Passivrauchdebatte – Theater oder Zirkus?

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Hin und Her zwischen Nationalrat und Ständerat in der Debatte um den Passivrauch hat absurde Formen angenommen. Daß es um den Schutz vor dem Passivrauch gehen soll, wird angesichts der Argumente, die vorgebracht werden, immer unglaubhafter. Es macht vielmehr den Anschein, daß unsere Räte ratlos nach irgendwelchen Strohhalmen greifen, um ein unnötiges Gesetz zu gebären, das jeglicher Logik entbehrt und das das in unserer Verfassung festgeschriebene Gebot der Verhältnismäßigkeit und der freien Entfaltung der Persönlichkeit grob mißachtet.

Einige Rosinen?

Einzelarbeitsplatz

Das Rauchen soll nur am Einzelarbeitsplatz erlaubt sein, auch wenn sich Raucher einen Raum teilen könnten? Es kann kein Arbeitnehmer, ob Raucher oder Nichtraucher, daran gehindert werden, einen Einzelarbeitsplatz aufzusuchen, auch wenn dort geraucht wird. Es dürfen auch sich mehrere Personen gleichzeitig an einem Einzelarbeitsplatz zusammenfinden. Es kann nicht verboten werden, an einem Einzelarbeitsplatz eine Kaffeemaschine und einen Aschenbecher zur Verfügung zu stellen. Haben Sie es gemerkt? Wir haben damit völlig legal eine Kaffeeecke mit Rauchgelegenheit geschaffen. Das funktioniert bereits ohne Probleme in vielen Unternehmen. Wer den Passivrauch vermeiden will, braucht keinen Gesetzgeber sondern gesunden Menschenverstand. Der Staat mischt sich direkt in das Verfügungsrecht über privates Eigentums ein.

Aus einer Publikation des EJPD in einem anderen Zusammenhang: «Wer über die Bürger folglich uneingeschränkt herrschen will, muß sie in seine Abhängigkeit bringen. Das geschieht nicht notwendigerweise gewaltsam, sondern – noch viel öfter – schleichend, durch Gewöhnung, durch falsche finanzielle Anreize, durch korrupte Medien im Dienste des Staates statt der Vierten Gewalt, durch Prostitution egal welcher Art, aber insbesondere durch den steten Ausbau der staatlichen Bevormundung …» — Und niemand stoppt unsere profilsüchtigen Politiker, deren ausgeblendete Sucht weitaus gefährlicher für Land und Gesellschaft ist, als  ein Rauchwölkchen beim Frühschoppen nach der sonntäglichen  Messe.

Fumoirs

Die Forderung nach unbedienten Fumoirs ist eine Eulenspiegelei. Es kann niemand, ob Raucher oder Nichtraucher, ob Gast oder Beschäftigter im Gastgewerbe, das Betreten eines Fumoirs verboten werden. Beschäftigte im Gastgewerbe dürfen sich also im Fumoir aufhalten, um mit Gästen zu diskutieren oder selbst zu rauchen, sie dürfen dabei aber weder Tische abwischen, Aschenbecher leeren noch Tische abräumen oder ein Getränk servieren? Sehr geehrte Damen und Herren, auf welchem Planeten leben Sie?

Hingegen dürfen dieselben Beschäftigten mitten in der Stadt Gäste auf dem Trottoir bedienen (zu den Risiken und Nebenwirkungen dieser Tätigkeit siehe weiter unten), wo sie oft nur einen Fehltritt entfernt sind, von einem Auto angefahren zu werden. Das Gesetz, geboren aus 200 Wirtschaftsvertretern im Nationalrat, mischt sich direkt in das Verfügungsrecht privaten Eigentums und den Betrieb von Gastbetrieben ein. Wären es Bauern, die Motion Felix Gutzwiller FDP ZH,  wäre hochkant bachab geschickt worden und er hätte bei der SP Zuflucht suchen gehen müssen.

Schadstoffbelastung

Entgegen der Meinung einiger militanter Anti-Raucher hat der Arbeitgeber das Recht auf freie Nutzung seiner eigenen privaten (!) Räumlichkeiten, solange er die gesetzlichen Auflagen z. B. betreffend Sicherheit und Schadstoffkonzentration einhält. Für Arbeitsplätze wie Spritzkabinen, Schweißstationen, Metallbearbeitungssäle, Gießereien, Autowerkstätten, Großküchen (!) und Chemielaboratorien gelten Schicht- und Maximalwerte für die Schadststoff- und Feinstaubbelastung. Offenbar haben sich unsere Politiker mit solchen Fragen gar nicht auseinandergesetzt. Aus der Tabelle ist erkennbar, dass in vorschriftsgemäss gelüfteten Räumen die Schadstoffe des Passivrauchs weit unter den von der SUVA festgelegten Grenzwerten liegen:

Gesundheitliche Schäden

Entgegen den von den Medien verbreiteten Behauptungen ist es bis heute nicht gelungen, einen Zusammenhang zwischen Passivrauch und signifikanten gesundheitlichen Folgen ätiologisch (medizinisch, kausal) nachzuweisen. Alle Studien zu diesem Thema beruhen auf Epidemiologie, die den Beweis ursächlicher Zusammenhänge, trotz Investitionen in Milliardenhöhe, bisher nicht erbringen konnte. Die größte europäische Studie der WHO von 1998 kommt zum Schluß, daß das Risiko für Lungenkrebs durch das Zusammenleben mit einem Raucher statistisch nicht signifikant erhöht ist und daß Kinder von Rauchern ein um 22 Prozent  niedrigeres Risiko haben als Kinder von Nichtrauchern. Wäre dieser, von der 2. WHO-Studie 1998 ermittelte epidemiologische Wert von RR 0.78 für Kinder aus Raucherhaushalten publik und das Gesundheitswesen seit Ruth Dreyfuss SP 1996 erschaffenem Krankenversichrungsgesetz der Schweiz (KVG) verpflichtet,  die Kosten für Passivrauch als patentes Präventionsmedikament für Kinder bis Alter 16 zu übernehmen, was allemal gesünder ist, als drei Kombi-Impfungen gegen neun Krankheiten mittels drei Injektionen in den ersten zwölf Monaten einem Baby zu applizieren.

Die deutsche Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten BGN, die über 650’000 Beschäftigte vertritt, kommt nach Auswertung ihrer Krankheitsunterlagen zum Schluß, daß Beschäftigte im Gastgewerbe (mit Ausnahme von Köchen und Managern) weder für Herzinfarkte noch für Krebserkrankungen anfälliger sind als andere Beschäftigte.

Es müsste auch bedenklich stimmen, wenn man die Schadstoffbelastungen aus verschiedenen Quellen und deren Auswirkungen vergleicht. Wenn man den Veröffentlichungen des BAG glauben schenkt, dann ist das relative Herzinfarktrisiko durch lebenslange Passivrauchbelastung 30%. Eine deutsche Studie (ähnlich wie die Schweizer Studie SAPALDIA) kommt zum Schluß, daß die Luftverschmutzung durch den Strassenverkehr innerhalb nur einer Stunde (etwa die Zeit, die man täglich im Auto oder zu Fuß in der Stadt verbringt, von den Tunnels gar nicht zu sprechen) das Herzinfarktrisiko um 192% erhöht, das ist um einen Faktor 6 höher, innerhalb von weniger als einem Achtzigtausendstel der Zeit.

Bussen

Gastwirten drohen Bussen von bis zu 10’000 Franken. Für ein Verbrechen, das sie nicht selbst begehen, sondern das sie, als Erfüllungsgehilfen der Exekutive, verhindern sollen. Ein Verbrechen, von dem sie nur dann freizusprechen sind, wenn sie ihre eigenen Kunden verzeigen. Ein Verbrechen, für das es Wissenschaftlern in über 20 Jahren Forschungsarbeit nicht gelungen ist, auch nur ein Opfer ausfindig zu machen. Ein Verbrechen, das seit über 500 Jahren an der Menschheit begangen wird, ohne daß es jemandem aufgefallen wäre.

Verhältnismäßigkeit

Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags hält in einem Gutachten fest: «Rauchen gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Dieser verfassungsrechtliche Schutz entfällt nicht schon deshalb, weil das Rauchen gesundheitsschädlich ist, denn dem mündigen Bürger ist es nicht verwehrt, sich unvernünftig zu verhalten, soweit er nicht das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Recht der Nichtraucher auf körperliche Unversehrtheit […] beeinträchtigt. Ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten und bei gleichzeitigem Wegfall des Privilegs für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr würde in dieses Grundrecht der Raucher eingreifen. Betroffen wären sowohl die rauchenden Beschäftigten als auch – insbesondere im Bereich der Gastronomie – dritte Personen.

Auch das Grundrecht der Arbeitgeber auf Freiheit der unternehmerischen Entscheidung, das als Ausprägung der wirtschaftlichen Entfaltungsfreiheit ebenfalls verortet wird, wäre durch ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten beeinträchtigt, da es ihnen die Möglichkeit nähme, Kunden in ihren Geschäftsräumen, soweit diese wie z.B. in Gastronomiebetrieben auch als Arbeitsstätte dienen, aus Annehmlichkeitsgründen das Rauchen zu gestatten oder Raucher damit gezielt als Kunden anzuwerben.»

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrbarkeit, aber niemand ist gezwungen, einen Gastbetrieb zu betreten oder in einem solchen zu arbeiten. Dafür, daß der Besuch einer Gaststätte zu gesundheitlichen Schäden führt, gibt es bis heute weder einen medizinischen Beweis noch plausible Indizien für eine stichhaltige Vermutung. Falls Sie, meine Damen und Herren, wider Erwarten einen solchen Beweis erbringen können, bin ich gerne bereit, meine Position zu überdenken.

Weitere Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren, nur umfassend informierte Politiker können sachliche Entscheide treffen. Es geht in dieser Sache auch um Ihre politische Glaubwürdigkeit.
Solange die Bürger dieses Staates der vermeintlichen Gefahr des Passivrauchs durch die Wahl (die Wahlfreiheit ist Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit, wie sie in der Verfassung garantiert ist) des Arbeitsplatzes und der Gaststätte entgehen können, hat der Staat keine rechtliche Grundlage für einen gesetzlichen Eingriff.

Verteiler: Alle Nationalräte, die in der SGK-NR die Vorlage in der Sommersession zu bereinigen haben.

[Bernd Palmer]

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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