Mit sieben Lügen zum Landfriedensbruch

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Sieben klassische Unwahrheiten zum Thema «Passivtabakrauch»

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1. Der sogenannte «Passivrauch» (aus Tabak)

Urheber: Erstmals tauchte dieser Begriff bei den Nazis auf – vom militanten Nichtraucher Adolf Hitler gefördert – mit dem Ziel, die Zahl der Raucher durch Verbreitung von irrationaler Angstpropaganda zu senken.

Hintergrund: Raucher als Individualisten sind in der Regel weniger steuerbar, als «gesunde» Mitglieder des Volkskörpers.

Wirklichkeit: Tabakrauch ist in jeder Hinsicht ungefährlicher als Pulverdampf.

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2. An «Passivrauch» sterben in Deutschland jährlich 3.301 Menschen

Urheber: WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle beim Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg (DKFZ).

Hintergrund: Unwahre Schlußfolgerung einer viel zitierten «Studie» des DKFZ, die abenteuerliche Schätzungen aus Drittstudien auf wissenschaftlich nicht haltbare Weise hoch rechnet (Junk Science).

Wirklichkeit: Die Zahl ist frei erfunden. Bis heute gibt es weltweit keinerlei wissenschaftlich haltbaren Beleg für den Tod auch nur eines einzigen Nichtrauchers durch «Passivrauch».

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3. Passivrauch in Gaststätten birgt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko

Urheber: DKFZ und andere, international operierende Prohibitionsagitatoren.

Hintergrund: In Tabakrauch sind zahlreiche Stoffe enthalten, die als schädlich für die Gesundheit betrachtet werden. Hinzu kommen Feinstaubemissionen.

Wirklichkeit: Die durchschnittliche Belastung der Raumluft in Gaststätten mit Schadstoffen aus Tabakrauch liegt weit unter derjenigen, welche z.B. aus Baumaterialien oder durch Küchendunst freigesetzt werden. Die Feinstaubbelastung durch Kerzen übersteigt diejenige von Tabakrauch um ein Vielfaches.

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4. Die Gesundheit von Gastronomiepersonal muß geschützt werden

Urheber: DKFZ, die EU-Kommission, die Parteien GRÜNE, SPD, CDU und LINKE sowie weitere, international operierende Prohibitionsagitatoren.

These: Nichtraucher, die in der Gastronomie beschäftigt sind, werden gegen Ihren Willen gesundheitlichen Gefahren durch «Passivrauch» ausgesetzt. Rauchverbote müssen diese Personen vor Passivrauch schützen.

Wirklichkeit: Rund zwei Drittel aller Mitarbeiter in der Gastronomie sind Raucher und bedürfen daher keines «Schutzes» vor «Passivrauch». Niemand zwingt nicht rauchendes Personal, in der Rauchergastronomie zu arbeiten.

5. Nichtraucher werden bei der Arbeitsplatzwahl diskrimiert.

Urheber: DKFZ, die EU-Kommission, die Parteien GRÜNE, SPD, CDU und LINKE sowie weitere, international operierende Prohibitionsagitatoren.

These: Findet nicht rauchendes Gastronomiepersonal aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage keinen (raucherfreien) Arbeitsplatz, so liegt gegenüber rauchendem Personal eine Diskriminierung vor, weil dieses in der Rauchergastronomie mühelos einen Arbeitsplatz finden könnte. Deshalb muß an allen Arbeitsplätzen in der Gastronomie ein ausnahmsloses Rauchverbot gelten.

Wirklichkeit: Kein Verkäufer, der einen vegetarischen Lebenswandel pflegt, ist dazu gezwungen, in einer Metzgerei zu arbeiten. Niemand käme auf die absurde Idee, aus diesem Sachverhalt eine nicht duldbare Diskriminierung gegenüber Nichtvegetariern herzuleiten, derentwegen an allen Arbeitsplätzen im Lebensmittelhandel ein allgemeines Fleischverbot zu verlangen sei.

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6. Rauchverbote in der Gastronomie sind nötig, weil technische Lüftungssysteme die «Gefahr durch Passivrauch» nicht vermindern können.

Urheber: DKFZ und andere, international operierende Prohibitionsagitatoren.

Hintergrund: Bestrebungen der Gastronomie, Nichtraucher durch technische Innovationsmaßnahmen vor den vermeintlichen Gefahren durch «Passivrauch» in Gasträumen zu schützen, ohne dort das Rauchen verbieten zu müssen.

