Hurra – Die Arbeitgeber wirken mit!
Wie mir soeben exklusiv mitgeteilt wurde, hat der Unternehmer, Toni Bortoluzzi vier Stellen für Behinderte geschaffen. Das Foto zeigt eine, der von der IV ausgehandelten, verlängerten und behindertengerechten Arbeitspausen. Wie Toni Bortoluzzi auf Anfrage mitteilte, sei das Gras nicht von ihm. «Da müssen Sie die IV fragen», murmelte er noch zum Abschied.
Art. 7c Mitwirkung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber arbeitet aktiv mit der IV-Stelle zusammen. Er wirkt bei der Herbeiführung einer angemessenen Lösung im Rahmen des Zumutbaren mit.
Dies ist die einzige Erwähnung im Gesetzestext der 5. IV-Revision und angebliche ‹Verpflichtung› der Arbeitgeber! Es steht nicht einmal, dass die Arbeitnehmer eine Mitwirkungspflicht hätten, wie dies von den Invaliden dezidiert und detailliert gefordert wird! Keine weiteren Verpflichtungen ä» nein, überhaupt keine Verpflichtung! Denn, wem ist es schon zuzumuten, einen Invaliden einzustellen?
Wenn jemand ein Schulbeispiel für einen krassen ‹Gummiartikel› sucht, hier hat er ihn gefunden. Wenn jemand ein Schulbeispiel für das Nomen ‹Realitätsverlust› und den Ausdruck ‹für dumm verkaufen› sucht, dann hat er es in der 5. IV-Revision gefunden – schwarz auf weiss!
Dies im Gegensatz zu den zehntausenden von Papierseiten aus Gerichtsentscheiden, dem KVG und dem ATSG, die bereits heute eine kaum überschaubare, geschweige denn einhaltbare Mitwirkungspflicht verlangt. Aber dies genügt der IV noch nicht, dennä?
Art. 7a Zumutbare Massnahmen
Als zumutbar gilt jede Massnahme, die der Eingliederung der versicherten Person dient; ausgenommen sind Massnahmen, die ihrem Gesundheitszustand nicht angemessen sind.
ä?besagt nichts anderes, als dass die IV einem Kranken vorschreiben darf was sie will. Sagt sie «spring!», darf höchstens noch gefragt werden: «wie hoch?». Ob er bei der Einhaltung der Mitwirkungspflicht seine Krankheit verschlimmert, ist weder relevant noch wichtig. Ich kenne persönlich zwei solche Fälle. Schliesslich bezieht ein Toter keine Rente oder Taggelder mehr. Somit mutiert die IV von der Invaliden-Versicherung zur Invaliden-Vernichtung. Hatten wir das nicht schon mal irgendwann, irgendwo, irgendwie?
Nicht verpassen: Am Montag geht es weiter mit «Die Frühintervention!»
[Carolus Magnus]
Behinderte nicht behindern
oder
Der gefährliche Weg zur IV-Rente
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Grundsätzlich handelt es sich bei der Invalidenversicherung um eine Versicherung. Dies klingt trivial, scheint jedoch dem Verfasser dieses Artikels nicht klar zu sein. Der Versicherte, welcher dann einen Gesundheitsschaden erleidt, muss sodann alles ihm zumutbare tun, damit die Versicherung möglichst wenig bezahlen muss, das ist auch bei allen Privatversicherungen so. Dass im Falle der Invalidenversicherung noch der Arbeitgeber ein wenig in die Pflicht genommen wird, spricht dafür, dass die Arbeitgeber bereit sind, sich hier zu engagieren. Der Arbeitgeber will ja schliesslich nichts von der Versicherung!
@ku8si
Natürlich ist die IV eine Versicherung – noch! Wenn auch eine Zwangsversicherung.
Die meisten bezahlten bereits 20, 30 40 Jahre Prämien und dauernd werden die Verträge geändert. Mit der 5. IV-Revision wird von den Gesunden und denen die glauben, ihnen könne nie was passieren, der Vertrag mit den Kranken beinahe aufgelöst.
Es werden keine Operationskosten nach dem 20. Altersjahr mehr übernommen von der IV.
Für 81’000 Ehepaare, die im Durchschnittt eine Rente von CHF 1700 monatlich erhalten, fallen monatlich neu in etwa CHF 400 weg. Könntest du plötzlich ab nächstem Jahr nur noch mit 65% deines Nettolohnes auskommen? Genau – und diese Ehepaare auch nicht.
Bereits seit 2003 wurden die Rentensprüche massiv heruntergeschraubt und analog stiegen die Fürsorgeleistungen an, insbesondere in den grösseren Städten.
Wenn eine Versicherung einfach nicht zahlt, obwohl man Anspruch auf eine Leistung im Schadensfall hat, indem sie als Alleinherrscherin sagt , du bist nicht krank, ein jeder aber sehen kann, dass die drei in der Rundschau behandelten Fälle eindeutig sind, dann ist das keine Versicherung mehr – sie lässt einen bloss im Glauben versichert zu sein.
