.
Schlacht gewonnen, Krieg verloren?
Äußerst befremdend, daß sich das Bundesverfassungsgericht anmaßt, ebenfalls die Gewaltentrennung zu verletzen und als Legislative (erste Gewalt) aufzutreten, indem es zum Teil derart realitätsfremde Gesetze verordnet, die am Verstand dieser Institution zweifeln lassen und welches nie Aufgabe eines Bundesverfassungsgerichts sein darf.
Gemäß dem Urteilsspruch der Dritten Gewalt dürfen unverständlicherweise keine «zubereiteten Speisen» den Gästen angeboten werden – eine Auflage, die nicht mal die deutsche Regierung sich getraut hätte zu verordnen.
Wird nun auch noch ein Nahrungsverbot als Nichtraucherschutz verkauft?
Geht es um die Demonstration der Lächerlichkeit des Nichtraucherschutzes und des Gesundheitsfaschimus? Gut möglich, denn Salznüsse, Salzbrezel und -Sticks erkennen sogar nicht medizinisch ausgebildete Menschen mit Hartz IV als ungesunde Nahrung. Oder wird hier dem Sozialdarwinismus gezielt Vorschub geleistet?
Was ist bloß kaputt in der DDR? Oder ist es bereits anmaßend, das zweite D (Demokratische) überhaupt je noch weiter zu nennen?
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, daß kleinere Kneipen nicht benachteiligt werden dürften. Das ist lobend und logisch – auch für jeden Deutschen. Braucht es zu dieser erschlagenden Erkenntnis tatsächlich ein Bundesverfasungsgericht? Brauchen dafür Bundesverfassungsrichter tatsächlich einen Monat, um den erwarteten Schutz von Gewerbefreiheit und Nicht-Benachteiligung eines Drittels der Gastronomiebetreiber, und die ARD, um diese sibyllinische Urteilsverkündung live zu übertragen?
Damit sind die Gesetze zum Rauchverbot in 14 der 16 Bundesländer weitgehend hinfällig und müssen überarbeitet werden. Ob die neuen Entwürfe allerdings zum Vorteil von Raucherkneipen angedeiht werden, ist fraglich. Deutschlands Politiker signalisieren zumindest für den Laien, daß dem Chaos eine bundesweit einheitliche Regelung mit konsequenten Rauchverboten folgen soll. So sehen es die Prohibitionisten, die zur Zeit über die stärkere Lobby verfügen, denn sie werden vom Bund, der Pharmamafia und unfreiwillig auch saftig vom Steuerzahler bezahlt. Nur zu verständlich, daß diese ihren, wenn auch strohdümmlichen Job, wie alle Arbeitnehmer auch, nicht verlieren wollen.
Einzig die FDP will nach dem Motto «leben und leben lassen» vorgehen.
In Bayern steht eine Lockerung des Rauchverbots nicht zur Debatte. Das dortige Gesetz ist neben dem des Saarlandes als einziges angeblich verfassungskonform. Darüber freut sich vor allem heute, kurz vor den Wahlen in 2 Monaten, die CSU, hat sie doch eine gefährliche Klippe im Landtagswahlkampf ohne eigenes Zutun umschifft.
Nichtraucherlobby wie auch Raucherbefürworter drohten beide mit Stimmabstinenz, wobei sich die militanten Nichtraucher von Pro Hirnfrei expressis verbis erst einen Monat nach dem Stimmabstinenz-Aufruf der Raucher-Befürworter dazu opportunistisch anschließen konnte, denn sie wußten eigentlich gar nicht was tun. Wiederum mit langer Bedenkzeit unterstützte Pro Hirnfrei überraschenderweise, aber mit eher lauen Worten um Argumentation ringend und ohne klare Gründe die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, was man üblicherweise «auf den Zug aufspringen» nennt, und zwar kosten- und argumentationslos! Hier hat sich die Anti-Raucher-Lobby arg in die Nesseln gesetzt und an Glaubwürdigkeit vollends eingebüßt, insbesondere wenn man ihre Gesinnung ins Gedächtnis ruft:
.
Dazu schreibt «kritischer Betrachter»:Da hilft nur eines. Druck aufbauen – wie auch immer, wo auch immer. Dafür sind alle Gelegenheiten und Mittel zu nutzen.
Der Raucher muß gesellschaftlich isoliert und auch deutlich als isoliert dargestellt werden. Erst dann wird sich in der Öffentlichkeit das Bild durchsetzen, daß ihm zusteht. Der erste Schritt ist mit dem Rauchverbot in der Gastronomie schon geschehen. Aber damit wurde nur die Tür geöffnet. Jetzt heißt es nachsetzen und das Rauchverbot auf weitere Bereiche ausdehnen. Privatwohnungen, Kfz, Außenbereiche der Gastronomie, öffentliche Plätze ( Parkanlagen, Straße, usw ) sind die nächsten Ziele. Erst wenn der Raucher keine Bereiche mehr findet, in denen er seinem Laster nachgehen kann ist die Gesellschaft reif und bereit für ein absolutes Tabakverbot.Bis dahin muss der Raucher sozusagen eingekengt werden, wo es nur geht.
.
Wie dem auch sei:
Raucher, Kulturbewahrer und Freiheitsliebende wählen mitnichten die CSU! Man darf das Hick-Hack und die Zick-Zack-Kurse um das Rauchverbot in den letzten Monaten beim Wählen nicht vergessen. Schließlich wurde das Rauchverbot in Bierzelten nur wegen der Landtagswahlen und einzig für dieses Wahljahr aufgehoben. 2012 findet man sicherlich auch wieder eine gesetzliche Lücke; typisch CSU eben. Das erinnert an feudalherrschaftliche Zustände. Man hofft wohl, daß nur Besoffene zur Wahlurne gehen um die CSU für ein Freibier zu wählen, was eigentlich für jeden bodenständigen Bayern offensichtlich sein sollte!
Die CSU ist eine reine Schleimerpartei!
Der engagierte Schweizer, der euch Deutschen fast täglich die Politik, einfach etwas verständlicher, ein bißchen näher bringen will – Für jeden klar, konkret und in einfachen Worten.
Carolus Magnus
CSU auf dem völlig falschen Pfad – Doch die (Wahl-)Rechnung wird kommen!
One thought on “BVerfG: Rauchverbots-Auflagen – gemischte Gefühle”