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ab 31 Kilometern pro Stunde bereits als mittelschwerer, eine solche von 35 Kilometern pro Stunde und mehr sogar als schwerer Fall. Klara B. muss mit einem Ausweisentzug von mindestens drei Monaten rechnen. (Quelle Beobachter, siehe Link dazu oben)
Man kann den vonstatten gehenden Wahnsinn mit der noch immer bestehenden echten Pandemie der Malaria (Hallo WHO – schon vergessen?) in tropischen Ländern vergleichen, wobei die richterliche Strafe als der Stich der Anophelesmücke und die Erkrankung als die, zusätzlich Jahre bis Jahrzehnte lange Verfolgung und Gängelung durch die allmächtigen Administrativbehörden betrachtet werden kann. Es gilt zwar der imperative Grundsatz, daß keiner für ein und dasselbe Vergehen zweimal bestraft werden darf, doch dieser ist inzwischen längst Makulatur. Zuerst wird, zwar erst selten, gleich geschossen oder geprügelt, aber übereifrig geblitzt und erst hernach kontrolliert, ob die Busse auch rechtens war, kommt öfters vor, als Sie denken. Der darauf folgende Leerlauf geht dann auf Kosten aller. Es sind die neuen Sheriffs des einstigen Wilden Westens, überangepaßte Ex-Raucher auf Entzug von Marlboro, und die wieder auferstandene, feldweib(l)erische Blockwart-Mentalität aus den 1940ern, die beruflich ihr defizitäres Ego täglich aufpolieren (schlußfolgernd aus Werken von L. Szondi). Sie sind die Opfer einer rassenhygienisch verseuchten Weltgesundheitsorganisation, die von Übermenschen mit ewigem Leben träumen, mit eigener Verfassung, als wäre sie bereits die Weltregierung, sie sind die Lieferanten des Umerziehungsmaterials an die Administrativbehörden und die Schutzgeldeintreiber der Staatskassen.
Wer in eine Kontrolle gerät und sauber ist, kann sich nicht sicher sein, ob sein Fahrausweis nicht doch eingezogen wird. Findet die Polizei Betäubungsmittel im Wagen oder ein paar Flaschen Whisky im Kofferraum, wird seitens der Vertreter der Staatsmacht abgeklärt, ob der Lenker allenfalls ein Suchtproblem haben könnte. Es wird also geschnüffelt im Privatleben des Fahrers mit dem Argument und der Legitimation, daß er einer Verkehrsunfälle verursachenden Risikogruppe angehören könnte. Ist das Resultat dieser Abklärung positiv, wird dem Lenker mit Suchthintergrund der Fahrausweis für zwölf Monate rund entzogen. Nochmals: Bei der Kontrolle war der Lenker absolut im Rahmen des Erlaubten. Er hat weder einen Unfall verursacht noch war er nahe dran. Und nur weil er vielleicht eher einen bauen könnte als ein Tea-Totaller, wird ihm nicht nun das Recht auf motorisierte Mobilität entzogen. Er wird auch für seine Lebensgestaltung bestraft. Lesen Sie bitte unbedingt den BaZ-Beitrag zu Ende!
Ab 1. Januar 2014 erstmals auch Bootsführer der WHO-Alkoholkontrolle unterstellt
Ebenfalls ab 1. Januar 2014 gilt erstmals in der Schweiz ein Alkohollimit von 0.5 Promille für Bootsführer mit der haarsträubenden Begründung, die Polizei sei zu wenig geschult zu erkennen, wann einer fahruntauglich ist, und wann nicht. War die Polizei früher tatsächlich intelligenter oder geht es auch hier nur um Schikane und Abzocke? Anzunehmen, denn sie selbst lieferte diese Steilvorlage zur Zementierung ihres vorherrschenden Bildes in der Bevölkerung des wenig Hirn-viel-Muskel-Schlägers [1] und die Bevölkerung wird im Kampf um teure Haarspaltereien im Promille-Krieg unter Generalverdacht gestellt als einen Haufen zügelloser Säufer, die abzuzocken diese geradezu herausforderten, obwohl Unfälle auf Seen äußerst selten sind und der Alkholkonsum in der Schweiz seit vielen Jahrzehnten immer weiter zurückgeht, was zum Ausverkauf Schweizer Traditions-Brauereien in den 1990ern an ausländische Mega-Konglomerate führte. Es darf offenbar kaum noch etwas klar und und ehrlich begründet werden, seit wir Spin Doctors im Bundeshaus haben, die uns manipulieren. Zu diesem Thema empfehlen wir das Buch von Judith Barben*. Ehrlich wäre bspw.: «Liebe Schweizer! Wir müssen wieder einmal eine weitere Promillegrenze oder -Senkung einführen, um unseren Pflichten aus dem UNO-Beitritt nachzukommen und um die WHO-Alkoholkontrolle zufrieden zu stellen, sonst würden wir international mit der Zeit ans Ende der Rangliste rutschen, so wie zurzeit das offenbar demokratischere Deutschland bei der Tabakkontrolle auf dem vorletzten Platz, und negativ in die Schlagzeilen geraten». Das freut natürlich die Temperenzler und alle Sittenwächter-Mentalitäten, erfüllt Gutmenschen mit Helfer-Stolz und Schweizer Tea-Party-Ableger in den Kirchenparteien, die Schweiz vermeintlich noch sicherer gemacht und dem Herrn wieder ein paar Seelen mehr vor teuflischem Genuß gerettet zu haben.