Wirklichkeit: Vom TÜV Rheinland begleitete Versuche in Gaststätten mit und ohne Luftreinigungsanlagen haben ergeben, daß die Schadstoffbelastung in Gasträumen, in denen geraucht wurde, bei eingeschalteter Luftreinigung erheblich geringer war als in solchen Gasträumen, in denen zwar nicht geraucht, aber auch auf die Luftreinigung verzichtet wurde. Dies bedeutet im Klartext: Die Luft in Rauchergaststätten mit Luftreinigung enthielt wesentlich weniger Schadstoffe, als die Luft in der üblichen Nichtrauchergastronomie – ja sie war sogar besser, als im Freiluftbereich vor den untersuchten Gaststätten.

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7. Gaststätten dürfen das Rauchen aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur gestatten, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden.

Urheber: Bundesverfassungsgericht (BVG) am 30.07.2008 in Karlsruhe.

Hintergrund: Insbesondere die getränkeorientierte Kleingastronomie mußte nach Einführung der Rauchverbote teils existenzbedrohende Umsatzeinbußen hinnehmen; zahlreiche Betriebe gingen in den Konkurs. Um sicher zu stellen, daß sich nicht auch besser gestellte Gastronomiebetriebe auf die Ausnahmeregelung berufen, verhängten die Karlsruher Richter dieses Quasi-Eßverbot.

Wirklichkeit: Es gibt keinen nachvollziehbar vernünftigen Grund, weshalb es einem Wirt verwehrt bleiben sollte, auch für rauchende Gäste ein adäquates Speiseangebot vor zuhalten. Mit Gesundheitsschutz hat das nichts zu tun!

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Summa Summarum:
«Passivrauch» ist eine Erfindung der Angst- und Haßpropaganda Adolf Hitlers, ein Kunstbegriff, den das DKFZ in seinem erbitterten Feldzug gegen die rauchenden Teile der Bevölkerung blind übernommen hat und zum Angstbegriff einer beispiellos hysterischen, politischen Agitation kürt, obwohl weltweit noch kein einziger Todesfall durch «Passivrauch» nachgewiesen worden ist. Die Behauptung des DKFZ oder BAG von Todesfällen durch «Passivrauch» ist eine dreiste Lüge! Ein Vorwurf den beide trotz aller Anstrengungen nicht entkräften können.

Die Schadstoffbelastung in Gaststätten durch Baugifte, Küchendünste oder Feinstaub aus Tisch- oder Rechaud-Kerzen liegt weit über derjenigen, die sich bei normaler Lüftung durch Tabakrauch in der Raumluft anreichern. Bei Betrieb adäquater Luftreinigungsanlagen ist die Luft in Rauchergaststätten sogar besser, als in herkömmlich belüfteter Nichtrauchergastronomie. Ein mit Gesundheitsschutz begründetes Rauchverbot ist daher absolut unhaltbar und überflüssig.

Kein Nichtraucher ist gezwungen, in einer Rauchergaststätte zu arbeiten. Nicht Nichtrauchtraucher, sondern Raucher werden bei der freien Arbeitsplatzwahl diskriminiert. Zahlreiche Arbeitgeber, vor allem in der Gesundheitsbranche, allen voran die WHO, stellen keine Raucher ein und diese eklatante Benachteiligung arbeitsuchender Raucher gegenüber Nichtrauchern wird weder als Diskriminierung anerkannt, noch wird sie entsprechend gesetzlich verfolgt oder geahndet.

Das völlig ungerechtfertigte Eßverbot in Rauchergaststätten macht das ganze Ausmaß der höchstrichterlich gebilligten Groteske erst richtig sichtbar und setzt der, von maßlosen Desinformations- und Hetzkampagnen begleiteten Diskriminierung von Rauchern durch die gesetzlichen Rauchverbote die Krone auf. Es kommt darüber hinaus einem willkürlich verhängten Berufsverbot von Köchen in Teilen der Kleingastronomie gleich, schränkt die unternehmerische Freiheit der Wirte ein und führt zu einer wettbewerbswidrigen Benachteiligung betroffener Betriebe.

Durch die wahrheitswidrige Behauptung der WHO, der Gesundheitsindustrie sowie profilierungssüchtiger Parlamentarier, Rauchverbote seien zwingend notwendig, um Nichtraucher vor Gesundheitsschäden und vor Diskriminierung durch Raucher zu schützen, wird die Wirklichkeit ins Gegenteil verkehrt. Täter stilisieren sich in perfiden Medienkampagnen zu Opfern und die eigentlichen Opfer werden mittels derselben Propaganda böswillig zu Tätern erklärt.

Genau SO fängt Volksverhetzung an!

In Anlehnung an J.V. Quelle

Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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