Sozialdarwinismus in Deutschland

Direktkandidat zur Bundestagswahl

am 27 Sept. 2009, im Wahlkreis 177 Wetterau (Hessen)

Manuel Hachenburger informiert:

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Die Diskriminierung von Arbeitslosen und Hartz IV Empfängern, durch die Behörden!

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hartz4_einsteinBei einem geringen Einkommen oder als Arbeitsloser könnte ein Rechtsanspruch auf Wohngeld bestehen. Hierzu wird ein Antrag der Wohngeldstelle und eine Mietgeldbescheinigung ihrer Vermieters benötigt!

Das Wohngeld wird aber erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt! Wurde bereit in den Monaten von Oktober 2008 – März 2009 Wohngeld bezogen, besteht ein Anspruch auf eine Einmalzahlung, die mindestens 100 Euro beträgt.

Das Wohngeldgesetz wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2009 geändert. Ihre Leistung kann durch einen Wohngeldrechner im Internet ermittelt werden. Die Behörden werden versuchen, die Leistung zu mindern oder sie stellen falsche Bescheide aus. Zuständig für die Klagen über einen Anwalt ist das Verwaltungsgericht!

Das Wohngeld ist wichtig für die Bemessungsgrundlage nach Ablauf ihres Arbeitslosengeldes bei Hartz IV! Es besteht nach der Antragstellung bei der Behörde ein Rechtsanspruch auf einen befristeten Zuschlag zu Ihrem Hartz IV Satz. Dieser beträgt maximal 160 Euro für 12 Monate und danach nochmals 80 Euro für weitere 12 Monate.

Diese Leistung bekommen Sie zur Regelleistung in Höhe von 351 Euro und Ihrer Miete. Ein Streitpunkt mit den Behörden sind immer die Mietnebenkosten. Mietnebenkosten müssen ohne Abzug mit der Miete gezahlt werden, so ist die Rechtsprechung.

Oft bekommen Sie die Mietnebenkostenerstattung erst nach Monaten oder müssen Untätigkeitsklagen führen! Hier spielt das Mietgesetz auch eine Rolle. Es besagt, daß die Mietnebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Jahres vorgelegt werden muß. Sie könnten also die Abrechnung von 2007 erst am 31. Dezember 2008 bekommen. Diese kann der Behörde dann erst im Jahre 2009 vorgelegt werden.

Auch hier besteht ein Rechtsanspruch. Für Klagen zuständig ist das Sozialgericht. Die Klageschrift können Sie selber schreiben, oder sie beauftragen einen Anwalt. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Prozeßkostenbeihilfe durch den Staat, falls sie keine Mittel besitzen. Jeder Anwalt hat diese Anträge vorrätig in der Schublade. Ihnen wir aber auch beim Sozialrechtsschutz oder ihrer Rechtsschutzversicherung sowie bei der Gewerkschaft für Mitglieder geholfen!

Ein weiterer Streitpunkt ist der Eingliederungsvertrag! Hier werden von Ihnen 15 Bewerbungen pro Monat gefordert! Erfüllen Sie diese Quote (!), sonst drohen Ihnen Abzüge vom Satz. Nutzen Sie die Gelben Seiten, das Internet und die Tageszeitungen um Stellenauschreibungen zu finden.

Auch hier kann es Probleme geben, wenn Ihre Leistungen zu spät gezahlt werden oder die Berechnung der Leistung falsch ist. Wie können dann diese Bewerbungen getätigt werden? Laut den Behörden ist für Hartz IV Empfänger ist jede Stelle zumutbar!

Wieso wird hier der Artikel 12 des Grundgesetzes und der Artikel 12a des Grundgesetzes ausgehebelt? Sie haben grundsätzlich das Recht zur freien Berufswahl und Zwangsarbeit darf gemäß Artikel 12 GG, Absatz 3 nur auf richterliche Anordnung erfolgen.

