Hören Sie bitte das Interview mit Referendumsurheber Roger Müller und einem deutschen Radiosender über die Gefahren der biometrischen Erfassung der Bürger!
Klicken Sie dazu hier
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Nicht vergessen! Die Veröffentlichung der Wahlergebnisse in amtlichen Publikationen erfolgt in vielen Kantonen verspätet. In nicht wenigen Kantonen laufen die Fristen länger als 3 Tage. Sie können also in der Regel noch beruhigt Beschwerden einreichen. Wir empfehlen dies bis zum Ende der Woche, möglichst zeitnah und am besten per Einschreiben!
Zum Download der vorgedruckten Beschwerden
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Presseerklärung der Geistigen Landesverteidigung zu den Beschwerden gegen das Abstimmungsergebnis über die biometrischen Pässe
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Ausgangslage
Am Sonntag, 17. Mai wurde die eidgenössische Vorlage zu den biometrischen Pässen knapp, mit 50.1% zu 49.9% angenommen. Es wurden lediglich 5’000 weniger Nein- als Ja-Stimmen ausgezählt. Dieses Ergebnis bewegte die Geistige Landesverteidigung aus verschiedenen Gründe dazu, in diversen Kantonen Beschwerde zu führen. Einige Gründe seien hier aufgezählt:
- Bei der genannten Vorlage handelt es sich um eine Vorlage von weltweiter Bedeutung. In allen Ländern sollen die Ausweise biometrisch werden, die Fingerabdrücke der Personen sollen anfänglich auf dem Ausweis und dann in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Hinter diesem Plan stehen sämtlichen gewichtigen politischen Mächte der Welt. Einer solchen Macht, die auch in der Schweiz handlungsfähig ist, ist es problemlos möglich, 0.2% aller Stimmen zu stehlen.
- In einzelnen Kantonen (Zürich, Genf) wurde per e-Voting abgestimmt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einem neuen Entscheid festgehalten, daß e-Voting nicht sicher sei, da das Auszählungsresultat nicht überprüft werden könne. Der Entscheid ist hier zu finden.
- Der Streubereich bei der Auszählung dieser Abstimmung liegt gemäß Statistikern bei 1% (vergleichen Sie hier). Ohne daß sich also jemand verschworen hätte, die Abstimmung zu verfälschen, ist es möglich, daß aufgrund Flüchtigkeitsfehler falsch ausgezählt wurde. Der Streubereich ist wie gesagt 1%, der Unterschied betrug 0.2%. Um unserer Demokratie gerecht zu werden, scheint es nichts als logisch, sicherheitshalber eine Nachzählung durchzuführen. Wieso sollte man davor Angst haben?
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Neuauszählung
In einer Zeitung war zu lesen, daß diverse Behörden unseren Beschwerden gelassen entgegen sehen. Das können wir nachvollziehen, hat man doch mit dem Regierungsrat als Entscheidungsinstanz bei allfälligen Wahlmanipulationen den Bock zum Gärtner gemacht.
Eine gerechte Neuauszählung hat unseres Erachtens in einer Demokratie unter der Leitung einer Jury zu erfolgen, die vom Volk gewählt ist. Jeder Kanton sollte eine solche Jury wählen können. Darin sollen sämtliche Parteien vertreten sein, sowie ein Gegner und ein Befürworter aus den Komitees der jeweiligen Vorlage. Beschwerden sollten ebenfalls an eine solche Jury gerichtet werden können. Dies bewirkt eine grössere Unabhängigkeit des für Beschwerden und Nachauszählungen zuständigen Organs. Abstimmung sind politische Entscheide des Volkes und dürfen juristisch nicht verkompliziert werden.
An Beschwerden sind niedrige Formanforderungen zu stellen. Dementsprechend sollten sie auch von einem politischen Gremium, das ausschliesslich dafür gewählt wird, behandelt werden. Wir werden uns in Zukunft dafür einsetzen.
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Diffamierung von politischen Unterstützern
Eine beliebte Methode eine Bewegung zu diffamieren, ist sie mit Parteien und Personen in Zusammenhang zu bringen, oder einen Zusammenhang herauszustellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir uns von niemandem distanzieren. Mitglieder und Einzelpersonen aller Parteien, Organisationen, Religionen und Weltanschauungen sind uns willkommen. Wer aktiv mitarbeitet, mit dem arbeiten wir auch zusammen. Denn alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, somit haben auch alle Menschen unabhängig von ihrer Biographie ein Recht auf eine faire Abstimmung und Auszählung.
