Bundesgericht: «… wir brauchen aber noch eine Begründung»

swiss_flagBundesgericht-Lausanne

Partystimmung und Filz am Bundesgericht

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Wer denkt, wir hätten Gewaltentrennung, der irrt gewaltig!

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Am Donnerstag, 1. Oktober 2009 beriet das Bundesgericht lachend in einer kameradschaftlichen Runde über drei Beschwerden, die im Zusammenhang mit dem Abstimmungsresultat der biometrischen Pässe eingereicht wurden. Beobachter der Geistigen Landesverteidigung (GL) verfolgten die Scharade und kamen zum Schluß:

Während dieses Morgens wurde schonungslos aufgedeckt, wieso die Schweiz mit Bestimmtheit nicht mehr als Demokratie bezeichnet werden kann. Es scheint, daß das Bundesgericht nur noch die Funktion als Macht erhaltende Instanz inne hat, das einem System dient, in dem der Staat tun und lassen kann was er will. Das Bundesgericht nimmt die Aufgabe und Funktion, den Bürger vor staatlichen Eingriffen zu schützen und die Verfassung zu wahren, nicht wahr. Die Urteilsberatung hat sich nach Augenzeugen der GL in etwa so angefühlt, als ob fünf vom Leben nichts wissende Richter mit den Füßen auf dem Richtertisch hochgelagert ein wenig mit Begriffen jonglieren, um anschließend zu einem gewünschten Urteil zu kommen. Bezeichnenderweise sagte der leitende Richter an einer Stelle: «Wir wissen, wie wir entscheiden werden, wir brauchen aber noch eine Begründung!». Willkür vom Feinsten!

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Worum ging es?

In der Beschwerde hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob ein Stimmbürger sich in einem anderen Kanton gegen Abstimmungen auf Bundesebene beschweren kann, wenn es zu verdächtigen Unregelmäßigkeiten kommt. Die GL hatte bereits einen Achtungserfolg in Zug errungen, indem ihre außerkantonalen Beschwerdeführer in Zug nun doch keine Bussen bezahlen müssen.
Das Bundesgericht beschloß, diese Frage offen zu lassen und den Antrag nicht zu behandeln. Als Begründung gab es an, daß der Bürger sich einerseits bei einem anderen Kanton beschweren und bei Ablehnung sich beim Bundesgericht darüber beschweren könne. Andererseits könne der Bürger auch direkt ans Bundesgericht gelangen. Zu diesem Entscheid hat die GL mehrere Kritikpunkte anzubringen.

  • Erstens, ist es gemäß Bundesgerichtsgesetz nur möglich, an das Bundesgericht zu gelangen, wenn bereits eine kantonale Instanz einen Entscheid gefällt hat. Das Bundesgericht gibt sich somit selbst die Kompetenz, als erste und letzte Instanz über eine Angelegenheit zu entscheiden. Dadurch wird der Instanzenweg verkürzt und der Bürger hat keine Möglichkeit, auch nur einmal zu rekurrieren.
  • Zweitens, hat es das Bundesgericht versäumt, festzuhalten, wie ein Bürger nun vorgehen muß, wenn er sich gegen eine Abstimmung beschweren möchte. Muß er zuerst an eine kantonale Instanz? Muß er riskieren, daß er von der kantonalen Instanz Kosten für die Beschwerde überbunden bekommt, gegen die er sich nur vor Bundesgericht wehren kann? Faktisch hat das künftig zur Folge, daß man für eine Beschwerde gegen das eidgenössische Ergebnis mit Vorschußkosten in der Höhe von 1‘000 Franken rechnen muß. Wer das finanzielle Risiko nicht eingehen kann, beschwert sich nicht, was auf die Mehrheit der Bevölkerung zutrifft. Die Inanspruchnahme der Schweizer Justiz ist folglich eher eine Frage des Geldes, nicht der korrektiven, oder direktiven Auslegung eines Gesetzes oder Mißstandes, das der Schweiz die nötige Rechtssicherheit verleihen sollte.

