Kostenloses Konjunkturpaket für die Gastronomie

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Umerziehung in Münchhausen als Vorbote eines aufkeimenden Kommunismus?

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Die seltsamen Methoden des deutschen BVerfG und deren Auslegung durch die Bundesländer

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Als das Bundesverfassungsgericht im Juli die alten Rauchverbotsgesetze – wegen der Benachteiligung kleiner Gaststätten gegenüber größeren – für verfassungswidrig erklärte*, gab es Jubel, sowohl bei den Wirten, als auch ihren Gästen. Scheinbar zu früh: Die neuen Regelungen werden vielen von ihnen genauso wenig gefallen, wie die alten. Denn anstatt das neue Gesetz mit Vernunft so zu gestalten, daß sowohl Wirte, Raucher und Nichtraucher allseits glücklich sind, ist es den Länderregierungen quer durch Deutschland unverständlicherweise viel wichtiger, nach dem Maximalprinzip so wenig Wirten wie möglich die Wahlfreiheit darüber zu lassen, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht.

In Baden-Württemberg* zum Beispiel liegt nun der neue Gesetzesentwurf vor; mit kleinen Abweichungen im Detail sind in allen Bundesländern ganz ähnliche Regelungen geplant. Sollte das so in Kraft treten, werden Gaststätten mit einem Raum künftig wählen müssen, ob sie lieber auf Gäste verzichten, die essen wollen, oder auf solche, die rauchen wollen. In einem Satz zusammengefaßt erwartet uns nun anstelle des Rauchverbots in Kneipen ein Eßverbot in Raucherkneipen.

Ob – und wenn ja – was in Kneipen gegessen werden darf, in denen auch geraucht wird, diese Frage hat die Hüter des Nichtraucherschutzes in den Länderregierungen seit dem Karlsruher Urteil in schwere Sorgen gestürzt. Ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten wollte man nicht wegen des Ärgers, den man in diesem Fall befürchtete. Andererseits sollte das neue Gesetz auch demonstrieren, daß es den Kampf um die Gesundheit des Volkskörpers weiterhin sehr ernst nimmt – ob es den Bürgern nun paßt oder nicht. Deshalb einigten sie sich darauf, daß die Ausnahmen vom Rauchverbot für kleine Ein-Raum-Lokale nur für Kneipen gelten sollten.

Mit diesem Pferdefuß begann die Sache kompliziert zu werden, denn auch in einer Kneipe bekommen die Gäste zuweilen Hunger. Daß die Kneipenbesitzer sich kaum damit abfinden würden, sie dann hungern zu lassen, lag auf der Hand. Außerdem: andere (Bundes-)Länder, andere Kneipen-Sitten! Was nach Meinung eines Bundeslands dort gerade noch akzeptiert werden könnte, schien anderswo bereits zu riskant. So wurstelte jedes Bundesland alleine an einer Lösung, um den Zorn der Raucher und Wirte auf kleinem Feuer zu halten, soweit dies überhaupt noch möglich ist. Schließlich will keine Partei bei der nächsten Wahl Stimmen verlieren. Der sackstarke CSU-Stimmenverlust in Bayern vom 28. Sept. 2008 liegt noch allerorten den deutschen Politikern in den Knochen – und 2009 ist Superwahljahr!

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Individualität vs. Kollektivismus

Wo einer allein die Richtung vorgibt, bleibt allen anderen nur der Gleichschritt. Wer ausschert, muß Konsequenzen fürchten. Damit nimmt man dem Menschen den Kern seiner Würde – seine Einzigartigkeit. Jede Diktatur hat bisher versucht, Menschen nach einem vorgegebenen Bild zu formen. Aber jeder Mensch ist verschieden. Die Diktatur erzwingt Konformismus, wo nur Selbstverwirklichung angemessen sein kann. (Dr. Werner Hoyer)
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Baden-Württemberg – Der Wirt als Staatsbediensteter?

