.
Purer Sozialdarwinismus
.
Der BVG-Mindestzinssatz bleibt somit noch immer deutlich unter dem früher über Jahrzehnte im Gesetz verankerten Satz von 4 %, welcher den Arbeitnehmern bei der Abstimmung 1986 über die Einführung des BVV2 vollmundig versprochen wurde. Auch hier wird, wie allerorten, von der FDP/SVP gezielter und massiver Sozialabbau betrieben! Die großen Gewinner sind und bleiben die Banken und Versicherungen, die somit indirekt von der arbeitenden Bevölkerung subventioniert werden.
Meiner Meinung nach sollte der Mindestzinssatz an die variablen Hypothekarzinssätze oder zumindest an die Zinssätze der Kantonalbanken für 10-jährige Kassa-Obligationen gebunden werden. Nur so ist ein fairer Ausgleich zu den Mieten oder Kapitalkosten bei Wohneigentümern und den steigenden Lebenshaltungskosten gewährleistet. Dasselbe gilt für die Kontoguthaben der 3. Säule.
Alles andere ist Diebstahl an der arbeitenden Bevölkerung und äußerst kurzsichtig gedacht. In der Regel wird einer mit 50+ aus Kostengründen entlassen und findet danach keine Anstellung mehr. Mit diesen mickrigen, unter der Geldentwertung liegenden Zinssätzen auf gerade mal während knapp 30 Jahren angesparten Guthaben soll der Arbeiter dann noch durchschnittlich 27 Jahre oder die Arbeiterin im arithmetischen Mittel noch 36 Jahre ohne Erwerbseinkommen ein finanzielles Auskommen finden.
So jedenfalls war das System der Drei-Säulen-Altervorsorge vorgesehen. Die, stets nach tieferen Steuern rufenden Sozialabbauer der FDP/SVP vergessen jedoch, daß die Rechnung so nicht aufgeht. Mehr und mehr ältere, nicht mehr erwerbstätige Menschen müssen seit der Mindestzinssatzsenkung, seit dem Diebstahl am Volk, die Fürsorgeämter um Ergänzungsleistungen angehen, welche schließlich von irgendwem bezahlt werden müssen – genau! – dem Steuerzahler! Das ist auch der Grund, weshalb tiefere Steuern bei solch eklatanter Kurzsichtigkeit ein Wunschtraum der FDP/SVP bleiben wird. Sie können einfach nicht rechnen.
Man kann nicht den Arbeitnehmer wie eine Zitrone auspressen, die Binnenmarktpreise in verbrecherischer Weise künstlich durch Zölle hochhalten, den Invaliden die Rente kürzen und erwarten, daß dann dem Arbeitnehmer noch Geld für die letzten 30 Jahre übrig bliebe. Auch wird gerne vergessen, daß die Wirtschaft mit dem Konsum steht und fällt. Wenn der Konsument, und das sind wir alle, nicht mehr oder nur noch sehr reduziert kauft, nutzt alles Produzieren der Produzenten und alles in den Regalen Gelagerte den Verkäufern nichts mehr.
Wenn das Lohnniveau weiterhin derart tief bleibt, der Angestellte weiterhin sich nur gerade das Nötigste leisten kann, dann darf sich die xenophobe SVP nicht wundern, dass nur noch Ausländer die Nachkommenschaft der Schweiz sichern und somit die Ausländerquote stetig zunimmt. Sie nimmt nämlich durch Geburten zu, nicht durch Zuwanderung!
Schweizer können sich Kinder finanziell einfach nicht mehr leisten. Gemäß CSS-Familienkrankenkasse kostet das erste Kind in den ersten 18 Jahren 870’000 Franken, das zweite Kind 780’000 Franken und ein allfälliges drittes Kind noch 720’000 Franken (Stand 2003). Um die Demographie der Schweiz wieder auf den Stand von 1975 zu bringen, also um die Alterspyramide statt auf dem Kopf stehend wieder langfristig ins Lot zu stellen, benötigten wir statistisch 2.4 Kinder pro Haushalt. Das sind, gemäß den obigen Zahlen, Kosten von 1’896’000 Franken. In der Schweiz Kinder zu haben, ist ein Luxus, den sich kaum noch einer leisten kann und die Schweizer, die es sich leisten könnten, kaufen lieber einen Ferrari und schimpfen über die Ausländer, die uns (noch) unsere AHV sichern.
[Carolus Magnus]
Anpassung in der beruflichen Vorsorge auf Anfang 2008
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge wird nach dem Willen des Bundesrates von gegenwärtig 2,5 auf 2,75 Prozent angehoben. Der Bundesrat will damit der positiven Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung tragen.
ubl./(ap) Für einmal geht es bei der Festsetzung des Mindestzinssatzes für die berufliche Vorsorge (BVG) in die gegenläufige Richtung. Nachdem der Satz zur Verzinsung von Pensionskassen-Guthaben in den letzten Jahren laufend gesenkt worden war, soll er nun auf Anfang 2008 angehoben werden.
Ab dem 1. Januar 2008 beträgt der Mindestzinssatz 2,75 Prozent, gegenwärtig liegt er bei 2,5 Prozent. Begründet wird der Entscheid mit der insgesamt positiven Entwicklung der Finanzmärkte, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Mittwoch mitteilte. Der langfristige Zinsdurchschnitt bei den siebenjährigen Bundesobligationen liegt zurzeit bei rund 2,6 Prozent. Dieser war für den Entscheid des Bundesrats beim BVG-Mindestzinssatz eine wichtige Richtgröße.
Außerdem berücksichtigte die Landesregierung bei der Festsetzung des neuen Mindestzinssatzes auch die weiteren Ertragsmöglichkeiten von Aktien, Anleihen und Liegenschaften, wie es heißt.
Auf der Linie der BVG-Kommission
Vor dem Entscheid hatte der Bundesrat nach Angaben des EDI die BVG-Kommission sowie die Sozialpartner konsultiert. Die Kommission hatte sich mehrheitlich für einen Satz von 2,75 Prozent ausgesprochen. Unter den Sozialpartnern votierten die Arbeitgeber für 2,75 Prozent, während die Gewerkschaften eine Anhebung auf 3 Prozent forderten.
In der Mitteilung des EDI wird darauf hingewiesen, dass der Mindestzinssatz grundsätzlich für alle Vorsorgeeinrichtungen erreichbar sein muss. Deshalb wird er vorsichtig festgelegt und der Bundesrat hat auf eine weitergehende Erhöhung verzichtet. Wenn eine Kasse über genügend Schwankungsreserven und Rückstellungen verfügt, kann sie auch einen höheren Zins festlegen.
Vom Gang der Aktienmärkte abhängig
Die Performance der BVG-Portfolios ist vom Aktienanteil abhängig. Der Pictet-BVG-40-Index (40 Prozent Aktien, 60 Prozent Anleihen) beispielsweise wies im vergangenen Jahr eine Performance von 6,35% auf, im laufenden Jahr lag diese bis Ende August bei 2,37 Prozent. Der Pictet-BVG-93-Index mit einem Aktienanteil von 25 Prozent, erreichte 2006 eine Performance von 3,85 Prozent. 2007 lag die Rendite bis Ende August bei 0,7 Prozent.
Eine Pensionskasse, die nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt, sollte den Aktienanteil eher gering halten, da bei einer Baisse an den Aktienmärkten eine Unterdeckung droht.
Quelle NZZ-Online
(Parteiblatt der FDP)