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Wo ist unsere direkte Demokratie geblieben?
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«Alle Macht ruht im Volke und leitet sich daher von ihm ab. Alle Amtspersonen sind seine Treuhänder und Diener und ihm jederzeit verantwortlich»
(Bill of Rights des Staates Virginia, 1776)
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Appenzeller Landsgemeinde
Heute findet die Landsgemeinde in Glarus statt
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Ein weiterer Grund, die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» am 1. Juni 2008 mit einem JA auf dem Stimmzettel zu unterstützen, gibt uns wiederum die propagandistische Werbung des Bundesrates zusammen mit dem Verkehrsclub der Schweiz (VCS). Sie wollen in Schweizer Städten, wie im Mittelalter, Zollschranken erstellen, während genau solche gegen die EU abgebaut werden. Abbau ist immer gut, Errichtung neuer Hindernisse ist immer schlecht. Doch das vermaledeite Road Pricing ist nur eine von vielen Maßnahmen, um Bürgerinnen und Bürger weiter wie Kühe zu melken, auch wenn diese gegen die Verfassung verstoßen.
Im November 2007 hat «strasseschweiz», der Verband des Straßenverkehrs, eine alarmierende Rechnung angestellt. Wer in der Schweiz ein Auto besitzt, bezahlt bis zum Ende der Betriebsdauer aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, Abgaben, Gebühren und Taxen das Doppelte des Anschaffungspreises. Doch dem Bundesrat und dem VCS genügt das noch lange nicht. Es sei höchste Zeit für ein Road Pricing und zwar so, daß der Verkehr spürbar teurer wird. Keinesfalls dürfe Road Pricing Treibstoff- und Fahrzeugsteuern oder Parkgebühren ersetzen! – Prost!
Daß der fanatische VCS den ihnen verhaßten motorisierten Straßenverkehr fiskalisch strangulieren will, ist seit ihrer Gründung hinlänglich bekannt. Irritierend ist allerdings, daß jetzt auch der Bundesrat diese Abzockerei unterstützt indem er im Dezember 2007 beschloß, das Road Pricing versuchsweise einzuführen. Wir alle wissen, dass dies eine propagandistische Aussage zur widerstandlosen, definitiven Einführung ist, denn schließlich bezahlen wir immer noch die wegen des 2. Weltkrieges eingeführte «Wehrsteuer». Man hat sie bloß in den 1980ern in «direkte Bundessteuer» umbenannt. Der notorische Fiskalist Moritz Leuenberger kichert sich heimlich einen ab und will, daß die Automobilisten noch kräftiger als bisher mithelfen, Geld in die Kassen zu schaufeln. Der seit 1992 eingeläutete und großteils bereits vollzogene Sozialdarwinismus genügt dem gierigen Pfarrerssohn und Staatsdiener anscheinend noch nicht und die Verfassung scheint ihm, analog dem Pfarrerssohn Christoph Blocher, auch nicht mehr relevanter als die neue Cervelat-Haut in Zeiten der Staatsbevormundung.
Die Bundesverfassung hält in Artikel 82, Absatz 3 fest: «Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei». Dieses, dem Bürger verbriefte freiheitliche Prinzip soll nun umgestoßen und die Verfassung auch nach der Revision von 1998 noch weiter ausgehöhlt werden. Ausnahmeregelungen bestehen bereits seit 1985 in der Form der Autobahnvignette und seit 2001 bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Abstände der Verfassungsverletzungen scheinen in immer kürzeren Abständen zu erfolgen. Dem muß ein Riegel vorgeschoben werden, und zwar schnell! Wenn der Bundesrat meint, er könne die freie Fahrt auf unseren Strassen mittels Road Pricing weiter eingrenzen, dann ist das nebst Dummheit und Bürgerfeindlichkeit ein weiterer salamitaktischer Schritt in eine Gesellschaft, wo der Bürger bald keine Rechte und Freiheiten mehr hat und wo der Staat und insbesondere die Verwaltung immer mächtiger, teurer und aufgeblähter werden.