Die meisten Gesetzesentwürfe liegen im Moment noch gar nicht vor, (will man bis nach den Wahlen warten?) aber trotz der Unterschiede im Detail ist klar, daß ein Grundgedanke in allen Ländern gleich sein wird: In so vielen Gaststätten wie möglich soll das Rauchen weiterhin verboten bleiben. Baden-Württemberg erwies sich wieder einmal als Musterländle, denn es hatte seinen Entwurf schon im Dezember fertig. In ihm ist vorgesehen, daß in einer Kneipe dann geraucht werden darf, wenn dort nur »kalte Speisen einfacher Art« angeboten werden. Was ist das, eine »kalte Speise einfacher Art«? Damit nicht jeder Wirt glaubt, das selbst entscheiden zu dürfen, wurde ihm in dem Gesetzesentwurf auch gleich die künftige Speisekarte diktiert: »… belegtes Brot oder Brötchen, Sandwiches, Butterbrezeln, kalte Frikadellen mit Salzgurken, kalte Kasseler, Sülzen mit Senf, Dauerwurst und andere kalte Räucherwaren, (Wurst- oder Käse-)Salate, Käse, kalte gekochte Eier, einfaches kaltes Gemüse, kalte Backwaren, Konserven, Konfitüren, Salzgebäck, Kekse und ähnliches.«

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«Gesunde» zukünftige deutsche Ernährung – Wurstsalat und Fertigpizza

Warum Nichtraucher in den Augen des baden-württembergischen Gesetzgebers geschützt werden müssen, wenn die Frikadelle nach der Zubereitung frisch serviert wird, aber nicht, wenn man sie erst kalt werden läßt, ist eines jener großen Rätsel wie die Frage, warum Cafés mit einem Speisenangebot von Kuchen (»Backwaren«) und belegten Brötchen das Rauchen erlauben dürfen, also ein Schutz der Mütter mit kleinen Kindern und der älteren Damen, die solche Lokale gerne aufsuchen, nun wieder nicht als notwendig erachtet wird. Gleichzeitig darf aber in der Kneipe um die Ecke, in die sich kaum jemals ein Nichtraucher verirrt, der Wirt keine einfachen warmen Gerichte wie Fertigpizza, Pommes Frites (siehe Kasten) oder warmen Fleischkäse mehr anbieten.

kalte_frikadellen_text»Macht doch nichts«, sagt der Wirt. »In Zukunft gibt es dann eben Wurstsalat.« Auf ähnliche Weise werden sich wohl viele Kneipen mit der vorgeschriebenen »Speisekarte« arrangieren können. Aber die Grenze zwischen Kneipe hier und Speiselokal dort ist nicht so messerscharf zu ziehen, wie das der Gesetzentwurf vorsieht. Ob es sie näher an den Ruin bringen wird, wenn sie die Küche zusperren oder wenn sie die Aschenbecher abräumen, das werden viele Wirte erst ganz genau durchrechnen müssen. Nicht nur Dorfwirtshäuser bedienen oft zu fast gleichen Anteilen Speisegäste und Stammtischrunden. Zwingt man sie, auf eines von beidem zu verzichten, kann es rasch eng werden.

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»Kein Kaffee mehr, danke!«

Es gibt noch andere Verlierer in der Gastronomie, von denen kaum je gesprochen oder geschrieben wird: Auch ein Teil der Speiselokale hatte durch das Rauchverbot finanzielle Einbußen – manchmal sogar dann, wenn die Zahl der Gäste gar nicht zurückgegangen war. Gästerunden lösen sich seit dem Rauchverbot nämlich oft viel schneller wieder auf als früher. Anstatt nach dem Essen noch einen Nachtisch, einen Kaffee oder weitere Getränke zu bestellen, fällt der »gemütliche Teil« seit dem Rauchverbot kürzer aus – oder unterbleibt ganz. Zu ungemütlich finden viele dieses dauernde Rein und Raus, um rauchen zu gehen. Den Verlust trägt dann der Wirt.

Das Eßverbot ist deshalb eine Schnapsidee, weil wie beim alten Rauchverbot erneut keine Rücksicht darauf genommen wird, daß der Wirt eines Lokals damit seinen Lebensunterhalt verdienen muß, und diese Schnapsidee haben wir dem Bundesverfassungsgericht* zu verdanken: Es erklärte das alte Nichtraucherschutzgesetz nicht nur für verfassungswidrig, sondern legte auch eine Übergangsregelung fest, die gültig ist, bis die neuen Gesetze fertig sind. Was das Gericht für diese Übergangszeit bestimmte, soll in den neuen Gesetzen so unverändert wie möglich übernommen werden. Auf den ersten Blick klingt das sogar vernünftig: Auf diese Weise, könnte man meinen, ist man außer Gefahr, noch einmal mit der Verfassung in Konflikt zu kommen.

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Faustdicke Lüge!