Will dann einer die Verfügung anfechten, so muss er in Zukunft als erwerbsloser auch noch dafür bezahlen, resp. das Sozialamt. Es ist doch so, dass ein Sozialempfänger auch keine Steuern bezahlt, weil das bloss ein hin- und herschieben von Geldern wäre, die kostenintensive Beamte beschäftigen.
Dasselbe passiert auch nach der 5. IV-Revision. Den letzten beissen die KK und die Sozialämter und von Versicherung kann schon seit einigen Jahren nicht mehr gesprochen werden.
Zu den Operationen:
– Faktisch handelt es sich hier fast nur um die Operation des Grauen Stars. Die Kosten werden nun durch die Krankenversicherung übernommen.
– Die Zusatzrente für Ehegatten wurde bereits mit der 4. IV-Revision abgeschafft. Insofern stellt man die bisherigen Rentner einfach den neuen gleich.
– 2003 wurden keine Leistungen ungergefahren.
– Die IV versichert den Erwerbsausfall. D.h., dass ein Pianospieler, der den kleinen Finger verliert Anspruch auf eine Umschulung (wohl zum Dirigenten) hat, da er ohne Finger auf dem Arbeitsmarkt viel weniger verdient. Hingegen der Bauarbeiter bekommt nichts, weil sich der fehlende Finger nicht auf seine Erwerbsfähigkeit auswirkt.
– Die IV bezahlt, wenn ein Anspruch besteht. Wenn etwas allerding nicht versichert ist, muss man einen anderen Kostenträger suchen und in diesem Sinne ist es richtig, dass dies die Sozialämter sind. Denn IV-Leistungen bekommt man unabhängig von den finanziellen Verhältnissen, d.h. ob man die Leistungen finanziell benötigt oder nicht (Z.B. wird eine Umschulung bezahlt, unabh. davon ob man Geld hat oder nicht) – die Fürogeleistungen nur wenn kein Geld vorhanden ist. In diesem Sinne haben eben nicht alle, die Anspruch auf Leistungen der IV habe auch Anspruch auf Fürsorgeleistungen.
Das mit der Ehepaarrente ist aber ein krasser Wortbruch. Das Parlament hat die 4. IV-Revision angenommen Ende 2003 im Wissen, dass bereits bestehende Ehepaarrenten nicht abgeschafft würden.
Wem oder was darf man denn noch trauen. Ich nehme mal an, dass ein Vertrag noch immer einzuhalten ist und nicht per Dekret einfach so abgeschafft werden kann, wenn er zuvor als Bestandteil der 4. IV-Revision war. Ohne 4. IV-Revision gäbe es gar keine 5.
Wie kommst du zu dieser Schlussfolgerung?
Ich kenne ganz andere Krankheiten – auch Geburtsgebrechen, die erst nach dem 20. Altersjahr operiert werden dürfen.
Wenn es sich um eine Versicherung handelt, was soll dann überhaupt der Arbeitgeber in diesem Gesetz?
Was soll die Märchenstunde von Arbeitsintegration, wenn sich die Arbeitgeber nicht mal dazu verpflichten können, beispielsweise ein Bonus/Malus-System zu akzeptieren? Dieses System ist ein Versicherungssystem, dir sicherlich bekannt aus deiner Fahrzeughaftpflichtversicherung – also doch Versicherung und Arbeitgeber in die Pflicht?
Wenn die Kosten der Sozialämter steigen, dann werden auch deine Gemeinde-/Kantonssteuern massiv steigen – viel Spass dabei! Du must warscheinlich in SZ oder ZG oder NW wohnen!
Bei Ungerechtigkeiten wie dies gerade der Richterspruch gegen degressive Steuerpraxis in OW zeigt, kann man klagen. Da es kein Bundesvervassungsgericht gibt, gegen den Bund jedoch nicht!
[quote]die Fürogeleistungen nur wenn kein Geld vorhanden ist. In diesem Sinne haben eben nicht alle, die Anspruch auf Leistungen der IV habe auch Anspruch auf Fürsorgeleistungen.[quote]
29% der IV-Bezüger beziehen EL. Mindestens 10%-20%, besonders auf dem Lande, wo einen jeden kennt, getrauen sich nicht auf das Sozialamt. Zu gross wäre danach die Ausgrenzung. 10% haben genügend Geld geerbt, um die IV oder Fürsorge nicht zu belasten – bis sie das Geld verbraucht haben…
Nur gerade 40% waren vorher schlau genug, eine Zusatzversicherung abzuschliessen. diese fällt aber, genauso wie die Leistungen des BVG, wofür du monatlich Risikoprämien bezahlst, weg, wenn die royale Macht der IV einfach njet sagt.