Deutschland: «Rauchverbot juristisch wacklig»

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Verfassungsrechtler legt Gutachten vor

HANNOVER (DPA). Das Rauchverbot in Niedersachsens Gaststätten steht nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz juristisch auf wackligen Füßen. Zu diesem Schluss kommt der Rechtsanwalt und CDU-Politiker in einem Gutachten für den Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. Der Verband will nun einen Gastronomen bei einer Klage gegen das Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unterstützen. Mit einer einstweiligen Anordnung könne das Gesetz dort eventuell sogar noch in diesem Jahr gestoppt werden, sagte gestern Hauptgeschäftsführer Rainer Balke.

«Sehr gute Aussichten für Klage»

Gutachter Scholz sei zu dem Schluss gekommen, dass die Aussichten für eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz sehr gut seien, sagte Balke, «weil in die verfassungsmäßigen Rechte von Kleinstgastronomen eingegriffen wird». Vor allem das Eigentumsrecht und das Recht auf Berufsausübung würden durch das Verbot verletzt. In Niedersachsen ist wie in Baden-Württemberg das Rauchen in Gaststätten seit Anfang August nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Dagegen laufen vor allem die Besitzer von kleinen Eckkneipen Sturm, weil sie Umsatzverluste haben.

Dehoga will Gastronomen auswählen

Der Verband Dehoga (die deutsche GastroSuisse) will nun zunächst einen Kleinstgastronomen auswählen, der stellvertretend für alle anderen Klage in Karlsruhe einreicht. «Dieser Gastronom muss dem Gericht nachweisen, dass er existenziell gefährdet ist. Er muss offen legen, wie sich seine Umsätze entwickelt haben.»

Immer mehr Besitzer kleiner Gaststätten, die keinen getrennten Raucherraum ausweisen können, denken nach Worten von Balke über eine sogenannte «Clublösung» nach. Dabei würde ein Verein gegründet, die Gaststätte zum Clubheim umgewandelt, der Zutritt dann allerdings nur noch Clubmitgliedern erlaubt. «Das Konzept birgt aber zahlreiche Schwierigkeiten, wir raten daher eher davon ab», sagte Hauptgeschäftsführer Balke.

Quelle: Weserkurier online 18.09.07


Carolus Magnus

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