Streit um den Machtanspruch auf die männliche Vorhaut

Die Debatte ist eröffnet

MGM = FGM (male/female genital mutilation) Wieso männliche und weibliche Beschneidung gleichwertig traumatisierend sind.

ERSATZVIDEO ARTE.TV

Ohne eine Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung mit entsprechend exorbitanten Prämien geht heute in der Schulmedizin, die, seit dem in Umlauf gebrachten Märchen vom Passivtabakrauch auch nur eine Religion, wie jede andre es auch geworden ist, gar nichts mehr. In den letzten 15 Jahren sind alleine die Prämien für ärztliche Kunstfehler um 280 Prozent in die Höhe geschnellt. Neu geschaffene Bürokratenjobs wie Aufsichtsbehörden, Gesundheitskasse, lukrative staatliche Versicherungsprogramme, stark gestiegene Belegungskosten in Krankenhäusern sowie die rechtliche Überführung der Medizinaltechnik ins bestehende Industrierecht machen es heute einem Arzt nicht leicht, seiner Berufung nachzukommen (Kunstfehler).

Wie überlebenswichtig solche Versicherungen sind, zeigt der aktuelle Fall aus Köln, wo ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern fachgerecht beschnitten hatte. Als nach zwei Tagen eine öfters mal auftretende Nachblutung den Irrwitz einer kindlichen Beschneidung bestätigte, brachte die Mutter ihn zur Notaufnahme. Doch der Schuß ging in zweiter Instanz nach hinten los! Eingebunden im Zeitgeist des überreaktionären Feminismus seitens der Grünen, die einerseits Pädophilie nicht nur begrüßen, sondern explizit fordern, diese aber kollektivistisch nur Männern anlastet, dieses Vorurteil weiterhin massenmedial verbreiten und diesbezügliche, männerdiskriminierende Gesetze erläßt, erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft über einen, längst wieder hoffähig gewordenen Denunzianten davon und klagte den Arzt an. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem dokumentiere die Beschneidung als rituelle Handlung die Zugehörigkeit zum Islam.

Dies erstaunt umso mehr in einem Land, das sich schizophren in den regierenden Parteien als christlich und gleichzeitig als laizistischer Staat definiert. Hier wäre die Umsetzung der 1848 deklarierten Trennung von Staat und Religion mehr als überfällig. Wäre beispielsweise die hoch entwickelte Maya-Kultur nicht ausgestorben, sondern kämen noch heute ihren Religionsriten als Migranten in Deutschland nach, so müßte das Kölner Amtsgericht auch Mord aus religiösen Motiven gutheißen. Auch täglich stattfindende Ehrenmorde (Vendettas, etc.) rund um den östlichen Mittelmeerraum und als Immigranten in unseren Kulturkreis importiert, müßten nach dieser Rechtssprechung straflos bleiben oder das Verdikt zumindest zu einer Halbierung des Strafmaßes führen, denn sie sind jahrtausendealter, integrierender und untrennbarer Bestandteil ihrer Kultur mit vergleichbar stark religiösem Charakter und Kultur-Identifikation. Solche Vendetta-Gesetze sind übrigens auch im Alten Testament nachzulesen und jeder kennt das Bibelzitat «Auge um Auge, Zahn um Zahn». Angesichts der grünen Integrationspolitik kulturfremder Ausländer erfahren die DACH-Länder (Deutschland, Austria, Schweiz) einseitig die volle Faust des Gesetzes, während fremde Kulturen sich ungestraft darüber hinwegsetzen dürfen, obwohl diese gängige Praxis verfassungswidrig ist. Strafbemessungen in der Rechtsprechung so zu beugen, daß die Rechtssicherheit eines Landes Schaden nimmt, indem man Religionen und Kulturen bevorzugt behandelt, ist unzulässig. Wie souverän ist ein Land überhaupt noch, deren Richter sich selbst nicht an das Grundgesetz halten?

