Neues Tiergesetz sorgt für Kopfschütteln

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Die Regulierungswut der Bundesrätin Leuthard und die Vermenschlichung der Tiere

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Der regulierungswütige und mißtrauische Staat scheint den Bürgern nicht einmal mehr den verantwortungsvollen Umgang mit Haustieren zuzutrauen. Die neue Tierschutzverordnung (TSchV) spaltet die Schweiz und sorgt für Unverständnis und Kopfschütteln. Die eine Hälfte findet diese totale Überregulierung nicht nur lächerlich, sondern auch völlig übertrieben. Den Tierschützern geht sie zu wenig weit, obwohl das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) neuerdings das Sozialleben unserer kleinen Nager regelt und sogar Paarhaltung verordnet, wo wir doch in der Schweiz über 50 Prozent meist unglückliche Singles haben. Das Meersäuli scheint wichtiger zu sein als der Mensch.

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Absatz 3 nennt die Tierarten, welche von Personen mit einem Sachkundenachweis betreut werden dürfen. Auch für diese einfach zu haltenden Arten wird mit der Ausbildungspflicht sichergestellt, dass die für die Betreuung erforderliche Sachkenntnis vorhanden ist. Der Sachkundenachweis vereinfacht der Bewilligungsstelle die Überprüfung der verlangten Kenntnisse und trägt zu einem einheitlichen Vollzug bei.

Eine Übergangsfrist von fünf Jahren ist vorgesehen für den Aufbau der notwendigen Ausbildungsstrukturen durch die Fachvereinigungen und um den betroffenen Personenkreisen zu ermöglichen, den Nachweis der erforderlichen Ausbildung zu erbringen.

Kein Ausbildungsnachweis ist erforderlich für die private Haltung von nicht der Bewilligungspflicht unterstellten, jedoch den Wildtieren zugeordneten Tieren wie Kanarienvögeln, Meerschweinchen oder kleinen Landschildkröten.

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In einem 153 Seiten starken Dokument aus Bundesbern kommt eine verschärfte, tragikomische Neuauflage des bereits 2001 revidierten Tierschutzgesetzes für Wildtiere, worunter auch Meerschweinchen, Hamster, Mäuse, Chinchilla, Rennmäuse, Wellensittiche und Kanarienvögel fallen, zu deren Mindestanforderungen die Paarhaltung gesetzlich verankert werden soll. Ein Meerschweinchen oder ein Wellensittich sollen nicht mehr einzeln, sondern nur noch zu zweit gehalten werden dürfen, so nur eine von vielen hirnrissigen Verordnungen für dieses Kleingetier.


4. Abschnitt: Schafe

Art. 52 Haltung

1 Schafe dürfen nicht angebunden gehalten werden.
2 Schafe dürfen kurzfristig angebunden oder anderweitig fixiert werden.
3 Für Schafe muss ein Liegebereich vorhanden sein, der mit ausreichend geeigneter Einstreu versehen ist.
4 Einzeln gehaltene Schafe müssen Sichtkontakt zu Artgenossen haben.
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Welches Schaf schreibt solchen Bockmist? Entweder das Schaf wird einzeln gehalten und hat keinen Sichtkontakt zu Artgenossen oder es wird nicht einzeln gehalten. Genügt das Aufhängen eines Photos von Artgenossen?

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Viele Tierarten können nur noch neu gehalten werden, wenn ein Gutachten einer anerkannten Fachperson vorliegt, das nachweist, dass die tiergerechte Haltung gesichert ist (vgl. Art. 92).
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Während Hundehalter einen Führerschein absolvieren müssen, dürfen Familien und deren Kinder diese Kleintiere noch (!) ohne Ausbildungsnachweis halten. Pferde müssen Blickkontakt zu Artgenossen haben, Schafe dürfen nicht mehr angebunden werden und Fische sind vor dem Töten erst zu betäuben. Als Hobbyfischer bin ich gespannt, wie das gehandhabt werden soll. Vielleicht sollte ich den Fisch erst an meiner Zigarre saugen lassen, bevor ich ihm das Genick breche?!