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Geistige Landesverteidigung
Wer die Geistige Landesverteidigung ist und was sie will, entnehmen Sie am besten ihrer Homepage unter www.Geistige-Landesverteidigung.ch. Es sei betont, daß wir uns keines Falles in irgendeine Ecke stellen lassen (z.B. als Rechtsextreme). Wir stehen in erster Linie für die Demokratie als Volksherrschaft sowie die Schweiz als Willensnation. Föderalismus ist unseres Erachtens ein wichtiges Standbein für das menschliche Zusammenleben in einem Bundesstaat. Weiter sind wir auch keine Sekte, wir sind einfache, freie Bürger, Studenten, selbständige Unternehmer, Angestellte, wie der Leser dieses Schreibens auch sein wird. Jeder kann sich an uns wenden, jeder kann mit uns reden. Uns ist bewußt, daß wir als Verschwörungstheoretiker abgestempelt werden. Wir wollen deswegen darauf hinweisen, daß die Welt voll von Verschwörungen ist. Verschwörungen sind normal. Einige Beispiele gefällig? Die Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher, Pearl Harbor, das Vorgehen sämtlicher Staatschefs aller beteiligten Nationen des Ersten sowie des Zweiten Weltkriegs sowie jedes weiteren Kriegs und der Transfer vom ehemaligen ZSC-Spieler Beat Forster während der Saison 2008/2009 zum HC Davos. Es wäre naiv anzunehmen, daß die Politik nicht reich an Verschwörungen sei.
Nur wer schlecht informiert ist, weiß davon nichts. Wir müssen uns nicht für die mangelnde Bildung oder das mangelnde Stehvermögen diverser gut bezahlter Journalisten entschuldigen. Wichtig ist es uns jedoch zu betonen, daß nicht alle Journalisten einfach eine Hexenjagd veranstalten. Viele versuchen den Rahmen ihrer Möglichkeiten auszuschöpfen, das schätzen wir sehr. Uns ist bewußt, daß es Zwänge gibt.
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Beschwerden
Wie bereits angedeutet, haben wir es ausgelöst, daß nun schweizweit in unterschiedlichen Kantonen Beschwerde geführt wird. Details können Sie auch hier unserer Homepage entnehmen. Insbesondere in den Kantonen Luzern, Graubünden, Zürich und Schwyz wird Beschwerde geführt.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat e-Voting, wie es z.B. auch im Kanton Zürich zur Anwendung kommt, für unzulässig erklärt. Wenn die Abstimmungsresultate beim e-Voting in Deutschland nicht sicher sind, sind sie es auch in der Schweiz nicht. Gerade bei diesem knappen Wahlergebnis ist dies zu berücksichtigen.
Im Kanton Luzern wurde bereits nach der UNO-Abstimmung von einem Luzerner Großrat Beschwerde geführt. Bereits damals wurde in der Stadt Luzern dermaßen gemogelt, daß der gesamte Kanton Luzern als Ja-Kanton galt und der UNO-Beitritt mit dem Ständemehr angenommen wurde. Lassen Sie es sich auf der Zunge zergehen: Die Schweiz ist nie der UNO Beigetreten.
Wir verweisen hier auf die Ausführungen unter: UNO-Betrug.
Wieso gibt es kein transparentes Auszählungsverfahren, was die Stimmen der Auslandschweizer, der sogenannten 5. Schweiz, betrifft? Was gibt es hier zu verstecken? Wieso können die Rücksendecouverts von nur zwei Personen bereits im Vorfeld der Wahlen geöffnet werden? Fragen über Fragen, der gesunde Menschenverstand muß kritisch sein und hinterfragen.
Kein Wahlkreis für die 5. Schweiz
Ihre Geistige Landesverteidigung
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Hören Sie auch die Radio-Interviews!
Interview mit Radio Zürisee
Interview mit Radio Sunshine (ZG)
One thought on “Die Schweiz ist nie der UNO beigetreten”