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Untertanengeist, Gutgläubigkeit, Kritiklosigkeit werden verlangt
Stadträte von Luzern fordern Buße wegen Majestätsbeleidigung
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Ausgangslage
Schweizweit wurden in der letzten Woche 460 Beschwerden eingereicht, davon entfielen 250 auf den Kanton Luzern.
Die Beschwerdeführer der Kantone Luzern und Aargau haben in den letzten Tagen Post von den jeweiligen Kantonen bekommen. Zwar liegt nur ein abschlägiger Bescheid in Schwyz vor, jedoch gibt es zwei Kantonen Anträge (in Luzern vom Stadtpräsident, in Aargau vom Rechtsdienst des Regierungsrat), wonach die Kosten der Beschwerden den Beschwerdeführern aufzuerlegen seien. Dies mit der Begründung, daß die Beschwerde gegen den «guten Glauben» verstießen oder die Voraussetzungen der «Trölerei» erfüllten. Der Stadtrat von Luzern machte sich dabei nicht einmal die Mühe, bei 250 Beschwerden unterschiedlichen Textes, zwischen den einzelnen Beschwerden zu differenzieren.
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Schreiben der Stadt Luzern
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Statistischer Streuwert allein widerlegt jegliche schräge Argumentation
Ginge es nach den hohen Damen und Herren zu Luzern, wäre das Hauptargument vieler geführten Beschwerden, daß das Resultat 50.1% Ja- zu 49.9% Nein-Stimmen innerhalb des Streubereichs bei der Abstimmung lag, null und nichtig. Es verstieße gegen den «guten Glauben». Die Fehlerquote von 1% gibt es in der Stadt Luzern nicht. Die Gesetze der Statistik und Mathematik werden vom Stadtrat schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen, so als ob sie nicht existieren. Doch es ist mathematisch gesehen möglich, daß rein aufgrund von Flüchtigkeitsfehlern das Abstimmungsergebnis mit 50.9% Nein-Stimmen zu 49.1% Ja-Stimmen ausfiel. Dieses Argument widerspricht aufgrund der mathematischen Grundlage weder dem Grundsatz von Treu und Glauben noch kann es als Trölerei abgestempelt werden. Trölerei, oder grober Unfug ist eher das was der Stadtrat hier bietet. Denn gegen Naturgesetze kommen selbst die hohen Damen und Herren zu Luzern nicht an. .
Dem «König» platzt der Kragen
Unseres Erachtens bezwecken es alle, die mit der Abwälzung der Beschwerdekosten auf die Beschwerdeführer drohen, diese zu büßen. Die Frage ist, wofür? Weiter soll dadurch das Beschreiten des Rechtswegs nach Abstimmungen künftig unterbunden werden. Das Hinterfragen der Abstimmungsresultate wird als Majestätsbeleidigung empfunden. Was nicht in den Kram paßt, soll auf willkürliche Art und Weise bestraft werden. Eine Abwälzung der Kosten mit dem Argument, die Beschwerde sei reine Trölerei oder widerspreche Treu und Glauben, hängt letztendlich vom richterlichem Ermessen eines Einzelrichters ab. Was ist Trölerei? Ab wann verstößt eine Abstimmung Treu und Glauben? Damit unsere Beschwerden so abgestempelt werden könnten, müßten die Regierungsräte zum Schluß kommen, daß das Argument mit dem statistischen Streuwert (siehe oben) keines sei. Das erinnert uns stark an Könige und Diktatoren, die, wenn sie sich mit Kritik nicht auseinander setzen wollen, kurzerhand einen neuen Tatbestand kreieren. Werte Demokraten, so geht es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht, dagegen haben wir uns zur Wehr setzen. Das ist eine Bürgerpflicht! Ärmere Bürger – das einfache Volk – soll von Grund auf keine Chance haben, bestehen zu können. Bei einem solchen Verhalten kann man tatsächlich sämtlichen guten Glauben verlieren … .
Stadt Luzern beleidigt
Im Kanton Luzern hat der Stadtpräsident von Luzern dem Regierungsrat empfohlen, die Beschwerdekosten auf die Beschwerdeführer zu übertragen. Es sei, wie von den Beschwerdeführern festgestellt wurde, seit Jahren gang und gäbe, daß über 99% der Stimmen brieflich eingereicht würden in der Stadt Luzern. Dabei wird vergessen, daß von Seite unserer Organisation niemand behauptet, daß nicht bereits schon seit Jahren manipuliert und geschwindelt wird. An dieser Stelle sei auf die UNO-Abstimmung zu verwiesen: UNO-Betrug. Daß ein Stadtpräsident sich im Namen der Stadt beleidigt fühlt, wenn die Abstimmungsergebnisse jenes Kantons, der den stärksten Ja-Anteil schweizweit hatte, hinterfragt werden, ergibt uns gemäß Umkehrschluß folgendes Weltbild: Wer nicht als Fakt akzeptiert, was von den Türmen des Königshofes posaunt wird, gilt von Grund auf als unanständig und hat bestraft zu werden.
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Rechtsdienst des Aargauer Regierungsrats
Im Kanton Aargau droht Beschwerdeführern gemäß «Merkblatt über das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat», wenn sie mit den Beschwerden unterliegen, die Kosten des ganzen Beschwerdeverfahrens. Hier wird der Bürger verwirrt. Gemäß Artikel 77 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sind sämtlichen Beschwerden kostenlos, es sei denn, sie widersprächen Treu und Glauben oder seien trölerisch. Das Merkblatt findet somit auf Abstimmungsbeschwerden grundsätzlich keine Anwendung. Hier wird der Bürger eingeschüchtert. Daß Abstimmungsbeschwerden gegebenenfalls am Vermögen des Beschwerdeführers scheitern, darf nicht sein. Weiter hält der Rechtsdienst des Regierungsrats des Kantons Aargau fest, daß mittels Verschwörungstheorien versucht werde, Mißtrauen in Volksabstimmungen zu sähen. Als Beispiel wird der Hinweis auf den mathematischen Streuwert (vgl. oben) zitiert. In einer Demokratie ist mißtrauisch zu sein das Recht – ja sogar die Pflicht – eines jeden Bürgers. Ziel des Staates muß es sein, klar aufzeigen zu können, daß für Mißtrauen kein Anlaß besteht. Transparente Verfahren und nachvollziehbarer Umgang insbesondere mit den brieflichen Stimmen ist das Mittel, welches angesagt wäre, um Mißtrauen zu vermeiden oder Zweifel zu zerstreuen. Inwiefern eine mathematische Zahl zur Verschwörungstheorie mutieren kann, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter beurteilen.
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Wer verstößt hier gegen Treu und Glauben?
Wenn gegen Treu und Glauben verstoßen werden sollte, dann muß man erst davon ausgehen, daß überhaupt Vertrauen gegenüber der Politik vorhanden ist. Daß dem aber nicht so ist, zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie, in der fast die Hälfte der Befragten keine Vertrauen gegenüber der Politik haben. Ein ebenfalls großer Anteil der Befragten glaubt sogar, daß bei Abstimmungen geschummelt wird. Ist das Vertrauen der Wähler so tief gesunken, so muß man sich fragen, wer da gegen Treu und Glauben verstößt.
Ihre Geistige Landesverteidigung
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Lesen Sie bitte auch, was die diversen Zeitungen nach dem «Zufallsmehr» zu berichten hatten: