Eigenartig. Die sonst so notengeilen Lehrer haben es anscheinend gar nicht gerne, selbst von ihren Schülern benotet zu werden und eine Lehrerin zog deshalb gar gegen die Webseite «spickmich» vor Gericht. Eine vorläufige Bewertung des Kölner Oberlandesgerichts hingegen befand die Bewertung von Lehrern als rechtlich zulässig, das Urteil ist jedoch noch nicht endgültig. In erster Instanz hatte das Landesgericht sowohl das Vorgehen der Schüler, als auch die Webseite für zulässig erklärt.
Die Schüler haben dort die Möglichkeit, ihre Lehrer in Kategorien zu bewerten und pro Kategorie eine Note abzugeben.
Update: 2007-11-27 17:30 Uhr
Das Kölner Oberlandesgericht hat heute entschieden, dass die Klage der Lehrerin gegen die Webseite www.spickmich.de endgültig abzuweisen sei. Dies ist ein großer Triumph, sowohl für die Macher der Webseite als auch für die Schüler in ganz Deutschland. Im Moment sind über 400 000 Schüler bei «spickmich» angemeldet und es werden jeden Tag immer mehr…
Carolus Magnus