The Crying body – Die Liebe zu mir

Während deutsche Schülerinnen und Schüler sich einfach nur wundern oder es mit der «Zurückgebliebenenheit» der Verhältnisse entschuldigen, daß so etwas wie die «Ehre» der Jungfernschaft solch eine Tragik auslöst, können Schülerinnen aus einem anderen Kulturkreis – in diesem Fall aus der Türkei – sich sehr viel genauer auf diesen Konflikt einlassen. So etwas wie die «Wiederherstellung einer Ehre» – bis zum Totschlag – gehört durchaus zu der Wertewelt, in die sie hineinwachsen. Die Lösung eines Ehekonflikts durch eine, womöglich beidseitig einverständliche Scheidung, wie sie zum Erfahrungsfeld deutscher Schülerinnen und Schüler gehört, ist im Rahmen traditionaler Gesellschaftsstrukturen unmöglich. Denn hier kommt es nicht auf die subjektiven Absichten und Gefühle an, sondern auf die Handlungen als solche. Handlungen drücken das aus, was sie sind. Es gibt kein Handeln als Symbol für etwas, wie einen Wert oder einen psychischen Komplex, sondern die Handlung ist dieser Wert. Wenn die Ehre zerstört wurde, ist ihre Wiederherstellung und die Tötung des Verursachers ein- und dasselbe. Eine türkische Schülerin arbeitete sehr klar heraus, daß die Werbung des Bayardo San Roman um Angela Vicario vor allem ein Machtkampf vor der Dorföffentlichkeit ist: «Er feiert ein Fest, an dem das ganze Dorf teilnimmt. Das verschwenderische Fest soll seine Macht beweisen. Seine Frau, die soll nur ihm gehören und unberührt sein. Enttäuscht schickt er seine Braut zurück, weil seine Macht in Verruf kommen könnte.» (Gülnaz P.)
In der Diskussion bestätigten türkische Schülerinnen das Weiterwirken solch traditionaler Gesellschaftsstrukturen, in denen Heirat ein Gabentausch zwischen Familien zwecks engerer Verbindung ist. Die «Ungültigkeit» solch einer Gabe würde mehr erschüttern als nur das Vertrauensverhältnis zwischen zwei Einzelpersonen. An einem Text, der einen realen Fall von (nach unseren Begriffen) Gewaltkriminalität zwischen Türken und Deutschen aus Frankfurt/M analysiert, konnte der «Fall» aus der Karibik insofern erläutert werden, daß Ähnlichkeiten des Verhaltens nach Normen traditiona­ler Gesellschaften herausgearbeitet wurden. [64] Die Unterrichtsdiskussion führte hier auf den Unterschied der Wertsystem und damit auf die Andersartigkeit von Gesellschaften: während «Ehre» in unserer modernen, tendenziell egalitären Industriegesellschaft nur noch in wenigen Fällen des «Persön­ichkeitsrechts» einklagbares Rechtsgut ist, verbindet sie in traditionalen Gesellschaften untrennbar Person und Öffentlichkeit. Thomas Lange in «Exotismus und Kulturwandel«

Bisher beschränkte sich der Streit zwischen der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) und den Autoren des Deutschen Ärzteblattes, die in einem hoch interessanten Aufsatz mit dem Titel «Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung» rieten, von Beschneidungen ohne medizinische Notwendigkeit abzusehen. Denn die Entfernung der Vorhaut stelle «einen nicht nur unerheblichen Substanzverlust dar, sie ist mithin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.». Quelle Aerzteblatt

Am 26. Juni 2012 kippte das Landgericht Köln das Amtsgerichts-Urteil und erklärte die Beschneidung der männlichen Säuglinge und Knaben aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung. Mit Blick auf die elterliche Gewalt schob das Gericht nach, das Erziehungsrecht der Eltern sei damit «nicht unzumutbar beeinträchtigt», wenn sie abwarten müßten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als «sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam» entscheide, worauf sich der Streit mit ungewöhnlicher Vehemenz auf den Zentralrat der Juden, die deutsche Bischofskonferenz und das gesamte deutsche Volk ausweitete. Obwohl der Richterspruch nur etwa fünf Prozent der deutschen Bevölkerung betrifft – etwa vier Millionen Muslime und 0.1 Millionen Juden – begrüßten laut einer Umfrage sagenhafte 56 Prozent der Deutschen das Urteil.

