Nehmen wir einmal an, die 5. IV-Revision wird an der Urne gutgeheißen. Eine bislang undefinierte Anzahl Begünstigter, darunter ärzte, Psychiater und andere Funktionäre werden als «untreu Geschäftsführende» entlarvt. Was aber ist, wenn es diese Begünstiger in der Realität gar nicht oder bloß in ganz geringem Ausmaß gibt? Was soll geschehen, wenn von diesen zahlreichen Scheininvaliden, ausgelaugte Bauersleute und Kleinunternehmer eingeschlossen, kaum jemand in der vitalen Lage ist, einer Arbeit nachzugehen?
Kann man die Probleme der IV wirklich dadurch lösen, dass vor allem körperlich angeschlagene Personen wieder für 5 Franken am Tag auf den Knien den Boden schrubben? Oder dass durch die «Maschen gefallene» Menschen sich ihren Unterhalt wieder wie vor der Einführung der IV 1959 bei der Heimatgemeinde erbetteln müssen?
Es gibt zu viele Wenn und Aber. Einleuchtend ist gar nichts, als dass diese Revision keine Probleme löst und lediglich neue schafft. Wenn es tatsächlich Leute gibt, welche im Bereich der IV ihre Arbeit nicht gewissenhaft wahrnehmen, sind dort sicherlich änderungen angesagt. Dasselbe wäre jedoch auch im Bereich unseres Parlamentes angesagt und sollte auf jene Mitglieder angewendet werden, welche der IV, obwohl die gegenwärtig laufende Entwicklung Personenfreizügigkeit, Betriebsrestruktionen, usw. schon seit Jahren abzusehen war, die notwendigen finanziellen Mittel in unverantwortlicher Manier verweigern.
[Hanruedi Emmenegger, Horw]
Quelle: LZ Leserbrief vom 06.06.2007