«Kampf des Bundesrates gegen die andern»
Die Direkte Demokratie im Wandel zur Parlamentarischen Demokratie
Zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger beobachten bestürzt, wie der Bundesrat im Vorfeld wichtiger Abstimmungen – der neuen Bundesverfassung, der Teilrevision des Militärgesetzes, des Elektrizitätsmarktgesetzes oder des Arbeitsgesetzes – immer stärker Einfluß auf den Meinungsbildungsprozeß der Stimmberechtigten nimmt. Mit Amtsautorität verkünden Bundesräte: «Diese Abstimmung müssen wir gewinnen!» Gegen wen? Sie mißachten das Recht auf freie Meinungsbildung und beauftragen Bundesämter sowie PR- und Werbeagenturen, den Abstimmungskampf des Bundesrates zu führen.
Der Bundesrat begründet sein Handeln damit, daß er oberste leitende und vollziehende Instanz sei. In der Schweiz ist er das aber nur im Hinblick auf die Behördenstruktur. Wenn sich der Bundesrat als «staatsleitendes Organ» bezeichnet, so steht dies im Widerspruch zur Verfassung. Oder klarer: Der Bundesrat hat bei Volksabstimmungen nicht die Aufgabe, den Beschlüssen von National- und Ständerat zum Durchbruch zu verhelfen. Wäre das der Fall, wären unsere Volksabstimmungen kostspielige und sinnlose Ereignisse. Ein kostenintensiver Leerlauf.
Weil der Erhalt der freien Meinungsbildung das Anliegen des gesamten Volkes sein muß, gründeten Stimmberechtigte aus allen Landesteilen den politisch und konfessionell neutralen Trägerverein «Bürger für Bürger». Selbstverständlich hofft der Verein, daß möglichst viele Parteien, Organisationen und Stimmberechtigte zur direkten Demokratie stehen und die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» bejahen.
Initiativtext
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Dazu meinte Franz Muheim, alt Ständerat Altdorf, bereits 2002 zur Informationspolitik des Bundes folgendes:
Hilfe zur freien Meinungsbildung oder Indoktrination?
Informationspolitik des Bundesrates
Von Franz Muheim, alt Ständerat, Altdorf
Es verstärkt sich der Wille des Bundesrates – getragen und sogar gedrängt durch die Verwaltung und insbesondere durch die PR-Beamten -, an eidgenössischen Abstimmungen über Bundesvorlagen aktiv teilzunehmen. Dies zum Teil durch Übertragung von PR-Aufträgen an private spezialisierte Büros, in allen Fällen unter Einsatz relativ großer Steuermittel.
Es wird richtigerweise als Verpflichtung des Bundesrates deklariert, den schweizerischen Souverän über Bundesvorlagen zu informieren. Ausdrücklich wird zugefügt, daß es nur darum gehe, die freie Meinungsbildung der Bürger und Bürgerinnen über Sachgeschäfte des Bundes zu ermöglichen, zu unterstützen und eventuell sicherzustellen(!).
Diese auf den ersten Blick einleuchtende Zielsetzung bedarf kritischer Hinterfragung. Staatspolitische Einwendungen und praktische Bedenken sind sorgfältig zu überlegen. Der Schritt zur staatlichen Indoktrinierung und sogar zur Desinformation ist ein nicht wegzudiskutierendes Risiko. Im Extremfall wird man unwillkürlich an Goebbels erinnert.
Der Bundesrat ist Träger der Staatsmacht. Ihm kommt zweifelsohne eine gewisse Führungsaufgabe zu. Indessen ist nach Bundesverfassung das Volk die höchste Instanz. Nach schweizerischem Staatsverständnis steht dem Souverän die Freiheit der Entscheidung zu. Bürger und Bürgerinnen verfügen über ihr politisches Schicksal selbständig und haben auch die entsprechenden Konsequenzen gemeinschaftlich zu tragen. Diese Staatsidee geht von der Prämisse aus, daß Bürger und Bürgerinnen fähig und gewillt sind, diese wichtige Rolle ohne vormundschaftliche Betreuung und mit Eigenverantwortung zu erfüllen.
