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1995 Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV)
Mit der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG), das 1995 verabschiedet wurde, hat die Arbeitslosenversicherung (ALV) vermehrt Wiedereingliederungscharakter. Eine möglichst rasche und dauerhafte Wiedereingliederung der Stellensuchenden soll durch eine professionalisierte öffentliche Arbeitsvermittlung sowie die arbeitsmarktlichen Maßnahmen erreicht werden.
Kommt euch das nicht bekannt vor?
Diese 5. Invaliditäts-Versicherung (IV)-Revision wird genauso zum Rohrkrepierer, wie es bereits damals bei der ALV geschah, als man die Regionalen Arbeits-Vermittlungszentren (RAV) einführte. Riesige Kosten durch neue kontrollierende, meist unfähige, selbst aus der Arbeitslosigkeit stammende und nun machtbesessene Beamte mit Durchschnittslöhnen von CHF 7’500.00 monatlich, die Arbeitssuchende nicht zur Ruhe kommen und Stelle finden lassen und ihnen somit jede Möglichkeit nehmen, tatsächlich eine Anstellung zu finden statt bloss zu suchen. Das RAV ist eine reine Arbeitslosenverwaltung geworden, unfähig den Arbeitssuchenden wieder eine Stelle zu besorgen. Von Versicherung und dem einstig hehren Gedanken der Unterstützung auf der Suche nach Arbeit keine Spur mehr.
Jeder Arbeitslose muss sich erst durch die vielen Fangstricke der sich ständig ändernden ALV- und RAV-Gesetze nebst den Idioten-Kürsli oder Arbeitsmaßnahmen abends oder am Wochenende durcharbeiten um später überhaupt zu verstehen, weshalb er jetzt eine Taggeldkürzung erhalten hat. Solche Kurse werden aber beim RAV nicht angeboten, denn ein mündiger und sich im Paragraphen-Dschungel auskennender Arbeitsloser käme wohl zu teuer und es könnten weniger Taggelder gestrichen werden. Somit wird verständlich, warum die Erfolgsquote der RAVs derart niedrig ist. Der Arbeitslose hat schlicht keine Zeit, eine Stelle zu finden!
Mittels ständigen Androhungen von Taggeldeinstellungen und/oder -kürzungen werden sie mit dummdödeligen ‹Arbeitsmaßnahmen› und Selbstfindungskursen zwangskonfrontiert, welche es wie ein Schaf zu besuchen gilt. Da diese ‹Arbeitsmassnahmen› die Wirtschaft nicht konkurrenzieren dürfen, sind sie in ihrer Stupidität logischerweise nicht zu übertreffen. Erst mal monatelang dermaßen geistig verdummt, geht jedes Vorstellungsgespräch notgedrungen in die Hose und die meisten landen nach zwei Jahren ausgesteuert auf dem Sozialamt.
Selbst das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auch als «Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaft» genannt, also der ‹geniale› Erfinder des RAV mit einer 1995 komplett neu aufgebauten Verwaltung, schrieb bereits 1999 aufgrund einer Studie, dass diejenigen, die es sich leisten können, sich nicht bei der ALV anzumelden, weitaus bessere Chancen hätten, schnell und einfach wieder eine Stelle zu finden, währenddessen die RAV-‹Betreuten› und -Kontrollierten es um einiges schwerer hätten. Ist ja auch logisch, bei diesen verblödenden Zwangsbesuchen von Kürsli zu Kürsli, die einen nur noch ein leeres Hirn hinterlassen. Ein Antrag für einen Deutschkurs für Ausländer wird aber kaltschnäuzig mit dem Argument abgelehnt: «Das brauchen Sie nicht, Ihr Mann ist ja Schweizer!» als ob jeder Schweizer ein ausgebildeter Sprachlehrer mit entsprechender Zeit und Infrastruktur ist.
5. IV-Revision
Was jetzt passieren wird bei der Annahme der bisher umfangreichsten 5. IV-Revision, ist genau derselbe Leerlauf und zudem genauso kontraproduktiv. Hat man aus dem RAV-Abenteuer nichts gelernt?