Hier nur drei Beispiele eines völlig übertriebenen, Flashmob artig rasend entbrannten Volkszorns in den Foren deutscher Medien. Es scheinen, aufgrund der erkennbaren Militanz, dieselben Bevormunder sich verbal auf ein neues Opfer einzuschießen, deren Betätigungsfeld sich bis anhin auf den Passivtabakrauch oder das Waldsterben beschränkte. Sackstark! warnte bereits vor fünf Jahren vor den Auswirkungen, die das Rauchverbot auslösen würde und daß dies nur der Anfang dessen sei, was wir in Zukunft in noch viel schlimmerem Ausmaß zu gewärtigen hätten. Auch daß unsere Bemühungen gegen ein Rauchverbot allen zu Gute käme, wurde nicht ernst genommen. Nun, bisher sind unsere Prognosen wahr geworden, für die andren ist die Zeit noch nicht gekommen. Eine Fehlprognose gab es in den letzten fünf Jahren nicht. Hier ist der erste Beweis zu den Folgen der ausufernden Bevormundung:

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Martenstein: Kolumne aus liberaler Sicht
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»Ich hätte nicht gedacht, daß es im 21. Jahrhundert soviel irrationale Opposition gegen die simple Feststellung geben würde, daß ein religiöser Brauch doch bitte schön nicht so weit gehen kann, einem unmündigen Menschen ungefragt und ohne Zustimmung einen Teil seines Körpers unwiederbringlich zu entfernen. – Gespottet wird da über Menschen wie mich, unsere Gegnerschaft zur nicht einvernehmlichen Beschneidung zeige nur unsere typische männlich phallozentristische Weltsicht und zeuge von Kastrationsangst. – Entschuldigung! Mein Schwanz bleibt nun mal mein Schwanz und ja, er ist mir wichtig, also halte ich es für ein Gebot der Menschlichkeit und des Respekts mich vorher zu fragen, ob man daran herumschneiden darf. Und dieses Recht sollten auch alle anderen Männer einschließlich der Männer in spe haben.«  Zum vollständigen Artikel auf gaywest.

Zitat Ärzteblatt: Bedacht werden müssen zudem mögliche Risiken einer Zirkumzision. Schwere Komplikationen (zum Beispiel eine Harnröhrenfistel) sind sicherlich selten, kommen aber gerade nach nicht ärztlich durchgeführten Beschneidungen vor. Komplikationen, die ohne Verschulden des Operateurs auftreten, sind dagegen viel häufiger und müssen dementsprechend gewürdigt werden: In bis zu 32 Prozent werden Meatusstenosen nach Neugeborenen-Zirkumzisionen beobachtet. Schließlich sind die möglichen psychischen Auswirkungen zu berücksichtigen: Es gibt Hinweise darauf, daß ältere Kinder den Eingriff als Angriff wahrnehmen, der dem Körper Schaden zufügt. Selbst bei Feten ist Schmerzempfinden vorhanden, spätestens ab der 22. Schwangerschaftswoche, ganz zu schweigen von einem «Schmerzgedächtnis» nach der Geburt.

Sicher gibt es auch medizinische Indikationen für eine Zirkumzision, so etwa bei einer manifesten Phimose. Aber auch chronische oder rezidivierende (wiederkehrende) Entzündungen der Eichel oder Harnwegsentzündungen können in seltenen Fällen die Notwendigkeit einer operativen Entfernung der Vorhaut begründen. Hiervon sind aber maximal ein bis vier Prozent der Jungen betroffen. Zudem handelt es sich meist um chronisch kranke Kinder, zum Beispiel mit angeborener Meningomyelozele mit neurogener Blasenentleerungsstörung. (Dtsch Arztebl 2008; 105(34–35): A 1778–80 und Prospective Study Abstract

Die WUPJ hingegen bestreitet sämtliche medizinischen Erkenntnisse und behauptet das Gegenteil, obwohl es ätiologisch begründete Fakten sind, also Tatsachen, deren ursächlicher Zusammenhang kausal bewiesen werden kann; ganz im Gegensatz zum epidemiologisch produzierten Müll über den Passivtabakrauch-Hoax, wo man die Milliardengelder dieser suggestiv konzertierten Volksverblödung besser der Nahrungsmittelversorgung der Dritten Welt zugeführt hätte. Dann hätte es während mindestens fünf Jahren keinen einzigen Hungertoten mehr auf dieser Welt gegeben. Doch statt real Tote zu verhindern, füttert man Ideologien unter dem Vorwand einer imaginären Gefahr von der man spätestens nach dem Buch von Prof. Romano Grieshaber heute weiß, daß sie nicht im geringsten einer seriösen Überprüfung standhält und einzig ein Versuch war, eine weitere Religion auf die Beine zu stellen. Auch Climate Gate war ein reinigender Regen in dessen Traufe sich heute die IPCC befindet.

