Schnapsidee
Die Schweiz soll um eine staatliche Schikane reicher werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 25.07.2007 bekannt gegeben, dass es ein Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken ab 21 Uhr für Tankstellen- oder Bahnhofshops und Take-Aways vorsieht. «Eine sinnvolle Jugendschutzmassnahme», meint das BAG.
Eine absolute Schnapsidee, eine skandalöse Bevormundung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger: Es sind von diesem Verbot nicht nur Jugendliche, sondern auch mündige Erwachsene betroffen – und eine ruinöse Regulierungsmaßnahme gegenüber dem Kleingewerbe, finden wir von der IG Freiheit.
Und damit noch nicht genug: Das Maßnahmenpaket, welches im Herbst dem Bundesrat vorgelegt wird, sieht zudem ein Verkaufsverbot in und um Fußball- und Eishockey-Stadien vor und verlangt die Prüfung einer Erhöhung der Biersteuer und die Einführung einer Weinsteuer.
Die IG Freiheit meint: Jugendschutz ist ein sehr berechtigtes Anliegen. Doch mit Verboten ist es bisher noch nie gelungen, ein gesellschaftliches Suchtproblem aus der Welt zu schaffen. Ein nächtliches Verkaufsverbot ist kontraproduktiv und realitätsfern. Alkohol kann auf Vorrat vor 21 Uhr eingekauft, das Rauschtrinken der Jugendlichen mit einem Verkaufsverbot nicht unterbunden werden.
Es stimmt höchst bedenklich, dass staatliche Gesundheitshüter neben der Jugend auch mündige Erwachsene bevormunden und das Kleingewerbe in den Ruin treiben. Das geht entschieden zu weit und ist einer freiheitlichen Gesellschaft unwürdig. Vielmehr sollen bestehende Altersbeschränkungen beim Verkauf von Alkohol konsequent eingehalten werden.
Wir setzen uns ein für die Gewerbefreiheit sowie die individuelle Freiheit und Selbstverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten. Und gegen staatliche Entmündigungen. Auch gegen diese Schnapsidee wird sich die IG Freiheit entschieden zur Wehr setzen.
Die IG Freiheit ist es Wert unterstützt zu werden – solange die Freiheit noch existiert!