Staatliche Melkorgien stossen bei Automobilisten an Grenzen

S’esch gnueg Heu dunne

Autobahn erster Klasse

Autobahn – Nationalstraße der ersten Klasse?

Am 8. März 1960 trat das Bundesgesetz über die Nationalstraßen in Kraft, welches die Kompetenzen zur Planung und zum Bau von Straßen mit nationaler Bedeutung dem Bund übertrug und im Artikel 2 die Autobahn als Nationalstraße erster Klasse beschreibt. Die Autobahnen der Schweiz werden vom Bund sowie in kleinerem Umfang von den einzelnen Kantonen betrieben. Das Autobahnnetz der Schweiz entspricht nicht dem Nationalstraßennetz der Schweiz, das alle vom Bund betriebenen Fernstraßen umfaßt – auch solche die nicht Autobahnen sind – hingegen die kantonalen Autobahnen nicht einschließt.

Die große Abzocke der Verkehrsteilnehmer hat Tradition

Die Autofahrer werden aktuell mit sagenhaften 9.5 Milliarden Franken aus dem Straßenverkehr gemolken; hauptsächlich zweckgebunden, für ein Nationalstraßennetz, das vor mehr als fünfzig Jahren beschlossen, bis heute aber nicht fertiggestellt wurde, weil von den phantasievoll vielfältigen Zwangsabgaben der Autofahrer, wie Autosteuer, Vignetten, Benzinsteuer, Zwangshaftpflichtversicherung, aggressive Parkplatz-Bewirtschaftung, Bussen aufgrund absichtlich schwachsinniger SVG-Gesetze und -Verordnungen oder Gebühren mit 1000 Franken Stundenlohn (Führerscheinersatz 1998 zu 50 Franken ist in 3 Min. ausgehändigt), – die Aufzählung ist bei weitem nicht abschließend – im Schnitt nur gerade 30 Prozent jährlich in den Straßenverkehr flossen, hauptsächlich in den zu offensichtlich vernachlässigten Unterhalt, modernster technischer Schallschutz trotz massiv leiseren Motoren, fiktive Plan-Übungen der Straßenverkehrsbeamten über Beschilderungen, Straßenführung und Bepflanzungen mitten in eh schon zu engen Straßen, einzig um nicht wegrationalisiert und arbeitslos zu werden, oder die in den allermeisten Fällen wegen Hirnrissigkeit der offensichtlichen Art verworfen werden mußten (Arbeitstherapie bei mangelnder Auslastung). Die restlichen 70 Prozent der inzwischen auf weit über 100 Milliarden (zurzeit liegen davon gerade noch vier Milliarden ungenutzt beim Bund, was etwa acht Jahre mit 100 Franken-Vignetten entsprechen), angewachsenen und anderweitig verlochten Gelder sind irgendwo zwischen Subventionsgießkannen und unbekannter Zweckentfremdung in noch unbekannteren Bundesausgaben sowie an die Kantonen und in den öffentlichen Verkehr versickert. Die Regierung hält sich jahrzehntelang nicht einmal an ihre eigenen Gesetze, knöpft aber jedem fünften Autofahrer, der sich aus Überzeugung nicht anschnallen will, nach Art. 312.1 OBV jedesmal 60 Franken ab, auch den Mitfahrern. Uns unverständlich, schließlich wird sportliche Betätigung, egal wie halsbrecherisch, auch nicht gebüßt, was der Schweiz jährlich rund 300.000 Unfälle beschert; 66.000 allein auf Schneepisten. Zum Vergleich: 2012 kam es auf Schweizer Straßen zu insgesamt 18.148 Unfällen mit Personenschaden. 1945 waren es noch 500. «Je mehr Gesetze ein Staat braucht, desto korrupter ist er» (Tacitus). Das liegt also keineswegs an der 1970 eingeführten Gurtenpflicht, sondern war vermutlich das erste schweizerische Gängelungsgesetz auf Druck der mächtigen, im Halbschatten des Regierungsfilz agierenden Versicherungslobby.