WUPJ, The World Union for Progressive Judaism: Die Vorstellung, daß Eltern nicht das Recht dazu haben, ihre Kinder in die heiligen Riten ihrer jeweiligen Religionen einzuführen, ist ein Affront gegenüber der Freiheit des Menschen. Dies umso mehr, wenn eine religiöse Praxis dem Kind nachweislich signifikante gesundheitliche Vorteile verschafft.

Die WUPJ scheint nicht zur Kenntnis genommen zu haben, daß Eltern ihre Erziehungsrechte schon längst in unzulässiger Weise dem Staat übergeben haben. Sie stehen ab Geburt ihres Kindes mit einem Bein im Gefängnis oder das Neugeborene in einer staatlich eingerichteten Aufzuchtsanstalt. Während Kinder früher draußen umher tollten und nur gerade zu den Mahlzeiten nach Hause kamen, genügt heute bereits eine einminütige Verletzung der visuellen Aufsichtspflicht, und die Vormundschaftsbehörde steht vor der Türe. Welche Sorte überlebens- und beziehungsunfähiger «Männer» solch eine konstante mütterliche Überwachung hervorbringt, bezeugt die 55 Prozent Scheidungsquote in Deutschland und der Schweiz. Oedipus (und Elektra) regieren allerorten! Durchschnittlich dauert eine Ehe heute 4.2 Jahre. Ein Klaps auf den Po und sie werden der Kindesmißhandlung angeklagt. Tröstet oder umarmt ein Vater sein Kind, so steht er bereits unter Pädophilie-Verdacht. Wehren sich Eltern standhaft gegen die obligatorische Frühsexualisierung ihrer Kinder, übrigens eine Forderung der Anarcho-Grünen, nicht nur heute, sondern bereit seit 1972, so kommen sie in Beugehaft oder ihr Kind wird zwangsweise dem Sexualunterricht zugeführt. Home-Schooling oder auf deutsch Unterricht zu Hause ist inzwischen genau so verboten, sonst verlöre der Staat die Kontrolle über den Lerninhalt, man könnte auch sagen, über die einheitliche Indoktrination und die Weiterentwicklung von Neusprech. Es könnten Tausende weitere solche Beispiele angeführt werden. Niemand wehrte den Anfängen, die vordergründig den gutgläubigen Bürgern «zum Wohl des Kindes» verkauft wurden. Man lamentiert bevorzugt nachträglich, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist; und das nicht nur an der Klagemauer, sondern bei sämtlichen Religionen und Sekten.

«Es geht nicht um Recht oder Unrecht in der Einwanderungsdebatte, uns geht es zuerst um die Zurückdrängung des deutschen Bevölkerungsanteils in diesem Land.» Vorstand der Bündnis90/Die Grünen von München. – oder – «Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr, und das finde ich einfach großartig.» Jürgen Trittin, Bündnis90/Die Grünen – oder – «Ich wollte, daß Frankreich bis zur Elbe reicht und Polen direkt an Frankreich grenzt.» Sieglinde Frieß, Bündnis90/Die Grünen vor dem Parlament im Bundestag, Quelle: FAZ vom 6.9.1989. – Weitere deutschlandfeindliche Zitate der Grünen können hier nachgelesen werden.

Im Gegensatz zu beschnittenen Frauen, kann man bei Männern den angerichtet Schaden nicht rückgängig machen.

NEIN, das ist unmöglich

Männliche Vorhaut ist sensibelster Teil

«Beschneidung entfernt den empfindsamsten Teil des männlichen Penis. Die fünf sensitivsten Stellen des Penis befinden sich auf der Vorhaut. Die Übergangsregion von der Äußeren zur Inneren Vorhaut ist die empfindsamste Stelle des vollkommen intakten Penis, und ist sensitiver als die empfindlichste Stelle, die der beschnittene Penis noch besitzt.» –Sorrells ML, Snyder JL, Reiss MD, et al.Fine-touch pressure thresholds in the adult penisBJU Int 2007;99:864-9.

