Die Delegiertenversammlung des Gewerkschaftsbunds des Kantons Bern unterstützt das Referendum gegen die 5. IV-Revision: Sie ist unsozial und versucht die finanziellen Probleme der IV einseitig auf Kosten der Arbeitnehmer und Behinderten zu lösen.
- Die 5. IV-Revision erschwert den Zugang der Arbeitnehmer im Invaliditätsfall massiv. Gleichzeitig nimmt der gesundheitsschädigende Arbeitsdruck in allen Bereichen weiter zu. Entlassungen wegen Krankheit sind an der Tagesordnung.
- Die jetzigen und zukünftigen IV-Leistungsbezüger werden einem generellen Missbrauchsverdacht ausgesetzt. Dieser skandalösen Stimmungsmache müssen die Gewerkschaften sehr entschieden entgegentreten.
- Die IV-Revision ist eine Abbauvorlage. Sie bedeutet einen massiven Leistungsabbau für die Versicherten. Die bestehenden Renten sollen gekürzt werden (Zusatzrente für Ehegatten) und der Karrierezuschlag soll gestrichen werden. Das Parlament hat es ausserdem abgelehnt, gleichzeitig mit der Revision eine stabile Finanzierungslösung für die IV vorzuschlagen.
- Die Arbeitgeber werden in keiner Weise für die vorgesehenen Integrationsmassnahmen in die Pflicht genommen. Ohne solche verpflichtenden Vorschriften bleiben sie aber wirkungslos. Die Vorlage missachtet damit auch das Verursacherprinzip: Wir dürfen nicht dulden, dass die Opfer des Wirtschaftsprozesses zu Tätern umfunktioniert werden.
Der Entscheid über das Referendum gegen die 5. IV-Revision kann nicht allein den Behindertenverbänden überlassen werden. Es geht um die Erhaltung der IV als Volksversicherung und wichtiges Sozialwerk.
23. November 2006/GL/GKB
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