Passivtrinkerschutz: Schleichend durch die Hintertüre

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Das «Ländle», wie Baden-Württemberg bei den Einheimischen auch noch genannt wird, setzt in einem ersten Schritt den von der WHO und der EU-Kommission geforderten Passivtrinkerschutz um und erläßt erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik ein partielles Alkoholverbot. Zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr darf im «Ländle» an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten kein Alkohol mehr verkauft werden. Als Grund muß wieder einmal der «Jugendschutz» herhalten. Man wolle, so die Moralapostel in der Politik, die «Trinkgelage von Jugendlichen» eindämmen und meint dabei die Erwachsenen, denn zu dieser Nachtzeit sind Jugendliche wochentags im Bett oder wochenendlich in der Disco.

Das prohibitionswütige Baden-Württemberg brillierte auch als das Bundesland, welches als erstes ein Rauchverbot eingeführt hat. Jetzt schießt man sich auf den Passivtrinkerschutz ein. Ganz vorne, wie gehabt, mit dabei sind natürlich wieder die Grünen, Linken und Roten, denen wie immer Verbote nicht weit genug gehen; es scheint, die Diktatur muß her. Kai Gehring von den Grünen entrüstete sich, daß das Verbot nicht weit genug gehe. «Was wir brauchen sind Mindestbußgelder, um Verstöße gegen den Jugendschutz schärfer sanktionieren zu können» und denkt dabei an seinen eigenen Geldbeutel. Medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit wird heute fürstlich bezahlt. «Wer Alkohol an Jugendliche verkauft, muß endlich mit spürbaren Konsequenzen rechnen», so der bevormundungssüchtige Politiker. Anscheinend stellt er sich absichtlich dumm indem er vorgibt, keine Kenntnis vom bereits bestehenden Gesetz zu haben das da, kürzlich frisch revidiert und verschärft, klar und deutlich sagt: «Kein Alkoholverkauf an Jugendliche unter 18 Jahren.»

Das alte Gesetz sprach noch europaweit von 16 Jahren in bezug auf Bier und Wein, heute argumentiert man, daß nicht die Volumenprozente maßgebend seien, sondern die Quantität! Wir von Sackstark wissen es besser: Gehring und viele andere derselben Couleur tun dies bei voller Kenntnis der Gesetzeslage und offenbaren somit das wirkliche Ziel: Den unerwünschten «Schutz» Erwachsener vor dem Passivtrinken. Das Virus des Orwellschen Staates scheint ganz Mitteleuropa zu infizieren. Mit 18 oder jünger ist man in den meisten Staaten militärdiensttauglich, und zumindest in der Schweiz kann man in gewissen Gattungen der Armee, je nach zivilem Beruf, bereits mit 17 die Rekrutenschule beginnen. Wo bleibt da die nachvollziehbare Güterabwägung des Jugendschutzes? Die Perversion lautet: Tödliches Militärhandwerk ja, saufen und rauchen nein.

Frohe Kunde im November 2009

Sabine-Bätzing-Volkserzieherin

Innenminister Heribert Rech (CDU) reiht sich brav in die Kolonne der prohibitionsbefürwortenden Tugendterroristen der Linken ein und begründete das Verbot mit den ausgeleierten Worthülsen: «Wir müssen den nächtlichen Alkoholgelagen und damit der Aggression und Gewalt ein Ende setzen.» Von Jugendlichen kein Wort! Etwas realistischer reagierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), die im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Sabine Bätzing (SPD) mit ihrem Witz der ersten Dekade, über etwas mehr Sachverstand zu verfügen scheint. Sie äußerte die Befürchtung, daß sich Jugendliche dann eben vor dem Verbotszeitraum mit Alkohol eindecken würden.

