Wer darf die IV benachrichtigen, wenn jemand krank wird?
«Datenschutz wie löchriger Schweizer Käse»
Helvetia, mir graut vor dir!
Art. 3b Meldung
1 Zur Früherfassung einer versicherten Person werden der zuständigen IV-Stelle die Personalien und Angaben der versicherten Person und der meldenden Person oder Stelle schriftlich gemeldet. Der Meldung kann ein ärztliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis beigelegt werden.
2 Zur Meldung berechtigt sind:
a. die versicherte Person sowie deren gesetzliche Vertretung;
b. die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen der versicherten Person;
c. der Arbeitgeber der versicherten Person;
d. die behandelnden ärzte und Chiropraktoren der versicherten Person;
e. der Krankentaggeldversicherer nach Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 18. März 19945 über die Krankenversicherung (KVG);
f. private Versicherungseinrichtungen, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 20046 unterstehen und eine Krankentaggeld- oder eine Rentenversicherung anbieten;
g. der Unfallversicherer nach Artikel 58 des Bundesgesetzes vom 20. März 19817 über die Unfallversicherung;
h. die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, die dem Freizügigkeitsgesetz vom 17. Dezember 19938 unterstehen;
i. die Durchführungsorgane der Arbeitslosenversicherung;
j. die Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfegesetze;
k. die Militärversicherung.
3 Die Personen oder Stellen nach Absatz 2 Buchstaben bä»k haben die versicherte Person vor der Meldung darüber zu informieren.
4 Der Bundesrat kann eine Mindestdauer der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für die Meldung festlegen und weitere Vorschriften über die Meldung erlassen.
Hiermit werden Denunziationen, Erpressungen und Intrigen bei Familienstreitigkeiten, am Arbeitsplatz oder nur schon am Stammtisch Tür und Tor geöffnet.
Auch die Politiker dürften davon nicht verschont bleiben, was in mir eine gewisse Schadenfreude aufkommen lässt bei dem Gedanken, wie einfach es in Zukunft sein wird, einen Politiker abzuschiessen. Wahlen werden sich erübrigen. Somit erhält die direkte Demokratie eine völlig neue Bedeutung.
Nicht verpassen: Morgen geht’s weiter mit dem «Verfahren»
[Carolus Magnus]