Wer meint, mit der jährlichen Steuererklärung und der Zahlung der darauf folgenden Rechnung hätte er seinen Tribut dem Staat gegenüber erfüllt, der irrt sich sehr. Neben den Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern wird ihm während des Jahres, gut versteckt, ein Mehrfaches von den Steuervögten abgezwackt als mit der direkten Bundessteuer. 7.6 Prozent seiner sämtlichen Ausgaben oder Käufe für den Lebensunterhalt kommen – abzüglich seiner persönlichen Sparquote und der Rückstellungen für die Steuern für das nächste Jahr – als Mehrwertsteuer hinzu und der Geprellte bemerkt es kaum noch. Er schiebt die Schuld auf seinen mickrigen Lohn, wenn das Geld Ende Monat nicht mehr reicht, wobei das eine das andere nicht ausschließen muss.
Jede normale Steuer hat auch eine Lenkungswirkung. Diese führt in diesem Fall immer zu einem Wohlstandsverlust. Ein Beispiel ist die Einkommenssteuer. Je höher die Einkommenssteuer ist, desto weniger lohnt es sich länger und mehr zu arbeiten und desto weniger wird dem entsprechend gearbeitet. Speziell bei Ehepaaren ist die hier unerwünschte Lenkungswirkung stark, wenn es darum geht, ob einer oder beide Ehepartner arbeiten möchten. Steueroptimierer müssten in diesem Falle zu einer Scheidung raten.
Da waren unsere Altvorderen um einiges weniger tolerant. Die Habsburger verlangten nur einen Zehntel von den Schweizer Bauern und wurden in der Folge aufgrund dessen aus dem Land geworfen. Aber das war im 14. Jahrhundert, zur Zeit der Prügelknaben am Morgarten. Unterdessen haben wir uns an ein Mehrfaches an Steuern gewöhnt – nämlich bis zu 50 Prozent oder mehr, wenn man sich gar dumm anstellt. Als erstes haben wir da die Kausalabgaben, die per Definition gar keine Steuer ist:
Kausalabgaben:
Die Kausalabgabe gehört zu den öffentlichen Abgaben an das Gemeinwesen. Das heißt, eine Kausalabgabe muss man zahlen, um vom Staat eine gewisse Gegenleistung zu erhalten. Dies unterscheidet die Kausalabgabe von der Steuer, die ohne Gegenleistung geschuldet ist. Die Kausalabgaben werden sowohl von Gemeinden, Kantone und dem Bund erhoben.
Beispiele
Gebühren:
Eine Kausalabgabe kann eine z.B. eine Gebühr sein, also ein Entgelt für die Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung oder Einrichtung. Beispiele sind die Entsorgungsgebühr oder die Kosten zum Erstellen einer neuen Identitätskarte oder Führerscheins (Verwaltungsgebühr), Parkgebühren oder ganz einfach eine Briefmarke.
Vorzugslasten:
Eine Person, die aus einer staatlichen Einrichtung einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil zieht, muss die sogenannte Vorzugslast zahlen, nämlich einen Beitrag an die Kosten dieser staatlichen Einrichtung. Ein konkretes Beispiel ist ein Beitrag an die Kosten der Abwasserreinigung oder ein Perimeterbeitrag der Grundstückeigentümer.
Ersatzabgaben:
Eine Ersatzabgabe muss eine Person zahlen, wenn sie von Naturallasten befreit wird. Sie zahlt also als Ersatz für die Naturallast. Beispiele sind der
Feuerwehrpflichtersatz
Militärpflichtersatz
Ersatz für Schutzraumbaupflicht.
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Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer ist eine hundsgewöhnliche Umsatzsteuer und hat absolut nichts mit Mehrwert sondern vielmehr mit Minderwert für den Konsumenten auf dem Verkaufspreis zu tun, denn sie zahlen mehr als das, was die Ware wert ist. Sie wird nur vom Bund erhoben und macht rund ¼ aller Steuereinnahmen aus. Die Mehrwertsteuer wird erhoben auf alles was man in der Schweiz kauft. Das heißt, wenn man einen Apfel, ein Auto oder Computer kauft, dann zahlt man darauf Steuern. Diese Steuern werden zum Preis hinzugerechnet und man bezahlt sie beispielsweise gleich an der Kasse im Laden mit, damit man als Kunde nicht dauernd an die Abzocke erinnert wird. Die Frau an der Kasse bei Aldi oder Coop ist also die Steuereintreiberin! Es spielt keine Rolle, wer etwas kauft (Privatperson oder Unternehmen) und es spielt bis auf wenige Ausnahmen auch keine Rolle, was man kauft. Die Mehrwertsteuer muss immer bezahlt werden.
Fortsetzung folgt morgen