Forensische Umerzieher im Institut für Rechtsmedizin IRM der UZH gehen, gestützt und ermutigt durch einen Bundesgerichtsentscheid, bereits gegen Autofahrer vor, die das zweite Mal in ihrem Leben eine Fahrt im angetrunken Zustand (FiaZ) absolvierten und somit zu zwei Jahren, bei dritten Mal zu drei Jahren, usw, zu einer Totalalkoholabstinenz (TAA) verdonnert werden – egal ob mit oder ohne Führerausweis. Der Vater dieses Wahnsinns scheint wohl Adolf H höchst persönlich gewesen zu sein. Weiter kann jeder unbescholtene Bürger, so es denn mittlerweile überhaupt noch solche geben sollte, im Besitz eines Führerscheins urplötzlich aufgefordert werden, sich einer Haaranalyse zu unterziehen, die seinen Alkoholkonsum in der Freizeit abklärt. Ein Anruf Ihres Intimfeindes genügt, und schon steckt eine entsprechende Notiz in Ihrem Dossier. Noch ein, zwei Hinweise mehr, und Sie werden aufgeboten, sich zu einer Haaranalyse anzumelden und 1200 Franken abzudrücken. 2008 war das noch anders. Ausschlaggebend für die heutige Kontrollbesessenheit der Administrativbehörden war ein plötzlicher 180 Gradschwenker in der Rechtssprechung des Bundesgerichts 2007. Wird ein periodischer Konsum sechs Monate rückwirkend von mehr als 60g reinem Alkohol pro Tag ermittelt, technisch sind das 30 Piktogramm (1 Billionstel Gramm) Ethylglucuronid (EtG) pro Milligramm Blutalkohol pro Tag seit der Grenzwert-Herabsetzung, so verlieren Sie die Fahrberechtigung auf schweizerischem und Liechtensteinischem Hoheitsgebiet, auch wenn Sie während dieser Zeit nie am Steuer saßen.
Schnallen Sie sich bitte an bevor Sie diesen Artikel aus der Weltwoche vom Januar 2018 lesen.
