Von unmöglichen Fristen und Rechtsverhinderung
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Nachdem nun mehr als 14 Kantone Beschwerden abgelehnt haben und noch mindestens 5 Kantone ausstehen, haben wir Gespräche mit verschiedenen, unter anderem prominenten Anwälten geführt. Dabei wurde klar: Der völlig unangebrachte kantonale Zuständigkeits-Wirrwarr bei einer eidgenössischen Abstimmung dient nur einem einzigen Zweck: Der Verhinderung der Wahrnehmung der demokratischen Rechte.
Die Rechtsverhinderung hat dabei System: 5 Tage Frist gerechnet inklusive Samstagen führt zu dem absurden Zustand, daß in manchen Kantonen die Einsprachefristen ablaufen, währenddessen in anderen Kantonen noch nicht mal die Beschwerden entschieden sind. Somit kann ein Beschwerdeeinreicher, der als guter und konsequenter Demokrat in allen Kantonen Beschwerden eingereicht hätte, nicht nur eine Klage machen, sondern er ist zu mindestens zwei Klagen genötigt.
Unabhängig davon kommt hinzu, daß Gutachten, Erwägungen, die Beschwerdeschrift innerhalb von 5 Tagen nach Ablehnung der Beschwerde komplett beim Bundesgericht eingereicht werden müssen. Gutachter und auch Beschwerdeschriften sind in der Regel nicht in fünf Tagen anzufertigen. Dank des pervertierten und völlig falsch interpretierten Föderalismus, der in dieser Frage nun mal wirklich mit «Kantönligeist» betitelt werden darf, werden Bürger dazu gezwungen, bei einer eidgenössischen Abstimmung für jeden Kanton einzeln zu begründen und zu belegen, was der spezifische Klagegrund sei. Der Nachweis der Knappheit einer Abstimmung auf eidgenössischer Ebene führt – je nach Auslegung – zu keinem Beschwerderecht, wenn es nicht auch im Kanton und jeder Gemeinde sehr knapp war. Dies alles ist in 5 Tagen zu erwägen, zu dokumentieren und zu formulieren ist und war ein Ding der Unmöglichkeit!
Die Anzahl Kantone und folglich der Klagen beeinflußt den Preis einer Rechtsvertretung ganz erheblich. So ist mit Gutachten, Wochendzuschlägen, Gerichtskosten, Anwaltskosten von zirka 23000 Franken bei zwei bis drei Kantonen für einen Beschwerdesteller zu rechnen. Alle Kantone und alle Beschwerdeführer zu berücksichtigen führt zwar nicht zu einer Multiplikation, aber dennoch zu einer unbezahlbaren Verteuerung von Gerichts- und Anwaltskosten.
Der Effekt einer Klage dürfte bei der Weiterziehung der Beschwerden über ein kurzes Medienfeuerwerk nicht hinausreichen; die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges vor Gericht ohne Gutachten – welche in Anbetracht der Zeit kaum zu erstellen sind – dürfte nahe Null sein. Dennoch gehen uns die Optionen nicht aus. Wir prüfen weiterhin und werden Sie in Kürze unterrichten.
Wir sind auf weitere Spendenzusagen angewiesen. Bei den Vorgesprächen wurde klar, daß die Anwälte Vorschüsse haben wollen. Bisher haben wir bereits über 100 sehr erfreuliche Zusagen. Diese reichen jedoch für einen Prozeß noch nicht aus. Wer sich noch nicht aufraffen konnte, den bitten wir jetzt im Namen der Freiheit und Demokratie darum!
Gehen Sie bitte davon aus, daß Ihr Geld nicht fahrlässig von der Geistigen Landesverteidigung ausgegeben wird. Drei Personen müssen einstimmig über eine Kostengutsprache entscheiden; wir werden ihre Einzahlung nicht für sinnlose Klagen verschwenden!
Da wir mit diesen Entscheiden der Kantone gerechnet hatten, haben wir im Hintergrund bereits weiter gearbeitet.
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Folgendes ist nun in Planung:
Luzern
Hier laufen bereits diverse Aktionen gegen das undemokratische und arrogante Verhalten der Behörden bei der Akteneinsicht. Luzern wird von uns bevorzugt behandelt und darf sich unserer vollen Aufmerksamkeit erfreuen! Luzern steht zur Zeit zuoberst auf unserer Watchlist.