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Höchstrichterliche Rechenkünste

Bei einer weiteren Beschwerde, die eine schweizweite Neuauszählung aufgrund des äußerst knappen Wahlausganges verlangte, machte sich das Bundesgericht mehr als lächerlich und setzte sich über jegliche sachlichen Tatsachen hinweg.

Es wurde festgehalten, daß ein knappes Abstimmungsergebnis ein Grund für eine Neuauszählung sei. Bei den biometrischen Pässen sei das Resultat zwar «RELATIV KNAPP», nicht aber «ÄUSSERST KNAPP». Dies deswegen, weil der Unterschied 5‘504 Stimmen betrug. Dabei vernachlässigte das Bundesgericht bewußt, daß nicht 5‘504 Stimmen fehlten, sondern 2‘753 Stimmen, um das Resultat zu drehen. Weiter hielt es fest, daß in den Siebziger Jahren eine Neuauszählung auf kommunaler Ebene angeordnet wurde, weil da der Unterschied nur 20 Stimmen betrug. Das Bundesgericht verglich also die absoluten Zahlen einer eidgenössischen Abstimmung von 3 Millionen Stimmen mit einer Abstimmung von ein paar tausend Menschen. Diese Richter hätten früher mit dieser Vorgehensweise jede einzelne Klasse der Primarschule wiederholen müssen!

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Fazit

Einmal mehr wurde gezeigt, daß sich in der Schweiz auch in Zukunft nichts zum Guten, zum Demokratieerhaltenden via Rechtsweg oder über die offiziellen politischen Wege ändern wird. Wer etwas ändern will, muß aufwachen – dies ist der einzige Weg, um unsere Demokratie noch zu retten. Bitte hören Sie auch das nachfolgende Podcast in dieser Sache an. Es enthält eine ausführliche Stellungnahme zu dieser Causa und erklärt, was eminent falsch läuft im Filz der Schweiz.

Bitte nehmen Sie sich Zeit und hören Sie unglaublich Haarsträubendes aus der Bundesgerichtspraxis.

Zum Radio-Podcast
Sonderbericht Bundesgerichtsprozeß

Carolus Magnus

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5 thoughts on “Bundesgericht: «… wir brauchen aber noch eine Begründung»

  1. Recht und Gerechtigkeit sind zwei voneinander unabhängige Angelegenheiten!
    Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist das allgemeine Wissen um das, was gerecht ist = das moralisch sittliche Empfinden einer Gesellschaft – Recht ist der Versuch, dieses allgemeine Wissen durch Gesetze und allgemeinverbindliche Regeln durchzusetzen.
    Gesetze können interpretiert werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Richter. Daher ist ja auch die Praxis des Bundesgerichtes wichtig. Ist in einem Musterprozess so oder anders entschieden worden, hat dies Auswirkungen auf spätere Fälle, die vergleichbar gelagert sind. Es ist eher selten, dass das Bundesgericht seine Praxis ändert. Daher ist das BG Richtung weisend.
    Absolut bzw. relativ zwingende Vorschriften kennt nur das Arbeitsvertragsrecht rund um den Einzelarbeitsvertrag. Aber auch hier entscheidet im Streitfall der Richter.
    Wer glaubt, dass er besser lebt, wenn er dauernd der Wahrheit nachspringt, soll es tun. Er komme aber nie, um zu sagen, dass er ungerecht behandelt werde…
    Auch hier gilt: ungefähr genau ist besser als absolut falsch!S› Füfi lo grad sii!
    Was wäre, wenn nachgezählt worden wäre und es hätte nichts geändert? Wäre ja möglich! Um der Sache besser auf die Spur zu kommen, kann einer sich freiwillig melden, um beim Auszählen aktiv mitzuwirken.

  2. Du scheinst den Podcast nicht angehört zu haben. Wenn das Bundesgericht nicht mal selbst die elementarsten Formal-Vorschriften einhält, wird es gefährlich.

    Was wäre, wenn nachgezählt worden wäre und es hätte nichts geändert?