Die allgemeine Leistungspflicht ist in Artikel 12a der Wehrpflicht und dem Ersatzdienst geregelt.

Es ist eine Diskriminierung von Hartz IV Empfängern und Arbeitslosen, wenn die Artikel 12 und 12a des GG ausgehebelt werden. Hier verstößt der Staat gegen Artikel 79 GG, Absatz 3. Dieser Artikel besagt, daß eine Änderung der Artikel 1 – 20 des GG nicht möglich ist.

Eine weitere Diskriminierung sind die 1 Euro Jobs, ABM – Tätigkeiten und andere niedrig bezahlte Tätigkeiten. Hier ist klar in § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt, daß jegliche Diskriminierung im Betrieb verboten ist! Dieses regelt auch das allgemeine Gleichheitsgesetz.

Eine Diskriminierung liegt dann vor, wenn nicht der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit bezahlt wird. Zuständig wäre hier das Arbeitsgericht. Ihr Lohn darf für solche Tätigkeiten höchstens 40 Prozent unter dem Ecklohn liegen! Wie wird der Ecklohn berechnet? Aus dem Normaltarif oder dem Tarif der Zeitarbeit?

Die Christlichen Gewerkschaften sind keine Gewerkschaften. Die Gerichte haben hier ein Urteil gesprochen, in dem sie alle Verträge mit «Dumpinglöhnen» als ungültig erklärten. Nun können die 200.000 Zeitarbeiter bei den Arbeitsgerichten den regulären Lohn bis zu 4 Jahre rückwirkend einklagen!

Ihr Manuel Hachenburger

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Tod bei Hartz IV

2 thoughts on “Sozialdarwinismus in Deutschland

  1. Auch wer nicht Hartz IV ist, hat nichts zu lachen!

    Gesehen bei Freilich

    Der durschnittsdeutsche Arbeitnehmer – 13. Mai 2009, Christian Hoffmann

    …kostet seinen Arbeitgeber etwa 54.000 EUR im Jahr, davon erhält der Arbeitnehmer brutto 41.500 EUR, nach Steuern und Abgaben netto ca. 23.500 EUR oder 1.950 EUR im Monat. Auf alles was der Arbeitnehmer davon kauft, entfallen dann natürlich nochmals 23% Mehrwertsteuer. Angenommen, er würde also sein gesamtes Gehalt verkonsumieren, blieben ihm faktisch nurmehr 1.500 EUR/Monat oder 18.000 EUR/Jahr für Waren und Dienstleistungen übrig. Letztlich lässt Vater Staat dem Durschnittsdeutschen damit 33% dessen, was er erarbeitet hat. Oder anders: Der Durchschnittsdeutsche arbeitet etwa 8 Monate im Jahr nur für Vater Staat.

    Man muss nicht Robert Nozick heissen, um darin eine moderne Form der Sklaverei zu erkennen. Natürlich ist dabei Sozialdemokraten insofern rechtzugeben, als dass es sich um eine selbstverschuldete Form der Sklaverei handelt. Denn wie reagieren etwa die deutschen Gewerkschaften auf die heute bekanntgegebenen Zahlen? Sie fordern Steuererhöhungen!

    Nur am Rande: Deutschlands Staatsverschuldung beläuft sich auf 1.600 Milliarden EUR oder etwa 20.000 EUR pro Kopf – mehr als Vater Staat dem Durschnittsdeutschen von seinen Einkünften übrig lässt. Wie war das nochmal mit der “Nachhaltigkeit”?

    Wissen Sie nun, warum die Ventilklausel nicht angewendet wird? Die Schweizer Wirtschaft soll sich am Debakel beteiligen und möglichst viele Deutsche beschäftigen. Das mit den qualifizierten Kräften aus der EU ist nur die halbe Wahrheit. Es würde sich niemand getrauen, die Qualifikationen tatsächlich zu überprüfen und zu veröffentlichen.
    Lesen Sie zum Thema im personalblog: Personalauswahl – Lebenslauf

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