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FIAT LUX
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«Die Vertragsparteien erkennen unwiderruflich an, daß wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig bewiesen haben, daß Passivrauchen Tod, Krankheit und Invalidität verursacht.»
«Parties recognize that scientific evidence has unequivocally established that
exposure to tobacco smoke causes death, disease and disability.»(WHO Art. 8, Absatz 1 des Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs)
Eigentlich wäre das Thema «Schutz vor Passivrauch», womit für jeden unverständlich nur der des Tabaks gemeint ist, völlig obsolet und keine Zeile wert, würde man, wie bei jeder Substanz einen gesetzlichen Grenzwert festlegen – und wäre da nicht die vier Jahre alte Unterschrift unter ein vergilbtes Papier eines Vertreters des Schweizer Bundesrates unter einem Dokument der WHO, welche seit 1992 die ganze Welt mit manipulativen Aussagen und Unmengen an getürkten oder einseitig interpretierten Studien zum Narren – und 24 National- und Ständeräte seit Oktober 2007 auf Trab hält. Keinem unserer Bundesräte oder Bundeshaus-Politiker ist aufgefallen, daß der Passus in Art. 8 ausschließlich in einem religiösen Kontext zur Zementierung einer absichtlich und willkürlich in die Welt gesetzten, inzwischen selbst von der etwas geläuterten WHO anerkannten Lüge dient. In bierseliger Einigkeit mit mehr als zwei Drittel aller Länder dieser Welt ist man einem rauschartigen Herdentrieb, Lemmingen gleich, gefolgt und die Füllfederschwinger haben sich wie Hausfrauen beim Winterschlußverkauf zur Unterschrift gedrängelt, als gälte es, die dümmste je erschienene Ausgeburt eines Vertragswerkes im Dienste des Tugend-Terrors und Gesundheitsfaschismus als erster zu unterstützen und den Auftakt zu einem weltweit einheitlichen Gesinnungsbrei einzuläuten.
Damit nicht genug. Gleichzeitig will man uns mit der Unterzeichnung dieses unheiligen Knebel-Paragraphen in die Zeit der Inquisition und des Mittelalters zurückkatapultieren, denn dieser harmlos aussehende Art. 8 hält klar und unmißverständlich fest, daß sämtliche zukünftigen wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Passivtabakrauch mit der Unterschrift unter das Dokument als null und nichtig zu betrachten sind. Dies wiegt umso schwerer, als bis heute keine Erkenntnisse und eindeutige wissenschaftliche Beweise der Schädlichkeit von Passivrauch für Nichtraucher existieren. Sowas nennt man vorsätzliche Täuschung und ist zumindest im Geschäftsleben gemäß Schweizer Obligationenrecht (Vertragsrecht) strafbar. Es dient der Errichtung eines Dogmas, das sich über die Wissenschaft mit ihren strengen Kriterien der Wahrheitsfindung erhebt und zum Ziele hat, sämtliche Unterzeichnerstaaten zu einer erzieherischen, verhaltensdiktatorischen Staatsführung anzuhalten. Dem Volk muß der letzte Rest an noch nicht verbotenem Spaß, an entspannenden Substanzen ausgetrieben werden um einer puritanischen Baptistengesinnung zu weichen. Abgesehen von Absinth, der vor drei Jahren in der Schweiz wieder legalisiert wurde, stammen alle Verbote berauschender Substanzen aus den USA.
Doch bleiben wir beim Tabak: Die Folgen sind anschaulich in der bereits seit 15 Jahren passivtabakrauchfreien Geschichte der USA nachzulesen. Seit 9/11 herrscht ein Krieg der Religionen und was läge da näher, als eine Weltreligion zu erschaffen im Namen eines «Friedens» in der Art von den Angriffen auf den Irak oder der Achse des Bösen, die allesamt ebenfalls auf getürkten «Studien» aus dem Dunstfeld eines trockenen Alkoholikers, schwachsinnigen Legasthenikers, fanatischen Christen und mit einem massiven Vaterkomplex behafteten Irren stammen. Die Ära McCarthy war schlimm. Erschreckender jedoch ist der Gedanke um das Wissen, daß die hysterische Kommunistenverfolgung jederzeit beliebig mit Rauchern, Dicken, Trinkenden, Nichtschwimmern, Genußsüchtigen oder sexuell «Perversen» nach Mormonendefinition ausgetauscht werden kann. Angesichts der haßerfüllten militanten Anti-Raucher-Bewegung scheint mir eine solche Wiedergeburt des Phobisch-Paranoiden Wahns innerhalb weniger Jahre durchaus denkbar. Die Frage stellt sich nur, wann – insbesondere wann und bei welcher Minderheit dieser Wahnsinn gestoppt wird.