Es herrscht Krieg – und keiner merkt es
All dies geschieht ausschließlich nur zu Ihrem Besten, sollten Sie tatsächlich noch an Märchen glauben, und dient Ihrer irrealen Sicherheitsbedürfnisbefriedigung aufgrund ungenügender Propaganda-Resistenz, wofür Sie grundsätzlich nichts können, da man Ihnen diese «Kunst» in der Schule absichtlich nie vermittelt hatte, respektive diese, allen Kinder innewohnende Fähigkeit, Ihnen dort gründlich ausgetrieben hat, damit die Schweiz den wahnwitzigen supranationalen Forderungen der Tabak- und Alkoholkontrolle, die die weltweite Ausrottung und anschließende Eradikation dieser Substanzen zum Ziel hat, weil Patente auf diesen Naturprodukten nicht zu haben sind, man aber dennoch gerne teure Ersatzprodukte in Pillen- oder Zäpfchenform kassen- und kostenpflichtig überteuert an Sie, als Teil eines riesengroßen, brachliegenden Marktpotentials, patentgeschützt verkaufen will. Sie haben einfach das Pech, in die Zeit der Opfer eines rabiat wütenden Wirtschaftskrieges geboren worden zu sein, der sich in der Endphase der, in den 1990ern begonnen Fusionitis im Rennen zum allumfassenden, weltweiten Monopolisten befindet, geraten zu sein. Seien Sie tapfer und denken Sie an die Schützengräben der unterbrochenen Maginot-Linie bei Belgien, in dessen Schlamm und Schrapnell unsere Vorväter gegen den Faschismus zu kämpfen hatten. Heute können Sie gegen diesen bequem aus dem geheizten Wohnzimmer oder Ihrer Schreibstube heraus Ihr Vaterland verteidigen, ohne in nassen Kleidern zu frieren oder durch Kopfschuß von Ihrem Leib getrennt zu werden. Die Schweiz, seit einem Jahrzehnt zum simplen Erfüllungsgehilfen einer höchst aggressiven WHO degradiert, ist, wenig erstaunlich, aufgrund Moritz Leuenbergers Unterschrift zu Bundesratszeiten, dem Wohlwollen fremder Machthaber aus Übersee ausgeliefert und muß deshalb sein Volk nun von den angepriesenen Vorteilen der Askese und Glaubenslehre puritanischer und fremder Vögte zwangsüberzeugen, die es leichtsinnig und höchst fahrlässig in ihr Land gelassen hat, daß die schweizweite Trockenlegung der passivtabakrauchfreien (PTR-frei) Bevölkerung das höchste der Gefühle und die dringendsten aller politischen Probleme darstelle. Erstaunt es einen, daß ein calvinistischer Pfarrerssohn dies als Volksvertreter verbrochen hat? Bisher ist ihr das ganz gut gelungen oder aber, die Bevölkerung befindet sich in einem nicht enden wollenden Dämmerschlaf, ausgelöst durch psychotrope Rauchstopphilfen wie Champix, Zyban oder andrer Antidepressiva.
Unblutige Annexion (Def.) der Schweiz
Die Schweiz wählt bevorzugt gerne den teuersten Weg (siehe FABI), um vor der Welt mir ihrem Reichtum, der rapide schwindet, unauffällig aufällig zu protzen. Die Tourismus- und Luxusgüterindustrie werden es ihr danken, sollten sich aber prophylaktisch dennoch Gedanken darüber machen, weshalb sie ohne asiatische Touristen aus diktatorisch regierten Ländern bankrott gingen, denn die Zeit wird kommen, in der die Schweiz diese in ihrem Perfektionswahn der Überwachung und Regulierung überholen wird. Es ist zwar für eine, sich nach außen offen präsentierende Vorzeige-Demokratie, die sich noch vor wenigen Jahren den Ländern des Arabischen Frühlings als Nachhilfelehrer in echter Demokratie aufzudrängen versuchte, beschämend zu wissen, als selbst nicht mehr souveränes Land den Einflüsterern der wahren Machthaber aus den weltweit stationierten Kollaborationszentren der WHO auf ewig geknechtet und gekettet zu sein. Einst zu früheren Zeiten an die Sieger zu leistende Reparationszahlungen nennen sich heute ‹vertraglich und länderspezifisch festgelegte Mitgliederbeiträge› um politisch korrekt die Bevölkerung weiter mit Neusprech und Spinnmeisterei im Glauben zu lassen, es hätte das Sagen. Auch setzt die Besatzungsmacht über ihre Kollaborationszentren ortsansässige Einheimische in die jeweilige Landesregierung, um den Schein zu wahren, es hätte gar keine Übernahme des Landes stattgefunden. Nur wenige kritische Landsleute durchschauen das Spiel, werden aber sofort von den Marionetten der Siegermächte im Bundeshaus massenmedial diffamiert, beruflich ruiniert und zu guter Letzt dem Volk zur Häme und zum Fraß vorgeworfen, seitdem der Pranger, aus humanitären und hygienischen Gründen, weniger körperlich gesundheitsschädliche Formen aus Papier und Druckerschwärze angenommen hat. Es müssen zwar keine direkten Reparationszahlungen mehr geleistet, sondern von den angloamerikanischen Siegermächten geforderte innenpolitische Veränderungen umgesetzt werden, wie beispielsweise die zurzeit stattfindende, kostenintensive Totalrevision des Tabakgesetzes, einzig um die, von unseren Vorfahren gesetzte Maximalsteuer auf Tabak in Antizipation kommender staatlicher Geldgier und zum Schutz des Volkes davor, zu entfernen, um sich scheindemokratisch weitere Steuererhöhungen auf den Tabakkonsum für die fremden Fötzel (Vögte) zu erschleichen und vordergründig dieses Vorgehen auch pseudodemokratisch vor aller Welt zu legitimieren. The sky’s the limit. Die aktuell stattfindende staatliche Abzocke mit einer Steuerlast von über 62 Prozent auf Tabak müßte eigentlich für unsere Regierung beschämend genug sein, doch offenbar sinkt die Schamgrenze mit zunehmendem Einfluß der Siegermächte aus dem Dunstkreis der irreführend benannten Gesundheitsindustrie.