Linke Verkehrsbehinderungen

Wer schon mal im Mittelland auf Schweizer Autobahnen unterwegs war, weiß, daß von «erster Klasse» keine Rede sein kann, bestenfalls noch von dritter, ehre schon Holzklasse. All die inzwischen den Straßenverkehrsteilnehmern abgezockten weit über 100 Milliarden Franken wurden, hauptsächlich für die heute völlig überteuerten Luxusbahnen des Staates, aber auch für den Bau von verkehrsbehindernden (die Verantwortlichen sprechen in bestem Orwell’schen Neusprech von «verkehrsberuhigenden») Straßenschikanen zweckentfremdet. Das unverständlich zu niedrige, durch Monotonie dadurch unfallgefährdende, Tempolimit auf Autobahnen, kleinbürgerlich reduziert von 130 auf 120 km/h, welches scheinheilig mit dem Argument besserer Luft durchgesetzt wurde und seit der Einführung des flächendeckenden Katalysators wieder aufgehoben werden müßte, in Tat und Wahrheit aber der Schlaglöcher und besseren Viskosität wegen bei Fiskalmelkstellen weiterhin aufrechterhalten wird.

Verkehrsbehinderung_Staat
Welches Schweinerl hättens denn gern?

Einen Monat später, am 21. Juni 1960 folgte der Bundesbeschluß über das Nationalstraßennetz, in welchem das anzustrebende Autobahnnetz festgelegt wurde, was 1962 zur ersten, vom Bund finanzierten acht Kilometer langen Grauholzautobahn führte (Umfahrung Zolikofen).
Kantonale Autobahnen wurden im dicht besiedelten Mittelland gebaut, vor allem in den Kantonen Aargau, Bern, St. Gallen und Zürich, weitere Kantone haben kurze Zufahrten selber finanziert. Diese Straßen wurden ohne Bundeshilfe gebaut.

Regierung will 150 Prozent mehr für Autobahn-Vignette

Vignette-WinschutzscheibeJedes autobahnzuläßige Vehikel, also jedes Gefährt, das mindestens auf 80 km/h kommt, jedes Auto, jedes Wohnmobil, jeder Roller, jedes Motorrad, jedes Gewerbefahrzeug, ja sogar jeder Anhänger muß zu Beginn eines jeden Jahres eine jeweils andersfarbige, mit Jahreszahl gekennzeichnete, sichtbehindernde Autobahn-Vignette (Maut-Gebühr-Quittung) auf der Windschutzscheibe kleben haben, die in Zukunft auch noch mit elektronischen Kameras schweizweit kontrolliert und ausgewertet werden soll. Vermutlich, damit der Staat in seinem ausufernden Kontrollwahn jederzeit weiß, wer sich wo aufhält. Was noch vor 20 Jahren zu einem Sturm der Entrüstung geführt hätte, scheint heute niemanden mehr zu kratzen.

Um die Annahme der 100-fränkigen Autobahnvignette durch das Stimmvolk nicht zu gefährden, will die Regierung keine Diskussion über den Datenschutz!

elektronsiche-Vignette

Regierungsversprechen als Abstimmungspropaganda

Die Argumentation eines Befürworters zur 100 Franken Vignette am TV, ganz zu Beginn der Debatte, ist uns besonders hängen geblieben: Der Preis der vierzig Franken teuren Kleber sei zu niedrig, als daß sie für den Straßenverkehr relevant wären, denn sie hätten bisher noch keine Einnahmen für den Straßenverkehr abgeworfen, Aufwand und Kosten ergäben seit jeher bei diesem Preis ein Nullsummenspiel. Das stimmt vermutlich sogar. Bis heute wurden Unsummen in Milliardenhöhe an zweckgebundenen Geldern aus dem Straßenverkehr abgezogen und in zweckfremde Kassen umgeleitet, ohne das Volk um seine Zustimmung zu bitten. Nun ist die Regierung auch noch ob des Widerstands der Automobilisten bass erstaunt und gibt sich pikiert, wenn diese verständlicherweise solchem Gebaren nicht weiter Hand bieten und nicht gleichzeitig auch noch das Risiko eingehen wollen, daß eine Zustimmung womöglich gar als Einverständnis der langjährigen Zweckentfremdung und zusätzlich als Einladung zu noch mehr Abzocke von der Regierung verstanden werden könne.

Vignette für goldene Kloschüsseln der SBB?