Aufgrund der oben erwähnten Unterzeichung des WHO-Rahmenabkommens zur Tabakprävention (wie der Name schon sagt, geht es um die Einschränkung des Tabakgenusses und nicht um die Gesundheit von Nichtrauchern!) sieht der Stand der Dinge am 26. April 2008 in der Schweiz wie folgt aus: Obwohl auch die Schweiz lieber des Kaisers neue Kleider statt den nackten Wahnsinn sehen will, üben sie sich zumindest in verhaltener Vernunft, wenn auch die Entscheide der SGK äußerst knapp ausfallen.
Gegenwärtig sieht es so aus, daß die SGK in Übereinstimmung mit dem Ständerat mit 12 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) beantragt, daß eine Bedienung in Raucherräumen (Fumoirs) möglich sein soll. Sie verlangt aber zusätzlich, daß die Arbeitnehmer ihre ausdrückliche Einwilligung im Arbeitsvertrag zu verstehen geben.
Weiter hält die SGK mit demselben Stimmverhältnis gegen den Ständerat fest, daß Gastbetriebe und Nachtlokale nur mit Bewilligung als Raucherbetriebe geführt werden können. Für diese Lokale ist eine spezielle Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen.
Mit 13 zu 11 Stimmen beantragt die SGK dem Nationalrat, die zuvor vom Ständerat explizit im Gesetz verankerte Passage ersatzlos zu streichen, welche vorsah den Kantonen die Möglichkeit strengerer Vorschriften als die vom Bund vorgesehenen zu ermöglichen.
Mit 11 zu 7 Stimmen (4 Enthaltungen) will die SGK eine parlamentarische Initiative der früheren Nationalrätin Marianne Huguenin (pda VD), die ein gesamtschweizerisches Verbot der Tabakwerbung und des Verkaufs von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren verlangt, in eine Motion umwandeln.
Die Kommission tagte am 24./25. April 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Jürg Stahl (SVP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin (FDP).
«Sie verlangt aber zusätzlich, daß die Arbeitnehmenden ihre ausdrückliche Einwilligung im Arbeitsvertrag zu verstehen geben.»
Gemäss unserem Recht ist auch eine stillschweigende oder mündliche Einwilligung rechtlich verbindlich. Das gilt für alle Arbeitsbedinungen, solange es sich nicht um absichtlich verheimlichte Bedingungen handelt. Darüberhinaus kann sich jeder Stellensuchende vor Unterzeichung eines Arbeitsvertrags vor Ort einen Eindruck von den Arbeitsbedingungen machen.
Hat man schon gehört, dass man für andere Angestellte ähnliche Einwilligungen fordert? Von Bäckern (Mehlstauballergie), Tierpflegern (Tierhaarallergie), Polizisten (Berufsgefahren, Luftverschmutzung), Feuerwehr (Rauchvergiftung, Brandgefahr), Köchen (Küchendünste), Coiffeusen (Chemikalien in Färbestoffen und Kosmetika), Krankenpflegern (Ansteckungsgefahr), Kaminfegern (Russ ist kanzerogen), Dachdeckern (Sturzgefahr), Fussballspielern (Verletzungsgefahr).
Offenbar können einige Politiker nicht über ihren Schatten springen und die Realitäten wahrnehmen. Man kann es nicht lassen, die Gastwirte noch etwas zu ärgern, die sich für ihre rauchenden Gäste stark machen wollen. Raucher.
Tatsache ist es, dass der jetzt beschlossene «Kompromiss» das ursprüngliche Postulat, dass Passivrauch aus Gesundheitsgründen grundsätzlich zu verbieten ist, nicht verwirklicht wird. Jetzt darf ja wieder fast beliebig passivgeraucht werden, wenn man den Staat insbrünstig darum bittet (und den Obulus abliefert).
Damit ist Felix Gutzwillers zeit- und kostenintensive Sandburg in sich zusammengestürzt. Der gesunde Menschenverstand hat zumindest bei einigen Politikern die Oberhand gewonnen. Unsere Politiker können sich wieder Themen widmen, die dringender und wichtiger sind, und von denen sie hoffentlich mehr verstehen als von Epidemiologie.
