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Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (Achtung! WHO-Schätzungen immer mit Vorsicht genießen!) leiden weltweit etwa 160 Millionen Mädchen und Frauen unter den Folgen grausamer Genitalverstümmelung und jährlich kommen drei Millionen Mädchen hinzu.
Die einen nennen es Beschneidung, die anderen zu Recht Verstümmelung. Fadumo Korn aus München kann davon berichten, daß die Beschneidung von Frauen und Mädchen meistens etwas anderes ist als die der Männer, bei denen die Vorhaut am Penis entfernt wird. In ihrem Heimatland Somalia werden heute noch 98 % der Frauen nicht nur auf grausame Weise ihrer äußeren Genitalien beraubt, sondern auch bis auf eine winzige Öffnung zugenäht: «Der erste Schnitt sind Explosionen im Kopf , es gibt kein Wort für diesen Schmerz. Ich war so geschockt, daß die Welt aufgehört hat sich zu drehen. Ich kann hören wie sie die Rasierklinge in zwei Teile geteilt hat ich kann hören wie sie das Stöckchen vorbereitet hat. Die Stacheln die man zum Nähen braucht …» arte.tv weiterlesen… Doch nicht nur in Somalia, sondern auch in etwa 28 weiteren afrikanischen Ländern werden solche Praktiken als «Ritual der Frauenehre» durchgeführt. Zynischer kann solches Tun nicht mehr benannt werden. Eine Schande für die Welt und eine Bestätigung, wie krank diese ist.
Nicht nur in Afrika oder Südostasien, nein auch in Europa wie beispielsweise in Deutschland leben etwa 20.000 betroffene Frauen. Über 4.000 Mädchen droht dasselbe Schicksal. Ihre Eltern fühlen sich alten Traditionen verpflichtet und glauben, unbeschnittene Töchter finden keinen Ehemann. Die Familien suchen nach willfährigen Ärzten in Deutschland oder Beschneiderinnen in den vorwiegend afrikanischen Herkunftsländern. Wenn man nach BAG-Manier (siehe Passivrauchtote!) diese Zahlen einfach zehntelt, so kommen auf die Schweiz demnach 2.000 betroffene Frauen und 400 weitere, denen dasselbe Schicksal droht. Bisher galt die Genitalverstümmelung in der Schweiz als schwere Körperverletzung. Als Offizialdelikt wurde sie von Amtes wegen verfolgt – unabhängig davon, wie alt die Frauen sind. Die Beschneidung ist eine schmerzhafte Tradition: Neben der Klitoris werden den Mädchen meist auch Teile der Schamlippen abgeschnitten, oft werden anschließend die Wundränder der Vagina bis auf eine minimale Öffnung zugenäht. Für etwa zehn Prozent der Mädchen endet die Prozedur tödlich.
Der 6. Februar gilt seit 2003 als internationaler Tag von «Null Toleranz gegen Genitalverstümmelung!» Nur gerade mal viereinhalb Monate später in diesem Jahr beschließt die Schweiz eine Änderung des Strafrechts und legalisiert die Genitalverstümmelung für Mädchen ab 18 Jahren, indem sie diese Praktiken dem Piercing und den Schönheitsoperationen im Genitalbereich gleichstellt. Eigentlich sollte eine Verschärfung des Gesetzes für die Täter erwirkt werden, doch statt das Gesetz zu verschärfen, wird es liberalisiert. Neu soll die Genitalverstümmelung bei jungen Frauen ab 18 Jahren in der Schweiz erlaubt sein. Zur «Verstümmelung weiblicher Genitalien» heißt es neu in Artikel 122a: «Ist die verletzte Person volljährig und hat sie in den Eingriff eingewilligt, so ist dieser straflos.» Erarbeitet hat dieses neue Gesetz eine Subkommission der nationalrätlichen Rechtskommission – unter Beizug des Bundesamts für Justiz. Die Vernehmlassungsfrist läuft heute ab.
Martin Killias, Strafrechtsprofessor und Kriminologe an der Universität Zürich sagt zu «Sonntag-Online»: «Ich bin schockiert! Die Praxis der sexuellen Verstümmelung wird damit nicht eingeschränkt, sondern legalisiert.» Die geplante Liberalisierung wäre «europaweit ein Sonderfall», so Killias: «Es ist absehbar, daß die neue Regelung einen regen Genitalverstümmelungs-Tourismus auslösen wird, wie bei der Sterbehilfe.»
Die Schweiz vergißt, daß dies ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstellt und sie sich somit auf die gleiche Stufe mit den USA und ihren Foltermethoden in Guantánamo stellt. Nichts rechtfertigt einen Staat, aus dem einst das hehre IKRK hervorgegangen ist, eine derart menschenverachtende Strafrechtsrevision durchzuführen. Henri Dunant würde sich im Grab umdrehen und ganz Europa ist empört. Die Schweiz sollte konsequenterweise auch der vorgesehenen Afrikanischen Union beitreten, statt mit den USA und der EU zu kokettieren sowie die Präambel der Schweizer Verfassung ändern und umbenennen: «Im Namen Allahs, dem Allmächtigen!» (Islamisten in Somalia vor dem Durchbruch)
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Frauenbeschneidung in Europa
Mit meiner Tochter nicht! (Arte-Video 40′)
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Vox Populi
Update: 2012-07-06
Die Schweiz hat keinen Art. 122a StGB verabschiedet. Dieser wurde in genannter Form im Parlament diskutiert. Absatz 2 sah Straflosigkeit bei Einwilligung der mündigen Person vor. Die Mehrheit der Parlamentarier lehnte dies ab.
Richtig ist, dass seit dem 01. Juli 2012 Art. 124 StGB in Kraft ist, welcher weibliche Genitalverstümmelung explizit unter Strafe stellt. (Zuvor als schwere Körperverletzung strafbar) Abs. 2 sieht Strafbarkeit in der Schweiz vor, auch wenn die Strafe im Land wo die Tat verübt wurde straffrei ist.
Art. 124
1 Wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder sie in anderer Weise schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.
2 Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.
Wir danken dem aufmerksamen Leser und Kommentator.
Somit übernimmt die Schweiz den BRD-Gesetzesentwurf der Grünen (Künast/Trittin)
Bisher hatte ich gedacht, 18-Jährige seien Erwachsene.
Dies gilt offenbar nicht für Musliminnen.
War was das nochmals mit dem Staat, der uns Erwachsene wie Kleinkinder behandelt, denen man sagen/vorschreiben muss, was sie dürfen und was nicht.
Da wären wir u.a. wieder beim Thema Rauchverbot.
Die Schweiz hat keinen Art. 122a StGB verabschiedet. Dieser wurde in genannter Form im Parlament diskutiert. Absatz 2 sah Straflosigkeit bei Einwilligung der mündigen Person vor. Die Mehrheit der Parlamentarier lehnte dies ab.
Richtig ist, dass seit dem 01. Juli 2012 Art. 124 StGB in Kraft ist, welcher weibliche Genitalverstümmelung explizit unter Strafe stellt. (Zuvor als schwere Körperverletzung strafbar) Abs. 2 sieht Strafbarkeit in der Schweiz vor, auch wenn die Strafe im Land wo die Tat verübt wurde straffrei ist.
Art. 124
1 Wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder sie in anderer Weise schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.
2 Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.
Danke für das wertvolle Update!
Wie konnte so etwas überhaupt im Parlament diskutiert werden? Waren es die Anhänger der Genderisten oder schlicht die verblendeten Jusos und Grünen?
Warum steht nichts über die Beschneidung von Knaben im StGB?
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