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[…] Ohne tierärztliche Anweisung eingesetzt werden dürfen, unter Vorbehalt der heilmittelrechtlichen Gesetzgebung, betäubende Substanzen bei nicht unmittelbar zum Verzehr vorgesehenen Fischen zur Gewinnung von Fortpflanzungsprodukten und zur Markierung oder anderweitigen Kennzeichnung sowie zur Betäubung und Tötung von Aquarienfischen. Die Tiere sind bis zum Ende der Wirkung zu beobachten.
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Sollen wir hier etwa zu Sadisten erzogen werden, wenn man verlangt, daß dem Verrecken der Tiere bis zum bitteren Ende zuzuschauen ist? Nennt man es nicht Heuchelei, wenn einerseits virtuelle Gewalt in Videospielen verboten werden soll, anderseits reale Grausamkeiten zugemutet werden sollen?

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Schließlich wird eine neue Tabelle 8 mit Mindestanforderungen für das Halten von Fischen zu Zierzwecken eingeführt.

Art. 156 Vorbereitung der Tiere

Artikel 156 Absatz 1 entspricht inhaltlich Artikel 53 Absatz 2 TSchV81. Neu wird in Absatz 2 die Bestimmung, wonach bei Speise- und Zierfischen sicherzustellen ist, dass der Magen-Darmtrakt vor dem Transport möglichst vollständig entleert ist, aufgenommen. Damit soll verhindert werden, dass Fische auf dem Transport für die Verdauung Energie verwenden und damit zusätzlich belastet werden. Zudem würde eine Kotabgabe die Qualität des Transportwassers nachteilig verändern.

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Bei der nächsten Revision wird man sicherlich jedem Zierfisch im Aquarium den Arsch einzeln putzen müssen!

Bei viel Zuwendung einer pensionierten Oma an den Wellensittich ist ein Zweitviech völlig überflüssig. Raben sprechen nur bei Einzelhaltung. Scheuklappen sind für die Brauereirosse überlebensnotwendig, um im Straßenverkehr nicht zu scheuen und nicht durchzubrennen. Wer die Verordnungen für Fische gutheißt, der darf ab sofort keinen Lachs mehr essen, ob nun geräuchert oder nicht. Er sollte gar keine Meeresfrüchte mehr zu sich nehmen, denn das Tierschutzgesetz gilt nur für die 41.285 km2 große Schweiz, wovon eh ein Drittel unbewohnbar ist. Wirtschaftlich betrachtet, werden die Kosten für tierische Nahrungsmittel in die Höhe schnellen, denn all die damit verbundenen Umbauten müssen amortisiert werden. Kurzfristig gesehen wird es wohl ein Geschäft für das Bau- und Transportgewerbe.

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Absatz 2 legt neu fest, dass die Tiere aller soziallebenden Tierarten – nicht nur Affen, Hunde und Katzen (Art. 59 Abs. 4 TSchV81) – in Gruppen gehalten werden müssen. Sozialpartner stellen einen sehr wichtigen Aspekt für das Wohlergehen der Versuchstiere dar, deren Haltungsumgebung z.B. aus Gründen der Hygiene oft sehr restriktiv ausfällt. Betroffen sind in der Praxis hauptsächlich Mäuse, Ratten, Kaninchen und Meerschweinchen, die heute teilweise einzeln gehalten werden. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind unverträgliche Individuen wie z.B. Kaninchenböcke oder Mäuseböcke gewisser Stämme. Die ausreichende Strukturierung der Haltungsumgebung und geeignete Gruppenzusammensetzung tragen bei verschiedenen Tierarten wesentlich dazu bei, dass sich die Individuen gut miteinander vertragen. Eine Einzelhaltung ist somit nur zulässig, wenn sämtliche Möglichkeiten die Verträglichkeit zu fördern, ausgeschöpft worden sind. Ein Beispiel dazu ist die soziale Verträglichkeit bzw. die Zulässigkeit einer längerfristigen Einzelhaltung von Primaten oder Hunden. Für das Errichten der Gruppenhaltungen ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Dies gilt nicht für Primaten sowie Hunde und Katzen, da diese Tierarten bereits in Gruppen gehalten werden müssen.

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Wem der Begriff Bevormundungsstaat noch immer nichts sagt, dem sollten solche Verordnungen endlich die Augen öffnen. Tiere werden bereits heute in der Schweiz besser gehalten als deren Einwohner. Wie zum Teufel wird nun schon wieder, nach nur sieben Jahren, das Tierschutzgesetz vorrangig behandelt. Und weshalb wird nach einem gegenteiligen Beschluß nun dennoch das Kapnophobikergesetz forciert vor der Sommerpause behandelt? Das sind alles kleine Nebenschauplätze im Vergleich zu den wirklichen Problemen, die in der Schweiz angegangen werden müßten. Es sind hingegen historische Zeugnisse, wie der Nannystaat mit Verboten und Verordnungen den Bürger Schritt für Schritt entmündigt. Man unterstellt den Bürgern kontinuierlich Unkenntnis und Dummheit; in diesem Falle im Umgang mit Tieren.