«Der Schelm» hat nachgelesen, was das Bundesverfassungsgericht mit der Übergangsregelung eigentlich im Sinn gehabt hat, denn auch das steht in dem Urteil. Und deshalb glaubt er nicht, daß diese Rechnung aufgehen wird. Das Gericht, so kann man das dort nachlesen, wollte nämlich auf diesem Weg dem Gesetzgeber nicht etwa seine Lieblingslösung schmackhaft machen, sondern dafür sorgen, daß das alte »Regelungskonzept des Gesetzgebers so weit als möglich erhalten« bleibt, und gleichzeitig einem neuen Gesetz »nach Möglichkeit nicht vorgreifen« würde. Die Übergangslösung sollte also die Verstöße gegen die Verfassung beseitigen, aber gleichzeitig so wenig wie möglich am alten Gesetz verändern. Daß den Länderregierungen gar vorgeschrieben worden sei, ein Eßverbot in ihre neuen Gesetze zu übernehmen, wie es manche behaupten*, ist eine faustdicke Lüge.

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Muß Karlsruhe noch einmal ran?

Verlangt wird in dem Urteil vor allem eines: daß die Rauchverbotsregelungen »gleichheitsgerecht« ausfallen. Also: Eine bestimmte Gruppe von Gaststätten darf nicht gegenüber anderen benachteiligt werden. Entschieden wurde im Sommer 2008 über die Klage einer Kneipe. Was die Übergangsregelung enthält, sind die Mindestanforderungen, um deren Grundrechte zu schützen. Zieht eine Gaststätte ganz anderer Art vor Gericht und kann beweisen, daß das neue Rauchverbot eine andere Gruppe von Gaststätten benachteiligt, ist es möglich, daß auch das neue Gesetz als verfassungswidrig einkassiert wird. Neue Kläger könnten zum Beispiel Ein-Raum-Restaurants sein, die sich gegenüber denen mit mehreren Räumen benachteiligt fühlen, oder auch Lokale, die sich nicht so eindeutig als »Kneipe« oder »Restaurant« einordnen lassen.

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Mikrowelle oder Pistole? – Kriminell ist neu beides!

Daß ebenso massenhaft gegen die neuen Gesetze verstoßen wird wie gegen die alten, ist leicht vorauszusehen. Ein Gesetzesbrecher kann, wohlgemerkt – je nach Länderregelung – dabei künftig auch ein Wirt sein, der seinem Gast den Fleischkäse in der Mikrowelle wärmt! Alles könnte doch so einfach sein, hätten sich die Gesetzgeber nicht wie Pitbulls darin verbissen, die Zahl der Rauchergaststätten so niedrig wie irgend möglich zu halten. Daß es auch anders gehen würde, das haben andere europäische Länder schon längst vorgemacht: In Dänemark, Österreich, Portugal und Spanien dürfen kleinen Gaststätten selbst über das Rauchen entscheiden. Der besonders liberalen »spanischen Lösung« (Wahlfreiheit für Gaststätten bis 100 Quadratmeter Gastfläche) bescheinigt sogar das Deutsche Krebsforschungszentrum*, daß mit ihr zusammengenommen immerhin um die dreißig Prozent aller spanischen Gaststätten Nichtraucherbereiche anbieten oder komplette Nichtraucherlokale sind.

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Gastronomie verstaatlichen?

Wenn das der tatsächlichen Anzahl an benötigten Nichtraucherplätzen entspricht, mit dem die Wirte effektiv Geld verdienen können, dann ist er auch ausreichend, auch wenn man eigentlich mehr Nichtraucherlokale haben wollte. Jedem leuchtet ein, daß es sinnlos ist, mehr Nichtraucherplätze anzubieten, als für nichtrauchende Gäste tatsächlich benötigt werden. Sonst machen die Wirte, welche bekanntermaßen mit sehr niedrigen Gewinn-Margen operieren müssen, mit diesen leeren Tischen und Stühlen einen Verlust und müssen früher oder später schließen. Wenn der Gesetzgeber also will, daß die Gastronomie um eines ideellen, höheren Zieles willen mit einem regelmäßigen Defizit betrieben werden soll, dann müsste er in logischer Konsequenz die Gaststätten verstaatlichen, denn er verursacht diese Verluste, nicht etwa der Wirt!

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Ein Konjunkturprogramm für die Gastronomie

Auch wenn Bund und Länder ihre Politik der Sparsamkeit neuerdings endgültig auf den Kehricht geworfen haben, würden sie sich einen Klotz wie eine staatliche Zwangs-Nichtrauchergastronomie nicht ans Bein binden wollen. Von den Wirten hingegen verlangen sie im Angesicht einer heraufziehenden Weltwirtschaftskrise, gegen elementarste betriebswirtschaftliche Grundsätze zu verstoßen.