Deutschland entwickelt sich immer mehr zu einem regulierungswütigen Verbotsstaat. Die Masche ist immer die gleiche. Profilierungssüchtige Politiker mit Pharmainteressen schieben erstmal den «Jugendschutz» vor und meinen in Tat und Wahrheit Erwachsenenbevormundung. Erstaunlich, daß Menschen sich unterwürfig dieses faschistische Kindermädchengehabe so einfach gefallen lassen. Mehrere Tankstellenpächter hatten schon angekündigt, wegen des Verbotes Stellen streichen zu müssen. Der Verband für Kfz-Gewerbe im Südwesten befürchtet ebenfalls einen starken Abbau von Jobs in der Tankstellenbranche. «Im schlechtesten Fall werden es 1500 werden», schätzt der Vize-Geschäftsführer des Verbands, Carsten Beuß. Also 1500 Hartz IV Aspiranten mehr wegen eines weiteren dämlichen Verbotes. Wer hats erfunden – Die Grünen! Wer wirds bezahlen – Der steuergeplagte deutsche Mittelstand. Mit 1.200.000.000.000 (1.2 Billionen) Euronen Schulden kann das schließlich nicht auch noch dem Staat aufgebürdet werden.

Übrigens: In einer Umfrage der «Welt» sprachen sich 68 Prozent der Befragten gegen ein bundesweites nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol aus. Wie unnötig solche populistischen Gesetze, aber auch wie fatalistisch mutlos die Bürger inzwischen geworden sind, zeigt dieser Appetizer einer Meldung vom 7. März in der «Welt»:

Stuttgart – Das erste Wochenende nach Inkrafttreten des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots in Baden-Württemberg ist nach Angaben der Polizei ohne Komplikationen über die Bühne gegangen. Es habe keine besonderen Vorkommnisse gegeben, sagte ein Sprecher gestern.

Man könnte aus dieser Meldung fast mutmaßen, daß einzig dieses Gesetzes wegen nun sämtliche Bürger aus dem «Ländle» zu Abstinenzlern oder zum Islam konvertiert wären.

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Und was macht die Schweiz?

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Ähnliches passierte auch in der Schweiz. Die Begründung war zwar nicht der «Jugendschutz», sondern rechtlich etwas realistischer das Schweizer Arbeitsgesetz. Unverständlich hingegen, daß sich ausgerechnet der Schweizer Gewerkschaftsbund SGB so vehement für solch Münchhausenstreiche vor den Karren spannen läßt.

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SGB Willkommen zurück im Mittelalter

Die Schweizer Segregation schreitet zügig voran. Bereits seit zwölf Jahren gibt es, vor allem im Großraum Zürich, einige Tankstellen, die währen 24 Stunden einen kleinen Shop betreiben. Sämtliche dieser Tankstellen sind an stark befahrenen Hauptverkehrsachsen gelegen, was aus unternehmerischer Sicht logisch ist: An Straßen mit wenig Verkehr würde der Betrieb eines solchen Geschäftes nicht rentieren.

Nun kündigte das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) an, künftig keine Bewilligungen mehr für solche Shops zu erteilen. Es sei zwar in Ordnung, daß Tankstellen während 24 Stunden Angestellte beschäftigen um Geld für Benzin einzukassieren und ungesunde Kiosk-Artikel zu verkaufen. Der Shop-Bereich aber sei in der Zeit von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens abzutrennen – das Arbeitsgesetz erfordere dies. Das Bundesverwaltungsgericht stützte diese Haltung und forderte die Shopbetreiber auf, mittels mobilen Trennwänden, wie bei Buvoirs, Fumoirs und Pissoirs, «Paravents oder sonstigen Sichtblenden» im Shop zu schaffen.

Wer das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liest, hat das Gefühl, er sei im falschen Film: Die Richter führen aus, die Rentabilität des Geschäfts und die Zahl der Kunden seien nicht geeignet, um ein Bedürfnis der Bevölkerung nachzuweisen. Vielmehr sei ein öffentliches Interesse zwingende Voraussetzung, um einen Tankstellenshop während 24 Stunden betreiben zu dürfen. Wer nur noch vom Gericht ausgewählte, wenige Produkte seines Angebotes zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr verkaufen darf, wird tatsächlich ein Rentabilitätsproblem bekommen! Soviel zu den betriebswirtschaftlichen Kenntnissen der Verwaltungsrichter.

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Alkoholika tabu

Ab Juli 2009 dürfen in Schweizer Tankstellen-Shops nach behördlicher Auffassung nur noch Artikel angeboten werden, welche den «Bedürfnissen des Gerichts des Reiseverkehrs» dienen. Damit sind Waren gemeint, die «von einer Person getragen werden können», in «handlichen Volumen» angeboten werden und zudem keiner besonderen Beratung bedürfen. Da staunt der Laie. Seit wann können Bier oder Schnaps, Milch oder Yoghurt von einer Person nicht mehr getragen werden?

Verkauft werden dürfen während dieser Zeit nur noch Benzin, Kaffee und Snacks. Alkoholika sind absolut tabu. Kunden dürfen, können, müssen zwar noch immer zum Bezahlen des gezapften Benzins in die Shops, dürfen aber keine weiteren Produkte wie Milch oder Brot aus den Regalen kaufen, die nur wenige Meter danebenstehen.

Die Betreiber ärgern sich: «Nachtschwärmer, Taxifahrer und Polizisten – alle versorgen sich in öffentlichen Shops. Sie entsprechen offensichtlich einem öffentlichen Bedürfnis», sagte Rolf Hartl, Geschäftsführer der Erdöl-Vereinigung. Die Tankstellenbesitzer befürchten massive Umsatzeinbussen und entsprechenden Personalabbau. Eine Tankstellenbesitzerin sagte gegenüber dem «Tages-Anzeiger», sie rechne mit viel Ärger seitens der Kunden. Diese würden so eine Regelung kaum verstehen.

Wie die Situation auf den während 24 Stunden geöffneten Schweizer Autobahntankstellen geregelt wird, steht noch in den Sternen. Die Bedürfnisklausel kann dort keinesfalls angewandt werden. Wird man hier auch, wie heute in Baden-Württemberg, den «Jugendschutz» als Vorwand für den Tugendterror moralinsaurer Aposteln bemühen?

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Bevormundung Erwachsener

«Willkommen zurück im Mittelalter» – mit diesem Gruß kommentiert die IG Freiheit den umstrittenen Beschluß des seco, daß Tankstellen-Shops im Kanton Zürich künftig während der Nacht schließen müssen. Die IG Freiheit ist überzeugt, daß es für eine international ausgerichtete Stadt wie Zürich selbstverständlich sein sollte, daß es Shops gibt, welche 24 Stunden pro Tag geöffnet sind. Daß dazu ein reges Bedürfnis in der Bevölkerung bestehe, zeige die permanente Kundschaft zu späten Stunden. «Hier das Rad der Zeit zurückdrehen zu wollen, ist nicht nur unsinnig, sondern unmöglich», schreibt die IG Freiheit und hält in einer Mitteilung fest: «Einmal mehr schüttelt mancher Zürcher den Kopf über Bundesbern».

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Carolus Magnus

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15 thoughts on “Passivtrinkerschutz: Schleichend durch die Hintertüre

  1. Die Richter führen aus, die Rentabilität des Geschäfts und die Zahl der Kunden seien nicht geeignet, um ein Bedürfnis der Bevölkerung nachzuweisen
    Wie soll denn ein Bedürfnis nachgewiesen werden, wenn nicht an Hand von Käuferzahlen und Umsatz?

    Heute berichtet die Presse, dass der Alkohol-Knast in Zürich eröffnet wurde.
    Die «Übernachtung» soll CHF 950 pro Tag kosten.
    Tagesanzeiger

    Schön sagt es der Noch-Gesundheitsvorsteher Robert Neukomm (SP):
    […] sondern die Betrunkenen die Übernachtung in der Ausnüchterungszelle selbst berappen müssen, sei «auch vom erzieherischen Aspekt her richtig»

    Weitere kann man im Tagi lesen:
    Ausserdem würden die Spitäler und die Regionalwachen, wo straffällige Betrunkene bisher ausgenüchtert wurden, entlastet.
    Ich dachte, es ginge um Besoffene!?
    Sind Besoffene per se schon straffällig?
    Saufen ist doch (noch!) nicht verboten.
    Besoffen sein hingegen schon?
    Seit wann?

    Die NZZ berichtet
    Als Beispiele nennt Maurer Betrunkene, die im Schnee einschlafen, junge Männer, die Gewalt suchen, oder Frauen, die wegen ihres Zustandes leicht Opfer sexueller Übergriffe werden könnten .

    zusammengefasst
    Besoffen sein ist strafbar geworden
    auch wenn es noch kein gesetzliches Verbot gibt.

  2. kikri, der nachfolgende Gedanke ist tatsächlich zum totlachen:

    «oder Frauen, die wegen ihres Zustandes leicht Opfer sexueller Übergriffe werden könnten.»