Die Verwaltung ist dem Bundesrat zu Diensten. Sie entfaltet indessen eine nicht geringe Eigendynamik, übt wesentliche Macht aus und dient dem Bundesrat, nicht ohne oft auch sein «Liebediener» zu sein. Die Verwaltung ist zwar zur Loyalität gegenüber dem Bundesrat verpflichtet. Mit der Einführung staatlicher Teilnahme an Referendumskämpfen wächst jedoch diese Macht noch weiter und die Loyalität steht auf dem Spiel, wenn der Beamte als Bürger an der Urne nicht die gleiche Auffassung wie der Bundesrat vertritt. Konsequenterweise müßte die Verwaltung auch der «Opposition» zur Verfügung stehen. Der nächste Schritt besteht wohl darin, daß die Verwaltung Initiativen und Referenden initiiert, betreut, begleitet und eventuell sogar «führt».
Plebiszitäre Demokratie
Die Risiken sind unabsehbar: Das Volk kann manipuliert werden, es feiert die Überredungskunst Urstände. Der Staat – Bundesrat und Staatsapparat – steht gegen Teile der Bürgerschaft. Die Staatsgewalt wendet sich gegen den Souverän.
Die bis anhin referendäre Demokratie entwickelt sich – wie bereits mehrfach festgestellt werden mußte – zur plebiszitären Demokratie. Das System der Parlamentarischen Demokratie wird durch die Hintertür eingeführt. Es geht in Sachabstimmungen nicht mehr um Argumente dafür und dagegen und ebensowenig um die am Sachgeschäft sich aufpeitschenden Emotionen, sondern um eine Gegnerschaft «gegen Parteien, gegen Personen, gegen Organisationen». Nicht mehr die Argumente werden ausgebreitet, sondern es werden die finanzielle Ausstattung, die Propagandamethode, die Träger des gegnerischen Standpunktes usw. thematisiert.
Der Staat, das heißt Bundesrat und Verwaltung, bestimmt die political correctness, setzt die maßgebenden Anstandsnormen, gebärdet sich als unfehlbare Instanz. Der Schritt zum absoluten Anspruch auf die Wahrheit und auf politische Richtigkeit ist klein und kurz. Er führt zur staatlich finanzierten Rechthaberei. Die Autorität des Bundesrates wird in Frage gestellt, weil er nicht mehr als übergeordnete unparteiische Instanz gelten kann. Er wird im Abstimmungskampf zur klar definierten Partei, sei es dafür oder dagegen. Der Schritt zum Autoritären ist sehr gering. Bundesräte zeigen sich als gewöhnliche Politiker der Einseitigkeit, als Interessenvertreter, als eine Instanz der Parteinahme usw. Von Staatsmännern kann nicht mehr gesprochen werden.
Gut und Böse
Eidgenössische Abstimmungen werden auf diesem Weg noch stärker zentralisiert, d.h. von einem Zentrum aus gesteuert, als dies ohnehin in den letzten Jahren und Jahrzehnten geschah. Die monopolisierten Massenmedien von Radio und Television haben die frühere Bedeutung der persönlichen Auftritte und Referate ungezählter Parlamentarier und Parlamentarierinnen in ebenso zahlreichen Volksversammlungen im ganzen Land ersetzt. Lokale Kolorite, die direkten Beziehungen zwischen Politik und Bürger werden ersetzt durch bundesrätliche Auftritte in der Arena und durch den koordinierten Einsatz von Verwaltungsbeamten. Gewählte Parlamentarier und die kantonalen Parteien werden aus dem Abstimmungsgelände «vertrieben». Die politische Debatte erfolgt nicht mehr im Sinne des Abwägens von Argumenten Pro und Kontra, sondern als Auseinandersetzung über das Gouvernementale und das Gegnerische, über das Gute und das Böse, das Richtige und das Falsche.
