Alkohol-Nachweis mittels Haaranalyse
22.5.2007 13:26
Der Beweis für die Alkoholabhängigkeit eines Fahrzeuglenkers darf mittels Haarprobe erbracht werden. Das Bundesgericht hat die Einsprache eines Arztes abgewiesen, dem auf unbestimmte Zeit der Führerausweis entzogen wurde. Im Rahmen des Verfahrens über den unbefristeten Ausweisentzug des Mediziners wurde eine Haarprobe durchgeführt. Anders als mit der bisher angewendeten Blutprobe könne eine Alkoholsucht mit der Haaranalyse direkt bewiesen werden, hielt das Bundesgericht fest. Die Methode bietet den Vorteil, dass sich heikle Abklärungen im Umfeld von Personen mit Alkoholsucht erübrigten.
[Quelle: news.search.ch]
Und wie läuft das wohl mit den Glatzköpfen?
ist doch eigentlich ganz gescheid … es ist gefährlich mit Alkohol Autozufahren … aber ich habe eine viel schönere Geschichte zum Thema «permanentes Fahrverbot»: Permanentes Fahrverbot, weil ich ZWEI Führerausweise habe und das seit 1970 …. gut dass die nicht wussten, dass ich 23 (dreiundzwanzig)Führerausweise habe … Allerdings ist mein «permanentes Fahrverbot» dann nach 3 Tagen wieder aufgehoben worden … ob wohl die agressivität des Beamten der diese Verfügung erlassen hat auch aus seinen Haaren herauszulesen ist ä?