Fakt ist: Tabakraucher sparen den Krankenkassen Milliarden an Medikamentenkosten, gerade weil sie rauchen und ihr Medikament, den Tabak, auch noch vollumfänglich selbst bezahlen. Das paßt den Pharmafirmen ganz und gar nicht! Die monströs anwachsende Gesundheitsindustrie lebt nicht von Gesunden, also werden mit neu erschaffenen Krankheiten Gesunde einfach krank erklärt! Das generiert Umsatz und mit ihm höhere Mehrwertsteuereinnahmen. Es zeugt von Schlimmerem als nur politischer Dummheit, gerade diese Menschen, die nachweislich am wenigsten den Gesundheitsapparat beanspruchen, mit unverschämt hohen Steuern und sauteuer gängelnden Administrativ-Maßnahmen, daran hindern zu wollen, es sei denn, die linken Kräfte wollen mit einer unbezahlbaren Krankenkassenprämie die Einheitskasse erzwingen, die das Volk bereits dreimal abgelehnt hat.
Anfragen beim Beobachter-Beratungszentrum zeigen, daß die Behörden (Administrativbehörden der Verkehrssicherheitszentren, Anm. Red.) oft voreilig ein Suchtproblem annehmen und eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Dies, obwohl das Bundesgericht entschieden hat, daß ein einzelner gefundener Joint dafür kaum ausreichen dürfte – vielmehr müsse feststehen, daß der Lenker regelmäßig erhebliche Mengen Alkohol und/oder Drogen konsumiert. Ist das nicht der Fall, sollte er die Anordnung des Straßenverkehrsamts unbedingt anfechten. Quelle: Beobachter (Hervorhebung durch uns)
Inzwischen ist die Lage ernst: Immer öfter ersetzen rigide Gesetze der Sittenwächter die ärztliche Diagnose. Wer in Abständen von zehn Jahren dreimal beim FiaZ erwischt wurde, wird automatisch von Gesetzes wegen als Alkoholiker «diagnostiziert» und es es werden ihm jahrelange TAA, Psychokurse, Haar- und Blutproben, halbjährliche Fahrten mit psychologischen und medizinische Gutachtern als Mitfahrer und derlei viele weitere Schikanen auferlegt. Gegenteilige ärztliche Gutachten und Atteste werden schlichtweg ignoriert. Das läppert sich in Franken ganz schön zusammen und kann schnell einmal mal die Summe eines Mittelklasse-Neuwagens annehmen. Die wahnwitzigen Forderungen der FABI-Initiative lassen vermuten, daß die Regierung kostengünstig auf diesem Weg dem Verkehrsinfarkt auf den Straßen begegnen will, nachdem die Verkehrsteilnehmer jahrzehntelang mit Zweidritteln ihrer bezahlten Straßenzölle die Bundesbahnen subventionierten.
Sinnlos teure Präventions-Subventionen
Lieber Roberto, dein Optimismus in allen Ehren, aber keine Staatskanzlei ist daran interessiert, das Bussen-Einkommen zu senken. Das Gegenteil ist der Fall!
Und weiter fragt die «Kritische Wissenschaft», unter dem Titel: Abschreckender Glaube: Sind Gläubige die Musterschüler der WHO?
