«…denn sie suchen dir dein Altersheim aus»
Gemäss dem neuen Referenzszenario des Bundesamts für Statistik wird bis 2050 die Zahl der über 64-Jährigen über 90 Prozent zunehmen. Die Menschen werden immer älter, und dies bedeutet auch, dass die Menschen länger alt sind. Frauen haben eine längere Lebenserwartung, und so besagt die Statistik: Das Alter ist weiblich und einsam. Früher waren Pflegefälle Ausnahmen, der Pflegefall ist oft die Regel.
Ein Heimaufenthalt mit leichtem Pflegebedarf kostet rund 5000 Franken pro Monat (Annahme Pensionstaxe 110 Franken, leichter Pflegebedarf 25 Franken pro Tag). Diese Kosten sind mit Renteneinkommen und Vermögen zu begleichen. Reicht dies nicht aus, können Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragt werden. Einen Teil, in unserem Beispiel 20 Franken pro Tag, übernimmt die Krankenkasse. Erhöht sich allerdings die Pflegebedürftigkeit, so steigen auch die monatlichen Kosten massiv, denn die Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten.
Ist das Vermögen aufgebraucht und reichen Rente und Zusatzleistungen nicht, um die monatlichen Heimrechnungen zu begleichen, muss die Sozialhilfe einspringen. Diese wiederum kann prüfen, ob nicht der Sohn oder die Tochter im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht einen Teil dazu beitragen muss.
«Ein wärmendes Cheminée wäre mir lieber»
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