Sozialdarwinismus
Mit der 5. Invaliden-Versicherung (IV)-Revision wird den Behinderten, analog der Arbeitslosenversicherung (ALV), unterstellt, dass sie absichtlich krank und erwerbsunfähig würden. ‹Scheininvalide›, das Unwort des Jahrzehnts, kreiert von der SVP, dürfe es nicht geben; als ob jemand absichtlich krank wird!
Wegen einigen im Promillebereich liegenden, schwarzen Schafen müssen die erwerbsunfähigen Kranken nun zusätzlich noch mehr leiden, statt einfach die parasitären IV-Bezüger klar zu definieren und ihre Rente einzustellen. Vorherrschende SVP-Einstellung: «Ja, wo kämen wir denn da hin, wenn es einem Kranken mal zwischenzeitlich etwas besser geht und er mal nicht brüllen muss vor Schmerzen? Dann müssen wir hier eben mal ein bißchen nachhelfen»
Erwerbsunfähige Kranke werden bei Annahme der 5. IV-Revision dem allgemeinen Trend folgend noch mehr bevormundet, geknutet, drangsaliert und noch mehr aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Es werden ihnen Rechte entzogen, die ihnen bisher zustanden. Der Rest von Selbstachtung, Integrität und Selbstbestimmung wird ihnen Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz scheibchenweise entzogen!
Die IV ist eine Versicherung wie jede andere auch, und man kann nicht, darf nicht die Verträge einseitig zu Ungunsten der Prämienzahlenden ändern. Aber das ist nun mal typisch schweizerischer Neid-Egoismus. Jeder Kranke würde gerne seine Rente an solche Neider zahlen, wenn diese paranoiden, kotbraunen, verknorksten, blind autoritätsgläubigen, denkunfähigen Bünzlis ihnen dafür ihre Krankheit abnähmen.
Zuerst sackt man das Prämiengeld ein um danach bei der Leistung zu kneifen. Leider ist die IV eine öffentlich-rechtliche Versicherungs-Anstalt und somit kann jeder «Blick»Lesende und Absinthe trinkende Parlamentarier seine eigenen, oft umnachteten Parlamentsvorstöße machen – der bloßen Aktivitis willen und weil wir gerade Wahljahr haben. Die Zeche dieser teuren parlamentarischen Vorstöße zahlen dann genau die Steuerzahler, die mit solchen Gesetzen die IV-Ausgaben senken wollen, wohl wissend, dass sie die Kosten bloß auf die Krankenkassenprämien und Sozialämter auf die Gemeinden und Kantone abwälzen mit dem Resultat steigender Bürokratenzahl und ergo auch -Löhne.
Statt anzuerkennen, dass unsere geldgeile und seelenlose Gesellschaft heute mehr Menschen krank und kaputt macht als früher und dass diese Gesellschaft sämtliche Konsequenzen daraus tragen muss und nicht bloß die angenehmen Rosinen daraus picken darf, werden die Kosten mit diversen Gesetzen zwischen den verschiedenen Leistungserbringern hin- und hergeschoben. Letztendlich ist es wie immer: Das Sozialamt der Gemeinde als letztes Glied der politischen Nahrungskette muss ‹blechen›!
Ein Kranker ist in seinen körperlichen und seelischen Ressourcen reduziert – und in genau diesem Moment will das Gesetz nun durch die Verschärfung der sogenannten Mitwirkungspflicht den Kranken noch mehr bevormunden, stressen und unter Kontrolle stellen. Ein gutes Beispiel für die Aberkennung menschenwürdiger Rechte ist, dass die Erwerbunfähigen nun bei einer Anfechtung des IV-Entscheides, welche bisher kostenlos war, bezahlen müssen. Hallo Leute! – erwerbslos und bezahlen? Ja wie denn? Ein Kranker wird dadurch wohl kaum die notwendige Ruhe und Chance auf Genesung finden.
Wir leben seit dem von der SVP ‹verdankenswert initierten› EWR-Nein mit einer konstanten Sockelarbeitslosigkeit und hatten deswegen eine mehr als zehn Jahre dauernde Rezession hinter uns. In dieser Sockelarbeitslosigkeit sind weder die Frauen, die sich mangels Arbeitsstellen in den Haushalt zurückgezogen haben, noch die nach zwei Jahren von der ALV Ausgesteuerten, noch die ALV-Kürsli-Besuchenden (die werden unter der Rubrik «Arbeitende» geführt – welch ein Hohn!) registriert. Kämen diese auch noch in die Statistik der Arbeitslosen, wären wir ebenfalls bei etwa zehn Prozent, wie die EU im Durchschnitt auch!
Erst wenn diese Sockelarbeit verschwindet darf angenommen werden, dass Betriebe und Firmen auch Invalide einstellen werden. Erst, wenn gesunde Menschen in der Schweiz, die über 50 Jahre alt sind, noch eine Stelle finden darf angenommen werden, dass die altersmässig 50+ Invaliden überhaupt anfangen dürfen zu hoffen, eine Anstellung zu finden.
Seit etwa 20 Jahren wird und wurde alles mit Gesetzen bisher bloss verschlimmbessert, da nicht mit, sondern gegen die Kranken, Arbeitslosen, Raucher, Adipöse, Trinker und sonstige ‹Randständige› politisiert wird. Wenn schon ein Drittel der Bevölkerung wegen des Rauchens ausgegrenzt wird, wie sollen denn da die Invaliden erst eine Chance bekommen?