»Wir geben entschlossene Zeichen gegen Minus-Wachstum und für frühes neues Wachstum«, prahlte der baden-württembergische Ministerpräsident im Stuttgarter Landtag, als er sein nahezu milliardenschweres Konjunkturpaket präsentierte*. Wer die Zeche dafür am Ende zu zahlen hat, braucht Ihnen wohl niemand lange zu erklären: Das sind natürlich wir, die Steuerzahler. Das Konjunkturpaket hingegen, das die Gastronomie gerade jetzt so dringend brauchen würde, um die nächsten Jahre heil zu überstehen, würde Regierung und Steuerzahler keinen einzigen Cent kosten. Doch die Länderregierungen wollen die Wirte anscheinend lieber in die Pleite marschieren sehen. Dazu fällt einem nur noch eines ein: »Herr, laß Verstand vom Himmel regnen – aber bitte noch vor den Gesetzesbeschlüssen!«

* Zu den Quellenangaben dieses Artikels


Hinweis
Dieser Text wurde, leicht abgeändert, der Aufklärungskampagne

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Carolus Magnus

Freidenker, Rebell und Nonkonformist schreibt provokativ, konzis, unkonventionell und unmißverständlich über/gegen das grassierende, genußfeindliche, puritanische Weltbild in unserer Gesellschaft. Stilmittel: Satire, Provokation, Humor, Karikatur und knallharte Facts. Ein MultiMediaMagazin für Jeden.

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3 thoughts on “Kostenloses Konjunkturpaket für die Gastronomie

  1. Liebes Publikum,

    im Vergleich zu GB, F und Türkei sind die Gesetze hier noch human – obwohl natürlich auch nicht akzeptabel. Und ich kann dieses beurteilen, denn ich lebe in Baden-Württ. Fakt ist, daß die meisten Restaurants entweder (bei entsprechender Größe) einen Raucherbereich haben, der dem des NR-Bereiches ebenbürtig ist, oder zwar einen rauchfreien Eßbereich, im Anschluß aber eine recht noble Raucherlounge (wie in den 30ger-Jahren *g*). Fakt ist auch, daß in manchen Restaurants (hauptsächlich die gutbürgerlich schwäbische Küche oder aber auch griech. Lokale) das RV definitiv immer noch ignoriert wird, vor allem in den Randbezirken verortet. In Kneipen wird (zwar nicht immer – aber immer öfters *g*) auch noch gekocht – bei geschlossenen Gesellschaften sowieso (fast jedes Wochenende findet eine Feier oder ein anderer Geburtstag statt) andererseits gestatten die meisten Wirte hierzulande Bestellungen beim Pizza-Service, der dann sowohl deutsche, als auch ital., griech., chinesische oder indische Speisen anbietet, und Getränke werden natürlich beim Wirt bestellt.

    Allerdings muß ich hinzufügen, daß sich meine Erfahrungen auf den Stuttgarter Großraum, einige Bodenseegebiete und die Mannheimer Gegend beschränken – ergo kann ich nicht für ganz Baden-Württ. sprechen. Ich lebe hier anscheinend in einer raucherfreundlichen Gegend. In fast allen Internet-Cafe’s wird nach wie vor geraucht, in sozialen Einrichtungsstätten (öffentliche Räumlichkeiten) ebenso, sowie in einigen Friseurläden. Nach 22.00h wird sogar im NR-Bereich (illegal) geraucht, insofern der R-Bereich überfüllt ist.

    Natürlich hat die Tabak-Prohibition auch bei uns einige Furchen geschlagen – davor war es eindeutig besser, keine Frage, denn so einige Cafe’s, in denen Kaffee und Kuchen geboten wird, wurden rauchfrei. Die Systemgastronomie war es schon vor der Prohibition. Hauptsächlich befolgen ital. Restaurants die RV, weshalb sie von mir auch konsequent beoykottiert werden.

    Aber der Kampf gegen den Verbotswahn geht weiter – in Baden-Württ. hauptsächlich durch passiven Widerstand, indem die Verbote ignoriert werden. Vielleicht ist aufgrund dessen auch das Massensterben ausgeblieben. In einigen Regionen wird die behördliche Kontrolle stärker sein, in meiner jedoch hat die Polizei für so einen Firlefanz keine Zeit. 🙂

    Grüßlis aus dem Ländle, von

    Muna

  2. Liebe Muna Sat-Ananda

    Besten Dank für den aktuellen Lagebericht in Baden-Württemberg. Zu bedenken ist, dass wir Sommer haben und alles etwas weniger verbissen gesehen wird. Warten wir mal den nächsen Winter ab. Vielleicht kannst du uns dann nochmals informieren.

    Liebe Grüsse
    Carolus

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