Die Vorhaut enthält rund 20.000 sogenannter spezialisierter Nervenenden verschiedener Typen, die selbst leichteste Bewegungen sowie Temperatur-und Texturunterschiede wahrnehmen können, aber durch die Beschneidung unwiederbringlich verloren gehen. [Im Vergleich dazu befinden sich auf der weiblichen Klitoris nur rund 8.000 und auf der Glans Penis (Eichel) nur rund 4000 überwiegend nicht spezialisierte sogenannte freie Nervenenden, die nur grobe, ungenau lokalisierte Reize wie etwa Schmerzen, Hitze oder Kälte wahrnehmen können] – Quelle

Int J Epidemiol. 2011 Jun 14

Schlussfolgerungen der Studie:

Unsere Studie zeigt bisher unerkannte Zusammenhänge zwischen männlicher Beschneidung und sexuellen Problemen sowohl bei Männern als auch bei Frauen auf. Während bestätigende Befunde in anderen Settings erforderlich sind, besonders aus Gebieten, in denen die Neugeborenenbeschneidung häufiger praktiziert wird, können unsere Befunde Ärzte und Eltern neugeborener Jungen informieren, bei denen die Entscheidung für die Beschneidung oder dagegen, nicht von religiösen oder kulturellen Traditionen diktiert wird. Darüber hinaus, da aus unserer Studie hervor geht, daß sowohl Männer als auch Frauen weniger sexuelle Probleme haben, wenn der Mann unbeschnitten ist, und da Vorhauterweiterungsplastiken manchmal eine geeignete Alternative zur normalen Zirkumzision sind, führt unsere Studie vielleicht zu einem stärker konservativen, Gewebe-erhaltenden Ansatz, in Situationen, in denen eine Vorhauterkrankung ein operatives Eingreifen erforderlich macht.

Das famose Phimose Vorbeugeargument

Es kommt auch sehr oft vor, daß Eltern, die eine religiös motivierte Zirkumzision wünschen, zunächst das Vorliegen einer Phimose behaupten, manchmal auch, um die Kosten von der Krankenkasse übernehmen zu lassen. Doch selbst wenn eine solche Erkrankung tatsächlich diagnostiziert werden kann, greifen Ärzte in vielen Fällen unnötigerweise zum Skalpell. Denn die Behandlung mit steroidhaltigen Salben verspricht in bis zu 95 Prozent der Fälle den gleichen Erfolg (9). Wer trotzdem eine Zirkumzision vornimmt, also ohne das Ausnutzen konservativer alternativer Heilverfahren, setzt sich dem Vorwurf aus, einen unnötigen und deshalb medizinisch nicht indizierten Eingriff durchgeführt zu haben. Aerzteblatt 1778/B-1535/C-1503) und Meldepflicht für Aerzte

Muslime echauffieren sich

Anders tönt es aus der Sicht der Muslime, die das Schnipselritual an kleinen Jungen zelebrieren: «Hier fehlt es an jeglichem Verständnis für religiöse Bedürfnisse, egal welchen Glaubens», so Engin Karahan von der IGMG, der 87.000 Mitglieder angehören. Massive Diskriminierung und Bevormundung wirft Karahan den Verfassern des Artikels vor.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. In sämtlichen bibelorientierten Religionen sind die meisten religiösen Gesetze Zweck einer Frauendiskriminierung. Ein halb-souveränes Land wie Deutschland hat allein schon aufgrund der Reziprozität gegenüber den Fremdkulturländern, aus denen die Rituale stammen, Gegenrecht einzufordern, wie es etwa bei der Einreisevisa-Erteilung auch der Fall ist. Nur, wirkliche Diskriminierung findet heute vermehrt  unter der Ungleichbehandlung des männlichen Geschlechts statt.

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Dt. Bischofskonferenz mischt sich ein

Nach Meinung des Bischofs schränkt eine Beschneidung auch nicht die Freiheit des Betroffenen ein, sich später von der Religion der Eltern abzuwenden. «Hingegen ist das Verbot der Beschneidung im Kindesalter ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern», so der Bischof. Er kritisierte zudem, daß sich das Gericht nicht ernsthaft mit den religiösen Gründen der Beschneidung auseinandergesetzt habe.