Statt in der Anfangsphase den Kranken die notwendige Ruhe und Stressfreiheit zu gönnen statt zu neiden, damit sie wieder auf die Beine finden, werden sie in Zukunft noch mehr gepiesackt, schikaniert, kontrolliert, von Arzt zu Arzt, von Gutachter zu Gutachter geschoben, zwangseingewiesen und anderen wichtigen Rechten beschnitten.
Wie sieht der Sozialabbau in wichtigen Punkten aus?
- Es werden neu nur noch medizinische Eingliederungsmassnahmen (wie Z.B. Operationen) nur noch an unter 20-jährige bezahlt. Für die restlichen medizinischen Massnahmen müssen neu die Krankenkassen aufkommen. Die Betroffenen selbst müssen davon den Selbstbehalt und die allfällige Franchise übernehmen.
Das freut natürlich die Krankenkassen mit ihren bereits heute durchschnittlichen, jährlichen Kostenzuwachsraten vom 3.9%. Und es freut natürlich jeden Schweizer, der seiner Meinung nach noch nicht genug Krankenkassen-Prämien bezahlt. Die werden nämlich massiv steigen.
- Bei den Taggeldern sieht die Revision verschiedene Kürzungen vor. So gibt es z.B. keine Mindesthöhe der Taggelder mehr und das Kindergeld (Ergänzung zum Taggeld für betroffene Versicherte mit Kindern) wird auf einen Drittel des heutigen Betrages gekürzt.
Das freut natürlich einen selbst und insbesondere das Sozialamt, das eh die Krankenkassenprämien und dann die eingesparten Kindergelder übernehmen muss, wenn einer arbeitsunfähig und erwerbslos ist.
- Neu können nur noch Versicherte eine Rente bekommen, die während mindestens drei Jahren (heute 1 Jahr) Beiträge an die IV bezahlt haben.
Da hat der Arbeitslose, der nur während zwei Jahren Taggelder beziehen kann und danach ausgesteuert wird eine Deckungslücke. Da Arbeitslose, man sieht es an den SUVA-Prämien, besonders anfällig für Krankheiten sind, ist diese Erhöhung der Beitragsjahre genau aus diesem Grunde vorgesehen. Das ist in meinen Augen der abscheulichste Passus in diesem Gesetz!
Das sollte ihn aber trotzdem ungemein freuen, insbesondere, da er selbst, mangels Einkommen eh nur noch ein paar Fränkli an Bundessteuer bezahlen muss. Aber jodeln vor Freude werden die Hochverdienenden und Vermögenden, wenn die Bundessteuern durch diese Einsparungen sinken – zumindest diejenigen, die noch an Märchen glauben.
- Zudem wird der so genannte «Karrierezuschlag» für unter 45-Jährige abgeschafft: Mit zunehmendem Alter bzw. Erfahrung hätten junge Invalide später mehr verdient und folglich auch eine höhere Rente bekommen. Um diesen Effekt auszugleichen, nimmt das heutige IV-Gesetz bei unter 45-Jährigen für die Berechnung der IV-Rente ein höheres als das tatsächliche Einkommen vor der Invalidität an.
Somit erhält das Wort ‹Karriereknick› eine ganz neue Bedeutung!
- Die Zusatzrenten für Ehegatten wurden durch die 4. IV-Revision im 2004 abgeschafft. Ehepaare, die bereits vorher eine solche Rente bekommen hatten, erhielten diese aber weiterhin. Diese noch laufenden Zusatzrenten für Ehegatten sollen nun ebenfalls abgeschafft werden.
Das lässt jedem der 81’000 IV-Ehepaare das Herz höher schlagen – nicht vor Freude, nein, vor Wut! Von der eh mikrigen Rente CHF 400.00 monatlich gestrichen zu bekommen ist eine wahre Freude! Machen wir doch gleich schweizweit eine 30%ige Lohnkürzung. Das liesse dann den Aktienmarkt boomen und wir könnten sogar die BIP-Wachstumsrate der Chinesen toppen. Schliesslich gilt gleiches Recht für alle!