Genau dort liebt doch eines der Probleme:
Wissenschaftliche Erkenntnisse werden per Vertrag deklariert.
Etwas Unwissenschaftlicheres ist mir nicht bekannt.
Wissenschaft lebt zentral davon, zu neuen Erkenntnissen zu gelangen und dadurch alte Theorien, Resultate und Interpretationen immer wieder anzupassen.
Deklarierte wissenschaftlich Resultate gabs schon mal:
die Erde ist eine Scheibe, die Erde ist der Mittelpunkt des Universums…
Ist es Zufall, dass beide Deklarationen von Religiösen bestimmt wurden?
Nein
Diese Forderung ist hirnrissig und unausgegoren. Ich sehe die einzige Möglichkeit darin, daß der ArbG für den ArbN (oder vice versa) entweder vor der Einstellung ein Arzt-Zeugnis einholen muß, das bestätigt, daß er nicht zu einem ‹Passivrauchtoten› mutieren könnte.
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Nur so sichert sich der ArbG sich gegenüber den Rauchphobiegesetzen ab und nur so sichert sich der ArbN gegenüber dem RAV gegen evtl. Streichung von Taggeldern wegen Weigerung der Stellenannahme ab. Somit muss auch das ALGV neu geregelt werden.
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Sehr bald wird das Bundesgericht mehr Richter einstellen müssen um den unzähligen Klagen von ArbN und ArbG überhaupt noch Herr zu werden. Alles in allem sind wohl die Juristen die einzigen Gewinner dieser Seldwyla-Politik und es bleibt nur noch ein kleiner Funke an Hoffnung, daß in naher Zukunft wieder die Vernunft einkehren wird.
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Das OR muß dahingehend abgeändert werden, daß es abschließend die Berufe aufzählt, bei denen zwingend, abschließend und ohne Nachteile für den ArbN die Weigerung zur Annahme einer Stelle aufgezählt wird. Das schädigt die Wirtschaft im Allgemeinen, die Produktivität im Besonderen und hat erhebliche Auswirkungen auf die Löhne.
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Da man den ArbG auch was geben muß, wird wohl in naher Zukunft erlaubt sein, entweder nur noch Nichtraucher einstellen zu dürfen, was den verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichheit eklatant verletzen wird.
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Ich warte noch immer auf eine Grenzwertregelung für Passivrauch, so wie es bei allen anderen Substanzen am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit auch der Fall ist. Zudem sehe ich voraus, daß man in Zukunft jeden Rauch separat gemäß seiner Zusammensetzung einen differenzierten Grenzwert zuteilt, denn anscheinend ist Rauch nicht mehr Rauch, sondern es kommt auf die Zusammensetzung des Rauches und der Wetterlage während der Emissionen an.
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Du als Fachmann wüßtest hier sicherlich besser Bescheid.
Auf eine Grenzwertregelung werden wir vergebens warten.
Es wäre auch peinlich.
Ich habe mir mal die Messwerte des DKFZ *) genauer angeschaut:
Wenn ich (fürs erste) akzeptiere, das die Gebalte im Nebenstromrauch gleichgross sind wie in der Raumluft (behaupen die «Wissenschaftler» des DKFZ), grösszügigerweise immer dem maximalen Messwert nehme und mit den MAK-Werten der SUVA vergleiche, sehe ich, dass
– Der Kohlenmonoxidgehalt im Nebenstromrauch 3 mal höher ist als der MAK-Wert
– alle anderen Werte sind 20 bis 1’200 mal tiefer als der MAK-Wert des SUVA
Wohlverstanden unter der Annahme
– der Nebenstromrauch=Raumluft
– immer der maximale Messwert des DKFZ genommen wird
– ich dem DKFZ unterstelle, dass sie richtig gemessen haben.
*) DFKZ, Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle, S. 14, Abb. 3
Corona (Sars-CoV-2) oder Covid-19
Der Staat und ihre luschen «Experten» zwingen uns Masken aufs Gesicht, was die Bevölkerung und Schulkinder zwingt, Kohlenmonoxid und CO2 im Übermass einzuatmen.
Wissen die zu Bern überhaupt, was ihre Rauchverbots- und Corona-Argumente wert sind? – Weiss der Bürger eigentlich für wie dumm er verkauft wird?
2021-05-17