Die Bischofskonferenz scheint zu vergessen, daß sich ein laizistischer Staat überhaupt nicht mit religiösem Wahnwitz auseinanderzusetzen hat. Gerade die kath. Kirche könnte zynischer nicht argumentieren. Als die Mediziner Mitte des 17. Jahrhunderts (1677) das Mikroskop als Forschungsmittel entdeckten, konnten sie plötzlich die Spermatozoen mit eigenen Augen sehen, dachten aber erst, es seien Tiere. Später gingen sie davon aus, daß in allen Menschen der Gesamtvorrat an Spermatozoen dieser Erde versammelt sei und ritten eine unglaubliche Schock- und Hoax-Propaganda, ähnlich wie wir sie heute über die Gefährlichkeit des Passivtabakrauchs erleben.

Kleine Geschichte der Masturbation – Beschneidung gegen «Onanie»

Ersatz-Video (English)

Nachdem die medizinische Wissenschaft, die die über 400 Jahre andauernde Verfolgung von Masturbanten, ausschließlich männlichen Geschlechts initiierte, sprang die kath. Kirche als erstes mit noch nie dagewesenem Enthusiasmus auf diesen Zug auf und unterdrückte in der Folge Generationen von Menschen als zölibatäre Experten in Sachen Sex in ihrer seelischen, körperlichen und sexuellen Entfaltung, eine Freiheit die zuvor dem Menschen nie jemand streitig gemacht hatte und verbreitete lustvoll Leid und Schmerz. Diese Irrlehre muß für die eh schon latente sadomasochistische Kongregation mit Sitz in Rom wie ein Sechser im Lotto gewesen sein. Abertausende «Onanisten» wurden in der Folge in psychiatrische Anstalten eingewiesen und dort jahrelang auf das abscheulichste gequält. Sogar auf Bildern Picassos und Dalí, nebst vielen andren Koryphäen der Malkunst, sind die Gewissensbisse über die völlig normale, menschliche Selbstbefriedigung noch heute in Museen zu bestaunen. Als hanebüchene Begründung kramte das damalige Kirchenoberhaupt aus der biblischen Mottenkiste die alttestamentarische Geschichte des Onan hervor, der bei der Frau seines Bruders einen coitus interruptus vollzog, was «Gott» nicht gefiel, und daraus den sehr weit hergeholten Schluß zog, Masturbation sei Mord am ungeborenen Leben. Das grausame Spiel der Antichristen in Vatikanstadt und Medizin fand erst in den 1960ern langsam ihr Ende.

Immerhin werden in der puritanischen Sektenhochburg USA heute noch immer rund 60 Prozent der männlichen Kinder beschnitten und 95 Prozent aller professionellen Pornodarsteller unterziehen sich eines solchen Kamikiris. In Deutschland sind es 5 Prozent, was genau dem Anteil der Bevölkerung von Muslimen und Juden entspricht. In den westlichen Ländern geht ansonsten die routinemäßige Beschneidung von Kindern tendenziell zurück.

Deutschland: »Wir sind Papst!«

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Holocaust-Bonus der Juden wird ausgeschöpft

Die World Union for Progressive Judaism, die 1,8 Millionen Juden in 45 Ländern und 1.200 Gemeinden auf sechs Kontinenten weltweit vertritt, drückt ihr Entsetzen und ihre Empörung über die jüngste Entscheidung eines deutschen Gerichts aus, die die Praxis der Beschneidung aus religiösen Gründen gesetzlich verbietet. Seit der Herrschaft des assyrisch-griechischen Königs Antiochius Epiphanes um 165 v.d.Z. haben zahlreiche Regierungen den Bann über die Beschneidung ausgesprochen im Versuch, die jüdische Religionspraxis auszulöschen oder zu delegitimieren. Der Umstand, daß nicht einmal 70 Jahre nach dem Holocaust Deutschland sich in diese unheilige Allianz einreiht, ist schlicht erschreckend.