An den Taten sollst du gemessen werden. Die Verwaltung muß den Schweizern gar nicht sagen, wie dumm und dämlich sie sind, das weiß sie bereits. An ihren Taten kann man es erkennen.

Zum Download der 153-seitigen TSchV

UPDATE 2020-08-10

 

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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22 thoughts on “Neues Tiergesetz sorgt für Kopfschütteln

  1. Pingback: Pligg
    1. Das Wohl des Tieres wird hier nicht über das Wohl des Menschen gestellt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Nur kann ich aus Erfahrung heraus sagen, dass die meisten ihre Tiere (vor allem Kleintiere) in viel zu kleinen Käfigen dahinvegetieren lassen! Oft sind diese auch allein! Auch wenn es viele Menschen mit ihren Tieren gut meinen, so fehlt doch häufig die Zeit und das Wissen sich ausreichend zu kümmern…

  2. Pingback: www.colivia.de
  3. Ich fordere eine Paarhaltung für uns Menschen.
    Aber bitte mit 10 Vetorechts.

    zu den Fischen:
    Bisher wurden Lebensmittel ohne chemische Rückstände gefordert.
    Und plötzlich müssen Fische Beteubungsmittel enthalten.
    Supper, da kann ich ja Fische essen statt enen Joint rauchen.
    Fällt Fisch in Zukunft unter das Beteubungsmittelgesetzt?
    Wird Fisch verboten?
    Darf ich nach einem Fischessen noch Autofahren?

    Für die Verbotsmanie gibt es nur eine Lösung:
    Erklärt das Bundeshaus (und andere Ratshäuser) zu phychiatrischen Kliniken!
    Entmündet Politiker!

  4. Die geschlechtliche Trennung von Gefängnissinsassen müsste unter diesem Blickwinkel wohl auch hinterfragt werden.
    Müssen die SBB jetzt dafür sorgen, dass Bahnreisende ihren Darm entleert haben, bevor sie eine Reise antreten, damit sie nicht belastet werden? Und warum verbietet man das Rauchen auf Bahnreisen, wenn es doch nachweislich eine beruhigende Wirkung hat?

    Sollte man nicht auch dem Rauchlachs entgegenkommen und ihn nicht mehr dem Passivrauch aussetzen?

  5. Sollen sollte man eigentlich nie etwas – aber müssen, wenn man konsequent sein will. Doch wer ist das heute schon oder noch?

    Man redet bloß noch dem EU-Bürokratenkoloss in vorauseilendem Gehorsam nach dem Mund. Wo sind die Politiker mit echtem Profil geblieben?

  6. Ich fordere ein Verbots-Moratorium

    Meiner Meinung nach müsste man die Anzahl Verbote und Verordnungen pro Legislaturperiode oder Jahr klar auf 0 begrenzen, bis sämtlicher Unfug beseitigt ist. Oder – man muß für jedes neue Verbot, eine andere Verordnung oder eine andere Regulierung dafür streichen und ersetzen. Dann würden die hyperaktiven Politiker schnell merken, was wichtig ist und was nicht.

    Die Zehn Gebote kommen mit 279 Wörtern und die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten kommt mit 300 Wörtern aus. Zum Vergleich: Die EU-Verordnung über den Import von Caramel-Bonbons umfaßt 25’911 Wörter.

  7. Hoffentlich beinhaltet dieses kluge Gesetz auch den Umstand, dass die possierlichen Tierchen nicht kastriert oder sterilisiert werden.
    Denn wenn schon Paarhaltung wäre es doch eine Gemeinheit sondergleichen, wenn sich diese Häschen, Meerschweinchen u. Co. nicht nach Lust und Laune paaren und vermehren dürften.

  8. Art. 32 Enthornung und Kastration durch Tierhalterinnen und Tierhalter

    1 Tierhalterinnen und Tierhalter dürfen eine Enthornung nur in den ersten drei Lebenswochen und eine Kastration von männlichen Jungtieren nur in den ersten zwei Lebenswochen des betreffenden Tieres und nur im eigenen Bestand durchführen.