    Könnte es sein, daß Frauen einfach gelegentlich, wie wir Männer auch, beim ersten Mal etwas gehemmter sind ohne Alkohol und die Schweiz ohne aphrodisierender Alkoholika schon längst ausgestorben wäre (und nicht nur die Schweiz)! Was ist denn der Sinn der Fasnacht ohne Alkohol und den vielen Fasnachtskindern neun Monate hernach?

    Es riecht, tönt und schmeckt nach WHO, EVP, Blaues Kreuz, Pharmamafia und Konsorten.

    Google mal Female Sexual Disorder (FSD)!

  3. schon längst ausgestorben wäre
    Da wären die Klimaalarmisten heilfroh.
    Keine Menschen -> kein CO2 -> keine Klimaerwärmung

    Der Wind wird doch nicht daher wehen?
    Saufverbot als Klimaschutz *grins*

    1. Saufverbot als Klimaschutz *grins*
      Warum denn nicht? Das Rauchverbot ist auch auf dem Mist einer groß angelegten, dennoch nichts sagenden «Studie» der US-Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency EPA) gewachsen. («S’Mammi chauft aues edr EPA») Mich würde gar nichts mehr erstaunen. Irgend einen, an den Haaren herbeigezogenen «Schutz» als Begründung werden die schon finden!

  4. Hochverehrter Carolus Magnus,

    an einer Stelle dieses Artikels scheinen die Pferde mit Ihnen durchgegangen zu sein.
    Sie schreiben über den Verbotswahn der «Grünen, Linken, Roten», und zitieren danach einen grünen, schwarzen und gelben Politiker.
    Ich gebe gern zu, mich mit der «Farblehre» der Politik in der Schweiz nicht auszukennen, doch daß CDU und FDP weder links noch rot sind, darüber hätten auch Sie stolpern können.
    Nichts für ungut. Ich werde Ihre hervorragende Seite auch weiterhin täglich besuchen, drohe also nicht mit der «Kündigung des Abos». 😉

  5. Das freut mich – und danke für den Hinweis! Denselben reflexartigen Gedankengang hatte anfangs auch ich. Doch es gibt genügend Windfahnen in der CDU (schwarz), so daß man mit Fug und Recht Teile der «Rechten» auch als Linke betrachten kann.

    Wenn Links rechts überholt, wo bleibt dann Rechts? Eben links (liegen)!

    Mechthild Dyckmans (FDP – also gelb) wurde diesmal – trotz überflüssiger Amtsstelle «Drogenbeauftragte» im Vergleich zur äußerst dämlichen Vorgängerin und Diplom-Verwaltungswirtin Sabine Bätzing SPD (rot), die mit ihren 3301 Passivtabakrauchtoten den Witz des Jahrzehnts angeleiert hatte – positiv herausgearbeitet. Dyckmans scheint, wenn auch überflüssigerweise in diesem «Amt», mit wesentlich gesünderem Menschenverstand gesegnet zu sein.

    P.S. 15.03.2010

    Deutschland – die heimliche schwarz-grüne Koalition

  6. Bez. schwarz-grün in Hamburg habe ich irgendwo die einleuchtende These gelesen, dass sich nur «das Grossbürgertum mit seinen aufmüpfigen Söhnen und Töchtern versöhnt hat.»

    Die Grünen (min. die Gründergeneration) stehen kurz vor oder kurz nach der Pensionierung. Mit dem Alter kommt die Altersmilde und vor allem die Altersverblödung.

    Anderer Erklärungsversuch:
    sowohl CDU als auch die Grünen sind stockkonservativ:
    Die einen wollen die Gesellschaft so erhalten, wie sie eh und jeh war.
    Die anderen wollen das gleiche mit der Natur, die sie nicht als chaotisches, immer das Optimum suchendes System begreifen können.
    Altersverblödung?

  7. Ich finde es gut wenn man die Jugen mit Medis (Drugs) ruhigstellt und diese sich so nicht weiter entwickeln können. Mit viel Glück lernen diese Jugendlichen dann noch mit 25 mit Alkohol umzugehen.

    Wie es sich jetzt bereits aufzeigt, ist eine Gesunde soziale entwicklung nicht weiter möglich. Dafür haben wir Kinder welche sich zu tode Robotten, damit die Rente der Alten Alktrinker gesichert ist.

    Ich würde sagen jetzt haben wir den Pharmakadreck schön aufs Volk verteilt.

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