Urteil: Rauchen in Flugzeug-Klo nicht strafbar

Rauchen an Bord ungefährlich!

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Sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf

Unerlaubtes Rauchen auf der Flugzeugtoilette ist kein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht Düsseldorf die Beschwerde einer Fluggesellschaft zurück. Ein Fluggast hatte durch Zigarettenqualm den Alarmton eines Rauchmelders ausgelöst. Die Airline hatte daraufhin Strafanzeige erstattet.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber ein und wurde nun durch das Gericht bestätigt: Der Raucher habe keine konkrete Brandgefahr ausgelöst und auch der Warnton gefährde nicht die Sicherheit des Luftverkehrs. Das Rauchen sei in vielen Passagiermaschinen noch immer erlaubt. Wo es verboten werde, geschehe dies nicht wegen der Brandgefahr. Das Rauchen an Bord könne höchstens als Ordnungswidrigkeit, die jedoch noch nicht präjudiziernd festgestellt wurde, behandelt werden. [Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 Ws 362/00]

Alle fadenscheinigen Erklärungen der größeren Fluggesellschaften, davon sind die Bahnen genauso betroffen, daß es um die Gesundheit der Nichtraucher gehe, sind nichts als vorgeschobene Gründe. Es geht den Fluggesellschaften und Bahnen einzig um Kostenersparnis. Wo anders als in Bahnen könnten Kapnophobiker und Tobaccophile besser separiert werden als mit dem Anhängen von Raucher-Waggons. Und welcher Raucher wäre nicht bereit einen Aufpreis zu zahlen, vor allem bei Langstrecken?

Wer möchte, kann hier die Initiative «Pro Raucherflug» untertstützen, damit das Rauchen in Flugzeugen wieder erlaubt sein wird. Ich empfehle allen, die gerne rauchen, diese Initiative zu unterstüzten! Bald werden sonst auch die Toiletten abgeschafft, denn auch diese, mit zu Eiskristall verklumpten Exkrementen sind ein Risiko für phobische Naturen, die sich um ihr Auto, ihr solarbetriebenes Hausdach oder den Rolls Royce Kinderwagen*** ängstigen und die Mathematik des Zufalls in der Höhe der Lotterie nicht kennen, dass die verdauten Hamburger oder Lachsbrötchen aus der ersten Klasse genau diese treffen könnten. Sie könnten auf ihren Kopf fallen, was bei dem einen oder andern wohl eine heilende Wirkung in Bezug auf das Rauchverbot haben könnte. Leider ist die Wahrscheinlichkeit dazu viel zu niedrig!

Offener Brief an Ihre Fluggesellschaft. Bitte diese PDF-Datei herunterladen.

***Daß viele Sitze zu dünn gepolstert, die Rückenlehnen zu kurz sind, wiegt schon schwer genug. Bei einigen Wagen können größere Kinder auf Grund von Konstruktionsmängeln mit den Füßen sogar in die Speichen kommen. Ebenfalls skandalös sind die Ergebnisse des Schadstofftests: Gerade im Rückenteil, an den sich die Kleinen anlehnen, fanden die von ÖKO-TEST beauftragten Labore hormonell wirksame Weichmacher und giftige Ausrüstungschemikalien. In einem Wagen steckt ein Flammschutzmittel, das durch Einatmen oder Berührung mit der Haut Gesundheitsschäden verursacht. Die Substanz ist in Deutschland verboten.