    Das wäre super gewesen, denn dann wüssten wir, dass wir noch in einem Rechtsstaat leben. Da sich aber nicht mal das Bundesgericht zu einem Entscheid dafür oder dagegen durchringen konnte, sind wir nun so schlau als wie zuvor.

    Es ist eher selten, dass das Bundesgericht seine Praxis ändert. Daher ist das BG Richtung weisend.

    Richtungweisend wohin? Keine Entscheide mehr zu fällen, wie in diesem Fall?

  3. Arbeiten, selber schreiben, Kunden besuchen, Werbung betreiben, Gartenarbeiten, an Events teilnehmen…
    Wie viele Blogartikel glaubst du, kann man so intensiv lesen bis man die Meinung des Schreibers voll intus hat? Das BG hat viele, Weg weisende Entscheide getroffen. Ansonsten würden diese nicht in allen Kommentaren erwähnt oder bei neuen Fällen berücksichtigt. Das BG ist auch schon von einer eingeschlagenen Praxis abgewichen. Als Bürger kannst du die Möglichkeiten, die dir die Verfassung gibt, ausschöpfen. Tust du es nicht, kannst du zwar am Stammtisch oder im Blog über Zustände fluchen und vielleicht ein paar Gleichgesinnte finden, die dir zustimmen. Mehr nicht! Es bleibt dir lediglich zu prüfen ob du einen kalten Hosensack hast – dann kannst du allenfalls die Hände wärmen, das ist alles!

  4. Oje Herbie…. Du kannst wirklich nicht zuhören. Und das Bundesgericht ändert seine Praxis wann immer es will. Heisse Luft, denn es gibt ja keine identischen Fälle. Und eine Begründung ist immer gut zu finden.Wie Du lesen kannst, «suchen» sie sich ja die Begründungen.

    Da ich selbst auch da war kann ich dir nur sagen, dass Du träumst. Es wäre schön wenn das Gericht so seriös schaffen würde, wie Du es beschreibst.

  5. @ Frank
    Ich war nicht dort. Ich erwarte auch nicht Gerechtigkeit vom Recht, denn dass dies «zwei paar Schuhe» bedeutet, weiss ich aus Erfahrung. Das BG ist das Gericht des Bundes. Ist es verwunderlich, wenn dieses das Wasser auf seine Mühle leitet? Die Schweiz hat eine relaitiv einfache Verfassung. Der Vollzug sieht wegen den Interpretationsmöglichkeiten allerdings etwas anders aus. Deutet dies die jährliche Zunahme der Gesetzesflut nicht an?
    Ein kleiner Witz:
    Ein frisch ausgebildeter Jurist kommt in eine kleine Stadt, wo er als einziger Rechtsvertreter eine Anwaltspraxis eröffnet. Der Job ist fast brotlos und er verdient kaum das warme Wasser für eine Suppe. Dieser Zustand dauert exakt so lange, bis ein zweiter kommt…
    Träumen ist nicht verboten. Ich glaube allerdings nicht daran, dass ich damit einen Richter bewegen könnte, seine Meinung aus ethischen Gründen in einem dafür geeigneten Fall nicht zu ändern.
    Die Suche einer Begründung ist eine logische Folge der Arbeit. Es gibt ein Gesetz. Es gibt einen «Verstoss» gegen dieses Gesetz. Letztlich hat der Richter zu entscheiden. Er bildet sich eine eigene Meinung. Sie muss aber begründet sein.
    Auf Bundesebene werden die Urteile meistens von drei oder fünf Richtern gefällt, die alle Juristen sind. In speziellen Fällen, namentlich im Asylrecht, ist für viele Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts ein Einzelrichter vorgesehen.
    Die Bundesrichter und die Richter des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts werden von der Vereinigten Bundesversammlung für eine Periode von sechs Jahren gewählt. Sie sind wiederwählbar. Falls Bundesrichter fatale Fehler machen würden, gäbe es die Möglichkeit der Nichtwierwahl oder der Abwahl…

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