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Zug
Bisher ist Zug der einzige Kanton, der den außerkantonalen Beschwerdeführer Kosten auferlegt. Diese werden völlig unhaltbar als trölerisch abgetan und rechtlich nicht begründet. Die Auferlegung von Kosten für Außerkantonale grenzt an kalkulierte Willkür da man nur mittels einer Bundesgerichtsbeschwerde eine rechtlich falsche oder nicht gesicherte Behauptung entkräften kann. Damit hat sich ZG als ein weiterer Kanton, den wir weiterhin „beglücken“ werden, hervor getan. Wer dort eine Beschwerde eingereicht hat, sollte sich bei beschwerdestelle@geistige-landesverteidigung.ch melden. Wir empfehlen Ihnen, das Ganze gemeinsam und abgesprochen anzugehen!
Waadt
In diesem Kanton erhärten sich die Verdachtsfälle, daß ein Wahlbetrug stattgefunden hat. Dieser Kanton wird ebenfalls weiterhin berücksichtigt. Derzeit prüfen wir die Sachlage im Detail. Unsere Aktivitäten werden hier massiv ausgebaut.
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St. Gallen
Die Absage der Beschwerde durch die Regierung enthält eine Drohung: «wenn Du noch einmal «aufmuckst», dann kostet es dich was.» Auch dieser Kanton wird vermutlich näher unter die Lupe genommen.
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Unterstützung
Nicht nur finanzieller Art, sondern auch auf Arbeitshilfe sind wir angewiesen. Wer hier noch mitarbeiten kann, melde sich bitte am besten über skype «Geistige Landesverteidigung». Wir sind auch an der Ausarbeitung eines Flyers interessiert, der ausgedruckt, verteilt und aufgelegt werden kann.
Weiter benötigen wir Übersetzer mit sehr guten Französischkenntnissen, evtl. sogar des bilingues, um uns dem Kanton Waadt gebührend widmen zu können.
Ebenso bitten wir alle, sich in der Umgebung unter Organisationen, Politiker oder Juristen umzuhören, die sich ebenfalls nicht einverstanden erklären kann mit dem knappen Wahlergebnis und dem Vorgehen der Kantone. Bitte sprecht die an und verweist diese auf die GLV. Gerne nehmen wir Kontakt auf.
Wenn Sie sich die Macht geben wollen bei passender Gelegenheit uns in die Lage zu versetzen, Klagen gegen einzelne Kantone zu führen oder dabei mitzuhelfen, so sind wir auf mehr Unterstützer angewiesen. Bitte melden Sie sich unter: Sammelklage
Ihre Geistige Landesverteidigung
update 2009-06-10
Ein ostdeutsches Thema: Die Rehabilitierung vom DDR-Unrecht. Beantragt habe ich meine Rehabilitierung 1990, die jedoch bisher noch nicht entschieden wurde.
Was für ein Mensch muss man sein, um Unrecht aller Art vertragen zu können?
Seit 1995 bin ich wegen der nervlichen Belastung, weil noch keine Entschädigung und Ausgleich anerkannt wurde (einen gesetzlichen Anspruch auf Bescheidung hat man längst) in psychologischer Behandlung, es hatte noch keine Früchte getragen.
Habe 2010 eine Verfassungsklage und eine Klage wegen Körperverletzung gegen das Innenministerium beim Verwaltungsgericht Potsdam gestellt, begründet durch meine psychologische und neurologischen Belastungen (meine Nerven), habe Sprachstörung, die Sprache versiegte fast vollständig, bestätigt durch Logopädie, Psychologin und Hausarzt. Die Nerven müssen sich erst wieder erholen.
Meine Story hier
achim.raschke ät googlemail.com
Klagen gegen das Innenministerium Brandenburg:
1. * Verwaltungsklage 10.11.2009 siehe vorletzte (1.)
«Der Beklagte (das Innenministerium Brandenburg) wird verpflichtet über meinen ursprünglichen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aus dem Jahre 1990 zu entscheiden.»
[10.11.2009 Verwaltungsgericht] – Klageantrag 1. (unten)
2. Verfassungsklage 07.05.2010 (Erweiterung der Verwaltungsklage vom 10.11.2009)
3. Verfassungsklage 25.05.2010
4. Klage wegen Körperverletzung 07.12.2010
5. Klage wegen Menschenrechtsverletzungen (Mobbing) 09.03.2010 – letzte Abschrift 4. (unten)
6. Petition vor dem Landtag Brandenburg Nr. 1148/5 – 08.04.2011
7. Beschwerde vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg – 28.04.2011
Link 1
Link 2