Wer hat eigentlich noch die Übersicht über die Verbote?

~~~

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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6 thoughts on “Urteil: Rauchen in Flugzeug-Klo nicht strafbar

  1. Nein, so ehrlich waren sie nie!

    Man erzählte uns Märchen wie, dass 80 Prozent oder mehr dies wünschen würden und man sich ‹demokratisch› den Wünschen der Flug- oder Bahngäste anpassen will. Das war eine abscheuliche, menschenunwürdige Lüge, in der Argumentation den Tabakfirmen von früher abgekupferte Strategie, die heute einen Maulkorb aufgezwungen erhilelten und sich seit 1998 überhaupt nicht mehr dazu äussern dürfen, die noch immer Miliardenbussen abstottern müssen, in Zusammenarbeit der TV- und Printmedien – was noch immer so weiterläuft. Lungenliga hatte erst kürzlich eine ungewöhnlich lange kostenlose Propagandasendung in «10vor10» vor nur wenigen Tagen.

  2. Auf dem Flug von Zürich mit der Lufhansa verteilte -als Rauchen noch zulässig war, die Stewardess kurz vor der Landung Fragebogen, ob geraucht werden soll oder nicht. Sie begann damit bei den vorderen Sitzen bei den Nichtrauchern, mußte dann aber wegen der bevorstehenden Landung abbrechen und kam leider nicht mehr zu den Rauchersitzen.
    Daher die 80% Zustimmung zum Rauchverbot.
    Eigentlicher Grund: Die Klimaanlagen benötigen weniger Wasser zur Luftreinigung, dafür können mehr Passagiere noch weiter eingepfercht werden, wodurch der Gewinn maximiert wird.
    Fragen?
    Stelle fest: KEINE!

    1. Die Umfragen auf Flügen wurden gemacht, kein Zweifel. Es war aber eine reine Alibiübung! Auch ich füllte solche aus, als ich noch flog. Es wurde in der Folge jedoch völlig ohne Berücksichtigung der Umfrageergebnisse einfach von der WHO, IATA, EFMA, BÄK Deutschland installliert. Dr. med. Karsten Vilmar appellierte an alle Fluggesellschaften in Deutschland, nur noch rauchfreie Flüge anzubieten. Quelle

      Heute wären Raucherflüge ein riesiges Geschäft, leider aber seit 2000 definitiv verboten! Von 1998 bis 2000 bekam ich jeweils noch wöchentlich per Fax von einem Reisebüro in Genf die drei Seiten lange Liste der Flüge, die entweder das Rauchen noch immer bei den hinteren Plätzen zuließen oder aber eine abgeschlossene Raucherbar (z.B. Air France) anboten. Seit dem Totalverbot 2000 fliege ich konsequenterweise nicht mehr.

      Interessant war, daß Dr. Vilmar dies als Chirurg tat und erst noch das Unwort des Jahres 1998 «Sozialverträgliches Frühableben» kreierte. Es spielt darauf an, daß ein Mensch mit Erreichen des Rentenalters volkswirtschaftlich betrachtet mehr Kosten verursacht, als er Nutzen bringt. Somit fallen die umhergereichten, angeblichen volkswirtschaftlich höheren Kosten der Raucher der diversen Länder ins Land der Märchen.

  3. Also ich nehme mir immer meine SuperSmoker (http: //gluecklichrauchfrei. moorandmore.com /shop.php)
    mit. Gab noch nie Probleme damit, außer dass mich Leute interessiert gefragt haben, was ich da habe 😉

    ADMIN EDIT: Die kommerzielle URL wurde entfernt.

  4. Zeig uns bitte ein offizielles Schriftstück einer Fluggesellschaft, die E-Cigarettes auf ihrem Flug zulassen. Dasselbe für die Bahn.

    Solange wir kein solches Schriftstück vorliegen haben, müssen wir solche Behauptungen, die immer mehr von Verkäufern in Umlauf gebracht werden, einzig um den Verkauf anzukurbeln, weiterhin als unlauteren Wettbewerb mit irreführender Werbung (Gesetz: Werbung muß wahr sein!) betrachten.

    Zudem bleibt es Tatsache, daß ein legales Produkt, woran der Staat mit seiner zweithöchsten Strafsteuer eine Minderheit ungebührlich abzockt, zwar (noch) verkauft werden, in der Öffentlichkeit aber nicht konsumiert werden darf. Das nennt man Sozialdarwinismus eines aus dem Ruder gelaufenen Nanny-Staates auf dem Weg zur Prohibition.

    Rauchlose Zigaretten werden besonders mit der Behauptung beworben, man dürfe sie auch in Nichtraucherzonen konsumieren. Da jedoch krebserregende Stoffe im Dampf enthalten sein können und bislang keinerlei wissenschaftliche Studien über die Unbedenklichkeit der elektronischen Zigarette existieren, wird diese Behauptung von Nichtraucherorganisationen entschieden zurückgewiesen.(ex Wikipedia)

    Im europäischen Binnenmarkt wird die elektronische Zigarette in den meisten Mitgliedsländern als Genußmittel vertrieben. In einigen Ländern ist die Einteilung dieser Produkte noch umstritten. In Deutschland stellte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am 11. Januar 2009 in einem Protokoll einerseits fest: „Die E-Zigarette wird derzeit als Genußmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob das zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.“ Andererseits versuchte das BfArM am 25. März 2009 in einem als Schulungsunterlage deklarierten Dokument, die E-Zigarette wegen ihres Nikotingehalts zum Arzneimittel zu erklären.

    In Österreich wurde am 18. April 2007 durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen entschieden, dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen wären. Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher Produkte ohne einschlägige Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder dem Medizinproduktehandel vorbehalten. Einem Unternehmen aus Wien wurde der Vertrieb infolge eines Gutachtens des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend in Österreich vorerst verboten. Bisher wurden solche Einschätzungen allerdings von den österreichischen Gerichten nicht überprüft.

    Solche Versuche gab es in den vergangenen Jahren mehrfach mit einigen anderen angeblichen Medizinprodukten. Der Europäische Gerichtshof, in Deutschland auch der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht, haben allerdings sämtliche diesbezüglichen Versuche mit der Begründung „Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, daß die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind“ stets klar zurückgewiesen. Deutschland wurde deshalb vom EuGH mehrfach wegen Vertragsverletzung nach Artikel 28 EG und 30 EG verurteilt.

    Eine Benutzung auf (Nichtraucher-)Flügen der Deutschen Lufthansa wird nicht gestattet. Seit September 2009 erlaubt die irische Fluggesellschaft Ryanair das Inhalieren aus sogenannten „Similar Smokeless Cigarettes“. (ex Wikipedia)

    Achtung: Wikipedia ist politisch korrekter Mainstream mit entsprechenden politisch gefärbten Aussagen, die als «Fakten» daherkommen und darf an Hochschulen nicht als Referenz herangezogen werden!

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