Wessen Gott auch immer es war, der Adam erschuf, er muss sich dabei etwas gedacht haben, als dieser sein bestes Stück mit einer Vorhaut ausstattete und auch die Klitoris der Frau mit einem ähnlichen Schutz versah. Die Beschneidung bei einem erwachsenen Mann mag der Frau, (und vielleicht auch dem neu Beschnittenen) eine Luststeigerung bescheren und ihrem Partner zu einem für sie ästhetischeren Lustkolben verhelfen, will man einer Arzthelferin Glauben schenken, welche ihren Freund gleich selbst, zusammen mit ihrem Chef, unter das schönheitschirurgische Messer legte.

Würde man die Klitoris schützende «Vorhaut» ebenso wie beim Mann rituell entfernen, gäbe es unter den Frauen einen Aufschrei der Empörung. Das Gesetz gegen die Genitalverstümmelung der Grünen Femokraten sieht für diesen Straftatbestand aber nur bei Frauen Gefängnis bis zu zehn Jahren vor, eine Mindeststrafe von einem halben Jahr ist vom Gesetz garantiert; die Genitalien eines Mannes hingegen werden in keinem Gesetz erwähnt! Dasselbe in der Schweiz; sie hat das deutsche Gesetz mitsamt dem vorgeschlagenen Strafmaß der Grünen bereits übernommen, jedoch nicht ohne Debatte im Parlament, ob man Frauenbeschneidung ab 18 Jahren straffrei stellen soll (Sackstark! berichtete) Die Vorhaut des Mannes genoß bisher keinen strafrechlichen Schutz, die Zirkumzision wird nicht einmal in irgend einem Gesetz erwähnt. Nebst der eindeutigen Menschenrechtsverletzung auf körperliche Unversehrtheit wird gleichzeitig der Gleichstellungsartikel pervertiert, der inzwischen zu einer gefährlichen Waffe in den Händen radikaler Femifaschischten zur Diskriminierung der Männer geworden ist, obwohl es in der Verfassung heißt: Mann und Frau sind gleichgestellt. Hier fehlt auch eine eindeutige Stellungnahme des Familienministers, der Feministen und der Genderisten. Frau Ursula (ZensUrsula) von der Leyen, Frau Claudia Roth, Frau Alice Schwarzer, Frau Renate Künast, Herr Jürgen Trittin u.a. gleichgesinnte Damen: Bitte äußern Sie sich zu diesem männerdiskriminierenden Gesetz!

Am 9. Februar (2012) wird die Strafbarkeit von Genitalverstümmlung im Deutschen Bundestag debattiert. Wir legen einen Gesetzesvorschlag vor, der die Genitalverstümmelung ausdrücklich als Fall von schwerer Körperverletzung in das Strafgesetzbuch aufnimmt und auch eine Möglichkeit zur Bestrafung eröffnet, wenn Mädchen dazu ins Ausland gebracht werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, rechtliche Schutzlücken zu schließen. Es sollen Rechtsklarheit und Transparenz für alle geschaffen werden. Vor allem für die Migrantinnen und Migranten. Aber auch für medizinisches und pädagogisches Fachpersonal, für Justiz, Polizei und Sozialarbeit. Nach jahrelangen Debatten ist es endlich an der Zeit, eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Bundesregierung ist dabei in der Pflicht, eine rasche Lösung beim Kampf gegen Genitalverstümmlung mit voranzutreiben. –  Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com/#gruensprecher

Doch ein als Neugeborenes rituell Beschnittener wird es nie erfahren, da ihm die Möglichkeit eines Vergleichs lange vor der Pubertät ungefragt genommen wurde. Ihm wird somit eine grundlegende Erfahrung lebenslang verwehrt. Auch die Herausforderung mit der Auseinandersetzung, sich einer religiösen oder auch nur libidogesteuerten Entscheidung als Angehöriger einer Bibelreligion stellen zu müssen, wird ihm ebenso gestohlen. Seine eigene, erwachsene Entscheidung wird ihm durch die elterliche Gewalt, unter dem Einfluß der Rabbiner, mit dem Wissen verunmöglicht, daß ein entscheidungsunfähiges Kind sich später mit der von ihnen irreversibel geschaffenen körperlichen Integritätsverletzung  abfinden muß und somit ein Leben lang gebrandmarkt ist. Könnte er die Oberhoheit über seine körperliche Integrität behalten und dürfte er sich freiheitlich ab dem 18. Geburtstag selbst entscheiden, so wären vermutlich alle Verweigerer keine Juden mehr, egal wie gläubig sie sind. Da liegt der Hund begraben und zeigt, wie brutal Religionen sein können. Was würde besser als Initiationsritus zu einem jungen Mann passen, als die rituelle Beschneidung zu seinem 18. Lebensjahr? In Großbritannien beispielsweise findet eine solche Initiation am 18. Geburtstag mit der definitiven Übergabe des elterlichen Hausschlüssels statt, ohne körperliche Verstümmlung.