Die Staatsverwaltung besitzt ein hohes Maß an Wissen und verfügt somit auch über gewichtige Argumente. Diese werden in den Botschaften nicht mehr abschließend dargelegt. Gewisse Argumente fließen bewußt und geplant erst in der parlamentarischen Debatte ein. In Zukunft wird man zügige Begründungen für die Abstimmungsdebatte zurückbehalten. Es wird der Filz in der Staatsverwaltung, insbesondere zwischen den Informations- und den PR-Beauftragten mit privaten spezialisierten Büros zusätzlich verstärkt. Es fließt Geld und als Gegenleistung entsprechende «freundschaftliche Annäherung» an die geldgebenden Instanzen. Information wäre in ihrer richtig verstandenen Interpretation die umfassende Auslegeordnung der Sachverhalte, die Darlegung verschiedener Alternativen, deren Bewertung nach Pro und Kontra und die eingehend begründete Ausrichtung einer Vorlage auf das übergeordnete Allgemeinwohl.
Wenn schon in den «Bundesrätlichen Botschaften» diese hohen Ansprüche nicht erfüllt werden, sei es mangels entsprechendem Willen der Verwaltung oder sei es wegen ihrer diesbezüglichen Inkompetenz oder vorab wegen fehlender Durchsetzungskraft seitens Bundesrat und Parlament gegenüber der Verwaltung, wird es in einem Abstimmungskampf um so weniger um die Erfüllung dieser hohen Postulate (umfassende Auslegeordnung) gehen können. Schlagworte werden in noch größerem Masse die Sorgfalt einer vertieften und breiten Darlegung der Problematik einer Vorlage ersetzen.
Der Bundesrat gegen die andern
Das Bundesgericht hat den «propagandistischen Handlungsspielraum» der Kantone klar begrenzt. Dem Bundesrat gegenüber ist das Bundesgericht nicht anrufbar. Also ist die publizistische Aktivität von Bundesrat und Verwaltung politisch zu hinterfragen.
Es werden Objektivität, Sachlichkeit und andere hohe Werte postuliert. Es scheint als Illusion, daß diesbezügliche Forderungen erfüllt werden können. Die Erfahrung zeigt, daß die beiden erwähnten Begriffe nur auf dem anspruchsvollen Weg einer «Auslegeordnung» im Sinne der Ziffer 11 oben angestrebt werden können.
Wie steht es in andren Fällen
- Wo der Bundesrat nur mit knapper Mehrheit hinter einer Vorlage steht?
- Wenn der Bundesrat durch das Parlament in Minderheit versetzt wurde und somit eine «nicht bundesrätliche» Vorlage dem Volk unterbreitet wird?
- Wenn im National- und Ständerat nur knappe Mehrheiten für die betreffende Vorlage votierten?
- Die Vorlage gegen kantonale Interessen gerichtet ist?
Das Resultat wird darin bestehen: «Kampf des Bundesrates gegen die andern». Steuergelder werden wohl nur für die bundesrätliche Vorlage zum Einsatz gelangen. Sollten indessen solche Finanzmittel nicht etwa nach dem Verhältnis der Schlußabstimmungen in National- und Ständerat den Anhängern wie auch den Gegnern zur Verfügung gestellt werden? Ist es überhaupt gerecht, Steuergelder aufzuwenden für die eine Position, während Mittel für die andere Position von Leuten aus dem eigenen Sack, aus Geldsammlungen usw. beschafft werden müssen? Werden die Vollkosten ermittelt, insbesondere Kosten des Personals, der zur Verfügung gestellten Sachmittel, der eigenen Druckerei und weitere Kosten?
Macht dominiert
Die vorliegenden Grundsätze staatlicher Propaganda bei Abstimmungen sind offenbar die Antwort auf die Tatsache, daß bei gewissen Abstimmungen Einzelpersonen und Organisationen über erhebliche Finanzmittel verfügten und mit deren Einsatz die bundesrätliche Vorlage bodigten oder zu einem nur äußerst knappen Erfolg führten.
Ist denn der Einsatz von Steuermitteln und machtvolles Vorgehen von Bundesrat und Verwaltung die einzig denkbare Antwort auf die oben genannte aus der Sicht des Bundesrates ungute Ausgangslage für Abstimmungen? Hat man das Problem in seiner vielfältigen staatspolitischen und praktischen Komplexität zu Ende gedacht?
Altdorf, März 2002, Franz Muheim
Eine gekürzte Fassung dieses Artikels ist in den «Schweizer Monatsheften», Ausgabe 02/2002, erschienen.
Zynismus oder Wahrheit?
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8 thoughts on “Volkssouveränität statt Behördenpropaganda”