Bei der 4. IV-Revision wurde hoch und heilig versichert, dass bereits laufende Zusatzrenten für Ehegatten nie abgeschafft würden! Das ist ein Wort- und Vertrauensbruch, der unhaltbar und deshalb besonders fies ist! Es darf fröhlich das Volk beschissen werden und Verträge sind eh nur noch Schall und Rauch!
- An Personen, welche zu weniger als 50% invalid sind, soll die Rente neu nur noch ausbezahlt werden, wenn sie in der Schweiz leben.
Das wird ein Fest, wenn alle Halbinvaliden aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehren um beim Sozialamt für Ergänzungsleistungen (EL) vorstellig zu werden. Man darf sich schon auf die Steuererhöhungen in den Gemeinden freuen!
- Neu wird für IV-Rentner der Anreiz, (mehr) zu arbeiten verstärkt, indem die Rente nur um zwei Drittel des (zusätzlichen) Lohns gekürzt wird.
Ein gefährliches Spiel. Erinnert mich an das Reizen beim Skat. Da muss ein Invalider sehr genau rechnen und wehe, es gibt ihm jemand ein zu großes Trinkgeld, dann ist die gesamte Rente plötzlich futsch!
Noch mehr Kontrolle heißt nichts anderes als dass man a priori mal jedem Kranken, analog wie heute jedem Arbeitslosen, nicht glaubt, dass er tatsächlich krank ist, was sich natürlich ungemein ‹hilfreich› auf seine Krankheit und insbesondere Genesung auswirkt.
Ich wage zu behaupten, dass der neue Druck auf die Kranken zu weit mehr Invaliden führen wird als zuvor und diese dann statt bei der IV beim Sozialamt landen werden. Da werden einfach die Kosten verlagert und nochmals in die Höhe getrieben. Dieser Trend zum Sozialabbau ist bereits seit zehn Jahren zu verfolgen. Den Bund abspecken um die Gemeinden zu belasten – welch ein hirnamputiertes, stumpfsinniges und kostspieliges Spiel – nicht mal ein Nullsummenspiel, nein, ein Kostenexplosions-Spiel, weil durch diese Maßnahmen noch mehr Invalide produziert werden, die mit dieser Aktivitis nicht mithalten können und das bloß den Bund entlastet statt die Kranken, die Gemeinden, die Krankenkassen, die Anzahl kostenintensiver Bürokratentitel gelangweilter Sesselfurzer und Leerlaufkosten.
Ich nenne dieses Nullsummenspiel Vasellitis (Vasella von der Novartis). Dazu werden erstmal zu Beginn 300 Beamtenstellen geschaffen, und seid versichert, es werden mehr und mehr, denn Beamte sind wie Kaninchen, einfach nicht mehr auszurotten. Das Geld für deren Löhne wird dann den Kranken und Halbtoten mittels einer Revision mit Wortbrüchen abgezwackt.
Es wird gesagt, dass Patienten Ärzte an Leib und Leben bedrohen um ‹IV-Bezüger› zu werden. und es wird auch gesagt, dass Ärzte Gefälligkeitsgutachten ausstellen würden. Beides kann möglicherweise in vereinzelten, ich würde sagen in einem von Tausend Fällen mal vorkommen und solche Fälle sind wie alle anderen Betrugsfälle zu verfolgen. Bei 300’000 Invaliditätsbezüger sind das gerade mal 300 von der SVP etikettierte ‹Scheininvalide›. Wie jeder Versicherungsbetrug ist dieses Problem einfach und ohne IV-Revision zu lösen. Aber nein, wegen diesen 300 ‹Scheininvaliden› wird die umfangreichste und gnadenloseste, kostenintensivste IV-Revision in der Geschichte produziert und es werden gleich auch noch 300 Beamte auf diese 300 ‹Scheininvaliden› losgelassen. Welch ein Verhältnisblödsinn!
Um der Zahl der 300’000 in der Schweiz existierenden Invaliden eine andere gegenüberzustellen: 850’000 regelmässig illegal Cannabis Konsumierende (ein Offizialdelikt!) werden aus Kostengründen und weil zuwenig Gefängnisse vorhanden sind, erst gar nicht verfolgt – aber wegen zirka 300 erschlichenen Versicherungsleistungen soll die gesamte Schweiz leiden und sollen jährlich fast CHF 500’000’000.00 dafür aufgewendet werden? Wozu? Für ein neues IV-RAV? Erst muss die Sockelarbeitslosigkeit weg! Alles andere ist Wunschdenken und Träumerei.
