Geheim ist legaler

Lauschangriff

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MOSKAU, 27. August (RIA Novosti). Rußlands Oberster Gerichtshof entscheidet am 11. September darüber, ob der Inlandsgeheimdienst FSB einen Zugriff auf die Privatpost haben darf. Sackstark kennt das Urteil noch nicht, wird dies jedoch sofort hier als Update veröffentlichen, sobald es verfügbar ist.

Im Juli hatte das Telekommunikationsministerium die Post verpflichtet, dem FSB freien Zugriff auf Privatbriefe zu gewährleisten. Daraufhin reichte ein gewisser Jossif Netupski eine Klage ein. Ihm zufolge verletzt die Entscheidung die russische Verfassung, die das «Recht auf das Geheimnis des Schriftverkehrs, von Telefongesprächen, postalischen, telegraphischen und anderen Mitteilungen» garantiert und besagt, daß Sicherheitsdienste nur per Gerichtsbeschluß Zugang zur Privatpost bekommen dürfen. Die neue Entscheidung erlaube den Behörden, den Briefwechsel ohne Gerichtsbeschluß zu kontrollieren sowie Absender- und Empfängerdaten zu beschaffen, begründete der Kläger.

Das Nachrichten- und das Justizministerium forderten das Gericht auf, die Klage abzulehnen. In ihrer Begründung verweisen die beiden Behörden darauf, daß die Sicherheits- und Geheimdienste aufgrund ihrer spezifischen Tätigkeit nicht immer Zeit hätten, jedes Mal auf einen Gerichtsbeschluß zu warten. Quelle

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Aus deutscher Sicht läßt sich da nur Verwunderung ausdrücken, heißt es doch immer: Rußland sei kein Rechtsstaat!

schauble_lauschangriffVersuchen Sie doch einfach einmal, die vom traumatisierten (1) (2) (3) (4) Schäuble (Bild links) eingerichtete totale Überwachung per Gerichtsbeschluß untersagen zu lassen. Er läßt nichts aus, um medienwirksam seine Person als gefährdet darzustellen, nachdem er in den Rollstuhl geschossen wurde. In Deutschland werden schon seit langem sämtliche Kommunikationswege überwacht, kontrolliert und gespeichert – egal ob Telefonate, elektronische Datenübermittlung wie Bundestrojaner (Interview mit einem Fachmann)  oder E-Mails … ja sogar hin bis zur Wohnraumüberwachung, Erfassung des Verkehrs über «Maut»brücken und gleichzeitigem Abgleich biometrischer Daten und Autokennzeichen! Diskussionen gab es in Deutschland nur, ob es «legal» sei, auch die Schlafzimmer per Video zu überwachen.

Und die freie Schweiz, unter Führung von Eveline Widmer-Schlumpf, dem Schweizer Pendant zu Schäuble, bemüht sich seit der polizeilichen Anordnung an die Kommunikationsunternehmen ebenfalls, die Eidgenossen lückenlos zu überwachen. Da kann man sich über den schweizerischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür nur wundern, wenn er gegen Google-Map Street-View (siehe auch hier und Zürcher Street View: Polizei jagt Wirt) vorgeht und alles andre nicht beanstandet. Anscheinend verstößt nur etwas gegen den Datenschutz, solange es öffentlich geschieht. Was hingegen im Geheimen an noch viel Haarsträubenderem in Sachen Datenschutzverstoß abgeht, wird von ihm nicht geahndet. All dies kann nur im Rahmen einer sich zum Totalitarismus entwickelnden EU gesehen werden.

Am 12. Oktober 1990 wurde Schäuble bei einem Attentat während einer Wahlkampfveranstaltung in der Gaststätte „Brauerei Bruder“ in Oppenau von einem psychisch kranken Mann niedergeschossen. Der Attentäter feuerte drei Schüsse aus einem Revolver (Smith & Wesson, Kaliber .38) von hinten auf den damaligen Bundesinnenminister. Eine Kugel traf den Kiefer, eine das Rückenmark, und eine wurde durch den Leibwächter Klaus-Dieter Michalsky abgefangen, der die Folgen der Verletzung überlebte. Schäuble ist seit dem Attentat vom dritten Brustwirbel an abwärts gelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen.

Der Angreifer, Dieter Kaufmann, litt an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie (Verfolgungswahn) und wurde deshalb im folgenden Prozess als schuldunfähig befunden und in die forensische Psychiatrie eingewiesen.[15] Am 12. Oktober 1995, dem fünften Jahrestag des Attentats, entschuldigte sich Kaufmann brieflich bei seinem Opfer sowie auch öffentlich im Rundfunk.[16] Im Jahr 2004 wurde Kaufmann auf Probe in eine Wohngemeinschaft entlassen.[15] [17]

Schäuble ist mittlerweile Kuratoriumsmitglied in der Deutschen Stiftung Querschnittlähmung (DSQ) und Mitglied des Stiftungsrates beim Internationalen Forschungsinstitut für Paraplegiologie, Zürich. (ex Wiki)

Also da lebt es sich doch im Vergleich zu uns in Rußland noch richtig frei.

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Carolus Magnus

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