Um etwas zu korrelieren, muß man es operationalisieren und messen. Bei Religionszugehörigkeit ist beides einfach, man fragt, ob und wenn ja zu welcher Religionsgemeinschaft die Befragten gehören. Religiosität ist schon etwas schwieriger. Hier haben Gmel et al. auf eine Selbsteinschätzung der Befragten zurückgegriffen, die von “Ich glaube an Gott und praktiziere meine Religion” (Gläubiger) über “Ich glaube an Gott, praktiziere meine Religion aber nicht” (Spiritueller) bis zu “Ich glaube nicht an Gott” (Atheist) reicht. Es fehlen noch der Gebrauch von Genußmitteln wie Alkohol, Tabak oder Cannabis. Hier fragen die Forscher um Gmel nach dem Umfang des Konsums und operationalisieren alle diejenigen, die angeben mehr als 21 Einheiten Alkohol pro Woche (3 pro Tag) zu trinken, täglich zu rauchen und mehr als einmal in der Woche Cannabis zu konsumieren, als Risikogruppen (für was auch immer). Bleibt noch die elterliche Kontrolle, die über eine Skala gemessen wird, die z.B. nach strikten Regeln, die durch Eltern gesetzt werden, fragt.
Schlußwort zum Sittenwächterstaat
Skrupellose Ärzte, Giftmischer- und Pillendreher-Konzerne als treibende Kraft in einem mittlerweile mehr als abartigen Gesundheitswesen und inzwischen weltweit zur drittgrößten Industrie avanciert, sehen all diese, vom Raucher und Alkoholkonsumenten selbst eingesparten Milliarden an Umsatz und Gewinn entgehen. Sie müssen sich vorkommen wie Hunde, denen man ein saftiges Steak durch den Mund zieht, ohne zubeißen zu dürfen. Das läßt machtversessene Globaljongleure des Geldes jegliche Scham vergessen. So ist auch die Überreaktion auf das, inzwischen fernab der Realität, hingegen werbepsychologisch geschickt, trotz offensichtlicher Lügen, geschaffene Bedürfnis nach rauchfreien Kneipen zu erklären. Wissenschaftlich hingegen nicht zu erklären ist der damit verbundene Fanatismus, der, an 1933 erinnernd, in der Forderung zum totalem Absolutismus (Def.) nach ausnahmslos rauchfreien Kneipen, auch dann, wenn man selbst nicht, oder sogar nie einkehrt und im Ausschluß eines Drittels, der, in derselben Kultur lebenden Mitmenschen aus dem öffentlichen Leben sowie den von ihnen mitfinanzierten Infrastrukturen gipfelt. Dieser Fanatismus kann nur mit dem gestörten Verhalten radikaler Religionsangehöriger verglichen werden; und viele sind es auch. Zieht man dann auch noch die täglichen Negativbotschaften an die Raucher in Form tödlicher Nocebos in Betracht, so könnte man annehmen, daß diese absichtlich gesundheitlich geschädigt werden sollen, womit sich der Gedanke an die aufkommende Rassen- und Euthanasie-Lehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufdrängt.
Der Versuch der Lebensrettung verkehrt sich in ihr Gegenteil und wird zum Henker dessen, was Leben und Lebensgestaltung ausmacht: die Möglichkeit der Freiheit. In einem Land, in dem einer, der nicht trinkt und (stattdessen) Schweizerfähnchen im Vorgarten wehen hat, jemanden überfahren kann und anschließend glimpflicher davonkommt als einer, der das nicht tut, aber ein Suchtproblem haben könnte mit einer gesunden Einstellung, die nicht mit den Vorstellungen der Straßenverkehrsverordnung kompatibel ist, ist mehr als die Verhältnismäßigkeit auf der Strecke geblieben. Totalschaden erleidet gerade diese sensible Balance zwischen persönlicher Freiheit und jener eines in einer Staatsform organisierten Kollektivs. (Quelle BaZ, Link dazu siehe weiter oben)
Wegelagerer und Fiskaltankstellen
Staatliche Melkorgien auf den Straßen
*Spin Doctors im Bundeshaus, Judith Barben sagt, «Das Bundeshaus ist die größte PR-Agentur der Schweiz». Daß dieses Buch dennoch erschienen ist, grenzt an ein Wunder:
«Die Autorin dieses Buches war in Verhandlung mit einem Schweizer Verlag über die Publikation ihres Manuskripts. Der Programmleiter bekundete reges Interesse und stellte eine baldige Publikation in Aussicht. Dann legte er das Buch einem ehemaligen hohen Funktionär des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vor. Dieser antwortete, das Buch weise «zu Recht auf bestehende Mißstände hin». Da es spannend geschrieben ist, werde es «viele Leser/-innen […] finden» und habe «das Potential zu einem bemerkenswerten Erfolg». Doch die «deutliche und phasenweise so massive» Kritik am Bund sei heikel für den Verlag. Daraufhin zog dieser sein Angebot zurück …
Interesant auch der Kommentar des Prof. Dr. Albert A. Stahel, Politikwissenschaftler:
«In packender Sprache beschreibt die Autorin, wie bei entscheidenden Vorhaben aus Bundesbern Manipulatoren im Hintergrund die Fäden ziehen. Alles deutet darauf hin, daß verdeckte Interessen im Spiel sind, welche demokratische Abläufe aushebeln. Das Buch stellt die angewandten Manipulationsmechanismen im Detail dar und schlägt wirksame Gegenmaßnahmen vor. Die aufgezeigte Entmündigung des Stimmbürgers ist eine Aushöhlung der direkten Demokratie und ein Angriff auf die Souveränität des Volkes. Eine fesselnde Lektüre, die man nicht so leicht wieder aus der Hand legt.