ARBEIT MACHT FREI
HEIL HITLER
Ich bin mir hingegen sehr sicher, dass viele Privatversicherungen, die schon seit langem illegal mittels Detektiven, Mikrophonen und Kameras Invalide überwachen lassen und andere IV-Lohnabhängige Gutachter-Ärzte, um einiges mehr zu Ungunsten eines versicherten Patienten Gefälligkeitsgutachten abliefern als diese zirka 300 möglicherweise existierenden Versicherungsbetrüger erhalten haben. Denn wäre dem nicht so, würden diese parteilichen Ärzte und IV-Gefälligkeitsgutachter zuwenig verdienen. Soll ich jetzt diese ‹Scheingutachter› oder ‹Scheinärzte› nennen? Nein! Auf dieses Niveau lasse ich mich nicht herab. Es ärgert mich aber, diese Kosten für Detektive mit meinen Prämien bezahlen zu müssen.
Führt man den Faden konsequent weiter, dann ist dem Ärztestand nicht mehr zu glauben, was insofern interessant ist, als dass man in Zukunft nur noch den abklärenden, von Arbeitgebern abhängigen IV-Blockier-Ärzten und Privatversicherungs-Gummi-Gutachtern Glauben schenken darf und der ganze Rest der FMH erst mal mit Misstrauen begegnet werden muss. Wird hier von der SVP und FDP der gesamte Ärztestand in Misskredit gebracht? Fördert hier die SVP/FDP eine Zweiklassen-Ärzteschaft? Ich würde sagen – Ja! Das bürgerliche Lager will generell auf lange Sicht die Sozialwerke demontieren.
Die Zunahme der Kranken und IV-Genössigen, die mit ihren mikrigen Renten ja allesamt noch beim Sozialamt Ergänzungsleistungen (EL) beziehen müssen, außer sie sind sehr reich oder hätten reich geerbt, um überhaupt über die Runden zu kommen, wurzelt in unserer kalten, desorientierten, bindungsunfähigen, geldgeilen, agressiv ellböglerischen und krankhaft egomanen Gesellschaft.
Genau diese Gesellschaft – und die Gesellschaft sind wir alle – die Schwächere krank werden lassen, die 100% Arbeitsleistung als lausigen Halbtagsjob betrachten, will sich nun aus der Verantwortung stehlen und Sozialabbau betreiben. Es wird vergessen, dass die IV eine Versicherung ist, leider eine öffentlich-rechtliche, und dass deshalb alle zwangsweise jahre- und jahrzehntelang ihre Prämien bezahlt haben. Ein Vertrag, so steht es im Lehrbuch, ist die gegenseitige, übereinstimmende Willensäußerung aller daran beteiligten Parteien. Dieser Vertrag wird jetzt einseitig von den Gesunden mit den Kranken, bei Annahme der Revision, aufgekündigt. Man kann sich fragen, ob nicht die Gesunden die tatsächlich Kranken sind. Solidarität können wir uns angeblich in einer europäisch insularen, jedoch ökonomisch globalisierten Schweiz schlicht und einfach nicht mehr leisten – also wird Solidarität einfach abgeschafft. Wie kann man nur nonchalant sagen: «So ist halt unsere Gesellschaft!» ohne sich dabei zu ekeln? Ich sage, so sind wir alle, die diese Revision befürworten! Es wird Zeit, uns wieder auf die Solidarität und Achtung vor Minderheiten aller Art zurückzubesinnen.
Zusammenfassung
Die Revision ist ein großer Sozialabbau zu Lasten der Behinderten sowie deren Familien und Ehepartnern. Letztendlich werden kaum Kosten eingespart, sondern lediglich zu den Kantonen, Gemeinden, Krankenkassen und den Betroffenen selbst verlagert. Es gibt zudem keine sinnvollen Anreize oder Verpflichtungen der Arbeitgeber zur Wiedereingliederung bzw. zur Schaffung geeigneter Stellen. Die Begriffe «Invalidität» und «Zumutbarkeit» werden im Gesetz unmenschlich strapaziert und zu streng definiert und es kommt vermehrt zu willkürlichen Ablehnungen von Neurenten, um die Zahl der Rentner zu reduzieren. Außerdem wird die Finanzierungsseite völlig außer Acht gelassen, wodurch eine wirkliche Sanierung der IV unmöglich ist.