Fairerweise sei hier angemerkt, daß auch erwachsene Frauen sich für Männer, oder sich selbst, ihre oft asymmetrischen Schamlipppen beim Schönheitschirurgen beschneiden oder nach einer Geburt den Scheidenkanal verengen lassen, ohne religiöses Ritual, sondern ganz profan, wie beim Frisör. Schade, denn hier könnte Gleichberechtigung auch in den Religionen stattfinden, sollten solch genitalfixierte Rituale überhaupt Sinn machen. Was einst vor vielen Tausend Jahren als Frauendiskriminierung gedacht war, ist dank einer rigiden, retardierten und höchst zelebrationsfreudigen jüdischen Religion ins Gegenteil gekehrt. Aus der Frauendiskriminierung zu Zeiten bedenklicher hygienischer Zustände wurde im Laufe der Jahre hin zur Moderne eine Diskriminierung der Männer. Wir haben heute gesetzlich auferzwungene Quotenfrauen, Frauenhäuser, Gleichstellungsbehörden für Frauen und sogar einen Gesetzesentwurf der Grünen, betitelt mit «Genitalverstümmlung: Grüner Gesetzentwurf im Bundestag», der aber nur die weibliche Beschneidung mit bis zu zehn Jahren Gefängnis unter Strafe stellen will. Von männlicher Beschneidung scheinen weder die UNO, WHO, UNICEF noch die Grünen je etwas gehört zu haben.

Welche Politikerin setzt sich endlich geschlechterübergreifend gegen die galoppierende Diskriminierung der Männer ein und welcher Politiker stoppt die Dampfwalze eines militant-aggressiven Amazonen-Matriarchats? Keine/r! Die Politikerin hat sich heute den weit über das Ziel hinaus schießenden Irrlehren des Feminismus und Genderismus verschrieben und der Politiker von heute ist bereits zu verweiblicht, als dass er noch seinen Mann stehen könnte um dort Paroli zu bieten, wo die Grenzen des Ertragbaren überschritten werden, wo Feminismus noch immer durch den Penisneid seine männerdiskriminiernde Nahrung findet.

UPDATE 12.11.2012

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Ausgezeichneter Beitrag in der FAZ
und über das Urteil in der NZZ

Diskussion bei Anne Will ARD MI 11.07.2012. Über religiöse Riten und Kinderschutz sprechen Seyran Ates, Yitshak Ehrenberg, Khola Maryam Hübsch, Angelika Kallwass und Holm Putzke.
Ein Beschnittener trauert um seine Vorhaut
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Aussagen von Beschnittenen im Erwachsenenalter
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Erfahrungsbericht: Männliche Genitalverstümmelung

Nachfolgend Kommentare aus der Weltwoche.ch

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Carolus Magnus

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4 thoughts on “Streit um den Machtanspruch auf die männliche Vorhaut

  1. «Halbierung des Strafmaßes führen, denn sie sind jahrtausendealter, integrierender und untrennbarer Bestandteil ihrer Kultur mit vergleichbar stark religiösem Charakter und Kultur-Identifikation.»
    Wenn ioch es richtig in Erinnerung habe (bin zu faul zu recherchieren) gibt es einen Strafrabatt.

    Es fällt schon auf, dass die Justiz immer mehr Rücksicht auf Anhänger von Allah nimmt.
    Das ewig beleidigt-tun nervt, denn das ist unser Land.
    Wer hierher kommt hat die hiesigen Gesetzte genau so zu beachten wie wir Ureinwohner.
    Wer auf die Ausreisefreiheit aufmerksam mach wird aus der links-grüner Ecke aus Rassist beschimpft. Sollen sie.

    Es ist wie mit den Grünen: wer laut schreit wird gehört.

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