. .
SPIN-SCIENCE: Scientific» risks are everywhere – when convenient.
***1 Alcohol consumption guidelines ‘inadequate for cancer prevention’: «No level of alcohol consumption without risk»
Current alcohol consumption guidelines are inadequate for the prevention of cancer and new international guidelines are needed, according to an analysis by French researchers published in the Canadian Medical Association Journal.
IN THE LONG RUN, WE ALL SHALL BE DEAD
The analysis in the Canadian journal follows on from research on alcohol and cancer in Europe, and a position statement on the subject published by the Cancer Council of Australia, which also advised that there is no safe threshold of alcohol consumption for avoiding cancer (See The Globe Issue 2 2011).
The Canadian analysis argues that guidelines on ‘safe’ or ‘sensible’ drinking in some countries are not currently based on evidence for long-term harm. Most guidelines, it claims, are based on studies that assessed the shortterm effects of alcohol, such as social and psychological issues and hospital admissions, and were not designed to prevent chronic diseases. As well, in some countries, «alcohol producers were either part of working groups defining sensible drinking or instrumental in dissemination of the guidelines.»
The analysis continues:
«There is increasing evidence that links alcohol consumption to cancer.» The WHO International Agency of Research on Cancer has stated, based on evidence, that alcohol is carcinogenic in both animals and humans. Several evaluations of this agency as well as the joint 2007 report of the World Cancer Research Fund and the American Institute for Cancer Research warned of the link between alcohol and cancers in the mouth, throat, esophagus, liver, colorectum and breast. Based on the evidence, «there is no level of alcohol consumption for which cancer risk is null».
Paradigmawechsel: Wie beim PTR nun auch bei Alkohol via spin-science gefordert (Sackstark hat dieses Vorgehen bereits 2008 prophezeit!)
«On the whole, alcohol is considered an avoidable risk factor for cancer incidence and, more generally, for the global burden of disease,» stated Dr. Paule Latino-Martel, French National Institute for Agricultural Research (INRA), with coauthors from the French Institute for Prevention and Health Education (INPES) and the French National Cancer Institute (INCa). «Although drinking guidelines used in the context of a brief intervention have proven effective» to help people who have problems, due to their drinking habits, to reduce their alcohol consumption, they are inadequate to prevent all types of risks including cancer risk. Therefore, «their application to the general population should be revisited,» write the authors. Canadian guidelines for “lowrisk” consumption, set in 1997 at 9 drinks per week for women and 14 per week for men, may be modified when Canada releases its first national guidelines later in 2011.
«Although guidelines are currently practical for health professionals and health authorities, the time has come to reconsider them using a scientific basis independent of any cultural and economic considerations and to discuss the eventuality of abandoning them,» conclude the authors. «Considering our current knowledge of the relationship between alcohol consumption and cancer risk, national health authorities should be aware of the possible legal consequences of promoting drinking guidelines that allow consumers to believe that drinking at low or moderate levels is without risk.»
The full analysis can be downloaded from: http://www.cmaj.ca/site/embargo/cmaj110363.pdf via this link
EU Alcohol-Strategy
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Hopefully, Ron Paul is right.
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