1. Juni 2007
Achtung Autofahrer!
Die SECTION CONTROL wird jetzt montiert!
Mit der Section Control wird im Gegensatz zu der herkömmlichen Radarüberwachung nicht nur die Geschwindigkeit auf einem bestimmten Punkt zu einem bestimmten Zeitpunkt gemessen, sondern eine Durchschnittsgeschwindigkeit in einem genau definierten Abschnitt. Die Section Control ist grundsätzlich ein besonders für Tunnel- und Baustellenüberwachung bzw. Abschnitte mit hohem Unfallpotential geeignetes Instrument- also für Abschnitte bis zu 4 km, in denen überhöhte Geschwindigkeiten zu vielen Unfällen bzw. besonders gravierenden Folgen führen können. Die ASFINAG verfolgt mit dem Einsatz dieser Streckenüberwachung das Ziel die Verkehrssicherheit durch eine Harmonisierung der Geschwindigkeiten massiv zu verbessern!
Die Funktion
Die Anlage besteht je Fahrtrichtung aus 2 Erfassungsquerschnitten Einfahrtsquerschnitt und Ausfahrtsquerschnitt). Je Querschnitt sind für jeden Fahrstreifen eine Videokamera und ein Laserscanner für die Kategorisierung der Fahrzeuge (PKW / LKW / LKW+Anhänger / Motorrad) montiert. Passiert ein Fahrzeug die Messstrecke, so wird beim Einfahrtsquerschnitt und beim Ausfahrtsquerschnitt das Fahrzeug kategorisiert, ein Standbild vom Fahrzeug erstellt, das Kfz-Kennzeichen ausgelesen und an einen Rechner gesandt. Zusätzlich wird der jeweilige Zeitpunkt des Durchfahrens der Querschnitte festgehalten!»
Der Rechner vergleicht nun laufend die eintreffenden Daten der Kennzeichen und der zugehörigen Durchfahrtszeitpunkte. Stellt der Auswerterechner eine Übereinstimmung der Kennzeichen fest (Einfahrt: W 12345 A und Ausfahrt: W 12345 A) so wird die Durchfahrtszeit errechnet und mit dem vorgegebenen Schwellwert (Zulässige Höchstgeschwindigkeit für die jeweilige Fahrzeugkategorie durch Länge der Messstrecke) verglichen. Liegt eine Zeitüberschreitung vor, (= Fahrzeug war langsamer als erlaubte Höchstgeschwindigkeit) so werden alle zu diesem Kennzeichen gehörenden Daten (Bilder, Kennzeichen, Zeiten) sofort gelöscht. Im Falle einer Zeitunterschreitung wurde eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit begangen. In diesem Fall werden die Videobilder gemeinsam mit der Berechnung als «Übertretungsakt» an die zuständige Behörde zur Anzeigenerstellung weitergeleitet.
Was kann die Section Control angeblich noch?
Überwachung unterschiedlicher zulässiger Höchstgeschwindigkeiten je Fahrzeugkategorie:
Aufgrund der Kategorisierung der Fahrzeuge können unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten (z.B.: PKW: 80 km/h / LKW: 60 km/h wie im Kaisermühlentunnel verordnet) überwacht werden.
Überwachung geänderter erlaubter Höchstgeschwindigkeiten:
Wird in der Tunnelwarte die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert (Anzeige über Wechselverkehrszeichen) so wird diese Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von der Section Control Anlage automatisch übernommen.
Überwachung von gesperrten Fahrstreifen:
Die Anzeigen der Fahrstreifensignalisierung werden ebenfalls von der Anlage übernommen, sodass ein Befahren eines gesperrten Fahrstreifen festgestellt und daher auch geahndet werden kann.
Geisterfahrerdetektion und Alarmierung im Online-Betrieb
Überwachung der Höhenkontrolle inkl. Alarmauslösung.
ähnliche Meldungen bereits am 7. Okt. 2004
Neue Laserscanner montiert
Zisch.ch, die Webseite der nichtals nicht sehr glaubwürdig bekannten Luzerner Zeitung berichtete:
LUZERN – Die neuen Laserscanner sind seit letzter Woche im Sonnenbergtunnel in Fahrtrichtung Norden und im Reussporttunnel in beiden Richtungen montiert. «Der Laserscanner ist ein Nachfolgemodell der heutigen Radaranlage», sagt Vincenz Blaser, Chef der kantonalen Bereitschafts- und Verkehrspolizei.
Die Bilder werden statt von einer analogen von einer digitalen Kamera gemacht. «So können sie mit den übrigen Daten über Glasfaserkabel direkt an die Polizei übermittelt werden», sagt Blaser. Eine Station koste 250’000 Franken. In den analogen Kameras hatte es herkömmliche Nassfilmspulen. Auf 36 Meter Film hatten ungefähr 500 Fotos Platz, danach musste der Film ausgewechselt werden.
Ersatz der alten Anlagen
«Um die Stadt Luzern herum sind acht Radaranlagen platziert», sagt Vincenz Blaser. «Sie werden nun nach und nach mit den Laserscannern ersetzt». Auf dem Autobahnabschnitt zwischen dem Reussporttunnel und der Ausfahrt Emmen Nord werden Schallschutzwände erstellt. Diese verdecken just die Sicht der Radargeräte. «Die Anlagen sind alt, wir werden also auch diese nächstens ersetzen müssen», sagt Blaser. In den Tunnels Spier und Schlund seien zur Zeit keine neuen Anlagen vorgesehen.
Section control
Die Nachfolger der Laserscanner werden vermutlich die Section-Controll-Anlagen sein, sagt Blaser. Bei diesem Gerät wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges zu Beginn undam Ende einer Strecke gemessen, am ermittelten Durchschnittswert kann überprüft werden, ob sich der Fahrzeuglenker über eine gewisse Strecke an die Geschwindigkeitsgrenze gehalten hat. In Holland und Skandinavien habe man damit gute Erfahrungen gemacht, der Verkehr laufe viel flüssiger. «Bei den Anlagen, die wir heute haben, bremsen die Leute kurz davor ab, und beschleunigen danach gleich wieder», sagt Blaser. «Es ist nicht Sinn der Sache, möglichst viele Leute an einem fixen Punkt zu erwischen, sondern über eine möglichst lange Strecke dike Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und den Verkehr flüssig zu halten».
Pilotversuch
Die Verkehrspolizei Basel-Land plane einen Pilotversuch einem Section-Controll im Belchentunnel. «Wenn das Konzept ausprobiert und ausgereift ist, die neuen Laserscanner amortisiert sind, dann kann ich mir gut vorstellen, dass wir auch solche Anlagen anschaffen werden», sagt Blaser.
Quelle Zisch.ch
«… wird jetzt montiert …»
Wann ist «jetzt»? Ich finde kein Datum. Das nervt.
Ist das schon oder kommt das erst?
Danke für deine Nachfrage, Christoph.
Der Artikel wurde geschrieben, als unser Blog noch einen andren Namen hatte. Der Name Sackstark! existiert erst seit Okt. 2007. Somit fehlen bei allen vorhergehenden Artikeln die Datumsangaben. Es war leider technisch nicht anders möglich.
Unsere Meldung stammt vom 1. Juni 2007, wobei solche Meldungen immer mal wieder auftauchen. So findet man solche bereits aus dem Jahre 2004. Da aber die Medien das Thema nie weiter verfolgten vermuten wir, dass es sich hier um einen gezielten Hoax der Grünen handelt, da diese Meldung wortgleich auf vielen Fahrradfan-Seiten zu finden ist, obwohl das Fahrradfahren auf Autobahnen verboten ist.