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Verbots-Bazillen unausrottbar
Nicht nur in der EU herrscht eine kaum noch zu überbietende Regulierungswut. In Amerika werden Jahr für Jahr zwanzigtausend neue Gesetze in Kraft gesetzt, wovon die meisten die Verfassungs- und Freiheitsrechte verwässern und man darf sich ungeniert fragen, wer sich darin überhaupt noch auskennt. Der Lärm der wiehernden Amtsschimmel in Europa und den USA müßte bis weit in den Andromedanebel hinein hörbar sein.
2007 wurde ein Kinderschutzgesetz verabschiedet, das diese noch mehr schützen soll. Nicht etwa vor Junk Food, Alkohol oder Passivtabakrauch, nein, vor zu bleihaltigen Mini-Bikes. Die meisten Händler in den USA bemerkten bis vor einer Woche nicht, daß auch ihre Produkte darunter fallen. Nun stellte sich bei einer Kontrolle heraus, daß Bremszüge, Felgen und Batterieverankerungen mehr Blei enthalten als es das neue Gesetz zuläßt. Die Branche klagt, daß die Händler nicht in der Lage wären, die über dem neuen Grenzwert mit Blei belasteten Teile austauschen zu können, was wiederum zur Folge hat, daß die Mini-Bikes nicht verkauft werden können.
Phill Morud von der All Terrain Vehicle Association ATVA in Minnesota scheint ziemlich naiv zu sein, wenn er meint: »Ich glaube nicht, daß die Politik dies gewollt hat, als dort versucht wurde, Kinder vor Bleibelastung zu schützen […] Dies dürfte ein Fall von nicht beabsichtigten Folgen eines Gesetzes sein«. Ein Sprecher der US-Niederlassung von Honda hingegen meinte mit Blick auf den zunehmenden Kindermädchenstaat spitz: »Wir hoffen, daß die Politik einen Unterschied zwischen Babydecken und Teilen eines Motors erkennt, bei dem es sehr unwahrscheinlich ist, daß ihn ein Kind in den Mund nimmt«.
Gegen dieses Gesetz hat nun ein Repräsentant Missouris eine Petition lanciert. Als Gründe nennt Tom Self dafür einerseits die finanziellen Konsequenzen für die Händler, andererseits die Gefahr, daß sich Kinder beim Fahrenlernen auf größeren Maschinen austoben könnten, als denen eines Mini-Bikes, was ein erhebliches Gefährdungspotential für Unfälle in sich trüge.
Tom Self’s Webseite
An der diesjährigen Kinderfasnacht in Basel wären eigentlich – gemäss neuem Waffengesetz – Spielzeugpistolen aus Plastik verboten gewesen. Die Kinder hatten dennoch solche Plastikwaffen dabei. Die Kantonspolizei Basel-Stadt drückte ein Auge zu und konfiszierte diese «Waffen» (und die Kinder) nicht. Gut so! Basel tickt eben anders 🙂
Christoph, das hat absolut nichts mit «Auge zudrücken» zu tun, sondern schlicht und einfach damit, daß sich die Polizei nicht auch noch der Lächerlichkeit der Gesetzgeber unterordnen will. Gemäß Gesetz ist die Polizei als Exekutive dazu verpflichtet, diese Kinder mitsamt ihren Spielzeugpistolen dem Haftrichter vorzuführen!
Gerne hätte ich einen diesbezüglichen Präzedenzfall bis vor Bundesgericht gesehen und gelesen, wie sich die Polizei aus der «Dienstverweigerung» herausredet.
Gerne hätte ich die Häme in den Massenmedien gelesen, der sich die Polizei bei der Durchsetzung eines stupiden, nichtsdestotrotz rechtskräftigen Gesetzes ausgesetzt hätte.
Beste Werbung für die Katholiken, denn in Bälde wird die Zeit kommen, in der nur noch katholische Gebiete während der Fastnacht Ausnahmeregelungen erhalten und dadurch während einer Woche normal sein dürfen. Für den Rest des Jahres sind aber auch die Katholiken zu närrischem Treiben verdammt.