Invalidität kann jeden unverhofft treffen! Das scheinen gewisse Leute nicht realisieren zu wollen, bis es eben auch mal den einen oder andern trifft, der meint, es seien nur immer die andern, die krank und invalid werden. Deshalb appelliere ich gerade an die Gesunden, ihre Solidarität mit den Schwachen unserer Gesellschaft nicht vollends aufzugeben und am 17. Juni 2007 mit einem überzeugten NEIN im Herzen und auf dem Stimmzettel zur Urne zu gehen.
Es ist die Pflicht eines jeden im christlich geprägten Abendland, die von unseren Vorfahren hart erkämpften, im Vergleich zum Ausland minimalen Sozialleistungen zu erhalten. Ein aufrechter Schweizer lehnt jeden Sozialabbau ab – und diese 5. IV-Revision ist nichts anderes als genau das.
[Carolus Magnus]
NEIN zur 5. IV-Revision
KEINE LOCKERUNG DES DATENSCHUTZES
30% der Menschen mit HIV/AIDS, in der Schweiz, leben mit einer IV-Rente, etwa 20% arbeiten Teilzeit und rund 50% sind voll erwerbsfähig und integriert in die Arbeitswelt. Allein diese Zahlen zeigen, dass eine HIV-Infektion unterschiedliche gesundheitliche und gesellschaftliche Folgen hat.
Nicht alle sind zum Beispiel freiwillig und ?nur? durch die Folgen der gesundheiltlichen Einschränkungen in Rente, sondern durch die Folgen von Stigma und Diskriminierung unfreiwillig in die IV abgeruscht oder abgeschoben worden. Viele HIV-positive ArbeitnehmerInnen werden trotz ihrer Arbeitsfähigkeit im Bewerbungs-und Arbeitsprozess mit spezifischen Problemen konfrontiert: Unrechtmässige Fragen der Arbeitnehmer nach dem HIV-Status bei der Anstellung, Datenschutzverletzungen des Vertrauensarztes, Ausschluss aus der Taggeldversicherung und dem überobligatorischen Bereich der 2. Säule des BVG, missbräuchliche Kündigung, Mobbing und Erwähnung von HIV im Arbeitszeugnis.
Die Lockerung des Datenschutzes, die in der 5.IV-Reviosion vorgesehen ist, setzt Menschen mit HIV und AIDS verstärkt unter Druck, z. B. weder mit Arztbesuchen oder Tabletteneinnahme aufzufallen, geschweige sich denn eine Erkältung pro Jahr zu leisten. Die Angst vor Diskriminierung, stellt eine Belastung dar, die wiederum zu einer zweiten Krankheit werden und den Infektionsverlauf negativ beeinflussen kann. Denn die gesellschaftlichen Vorurteile können bei Bekanntwerdung des HIV-Status zu schwerwiegenden existenziellen Folgen führen. Mit der 5. IV-Revision sind vermehrtes Mobbing, Stellenverlust und Langzeitarbeitlosigkeit vorraussehbar.
Die vereinfachte Weitergabe von sensiblen Daten im Sinne der Früherfassung ist deshalb Grund genug die 5. IV-Revision grundsätzlich abzulehnen.
Durch die moderne HIV-Therapie haben viele Menschen mit HIV ihre vollständige Arbeitsfähigkeit erreicht; nur: sie bekommen keine Stelle, denn krankheitsbedingte Lücken im CV bilden häufig unüberwindbare Hindernisse trotz guter Qualifikationen.
Der Vorwurf des IV-Missbrauchs trifft teil-oder ganzberentete Menschen mit HIV und AIDS schwer. HIV allein birgt schon genug Entwertung, Schuld und Stigmatisierung und niemand schätzt es in-valid zu sein. Wir müssen uns verwehren gegen jegliche Diskriminierung und äusserst besorgt sein über die schleichende Entsolidarisierung allen (vermeintlich) Schwächeren gegenüber.
Die 5. IV-Revision schafft weder Stellen noch fördert sie die Integration. Im Gegenteil: Sie wird viele von uns in die Berentung schicken oder zu Sozialgeldbezüger machen. So müssen die Einen damit rechnen früh, sehr früh erkannt und abgeschoben zu werden, ohne Taggeldversicherung, Zusatzrente oder Lebensversicherung, wohlbemerkt. Und die Anderen, die eine Rente haben, können herausfallen, ohne Aussicht auf Reintegration, und vorallem ungeachtet des individuellen Befindens, denn an der Messlatte von Überwindbarkeit und Zumutbarkeit gemessen, spielt sowohl eigenes Empfinden und Leiden, als auch soziokulturelle Beeinträchtigung keine Rolle. Wer stellt denn jemanden nach 10 Jahren IV ,mit bekannter HIV-Infektion, ohne einen Cent Pensionskasse übrig bei sich ein? Welche Übergangslösungen sind vorgesehen?
Die 5. IV-Revision bringt nur Nachteile für alle Beteiligten- und kostet, anstatt einzusparen. Nein zu dieser Scheinlösung, Nein zur schleichenden Entsolidarisierung und Nein zur vereinfachten Einsicht in sensible Daten.