    2 Die Tierhalterinnen und Tierhalter müssen einen vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom BVET anerkannten Sachkundenachweis erbringen und die Eingriffe unter der Anleitung und Aufsicht der Bestandestierärztin oder des Bestandestierarztes ausüben. Können sie einen Eingriff unter Schmerzausschaltung selbstständig durchführen, so meldet sie die Bestandestierärztin oder der Bestandestierarzt bei der zuständigen kantonalen Behörde zur Überprüfung der praktischen Fähigkeiten an. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung dürfen die Tierhalterinnen und Tierhalter den Eingriff selbstständig durchführen.

  9. Kommt das nicht auf das gleiche raus?
    Wenn ich Tiere hätte und nur 1 mal im Jahr herumschnipfeln müsste, könnte ich niemandem, der erfahren ist, diese Arbeit übergeben.

  10. Du mußt erst von einem Tierarzt als dafür fähig befunden werden. Dieser teilt das dann den Behörden mit und du darfst nach dieser Mitteilung noch vor dem Behördentest Kastrationen vornehmen. Aber den Test wirst du dennoch ablegen müssen, sobald der Veterinär dich angemeldet hat. Solltest du durchfallen, … ???

    Natürlich darfst du, wie bereits heute, jederzeit die Kastration von einem Fachmann durchführen lassen – doch wie jeder weiß, kostet das jedesmal und dies nicht zu knapp. Genau so wie die vorgesehenen Prüfungen (Führerscheine) zum Halten der Tiere das Schulwesen weiterhin monetär und völlig leerlaufmäßig unsinnig aufbläht und begünstigt, nur damit man dann stolz in der ARENA verkünden kann, man hätte etwas für das «Bildungswesen» getan, begünstigt und wofür du auch wieder Geld abdrücken darfst.

    Wenn da noch jemand staunt, was in unserem Bildungswesen nicht stimmt, der versteht nicht, daß mit jedem Diplömchen oder sonstigem Behördenpapier, das neu in eine obligatorische Verordnung kommt, allen nur die Zeit stiehlt und uns vorgaukelt, die Schüler lernen heute besser und mehr. Das Gegenteil ist der Fall. Solches Tun kennen wir von Seldwyla.

    Fahrprüfung meines Vaters: Eine 22 prozent steigende, steile Straße rückwärts 20 Meter hochfahren – und die Prüfung war innert zehn Minuten mit 16 Jahren bestanden. Und heute besteht für Neulenker egal welchen Alters, jedoch erst ab 18. Altersjahr, eine dreijährige Alkohol-Karenzfrist. Zudem müssen diese alle drei Jahre einen Fahrtest wiederholen. Das freut natürlich die Fahrlehrer und das Kantonale Verkehrsamt für die neue Einnahmequelle von unangemessenen Gebühren. Doch dies schafft wieder völlig unproduktive Arbeitsplätze, die dann in der richtigen Wirtschaft fehlen, dafür die Existnzberechtigung der Behörden zementiert und weiter ungerechtfertigt rechtfertigt.

  11. Wow, was fürn armer Artikel.
    Nur weil du deine Familie vielleicht schlecht behandelst, müssen wir es ja im Gegenzug nicht auch mit Tieren so machen, nur weil man meint der Mensch käme vor dem Tier. Also wer wirklich denkt zig Millionen Menschen seien in jedem Falle verantwortungsvoll im Umgang mit Tieren, der hat wohl noch nicht viel gelebt oder erlebt. Erst Augen öffnen, dann Mund öffnen!

  12. Was ich noch vergaß: ich bin nicht gegen alles was du an Irrationalitäten angeführt hast, aber einiges macht schon Sinn. Wenn man Tiere schon aus ihrem natürlich Lebensraum reißt, sollte man den Neuen wenigstens so angenehm wie möglich gestalten. Und sein Leben lang alleine und einsam in einem kleinen Käfig zu hocken und dahin zu vegetieren findet wohl niemand toll, weder Mensch noch RUDEL-Tier. Kannst ja mal die misshandelten Kinder fragen, die von ihren ELtern im Keller eingesperrt werden vielleicht mit nem Fisch als «Wegbegleiter», lustig finden die das sicher nicht.

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