Insgesamt waren in der Schweiz 2012, gemäß Bundesamt für Statistik (BfS), rund 5,6 Millionen Motorfahrzeuge immatrikuliert, davon 4,3 Millionen Personenwagen, was, falls jeder eine Vignette kaufte, 225 Millionen Franken direkt zu Jahresbeginn nach Bern spülte. Da fragt man sich unwillkürlich, wo dieses Geld hängen geblieben ist. Ob nun bei den Behörden, den Umverteilern, den Bürokraten, den regionalen Verkäufern oder in die Luxusausstattungen der SBB (Bundesbahnen), weiß keiner so genau. Vermutlich muß deshalb der Preis der Vignette um 150 Prozent erhöht werden, damit auch zukünftig von den offensichtlich jedes Jahr versandenden 40 Prozent des neu um 150 Prozent erhöhten Preises wenigstens 60 Prozent der gewünschten 100 Franken-Vignette davon überhaupt etwas für die Straße abwirft. Das wären dann, bei gleichbleibenden, nicht dem Straßenverkehr zukommenden Abgaben von bisher etwa 225 Millionen, schlappe 335 Millionen mehr für diese ominöse Gießkanne, bei der bis heute angeblich niemand weiß, über welchem politischen Gebiet sie geleert wurde, die, übers ganze Volk verteilt, jedem ein paar Rappen zukommen ließe, falls damit nicht Kloschüsseln der SBB-Waggons vergoldet werden sollen. Wir haben da so ein undefinierbares Gefühl, daß das Geld dazu verwendet werden soll, die elektronische Überwachung der Vignette, mitsamt dem Bürger als Kollateralschaden, zu finanzieren.

Einige unserer Ausführungen werden vom UVEK konträr geschildert, so wie die letzten drei Male auch, als man sich nicht daran gehalten hatte. Das UVEK ist dasselbe Bundesamt, das seit 2004, nur zwei Jahre nach dem UNO-Beitritt, heimlich und bereits weit fortgeschritten an einer Neuauflage der desaströsen Alkohol-Prohibition der USA arbeitet.

Abstimmungsprognose

Doris Leuthard 2013
«Wenn ihr nicht nach meinem Willen abstimmt, erhöhe ich halt den Benzinpreis», sagte Bundesrat Doris Leuthard.

Die dreimal nachweislich lügnerischen Begründungen der Befürworter in der Vergangenheit sind fast wortgleich identisch mit denen von heute, als der Preis der Vignette zuerst befristet eingeführt, dann verlängert und dann von 30 auf 40 Franken erhöht wurde. Auch diesmal wird darauf hingewiesen, daß die Zweckbindung so vom Nationalrat beschlossen wurde, man dies schwarz auf weiß nachlesen und sich darauf verlassen könne – wie die andren drei Male auch, wie eine Schallplatte mit Kratzer. Dafür stimmen werden vermutlich junge Wähler, die sich an diese Aussagen nicht mehr erinnern können, diejenigen, die von der Gießkasse mit Loch im Boden profitieren oder nichts wissen, und solche, die auch beim vierten Mal eine Lüge nicht als solche zu erkennen vermögen. Je nach Wetter, das die Stimmbeteiligung mehr beeinflußt, als mancher annehmen würde, den stimmenden Parteigruppen oder dem Grad naiver Obrigkeitsgläubigkeit wird das Stimmresultat entsprechend ausfallen und ein Licht auf die kognitiven Fähigkeiten der Schweizer und deren gesteigerten Medikamentenkonsum als Tabakersatz werfen. Sollte der Bildungshintergrund der Stimmenden zufriedenstellend ausfallen und dieser Versuch einer weiteren unverschämten Abzocke der Regierung, in einer langen Reihe vergangener und vieler noch kommender, diesmal zu Grabe getragen werden, so hat Bundesrat Doris Leuthard bereits angekündigt, sie werde dann halt einfach den Benzinpreis über die Mineralölsteuer erhöhen, den die Grünen auf vier Franken sehen wollen und worauf der Bund bereits heute 70 Rappen für jeden getankten Liter dem Autofahrer aus der Tasche zieht. Einzig die Tabaksteuer ist bis anhin noch höher als die Benzinsteuer, was aber keinesfalls zur Annahme verleiten sollte, die Regierung könne nicht auf alles und jeden neu kreierte Steuern einführen. Die Phantasie Schweizer Steuerkommissare ist grenzenlos. Einzig auf Prohibitionsprodukte wie etwa Cannabis oder den kürzlich verbotenen Pilzen hat der Staat aufgrund selbstverschuldeter Illegalität keinen Zugriff und überläßt die Milliarden weiterhin dem organisierten Verbrechen, die wenigstens dankend bei uns an der Zürcher Bahnhofstrasse einkaufen gehen. Wir meinen natürlich mit «organisiertem Verbrechen» die Mafia, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen.

Liebe deutsche und österreichische Leser, dies ist ein Lehrbeispiel der Funktionsweise schweizerischer Direktdemokratie. Das Volk hat zwar in der Schweiz das letzte Wort, nicht aber die erpresserischen Mittel der Landesregierung.

Autobahn-Vignette – Alkohol im Spiel?

1450 Wörter

Vignette_2013

Carolus Magnus

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