BaWü – Kurioses Gesundheitsverständnis

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Exemplarische Staats-Schikane!

Saufen ja – Essen nein!

«Nur kalte Speisen einfacher Art»

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Heuchlerischer Gesundheitsfaschismus

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Wem anderes als den Lustvollen, geil an  der Diskriminierung von Rauchern schwelgenden Machthabern, dient ein warmes Eßverbot? Selbst die Obdachlosenhilfe weiß, wie wichtig eine täglich warme Mahlzeit für die Gesundheit des Menschen ist. Dieses Gesetz ist ein weiterer Beweis, daß es beim Raucherdiskriminierungsgesetz nicht um die Gesundheit, sondern einzig um die Schikane der Raucher geht. Sie sollen gehetzt, wie Leprakranke ausgeschlossen mit Kainsmal auf der Stirn als der Menschheit unwürdig und nicht mehr zugehörig stigmatisiert werden.

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Natürlich ist den meisten «Studien»-Jongleuren im Dunstkreis des WHO-Kollaborationszentrums in Heidelberg bekannt, daß beim Wärmen von Speisen mehr kanzerogene Schadstoffe in größerer Quantität freigegeben werden als beim «Passivtabakrauchen»; ein scheussliches Wort, kreiert von den Nazis. Nur sagen dürfen sie es nicht. Das wäre ihrer Propaganda abträglich.

Somit könnten Nichtraucher in Raucherkneipen einen – wenn auch paranoiden – effektiveren Schutz vor kanzerogenen Stoffen finden als bei einem Bier in einem Speiserestaurant – und ihre Kleidung würde zudem nicht nach altem Fritieröl stinken. Doch das Gesetz heißt, auch wenn es Raucherdiskriminierungsgesetz heißen müßte und somit falsch benannt ist, nun mal «Nichtraucherschutzgesetz» (Schutz tönt immer gut!) – und nicht «Passivesserschutzgesetz»! Es wundert uns sehr, daß diese Paragraphenreiter nicht auch noch kalte Zigaretten in Raucherkneipen fordern!

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Was ist der Unterschied zwischen einem kalten und einem warmen Würstchen? Das eine ist in Raucherkneipen nicht verboten, das andere in Speiserestaurants nicht erhältlich… Einige mittelständische Betriebe dürften wohl schließen müssen, immer mehr Gäste der Speisegastronomie fernbleiben und Saufgelage werden im Namen der «Gesundheits»-Gesetzgebung in Einraumkneipen dadurch gefördert. Hail Nanny-State. Jawoll, mein Führer!

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Der Kampf gegen die Raucherinnen und Raucher ist ein neuer Klassenkampf, ein Klassenkampf von oben: Gesundheitshysteriker und Organisationsmenschen verbünden sich, um ein Drittel ihrer Mitmenschen um Freiheit und Lebensfreude zu bringen. Wie einst die Arbeiterbewegung mit machtvollen Organisationen um ihre Rechte gekämpft hat, so müssen sich heute die rauchenden Menschen gegen die zunehmenden Unterdrückungsversuche wehren. (Günter Ropohl)

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Hier schon mal ein Rezept für Gazpacho
(tönt genau so, wie es zum Bier schmeckt)

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Nach langem Ringen hat der baden-württembergische Landtag mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition ein abgeändertes Nichtraucherschutzgesetz in Stuttgart beschlossen. SPD und Grüne lehnten das Gesetz als inkonsequent ab und plädierten für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Danach soll es beim Rauchverbot künftig Ausnahmen für Kneipen geben. Die Wirte solcher höchstens 75 Quadratmeter großen Gaststätten mit nur einem Raum können selbst entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf.

«Wir begrüßen es, daß das totale Rauchverbot endlich vom Tisch ist, sind aber mit einzelnen Punkten des Gesetzes nicht zufrieden», sagte ein Sprecher des Landesverbandes der Hotellerie und Gastronomie (Dehoga) am Donnerstag, 19. Februar. Allein die Tatsache, daß in Einraumkneipen, in denen wieder geraucht werden darf, künftig nur kalte, aber keine einfach zubereiteten warmen Speisen angeboten werden dürfen, sei nicht nachvollziehbar. «Wir hätten uns eine großzügigere Regelung gewünscht. Ob ein Saitenwürstchen kalt oder warm serviert wird, ändert doch nichts am Charakter der Gaststätte», betonte der Verbandssprecher.

Das Gesetz soll nach dem 7. März 2009 in Kraft treten. Jugendliche unter 18 Jahren haben zu Raucherkneipen keinen Zutritt. Dort dürfen außerdem nur »kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle« angeboten werden. Bei Nichtbeachten des Gesetzes droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres kann die Strafe bis zu 5000 Euro betragen.

Die Neuregelung war nötig, weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige Gesetz beanstandet hatte – unter anderem weil Restaurants und Kneipen mit nur einem Raum zu einem absoluten Rauchverbot gezwungen waren. Gaststätten, die Möglichkeiten zur räumlichen Trennung hatten, durften dagegen einen Raucherraum einrichten.

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update 2009-03-06

Das Zitat der Woche stammt von Wirtschaftsminister Ernst Pfister: «Wenn ein Saitenwürstle zufällig in ein Tauchsiederbad fällt, darf man es dennoch essen.»

Hoppla, ist denn dem Minister gar ein Landesgesetz wurscht? Im geänderten Landes-Nichtraucherschutzgesetz steht nämlich klipp und klar: «Rauchen in Eckkneipen ist nur zulässig, wenn keine oder lediglich «kalte Speisen einfacher Art» verabreicht werden – also keine aus dem Tauchsiederbad!»

Auch Ministerpräsident Gunther Oettinger erklärt eiskalt: «In Raucherkneipen dürfen nur kalte Saitenwürste serviert werden.» Was gilt denn nun – heiß, kalt oder lauwarm?

Quelle

Carolus Magnus

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6 thoughts on “BaWü – Kurioses Gesundheitsverständnis

  1. Es ist mir absolut unverständlich, wie Politiker ein solches Gesetz zusammenstiefeln und sich danach noch im Spiegel ansehen können. Die Narrenkappe muss doch auffallen. Ich komme langsam zum Schluss, dass der IQ militanter nichtrauchender Politiker sich vom IQ einer Pell-Kartoffel nur unwesentlich unterscheidet und bitte gleichzeitig die Pell-Kartoffel um Verzeihung sie auf gleiche Ebene mit Politikern gestellt zu haben.

    1. Benpal, in Bälde wird die Zeit kommen, in der nur noch katholische Gebiete während der Fastnacht Ausnahmeregelungen erhalten und während einer Woche normal sein dürfen. Für den Rest des Jahres sind aber auch die Katholiken zu närrischem Treiben verdammt.

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