Die Abschaffung der in der 4. IV-Revision versprochenen laufenden Zusatzrenten für Ehegatten ist zudem ein Wortbruch.
Folglich darf man den Politikern und der Regierung auch nicht mehr trauen und es müssen ihnen vermehrt auf die Finger, pardon, auf den Mund geschaut werden. Das wird die EU in den Bilateralen Verhandlungen echt freuen – einen Lügner als Verhandlungspartner macht die Schweizer Politik auch nicht glaubwürdiger – auch dann nicht, wenn wir uns für die Existenz der SVP, AUNS und SD entschuldigen. Auch wir müssen, zu meinem Leidwesen beginnen, Politiker als ‹Scheinvolksvertreter› nicht zu betiteln, wohl aber doch so zu betrachten, insbesondere die, die das Unwort ‹Scheininvalide› auf Plakaten und Interviews medial in Umlauf gebracht und weiterverbreitet haben.
Im Oktober dieses Jahres stehen Neuwahlen im Parlament an. Ich hoffe, dass die entsprechenden Politiker, die dies verbrochen haben, vom Rest der gesunden Schweiz abgewählt werden.
Fünf einleuchtende Argumente dagegen
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Keine Arbeitsplätze für Behinderte
Die notwendige Eingliederung Behinderter gelingt nur, wenn es dafür genügend Stellen gibt. Heute ist nur jede 100. Stelle von einer behinderten Person besetzt. Doch in der 5. IV-Revision fehlt jegliche Verpflichtung der Arbeitgeberseite, Behinderte einzustellen oder sich für die Eingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeitenden einzusetzen.
Sparen zu Lasten der Behinderten
Die IV-Renten sind schon tief. Die 5. IV-Revision bringt aber einen zusätzlichen, beträchtlichen Leistungsabbau. So verlieren bspw. 81’000 Ehepaare ihre Zusatzrente, also auf einen Schlag durchschnittlich 400 Franken pro Monat. Die Streichung des prozentualen Einkommenszuschlags trifft die jungen Behinderten hart. Sie erhalten ein Leben lang nur die Minimalrente.
Kosten auf Städte und Kantone verlagert
Wegen fehlender Arbeitsplätze und des geplanten Sozialabbaus bei der IV werden noch mehr behinderte Menschen als heute auf Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Anders können sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten. Damit werden bloss Kosten von der IV weg auf die Städte, Gemeinden und Kantone verlagert.
Keine Sanierung der IV
Die IV ist seit Jahren unterfinanziert und heute mit 9 Milliarden Franken verschuldet. Alle Parteien waren sich zu Beginn der 5. Revision einig: Gleichzeitig mit Anpassungen auf der Leistungsseite muss die IV nachhaltig saniert werden. Dieses Versprechen ist gebrochen worden. Heute gibt es nicht einmal eine Vorlage, um das jährlich neu dazukommende Defizit zu decken.
Rentenpraxis bereits strenger
Die heutige, schärfere Rentenpraxis zeigt bereits Wirkung. Die Ablehnungsquote ist in den letzten Jahren stark gestiegen, weshalb die Rentenzahl sinkt. Durch noch stärkere Einschränkung beim Rentenzugang und durch Leistungsabbau kann die IV aber niemals saniert werden. Dafür braucht es dringend eine Zusatzfinanzierung.
[Carolus Magnus]
Links zum Thema
SP – Flyer gegen die 5. IV-Revision
Grünes Bündnis – Nein zur 5. IV-Revision
Nationale Koordination – Nein zur 5. IV-Revision
Verts – Argumentarium gegen die 5. IV-Revision
Sozialistische Alternative – Nein zur 5. IV-Revision
SGB – Nein zur 5. IV-Revision am 17. Juni
APhS – Behinderte nicht behindern
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