Diese Tendenz läßt sich leicht und anschaulich zurückverfolgen und überprüfen. Einst hatten wir Landsgemeinden, wie es sich für eine direkte Demokratie gehört. Man versammelte sich einmal im Jahr auf dem größten Platz im Hauptort und jeder durfte sich öffentlich zu den vorgesehenen Staatsgeschäften äußern. Die Landsgemeinde stimmte nach den Voten über die Geschäfte mit Handmehr ab. Der Landammann war danach verantwortlich für die Einhaltung und Ausführung der beschlossenen Geschäfte. Wer nun denkt, dies sei nur in der Schweiz so gewesen, der irrt. Die gleichen Freiheitsrechte finden wir auch in den «Bill of Rights» des Staates Virginia, die im Jahre 1776 proklamiert wurde und die für viele weitere demokratische Verfassungen richtungsweisend wurden. So heißt es dort zum Beispiel in Artikel 2: «Alle Macht ruht im Volke und leitet sich daher von ihm ab. Alle Amtspersonen sind seine Treuhänder und Diener und ihm jederzeit verantwortlich».
Heute mißbraucht der Bundesrat seinen Informationsauftrag als «Treuhänder». Statt die Vor- und Nachteile einer Abstimmung ausgewogen und wertneutral dem Volk zu kommunizieren, steigt er gar gelegentlich in die «Arena» und ruft «Wir müssen gewinnen!». Er läßt heute nur noch seine Sicht der Dinge gelten um die Meinung des Volkes im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten nach seinen Wünschen zu lenken. Solch «treuhänderisches» Verhalten ist bereits im Ansatz demokratiefeindlich, denn es negiert nicht nur die demokratische Gleichberechtigung, sondern auch die Meinungsfreiheit. Beides fundamentale Rechte unserer Verfassung! Totalitarismus drohen – und herrschen bereits dort, wo die Regierung das Recht für sich beansprucht, die (allein) richtige Meinung zu vertreten.
Was hier seit 1992 geschieht, ist die schleichende Einführung der demokratischen Antithese eines EU-Totalitarismus. Außer einigen wenigen Verblendeten, die unbedingt ihre freiheitlichen Rechte in Brüssel abgeben wollen, weil sie zu faul sind, selbst zu denken und zu unreif, mit der noch bestehenden Freiheit in der Schweiz umgehen zu können, versuchen viele Regierungsvertreter, einige bewußt, andere unbewußt, das EU-Diktat auch in der Schweiz zu etablieren. Einmal vollzogen, wird die Schweiz automatisch und kaum merkbar Mitglied der EU sein. Wer das nicht will, muß Ausschau halten, wo und mit welchen Mitteln versucht wird, diesen Boden zu bereiten. Ein Beispiel war die Unternehmernssteuerreform II oder die 5. IV-Revision. Ein weiteres verheerendes Beispiel wäre die Annahme am 1. Juni 2008 des Gesundheitsartikels in der Verfassung, was es unbedingt zu verhindern gilt.
Seit Jahren findet, für jeden offensichtlich, eine Machtverschiebung zulasten der Bürgerrechte und zu Gunsten großer Organisationen oder der Wirtschaft statt. Der Bürger verliert mehr und mehr Rechte. Oft geschieht dies durch Abstimmungen, wo er Stück für Stück seine Freiheit selbst zur Schlachtbank führt, im Wissen um das Sprichwort: «Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber». Dies ist nur möglich, weil der Bundesrat nicht mehr im Interesse der Bürger, sondern der Wirtschaft handelt und indem er ein geschultes Heer an Schattenberatern und werbepsychologisch gewieften Gesinnungsverkäufern mit einem Budget von 100 Mio. Franken jährlich an Steuergeldern unterhält, die die Volksmeinung in die gewünschte Richtung lenken.
Die sogenannten bürgerlichen Parteien sind schon längst nicht mehr bürgerlich – nein, sie sind Lobbyisten im Dienste des Großkapitals und wollen sich der sozialen Verantwortung endlich entledigen. Die Grünen und Roten versuchen dies zwar zu verhindern, sind aber keinen Deut besser, wenn es um die unermüdliche Installation und Schaffung eines Bevormundungs– und Bemutterungsstaates geht. Es ist Allgemeinwissen, daß Macht korrumpiert und deshalb ist es höchste Zeit, die Macht dem Volke zurückzugeben und den Maulkorb des Volkes zu entfernen.
Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossenschaft
Carolus Magnus
7 thoughts on “Gebt dem Volk die Macht zurück!”